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gajUli

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  1. Nicht unbedingt, es ist viel komplizierter. Wenn man 49/49/49 (GA1/GA2/Wi) hat, ist man unwiderruflich durchgefallen. Wenn man 100/100/29 hat, haette man eigentlich 56 Punkte insgesamt, ist aber trotzdem unwiderruflich durchgefallen. Wenn man 30/46/50 hat, ergibt das insgesamt 40 Punkte, aber man darf eine Ergaenzungspruefung machen.
  2. Hallo Freunde, dem ersten Anschein nach zu urteilen gibt auch dieses Mal wieder viele, die der Meinung sind, schlecht abgeschnitten zu haben. (Die tatsaechlichen Ergebnisse sind meist viel besser.) Wir sollten das mal etwas in Zahlen fassen. In diesem Poll soll die Selbsteinschaetzung der Pruefungsteilnehmer festgehalten werden. Später machen wir dann einen Poll fuer die tatsaechlichen Ergebnisse; dann koennen wir einen Vergleich ziehen. Um rege Teilnahme wird gebeten.
  3. Vielleicht bringt es Dich auch weiter, wenn Du etwas mit dem Notenrechner spielst. In den Meldungstexten stehen aussagekraeftige Zahlenbeispiele, die sich an den hier haeufig gestellten Fragen orientieren, z. B. warum und wann man mit zwei Fuenfen bestehen kann usw.
  4. @fiae-winterpruefung 1. sehe ich es gar nicht gerne, wenn jemand mit einem anonymen Kurzzeitlogin zur Pruefungszeit auftaucht und mir das Forum durcheinanderbringt. 2. ist es eine Sauerei, gestresste Prueflinge mit gezielten Fehlinformationen irrezufuehren. Die IHK Muenchen hat bundesweit nichts zu sagen, ebenso jede andere IHK. Und das wars auch schon. 3. gehoert es sich nicht, Telefonnummern zu veroeffentlichen, zumal wenn keine Zustaendigkeit vorliegt weil Telefonanschluesse fuer wichtigere Angelegenheiten benoetigt werden als Leuten aus dem ganzen Bundesgebiet zu erklaeren, dass sie sich an ihre eigene IHK wenden muessen. 4. finden es alle Moderatoren unheimlich dufte, sich hernach dumme Sprueche anzuhoeren, dass der Stil hier irgendwie komisch waere.
  5. Original geschrieben von StefanE >Uli...! Zu Diensten, Euer Gnaden. >Ich bin entsetzt *g*. Sei bloss froh, dass niemand Elongator vorgeschlagen hat. :D >Ich bitte darum den Nickchange im IRC nicht als Vorentscheidung zu werten . Klar, Du wolltest nur mal testen, wie es sich so anfuehlt. *rumkugel*
  6. Abgemacht. :-) <petz> Stefan hat uebrigens gestern schon auf dem Chat den Namen StEminenz eingeuebt; er meinte, es fuehle sich noch etwas ungewohnt an und man solle ihm etwas Zeit lassen. </petz>
  7. *lol* Ich wuerde sogar noch weiter gehen: Elingator
  8. Jaja, und wenn ich dann eine Raviolidose werden moechte, macht der aus mir ein verdammtes PC-Netzteilgehaeuse. *lol*
  9. Au fein, das ist gut. Ich wuerde allerdings abwandeln in "Lord-Schluesselbewahrer", auch wenns einen leicht herrschaftlichen Touch hat. :-)
  10. Wenn wir bimei noch dazu nehmen, koennten wir vielleicht ne Benutzergruppe Alteisen aufmachen. :D
  11. Genau eine: Deinem Pruefungsausschuss ein Pflichtversaeumnis nachzuweisen. Kannst Du das nicht: Vergiss es. Davon abgesehen wuerde ich das sowieso zum momentanen Zeitpunkt vergessen, weil es zu nichts gut ist, ausser das Gehirn zu verkleben, das Du dringender fuer die noch anstehenden Pruefungsteile brauchst.
