Also ich hab mal ein Handy versteigert!
Der Karton kam auch an, nur total aufgerissen und von der Post wieder zugeklebt und das Handy war auch nicht mehr drin, toll oder!
Die "nette" Dame, die das Handy bekommen hat, wollte mich dann verklagen! Aber ich hatte Zeugen, dass ich es mit Handy weggeschickt hab und den Postbeleg! Dann hat sie den Wert von der Post glaube ich ersetzt bekommen!
Wichtig ist, dass Du noch den Nachweis / Beleg hast, dass Du s verschickt hast! Ich denke Du kannst mit Beleg die Post belangen, ansonsten haftet ab Versand meines Wissens wenn nicht anders festgelegt der Käufer! Hab allerdings nichts im HGB(vielleicht auch BGB). Aber in einem von beiden müsste was dazu stehen! Ich guck nochmal, wenn ich mehr Zeit habe!
Gruß
Containy