
Uwe_B
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...na ja, ne Kiste Wein gabs schon mal, da konnte ich nicht NEIN sagen...;-)
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...es sei denn, die Excel-Tabelle hat auf einem Netware-Server gelegen...dann liesse sich mit 'Salvage' u.U. die Ursprungsdatei wiederherstellen... @Lolleck: hat sie?
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Groupwise Mail Attachments
Uwe_B antwortete auf geloescht_Elizabeth Swann's Thema in Anwendungssoftware
...die entsprechenden Mails markieren-->rechte Maustaste-->Als Anlage weiterleiten. -
Doch ;-) Full Ack Das ist essentiell! M.E. auch nicht ganz unwichtig, wieviele (brauchbare) Informationen findet man im Internet (Knowledgebases, Foren) und wie sieht der Support des jeweiligen Herstellers aus. Exisitiert eine lebendige Communitiy, die einen im Fall des Falles mit Rat und Tat zur Seite stehen kann (man möchte ja auch nicht für jeden PillePalle den externen Dienstleister zu Rate ziehen müssen)? Und um die Liste der genannten GroupWares zu ergänzen: auch GroupWise ist ein sehr schnuckeliges Produkt (ich mache seit knapp neun Jahren nichts anderes und es hat mich noch nie enttäuscht).
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Dürft ihr privat im Web surfen und private Programme installieren?
Uwe_B antwortete auf Autor bekannt's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Jetzt ist so viel darüber geschrieben worden, was jeder so persönlich vom privaten Surfen etc. hält. Auf rechtliche Aspekte ist bis dato niemand eingegangen, und die sind nicht unerheblich! Zunächst, wir haben eine Betriebsvereinbarung bzw. lassen uns das Ding von jedem als Anlage zum Arbeitsvertrag unterschreiben. Hier wird ganz klar jegliche private Nutzung von vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln untersagt. Heisst im Klartext: keine privaten Emails vom Firmenaccount und kein privates Surfen. Und das wird auch stichpunktartig kontroliert. Ebenso ist das Installieren JEGLICHER Software den Anwendern untersagt. Finde ich etwas gibts einen Satz heisse Ohren (von eventuellen arbeitsrechtlichen Massnahmen mal ganz abgesehen). Hintergrund ist folgender: Wir verarbeiten personenbenzogene Daten und unterliegen damit dem BDSG. D.h. u.a., wir müssen dafür Sorge tragen, dass mit den Daten kein Schindluder getrieben werden kann und die Daten konsistent sind und bleiben. Da wären Installationsorgien der Anwender äusserst kontraproduktiv! Nach den gesetzlichen Regelungen haftet der GF persönlich dafür, somit ist es sein ureigenstes Interesse nicht in den Bau zu wandern. Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen hin oder her: die einzige Möglichkeit hier für eine klare Regelung zu sorgen liegt in dem eindeutigen Verbot! AO (Abgabenordnung), HGB (Handelsgesetzbuch) u.ä. regeln die Aufbewahrungspflichten von steuerrechtlich relevanten Unterlagen. Hierzu zählen nach HGB §257 auch Emails, "...wenn Sie dem Begriff des Handelsbriefs entsprechen". Wie bewahrt man nun solche Emails auf, so dass ein Betriebsprüfer so eine Mail auf Wunsch einsehen kann? Überlasse ich die Entscheidung dem/r Kollegen/in, welche Mail ein Handelsbrief ist und aufbewahrenswert? Doch eher nicht! Also entscheide ich mich für eine generelle Emailarchivierung sowohl des gesamten eingehenden als auch ausgehenden Emailverkehrs. Das ist aber wiederum nur gestattet, wenn sichergestellt ist, dass keine 'persönlichen' Emails der MA mit archiviert werden (BDSG). Ergo: Verbot der privaten Emailkommunikation! In dem Moment, wo ich als GF die private Nutzung erlaube (oder auch dulde, deswegen ist die Kontrolle des Verbots sehr wichtig, denn sonst wird aus der Duldung - 'ich wusste es, habe aber nichts dagegen unternommen' - eine betriebliche Übung und somit wäre das vorher ausgesprochene Verbot vor Gericht unwirksam) unterliege ich dem Telemediengesetz (Stichwort 'Providerhaftung') und bin damit zum Einen für ALLES verantwortlich, was meine lieben Angestellten so treiben und zum Anderen greift hier wieder das BDSG. Das geht dann sogar soweit, dass nach dem Buchstaben des Gesetzes kein Virenscanner eingesetzt werden dürfte, da dieser auch in nach BDSG geschützten privaten Emails herumschnüffelt. Ich versuche im Unternehmen mit den mir zur Verfügung stehenden technischen Mitteln den Anwendern genau das zur Verfügung zu stellen, was sie zum Arbeiten brauchen, nicht mehr und nicht weniger. Manch einer mag das als einschränkend empfinden, aber was soll ich sagen: seit dem ich hier arbeite gab es keine virenbedingten Ausfälle, keine mit irgendeiner Software verseuchten PCs und keine (ich gebe zu: mir bekannten) strafrechtlich/arbeitstrechtlich relevanten Verstösse im Bereich Surfen. So, und da das ein Forum für FI ist: ja, auch mein Azubi unterliegt diesen Restriktionen (er hat genauso wie alle anderen diese Zusatzvereinbarung unterschrieben). Für mich ist das Ansurfen und Posten in Foren wie diesen definitv kein privates Surfen. Ich selber nutze Newsgroups exzessiv, um diverse Problem zu lösen. P.S.: das oben beschriebene bildet nur einen kleinen Teil der doch sehr komplexen Materie ab... für die, die es interessiert hier ein paar Stichworte zur vertiefenden Lektüre: AO, GDPdU, GOBS, BDSG...und wer wissen möchte, womit die Kollegen/innen in USA zu kämpfen haben darf sich gerne mal mit dem Sarbanes Oxley Act (SOX) beschäftigen... -
...ähm, gibt es da immer noch kein Update?