  12. Also ich persoenlich nenne unseren lieben Stefan ja seit Urzeiten immer "StEminenz", was ich ihm eben schon im Chat vorgeschlagen hatte. War ihm aber zu "herrschaftlich". Also Stefan, denk mal nach, was in dem Fall alles wegfallen muesste: "StEffendi", "SteSahib", "SteBuana", "Sterzog", "SteGraf", "SteFuerst", "SteZar". Nein, Stefan, das kannst Du unmoeglich wollen. :-)) Oder wie waer "gajEling"? (Warum erinnert mich das an Tee?) Oder ein bimei-Derivat wie "stelei"? (Alter Eierdieb, Du. Ach nee, fehlt ja das 'h'.) :OD Lassen wirs mal gut sein fuer heute...
  13. ;-) Aber da kann ich Dich beruhigen, dieses verbreitete Uebel ist weniger eine Frage Deiner Ausdrucksqualitaet als des Unwillens, zwar richtige aber subjektiv unbequeme Zusammenhaenge zu internalisieren.
  14. Zum Thema "Auswahl entscheiden/begruenden" Was xtra meint, ist natuerlich nicht von der Hand zu weisen, aber man sollte sich im Klaren sein, dass das ein Idealfall ist. Oft ist die Entscheidung fuer ein Produkt schon vor der Beauftragung gefallen, d. h. der Auftraggeber des Projekts hat im Vorfeld festgelegt, was eingesetzt wird. In solchen Fallen ist das eine Frage der Schnittstellenbeschreibung. Trifft ein anderer die Entscheidung, so gehoert sie nicht zur eigenen Projektverantwortung und ist streng genommen auch nicht zu begruenden. Das muss man dann aber auch so darstellen. Die Vor- oder Nachteile kann man trotzdem auflisten und vielleicht eroertern, warum der Auftraggeber die Vorgabe gemacht hat. Aber wie gesagt, ideal ist das nicht, weil man sich damit um die Chance bringt, eigene Entscheidungskompetenz zu beweisen.
  15. Seit 3 oder 4 Pruefungen wird mit Bluetooth gerechnet, aber es kam noch nicht dran. Vielleicht ist es ja dieses Mal soweit. ;-)
  16. Das Ausdrucken IST bei diesen Programmen die Umwandlung!
  17. Original geschrieben von apiphil >ohne jeden beleg zu haben, fände ich einen 25% anteil für die wirtschaftliche betrachtung auch sehr hoch. aber es war ja auch eine worst case annahme. Worst case war 50%! >das andere extrem findet sich bei den bereits zitierten hasenbein/heinrich 1. auflage seite 164: "Obwohl das Salz in der Suppe eine (ganz kleine) KNA/Nachkalkultion wäre, kannst du das nicht immer leisten. Z.B. wenn du in einem Gesamtprojekt steckst, wirst du deinen erbrachten Nutzen kaum den Kosten gegenüberstellen können." Das kann man im konkreten Fall ja so schreiben und erlaeutern. Kann aber kaum ein Grund sein, grundsaetzlich darauf zu verzichten. >ohne ins detail zu gehen, meine vorgänger haben insgesamt im projektbereich immer gut/sehr gut abgeschnitten. insgesamt 12 auszubildende. und alle ohne kna. Vielleicht hatten sie ja andere wirtschaftliche Gesichtspunkte. Vielleicht hat der Ausschuss auch keinen Wert drauf gelegt, weil nur gesichtsfeldverschmaelerte Techno-Freaks drinsassen. Ob nun ein oder hundert Beispiele, ich kann nur ausdruecklich davor warnen, solche Beispiele zu verallgemeinern.
  18. So? Was denn, wenn das sogar noch untertrieben ist? Man kann auch argumentieren, IT-Berufe bestehen zur Haelfte aus kaufmaennischen und zur anderen aus technischen Inhalten. Dann sind wir bereits auf 50% runter. Du siehst hoffentlich ein, dass man den unguenstigsten Fall zu Grunde legen muss. Wenn man sich eine Meinung zurechtlegt, nur weil sie genehm ist, sitzt man schnell in der Patsche. Darum ist Worst-Case-Denken gefragt. Das Wort "Vorgabe" taucht mit vier Adjektiven auf: wirtschaftlich, technisch, organisatorisch, zeitlich. Alles andere betrifft nicht mehr das "WAS", sondern nur noch das "WIE". Die 25% Abzug sind schon deshalb naheliegender als manch andere Argumentation.
