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Elo

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  1. Branche: IT innerhalb Finanzdienstleistung (aber auch andere Branchen) Aufwand zur Markteinführungen des Produkts: ca. 900 PT (Entwicklung durch ein drittes Unternehmen, Wartung ebenso durch das beauftragte Unternehmen) Erlöse in 2018: 400k-800k Erwartete Erlöse in 2019: 500k-1Mio Die Software hat ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt. Was konkret nutzen diese Informationen nun? Nochmal: Mir geht es um ganz konkrete Erfahrungswerte oder Quellen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
  2. Ich bin nicht auf der Suche nach Antworten einer Kristallkugel oder saloppen Einschätzungen aus dem Bauch heraus, sondern nach tatsächlichen Erfahrungswerten.
  3. Vielen Dank für deinen hilfreichen Beitrag.
  4. Ein großer Teil der Fragen sind bereits beantwortet. Wenn die Software nicht zur Firma passen würde, hätte man die Software nicht zur Marktreife gebracht. Wenn es keinen Markt geben würde, ebenso etc. Mit branchenüblich meinte ich, ob es hier Erfahrungswerte gibt. Also jemand entweder aus persönlicher Erfahrung bereichten kann oder aber Quellen zur Hand hat, die ein derartiges Szenario beschreiben.
  5. Es geht nicht um ein Angestelltenverhältnis. Siehe ursprünglicher Beitrag: "Beispiel: Jemand hat eine Idee für ein Softwareprodukt, formuliert diese Idee aus, entwickelt einen Prototypen, übergibt diesen Prototypen an eine Firma, welche diese Software zur Marktreife bringt."
  6. Ich verstehe den Zusammenhang nicht
  7. Diese Faktoren haben keinen großen Einfluss auf eine (selbstverständlich) prozentuale Beteilgung
  8. Hallo zusammen, kann mir bitte jemand Informationen über branchenübliche Beteiligungen an einem neu entwickelten Softwareprojekt nennen? Ganz allgemein, aber auch an nachfolgendem Beispiel: Beispiel: Jemand hat eine Idee für ein Softwareprodukt, formuliert diese Idee aus, entwickelt einen Prototypen, übergibt diesen Prototypen an eine Firma, welche diese Software zur Marktreife bringt. Was wäre hier eine branchenübliche Beteiligung? Ich bin über jede Info, wenn möglich mit Quellenangabe, sehr dankbar. Herzlichen Dank und beste Grüße Elo
  9. Mit den Stellenausschreibungen ist es manchmal so wie mit der Selbsteinschätzung von manch einem ;-)
  10. Elo

    Freiberufler

    Das war aber nicht die Frage. Kann man den thread bitte schließen? Das macht hier keinen Sinn.
  11. Elo

    Freiberufler

    Genau das ist meine Erfahrung, die Entscheidung ist sehr stark abhängig vom Sachbearbeiter beim FA. Habe einen Steuerberater, der darauf spezialisiert ist beauftragt und bin am Überlegen einen Gutachter mit einzuschalten. Die Adresse des RA kannst du mir gerne schicken!
  12. Elo

    Freiberufler

    Ich habe meine Frage bewußt so gestellt um möglichst eine Antwort von jemandem zu erhalten, der anhand der Frage weiß worauf ich hinaus ziele und ich nicht derart Antworten erhalte wie sie jetzt zum Teil gekommen sind. Ich bin seit einiger Zeit selbständig tätig, mir wurde jedoch der Status des Freiberuflers aberkannt (Wechsel des Zuständigen FA, neues FA, neues Glück bzw. Pech). Das Ganze mit dem Argument kein abgeschlossenes Studium (also "nur" Ausbildung). Mein Hauptaufgabengebiet liegt in der Softwareentwicklung (dabei die komplette Bandbreite von Konzeptionierung bis Test). Ob Freiberuflichkeit oder nicht hat nicht zwingend etwas mit einem abgeschlossenen Studium zu tun, aber das wird uns ja jetzt der Kleine genauestens erklären.
  13. Elo

    Freiberufler

    Hallo zusammen, ist hier jemand Freiberufler im Sinne des EStG und hat kein Studium absolviert? Viele Grüße
  14. Ich lese oben: Forum Fachinformatiker.de > Ausbildung/Job > Ausbildung im IT-Bereich Finde, da kann man dem Ersteller nix übel nehmen.
  15. Zu beachten ist, dass das was man landläufig als Freelancer bezeichnet nichts mit dem zu tun hat was das Finanzamt als Freiberufler ansieht. D.h. du wirst ziemlich sicher einer Gewerbe anmelden müssen, weil du den Status Freiberufler nicht vom Finanzamt anerkannt bekommen wirst.

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