Ich denke, auch wenn das ehemalige AAmt mittlerweile "privatisiert" ist und AAgentur heisst sind sie immer noch diejenigen welche das Geld vom Staat verteilen. Und ihre Aufgabe ist es das Geld gerecht und fair zu verteilen - das ist schier unmöglich weil es immer zu wenig ist.
Demnach müssen sie ganz klar von vorn herein überall das Geld kürzen wo sich die "Kunden" nicht an den Vertrag halten. Dieser Vertrag ist ausnahmsweise kein Vertrag den man unterschreiben muss, damit er Wirksamkeit erlangt, sondern nennt sich GESETZ und ist damit für JEDEN der diverse Voraussetzungen erfüllt (in diesem Fall Arbeitslosigkeit) bindend.
Wie immer bei Gesetzen gilt hier: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Bei fahrlässigem Handeln jedoch (hier: nicht einreichen von Dokumenten, Verhinderungsanzeigen oder Änderungsnachweisen) muss der "Kunde" - oder auch arbeitsloser Bürger genannt - die Konsequenzen in vollem Umfang tragen.
Daher: selbst schriftliche Bitten oder Angaben nach Möglichkeit immer per "Einschreiben mit Rückschein" eingeben. Oder wenn persönlich, dann quittieren lassen von der netten Dame am Empfang.