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.....*lol*
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Mündliche Prüfung nicht bestanden !!!
gajUli antwortete auf dj piet's Thema in IHK-Prüfung allgemein
In der Form gibt es das nicht. Das waere sogar rechtswidrig. Es kann wohl sein, dass ein PA mal einen Wink bekommt, wenn der dauernd deutlich ueberdurchschnittliche Noten verteilt, aber eine Vorgabe ist das nicht. Also bitte mal keine verleumderischen Geruechte verbreiten. -
Mündliche Prüfung nicht bestanden !!!
gajUli antwortete auf dj piet's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist wahrscheinlich das Einzige, mit dem Du sie evt. packen kannst. Die Rechtsverordnung sagt ueber den Pruefungsteil woertlich: "Der Pruefling soll [...] diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen." Wenn sie also eine muendliche Pruefung ueber allgemeine IT-Themen veranstaltet haben, bewegen sie sich auf duennen Eis, was sich anhand des Protokolls auch nachweisen lassen duerfte. Also hast Du zumindest einen Grund, auf dem sich ein Widerspruch aufbauen laesst. Aber ob sich das lohnt, wage ich zu bezweifeln. Die Fuenf in der Doku ist damit nicht weg. Sieht auf dem Zeugnis nicht so gut aus. -
Lieber caits, Du kannst jetzt langsam aufhoeren, unter diesem und jenem Vorwand nochmalundnochmalundnochmalundnochmal auf Dein sehr gutes Pruefungsergebnis hinzuweisen. Es wissen naemlich schon alle und freuen sich nach Kraeften mit Dir. Darum ist es nicht mehr so unbedingt die brandheisseste Information. Natuerlich duerfen wir der Nachwelt keinesfalls vorenthalten, was fuer ein grossartiger Pruefling Du gewesen bist. Damit Du dafuer nicht bis in alle Ewigkeit neue Threads oeffnen musst, koenntest Du vielleicht von Deiner Sig aus auf einen Scan Deines Pruefungszeugnisses verlinken. Die Bordregeln verbieten das nicht. Zu Deiner Frage, eine Bestenehrung ist die Ehrung der Besten eines Pruefungsdurchgangs, feierlich veranstaltet durch die oertliche IHK und meist verbunden mit einer kleinen Preisverleihung. Es geht das Geruecht, dass einige IHKs dazu die Champions-League-Melodie "Wir sind die Besten" abspielen. Du musst Dir also keine Sorgen machen, die koennen es sich unmoeglich leisten, Dich zu uebergehen, ausser ein anderer ist noch besser. Falls diese Katastrophe passieren sollte, bist Du nicht verpflichtet hinzugehen und musst uns auch nicht informieren. In diesem Sinne, herzlichen Glueckwunsch...
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Eine passende Antwort waere z. B.: "Mein Projekt hat X EUR gekostet; davon entfielen A EUR auf Software, B EUR auf Hardware inkl. Versandkosten, C EUR auf Lohnkosten, D EUR auf Fahrkosten und E EUR auf Gemeinkosten. Dazu noch F EUR fuer Auftragsarbeiten einer Fremdfirma." (Unzutreffendes streichen.) Das haette zumindest den Vorteil, dass die Frage quantitativ und ausfuehrlich beantwortet ist, dass Du Wissen ueber die wichtigsten Kostenanteile demonstrierst und die Pruefer Stichworte fuer das weitere Gespraech bekommen.
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Etwas durch den Wind, was? Sag vielleicht mal, um welchen Pruefungsteil es geht.
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FISI 04/05 - Habe ich die Prüfung bestanden?
gajUli antwortete auf Lord21's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das haengt von Pruefungsteil Wirtschaft ab. Bis jetzt hast Du 99%, das reicht noch nicht. Naeher ausprobieren kannst Du das mit dem Notenrechner (Link in meiner Sig.). -
Gebuehren fuer eine Einsichtnahme, das waere neu. Wohl aber gab es an dieser Stelle frueher Berichte ueber Gebuehren fuer ein Widerspruchsverfahren.
