Es ist sehr wahrscheinlich, dass im Ausbildungsvertrag bereits nur der anteilige Urlaubsanspruch für das Jahr angegeben ist. Ausserdem würde ich davon ausgehen, dass der Ausbilder gerade im Prüfungsjahr auf beantragten bzw. genommenen Urlaub achtet.
Sollte es durch plötzliche Kündigung, z.B. nach dem Sommerurlaub, dazu kommen, dass der alte Arbeitgeber zuviel Urlaub gewährt hat, besteht auch kein Anlass zur Freude. Dieser muss nämlich die bereits genommenen Urlaubstage bescheinigen und der neue Arbeitgeber wird sich freuen, dass er bis zum Ende des Jahres weniger geben muss.