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  1. Mit der Kruzdarstellung mein ich folgendes: Vor dem Inhaltsverzeichnis wird eine Zusammenfassung über das gesamte Projekt erstellt, also eine Kurzdarstellung was passieren soll und was passiert ist. Dieser Teil soll maximal eine Seite umfassen und wird nicht zu den 15 Seiten Doku dazu gezählt, die hier bei der IHK-Bonn als Obergrenze zählen. Was sonst noch alles in die Doku mit reingehört ist mir klar, aber bei diesem Punkt bin ich mir unsicher. Mein Ausbilder und ein ehemaliger Azubi sind beide der Meinung das sowas dazu gehört. Wenn ich das jetzt aber einfach dazu packe, ohne zu wissen ob das vorgesehen ist oder nicht, habe ich die befürchtung das ich Punktabzug bekomme, weil ich den maximal erlaubten Umfang sprenge...
  2. Hi, ich weiß das es wohl vor ein paar Jahren noch Vorschrift bzw. Teil der IHK Bewertung war, das eine Kurzdarstellung vorhanden ist. In der aktuellen Handreichung der IHK für IT-Berufe, finde ich dazu aber keine Hinweise mehr. Also die Frage: Gehört eine Kurzdarstellung des Projekts in die Projektdoku? Wenn ja, zählt die Kurzdarstellung zu den 15 Seiten? Eine Kurzdarstellung ist doch praktisch schon der Projektantrag und da der sowieso zur Doku gehört, wäre eine zusätzliche Kurzdarstellung dann nicht doppelt?

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