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...nicht ganz nachvollziehbar, aber gut, jeder so, wie er es braucht...allerdings finde ich die Sache mit der nicht erstellbaren Whitelist schon ärgerlich bzw. das macht doch das ganze Ding unbrauchbar. Ich möchte nur die USB-Geräte erlauben, die ich kenne und die dann explizit freigeben (so ich mich noch daran erinnere, dann kann man das User- und Computerbezogen machen, sowohl im AD als auch im eDirectory)...
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...darf ich fragen, warum dann jetzt nicht mehr?
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...hast Du das im Einsatz? Ich frage deshalb, weil ich seit einem guten Jahr mit dem Gedanke spiele...bzw. etwas tun MUSS...ich hatte mir das Ding vor zwei Jahren seeehr ausführlich auf der Systems zeigen lassen und war beeindruckt... Gruss Uwe
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Interessante Erkentniss bezüglich dieser Board mitglieder
Uwe_B antwortete auf Gateway_man's Thema in Small Talk
..OK, diese Investition seitens der Lobby hat sich dann rentiert...wenn ich mir mein in letzter Zeit stetig wachsendes Körpervolumen so betrachte...IHR SEID SCHULD! -
Interessante Erkentniss bezüglich dieser Board mitglieder
Uwe_B antwortete auf Gateway_man's Thema in Small Talk
Jetzt weiss ich es: Ihr alle werdet von einem unbekannten Gönner hoch bezahlt, um armen gestressten Admins wie mir die Zeit zu verschönen...anders kann ich mir den hohen Unterhaltungswert mancher Threads nicht erklären -
..okay, wieder zu langsam...muss am Alter liegen
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§ 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
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...war da nicht was mit max. 500mA an einem USB-Port? Jedenfalls hatte ich mal so eine Funkmaus, die hat mit ihren 500mA den USB-Port dichtgemacht und anderen USB-Geräten den Strom 'weggefressen', so dass nichts mehr lief...
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...ich würde sogar sagen, zu 99,9 %...
