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Akku

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Alle Inhalte von Akku

  1. 100% Zustimmung. Voll daneben. Ich nenne diesen Vorgang mittlerweile "verzeugnissung". Die Aussagekraft dieser "Zeugnisse" samt ihren Klonen geht mittlerweile gegen Null. Zumindest merke ich mittlerweile wenn jemand überhaubt keine Ahnung von der "Technik" des Zugnissschreibens hat. Die sind so herzerfrischend Ehrlich. Oder nicht ? ;-) Und macht Euch nichts vor. Im Zweifel wird bei dem ehemaligen Unternehmen angerufen. Ich wundere mich immer wieder wenn hier um die Bewertung eines Zeugnisses gebeten wird und noch über die Deutungen und Ratschläge die anschliessend folgen.
  2. @tuxi83: Je nachdem wie lange Du nun schon Ausbilder/in bist, solltest Du schon in der Lage sein eine so weitreichende Entscheidung treffen zu können. Sicher hast Du gelernt mit dem Halo-Effekt umzugehen ;-) @All: Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlussprüfung bzw. bei Vertragsende. So und da ist erst mal Schluss. Dann beginnt eventuell ein neuer Arbeitsvertrag, in dem selbstverständlich eine Probezeit vereinbart werden kann. Ich meine es gab mal eine Richterliche Entscheidung nach dem Motto:"Sie hatten drei Jahre Zeit den Azubi kennen zu lernen. Ein Probezeit gibbet nich". Ich kann es aber leider nicht belegen und habe dazu auch nichts gefunden. Moralisch finde ich den (nicht höchstrichterlichen) Beschluss in Ordnung, Arbeitsrechtlich ist er daneben. Kann das jemand rechtlich widerlegen?
  3. Ist Dir eigentlich bewusst was Du da schreibst? Kannst Du Dir vorstellen, das es genau aus diesem Grund Unternehmen gibt, die nicht(nicht mehr) ausbilden. Hast Du eine Ahnung was das für Auswirkungen auf ein kleines Unternehmen haben kann. Selbst wenn Du dich 4 Wochen vorher anders entscheidest, hat das entsprechende Unternehmen eventuell eben nicht mehr die Möglichkeit Ersatz zu beschaffen. Es müssen Anzeigen geschaltet werden, Auswahlferfahren usw. Ich will hier nicht den Moralapostel spielen, aber so etwas geht mir echt an die Nieren! Es ist unfassbar. Übrigens eine Tendenz die sich immer mehr breit macht
  4. In unserem Unternehmen wird Linux nicht eingesetzt. Wir haben daher einen eigenen Linuxserver in der Ausbildungsabteilung eingeführt, an dem sich die Azubis in Gruppen austoben können. Wie Perdi schon schrieb. Bitte Deinen Ausbilder sich dieser Thematik anzunehmen, damit zeigst Du Initiative und Engagement und das kommt sicherlich gut bei Deinem Ausbilder an.
  5. Ah, jetzt weiß ich was Du meinst. Für die AE'ler gibt es den GH1 Teil auch noch nicht so lange. Da kannst Du nur abwarten, oder mal bei dem Verlag anrufen ob da was in Vorbereitung ist.
  6. Wenn ein Azubi oder Mitarbeiter bei mir ein Attest für ein Arztbesuch einreicht, so gehe ich davon aus, dass er nicht auf ein Rezept gewartet hat (dafür gibt es m.W. kein Attest) sondern eine angehende Krankheit geklärt hat. Für mich vollkommen indiskutabel. Die Stünden müssten nicht nachgeholt werden. Wenn jemand einen Arzt aufsucht, geht gehe ich Grundsätzlich davon aus, dass Gründe dafür vorliegen. Natürlich kann so etwas ausgenutzt werden, das ist aber leider bei allen Sozialleistungen so. In Dubio...
  7. U-Form Verlag - Fachverlag für die kaufmännische Ausbildung
  8. Weil die Prüfung der GH2 (Kernqualifikation) in beiden Berufen gleich ist.
  9. Diesen Katalog nutzt die ZPA zur Erstellung der schriftlichen Prüfungen. Erwarte aber bitte keinen Fragenkatalog. In dem gen. Katalog sind zunächst die Themen des Ausbildungsrahmenplans aufgelistet. Zu jedem Topic gibt es dann Hinweise für die Prüfung, also eine etwas verfeinerte Struktur mit Themen die in der Prüfung vorkommen können. Mal ein Beispiel: Im Ausbildungsrahmenplan gibt es den Punkt 6.1 Analyse und Design. Hierzu findet man als Hinweis zur Prüfung u.a.: Objektorientierte Programmierung (OOP) - Begriffe des Objekts (Eigenschaften, Methoden, Zugrifsrechte) - Begriffe der OOP kennen und anwenden. usw. Ich möchte, kann und darf jetzt nicht näher darauf eingehen, da ich kein Copyright verletzten möchte. Ich hoffe es ist soweit klar geworden.
  10. Beim U-Form Verlag gibt es für 4,60 € den "Prüfungskatalog für Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung."
  11. Um zu verstehen, was mit "programmieren" gemeint ist, versuche bevor Du Dich mit einer Programmiersprache auseinandersetzt, eine einfache alltägliche Situation einschl. Entscheidungsfindung in einzelne Schritte zu gliedern. Nehmen wir das Beispiel Kaffee kochen. Was für physikalische Vorgänge sind nötig um eine Tasse Kaffe zu bekommen? Angefangen vom Öffnen des Wasserhahns, dass Befüllen des Wassertanks mit dem Wasser und so weiter. Bitte nicht den Fehler begehen und runter bis zu biologischen Abläufen (Muskel spannen, Sehnen spannen usw.) gehen. Das macht keinen Sinn. Schreibe Dir alle Vorgänge in Rechteckigen Kästchen untereinander auf und verbinde die Kästchen mit Pfeilen. Entscheidungen, die Du mit "Ja" oder "Nein" beantwortest, malst Du in Rauten. Eine Raute hat immer einen Eingang "Zur Entscheidung" und zwei Ausgänge "Ja" und "Nein". Die Ausgänge enthalten wiederum Pfeile, die Du durchaus wieder ein paar Kästchen höher andocken kannst. Auf diese Art findest Du einen Zugang zur Logischen Lösung von Problemen. Im Übrigen finde ich "Weibchenbonus" fast schon diskriminierent!