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80% - 3. Korrektur verlangen? Oder welche Möglichkeiten?
gajUli antwortete auf dummabua's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Ich kann schon verstehen, ein knappes Ergebnis wurmt, aber sieh es mal so: Wo willst Du denn den einen Punkt wettmachen? Ein Punkt im Gesamtergebnis heisst zwei Punkte in einem Pruefungsteil. GAI oder II liefern 40% eines Pruefungsteils, also 20% vom Gesamtergebnis. Also fuehren 5 Punkte in einer GA zu einem zusaetzlichen Gesamtpunkt. Bei WISO sind es 10, bei Doku oder Praesentation 4. Wenn Du natuerlich 80,4% insgesamt haettest, kaemst Du mit einem Punkt aus, egal wo. ;-) Ein Recht auf Nachkorrektur gibt es in dem Sinne uebrigens nicht. Du kannst hoechstens Widerspruch einlegen, der dann allerdings unbegruendet waere, weil die schiere Tatsache, 80% erzielt zu haben, kein Widerspruchsgrund ist. -
Gravierende Satzbaufehler im IHK Prüfungszeugnis
gajUli antwortete auf Kettenraucher's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Mutet etwas wie das Ergebnis einer kleinen Copy-Paste-Orgie in einem Edit-Fenster an, das nicht sauber aktualisiert. Kann theoretisch auch passiert sein, als Du den Antrag online abgeschickt hast. Aber ist wurscht, wie bimei schon sagte, sollte eine Zeugniskorrektur kein Problem sein. Fehler sind halt menschlich oder auch "maschinlich"; dafuer muss man niemanden an den Pranger stellen. -
Ja, und das sollst Du an einer realen Problemstellung demonstrieren. So ist es nun einmal vorgesehen und alles weitere ist muessig.
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QUOTE von MojoMC: >Dieser Text aus der Ausbildungsverordnung wird gerne gepostet, um Projekte runterzumachen, aber es fehlt ein entscheidender Teil: >Da steht "insbesondere", also ist der nachfolgende Teil nicht verbindlich. Entweder wird in diesem Forum eine Menge Wind gemacht, oder ich würde mal mit dem zuständigen Ausbilder & IHK sprechen und auf Lernfähigkeit in Richtung Praxisbezug hoffen... Nee, so laeuft das nicht, weil der Schwanz nicht mit dem Hund wedelt. Das ist ein Pruefungsverfahren. Da wird allenfalls auf die Lernfaehigkeit der Azubis gehofft und ansonsten heisst es Knueppel aus dem Sack. Regularien sind ja nicht dazu da, damit Azubis oder Betriebe sich um die Anforderungen herumdruecken und das dann auch noch ****endreist als Praxisnaehe anpreisen. Ich finde nebem anderem auch nicht gut, was fuer einen Barendienst Du AVI erweist mit spitzfindig umgedeuteten Teilzitaten aus der Verordnung. Haettest mal lieber den Passus zitieren sollen, wo aufgelistet ist, was die Prueflinge mit dem Projekt so alles zeigen sollen, z. B. naemlich Entscheidungskompetenz und Beruecksichtigung oekonomischer Belange. Wenn Du das dann mal alles verinnerlicht hast, erst dann bist Du auf dem Kenntnisstand, Chiefs Einwaende zu begreifen, vorausgesetzt, dass Du das ueberhaupt willst.
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Hallo, hier gab es doch immer Raetselfuechse. Darum moechte ich mal auf schoenes Fuchsfutter hinweisen unter www.mathekalender.de. Dort gibts die ganze Adventszeit hindurch jeden Abend eine neue Raetselaufgabe. Die von heute handelt vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen, die Schnick-Schnack-Schnuck spielen. Viel Spass...
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"Umstaende", ach hoer doch auf...