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...was ist jetzt daran wirklich so schwer??? 3Com Product Downloads - Search Results
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Hi, zu allererst: ich bin kein Anwalt! Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieviel Geld kann Dein Chef mit Dir verdienen. Bist Du für ihn ein wertvoller (im Sinne von hohen Verrechnungssätzen dem Kunden gegenüber) Mitarbeiter, dann hast Du in eventuellen Gesprächen eine gute Ausgangsposition. Er würde einen guten MA verlieren und müsste sich entsprechenden Ersatz suchen, der Auftrag beim Kunden wäre wohl weg, u.U. auch der Kunde ganz. Lies Deinen Arbeitsvertrag, in dem sind Deine Kündigungsfristen geregelt (die auch für den Arbeitgeber gelten). Innerhalb der Probezeit kann i.d.R. schnell gekündigt werden, von beiden Seiten. Die Konsequenz könnte daher lauten: Kündigung. Kein Zeitarbeitsunternehmen ist daran interessiert, dass eigene gute MA vom Kunden übernommen werden (i.d.R. werden da in den AÜs 'Ablösen' vereinbart, die der Kunde zahlt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ab Überlassungsbeginn der ZA-MA vom Kunden übernommen wird). Natürlich geht das ZA-Unternehmen leer aus, falls der MA sich selbst bewirbt...und genommen wird. Das Sich-Bewerben ist aber ein völlig normaler Vorgang und kann seitens des ZA-Unternehmens genauso 'geahndet' werden wie in jeder anderen Firma auch, nämlich mit sofortiger Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche und anschliessender Kündigung (in der Probezeit, wie gesagt, je nach TV auch mit einer zweitägigen Kündigungsfrist). Das sind aber ganz normale Konsequenzen. Da sieht es ein wenig anders aus. Das könnte, je nach Aussage Deinerseits, in den Bereich der Geschäftsschädigung gehen. Da wären Konsequenzen wie Abmahnung bis zu fristloser Kündigung denkbar (wie gesagt, je nachdem, was Du erzählst). I.d.R. hats Du in Deinem AV mitunterschrieben, dass Kundeninterna der Schweigepflicht unterliegen. Natürlich muss hier unterschieden werden, ob Du im privaten Umfeld 'tratscht' oder in Deiner 'offiziellen' Funktion als Zeitarbeitnehmer der ZA-Firma... Sollte das ein Job sein, der höher eingruppiert ist (s. Tarifvertrag), dann schneidet sich der Disponent ins eigene Fleisch --> der Verrechnungssatz wäre höher und damit seine Gewinnmarge, ergo: heisse Luft! Sollte die Eingruppierung zu Deiner jetztigen identisch sein, dann macht sich Dein Chef zusätzliche Arbeit, um Dich glücklich zu machen und zu behalten. In dem Fall bist Du ihm wichtig und das wäre ein Pfund mit dem man vorsichtig wuchern kann. Viele Zeitarbeitsunternehmen zahlen mittlerweile Vermittlungshonorare, wenn eigene MA neue Bewerber vorschlagen und mit diesen dann Verträge zustande kommen. Natürlich ist es hier völliger Bull****, Dir mit Konsequenzen zu drohen. S.o., je nachdem Du wie lange bei der ZA-Firma beschäftigt bist, gelten die üblichen Kündigungsfristen (s. Tarifvertrag). Die fristgerechte Kündigung wäre m.E. der Worst-Case, eine Abmahnung (ausser beim 'Tratschen) kommt m.E. für keinen der anderen Fälle in Betracht. Und nochmal: ZA-Unternehmen suchen händeringend fachlich qualifizierte MA und werden niemanden (und schon gar nicht aktuell in Aufträgen laufende MA) ohne Not kündigen. Ich bin mir sicher, mit den meisten Disponenten kann man vernünftig reden, denn man selber ist ja gerade derjenige, der dem Disponenten die Provision sichert. CU
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...mach doch mal eine LAN-Trace und schaue dann, wo der Client so überall hin will und wer da nicht antwortet...
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...das müsste machbar sein mit unterschiedlichen Einstellungen für die in den Schächten verwendeten Papiersorten. Wenn diese Papiersorte im Druckertreiber nicht explizit ausgewählt wird, dann sollte auf diesem Schacht auch nicht gedruckt werden können (es müsste am Drucker im Display einen Fehlermeldung erscheinen)...
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...nö, sowas lasse ich machen ;-)
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...nicht in einem RZ, da gibts eine gute Klimatisierung...;-)...SCNR
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Ausbildung Fachinformatiker (Sys.Integr.)
Uwe_B antwortete auf Chef2008's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
...die IHK müsste Dir das sagen können...z.B. finde ich bei der IHK Nürnberg folgendes Pamphlet: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_gesamt_2007.pdf Dort heisst es u.a.: "Ohne Tarifbindung können die Ausbildungsvergütungen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes um bis zu 20 Prozent unterschritten werden." (Ausbildungsvergütungen und Urlaubsregelungen Auszubildender ) Und ich bin mir sicher, wenn Du noch weiter suchst, dann wirst Du sicher noch mehr finden. Gruss Uwe -
...das ist nicht nur Käse, sondern höchstgradig unintelligent. Ich befrage doch nach Möglichkeit Fachleute zu einem Probelm und nicht den z.B. Metzger nach meinen Schmerzen in der Schulter (der könnte die Schulter wahrscheinlich sauber auslösen, aber diese Problemlösung empfände ich als suboptimal)...und mir ist bis dato noch nicht aufgefallen, ohne jemandem zunahe treten zu wollen, dass es ich hier um ein Fachforum zur Sozialgesetzgebung handelt...und woher weißt Du, wie das so ist, mit solchen Anfragen - wenn Du noch gar nicht gefragt hast?
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...was sagt denn die KK dazu (z.B. die TK), deren MA werden tatsächlich dafür bezahlt, solche Fragen zu beantworten..SCNR