  12. Jawoll! Wieder mal eines der kleinen Nicklichkeiten, die vergessen werden, wenn es an's Eingemachte(Geld) geht. Daher erst denken, dann handeln. ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG: Frage: Steht die entwickelte Software im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens in das die entwickelte Software eingesetzt wird? Wenn ja: Im Arbeitsvertrag schauen, da in der Regel dort eine Klausel steht, die besagt das in der Freizeit durchgeführte Tätigkeiten mit denen Gewinne erzielt werden, nicht mit dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens kollidieren dürfen. Wenn dem so ist, würde ich einen Teufel tun und Geld oder eine andere Leistung für die erstellte Software verlangen. Wenn nicht: Ist das Programm/Tool wie jede Andere von außen beschaffte Software zu behandeln, sofern auch nicht ein Stück Software im Unternehmen entwickelt wurde. In diesem Fall geht die Leistung an den Arbeitgeber über. Mein bleibt zwar Urheber, (das kann einem im übrigen keiner nehmen) jedoch ist es i.d.R. vertraglich festgelegt, dass die Rechte an den Arbeitgeber übergehen.
  13. Dann sei froh, dass Du nicht bei diesen Firmen angestellt bist.
  14. Woher willst Du das wissen? Es gibt mehrere seriöse Umfragen, die genau das Gegenteil aussagen. Alles nachzulesen in den Online Angeboten wöchentlich erscheinender Zeitschriften. Ich denke ich muss sie nicht alle aufzählen, da sie bekannt sein sollten. Einfach mal danach suchen.
  15. Zeigt ökonomische und ökologische Kompetenz;) Hast Du schon mal nach einer Absage das Bild wieder heruntergerissen und gesehen wie es danach aussieht?
  16. Erkundige Dich in dem für das Land zuständige Konsulat. In der Regel werden die Zeugnisse von einem Übersetzungsbüro übersetzt und höchst amtlich beglaubigt.
  17. Dem Prüfungsausschuss kann es egal sein was und wie du etwas durchführst. Ich spreche mal wieder nur für die IHK Dortmund, jedoch habe ich bisher nichts davon gehört, das andere Kammern Vorgaben für die Projektarbeit haben, wenn man mal von den Formalen Vorgaben absieht. Wir haben Projekte abgenommen, in denen keine Datenbank geschweige denn SQL vorkam.
  18. Meiner Meinung nach ein sehr interessantes Projekt. Du könntest in der Präsentation zum Beispiel auf die Datenschutzrichtlinien eingehen. 1. Tut's nicht, solange die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Ich gehe mal davon aus, dass bei einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitern ein DSB vorhanden ist (zwingend). 2. Die Vorgabe, dass PW's von den Unternehmen vorgegeben werden ist nich abwegig.Du hast doch Dein PW für dieses Forum auch zugeteilt bekommen.
  19. Erkundige Dich bei deiner zuständigen IHK. Einige Kammern bieten Vorbereitungskurse an.
  20. Wer soll Dir denn da jetzt alles eine Antwort drauf geben? Jeder wird dazu seine Eigene Meinung haben. Setzt Dich vor deinem Rechner und schreibe Bewerbungen! Nur so wirst Du die Wahrheit erfahren.
  21. Es kommt darauf an, wer die Bewerbung in den Fingern bekommt. Es gibt Personaler die mögen diesen "neumodischen" Schnickschnack nicht. Oder anders ausgedrückt: Mit einem Photo, welches nicht eingeklebt ist, kannst Du nichts verkehrt machen (Nicht vergessen: Name und Absender hinten drauf).
  22. Doch perdi, dass ist wichtig für einen Personaler. Natürlich nutzt es nichts wenn die Zeugnisse aus der 9. oder 10. dabei sind. Wenn aber jemand in der 11ten Informatik belegt hat (dazu mit diesen Noten) ist es ein Indiz für einen Personaler, somit wichtig, m.M. wichtiger als die 5 in Mathe. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, die sich nicht nur in den Vorstellungsgesprächen äusserten sondern auch in den Eignungstest spiegelten geschweige denn in den guten bis sehr guten Abschlüssen.
  23. Ich weiss nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber er darf nicht länger bleiben. Sobald ihm der Ausbildende mitgeteilt hat, dass er nicht übernommen wird, ist mit bestehen der Prüfung Schluss. Dass gilt auch für alle Angelegenheiten der Versicherung und der Vergütung.
  24. Bewirb Dich! Die Informatiknoten glänzen. Du musst nur beweisen, dass es Dir wirklich Spass macht zu programmieren! Vor allen Dingen nicht den Mut verlieren wenn Du Absagen bekommst!

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