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Stimmt. Juengelchens mit ner geplatzten Ausbildung und eingebildetem Anspruch eigener Wohnung wuerden in anderen Laendern nur ein muedes Achselzucken ausloesen. Der Fall ist uebrigens doch ganz einfach zu loesen, ohne herbeigezerrte Rechtsgueter auf Ueberlebensgroesse aufzublaehen. Der Vermieter mit dem gleichen Familiennamen soll bitte mal schoen die Bude fremd vermieten und mit dem Mietzins den verlorenen, wiedergekehrten Sohn durchfuettern. Ueberhaupt sollten die sich bei solchen Traumoptionen schaemen, und zwar die ganze Sippe, wenn der Sohnemann nach Bafoeg, Wohngeld und Sozialhilfe kraeht. Das Beispiel zeigt ja deutlich, dass mindestens zwei Immobilien an Eigentum verhanden sind, was zum grossen Erstaunen niemandem aufgefallen zu sein scheint. Aber das Recht darf um Himmels Willen keinen zu etwas zwingen. Jaja, ich lach mich kaputt... Deutschland ist kein freies Land. Das hier ist eine ganz ausgekocht perfide Despotie. Wir sind hier alle unterjocht von Maerchenerzaehlern, die an den dukaten*******enden Goldesel mit Schuettungsrate im Megahertztakt glauben.
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Bin zwar nicht gefragt, aber antworte trotzdem: Ja, man sollte, weil ueberhaupt kein Recht mehr greift in dem Augenblick, wenn es allgemein nicht mehr leistbar=bezahlbar ist. Die Selbstaendigkeitsphantasien von jungen Leuten ohne Ausbildung muessen da meines Erachtens gegenueber einer Masse haerterer Faelle zurueckstehen, jedenfalls nach meinem Rechtsempfinden. Es liegt auch eine Verdrehung in dem Terminus, es wuerde ein Zwang ausgeuebt. Der Zwang kommt doch wohl rein von der finanziellen Seite, und es wird eben indirekt gefordert, die Rechte auf Sozialleistungen muessten diesen Zwang beseitigen. Das ist also etwas vollstaendig anderes, als wenn jemand "von Rechts wegen" gezwungen wuerde.
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Ja, kann ich. Ist kompletter Quatsch. Du setzt nur ein Geruecht ohne jede Grundlage in die Welt. Darum: Ruhe bewahren, abwarten und Schnabel halten. Bis Du Dein Ergebnis hast, produzierst Du sonst nur Blindleistung. Also verhalte Dich lieber intelligent, investiere Deine Energie in die Vorbereitung einer guten Praesentation und bringe Deinen Kenntnisstand auf ein nachfragerobustes Niveau fuer das Fachgespraech.
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Die Auswertung Wert n 4,5 0 14,5 0 24,5 0 34,5 2 44,5 10 54,5 29 64,5 22 74,5 20 84,5 9 95,0 3 Summe 95 Schnitt 63,67 Toleranz_68,3 1,38 Toleranz_90,0 2,27 Toleranz_95,0 2,71 Toleranz_99,0 3,56 Toleranz_99,9 4,54 Standardabw. 13,46 [/PHP] Im Schnitt also das Gleiche wie Sommer 2004.
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Das Procedere, wie Aufgaben oder Musterloesungen zu verbreiten sind, steht in den Bordregeln. Allerdings ist das hier off topic.
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Erste Auswertung nach 81 Stimmen: Der Mittelwert liegt mit 62,5 Punkten rund einen Prozentpunkt unter dem vom Sommer 2004.
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Tante-jUli-Airlines-Sräd, was: Wichige Fragen die alle angehn!
gajUli antwortete auf TThmkay's Thema in Coffeehouse's Themen
Hm, Bakozilla wirkte eigentlich nie sehr hungrig. Hawk aber schon. -
Tante-jUli-Airlines-Sräd, was: Wichige Fragen die alle angehn!
gajUli antwortete auf TThmkay's Thema in Coffeehouse's Themen
Aeh, biiiiimei, warum weiss ich davon nix? -
Tante-jUli-Airlines-Sräd, was: Wichige Fragen die alle angehn!
gajUli antwortete auf TThmkay's Thema in Coffeehouse's Themen
Haben Bako und Hawk die Namen vertauscht?