  19. Wie heisst es doch so schoen, "am Anfang war das Wort", in diesem Fall eines im Verordnungstext: "Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe [...] unter Beachtung wirtschaftlicher [...] Vorgaben [...] umsetzen [...] kann." Die ganze Debatte schrumpft also auf diese eine Frage zusammen: Wie soll ein Pruefling wirtschaftliche Vorgaben beachten, ohne die Kosten und den Nutzen einzubeziehen? Ich behaupte mal, das geht gar nicht bzw. waere unsinnig. Wenn Arbeiten ohne wirtschaftliche Anteile 95% bekommen, dann ist halt etwas schief gelaufen. Daraus kann man keinesfalls den Schluss ziehen, das waere normal. Neben den wirtschaftlichen Vorgaben stehen da noch 3 andere. Also waere dieser Themenkomplex normalerweise ein Viertel der Punkte wert. Fehlt er, so duerfte eine Arbeit normalerweise nicht ueber 75% bewertet werden.
  20. Klar dass Dir das komisch vorkommt. Du bist ja auch einer von denen, die ihre Ausbilder fragen, wie sie es denn gerne haetten. Viel besser waere aber, zu pruefen, wie man es richtig macht.
  21. >Ich finde es lohnt sich nicht polemisch zu werden. Bei meiner Posting habe ich auch niemanden angegriffen. Eigentlich hast Du alle angegriffen, die hier Aufklaerungsarbeit leisten, indem Du das Thema zerredest. Es ist nicht akzeptabel, wenn eine eindeutige Sache so lange diskutiert wird, bis sie der Eindeutigkeit entbehrt. >Ich habe mir mehrere alte Dokumentationen angesehen, die mehr als 90% Wenn man bei Google nach dem Wort "Standart" sucht, bekommt man ueber 49000 Treffer im deutschssprachigen Webspace. Trotzdem schreibt sich Standard nicht mit "t". Du verstehst, was ich meine... 90% sind kein Kriterium, auch nicht 100%.
  22. Welcome everybody to the "Ich-and-Vergangenheitsform"-Thread Release Winter 2003/2004 >Jeder Prüfer will etwas anderes Saemtliche Pruefer, Ausbilder und Deutschlehrer, die ich kenne, sehen das einheitlich; und ich kenne eine Menge. >Was soll man tun? Den professionellen Standard erfuellen. Man besorge sich eine x-beliebige kommerzielle Dokumentation und pruefe, ob dort der Autor in der 1. Person von sich spricht. Dann weiss man sofort Bescheid. Ist man dazu nicht in der Lage, so enthalte man sich des Kommentars. >Das gleiche Problem gibt es doch ganz vielen Elementen (z.B. Glossar kontra Fußnote, Umfang). Es ist halt nicht wirklich klar. Fehlen hierzu spezifische Vorgaben, so folge man allgemeinen Kriterien.
  23. Original geschrieben von Schachcomputerfreak >Nun mal ganz unabhängig von den Verdachtsmomenten, die einige hier im Forum haben, dass diese ganze Story erlogen sein soll. Ich werde mir hierzu kein Urteil anmaßen. Ach? Aber vier weitere Absaetze musstest Du, Nalimov, natuerlich trotzdem zum besten geben... >Ob die Story stimmt oder nicht, weiss allein der Threadersteller. Alles andere können wir hier allenfalls vermuten. Also, aus seinen Erzaehlungen ist inzwischen bekannt, dass er - eine fristlose Kuendigung als Azubi am Hals hat (sowas kommt nie aus heiterem Himmel) - im Unterricht einpennt - fremde Briefumschlaege oeffnet - seinen Tisch in der Schule mit Unterhaltungselektronik pflastert - mit provozierten Eigentumsdelikten Staatsanwaltschaft und Schulleitung nervt Mit anderen Worten, wir muessen davon ausgehen, dass er fuer seine ausbildende Umgebung schlicht und ergreifend eine menschliche Zumutung ist, und zwar nicht nur wegen seiner Schulepisoden, die er mit dem Ziel, die Schuld einem Lehrer in die Schuhe zu schieben einraeumt, sondern mit Sicherheit auch im Betrieb, ueber den er sich so vornehm zurueckhaltend verdaechtig ausschweigt. >Wenn dem so ist, so ist es völlig unwesentlich, ob es sich hier um einen "schwierigen" Azubi handelt oder nicht. Voellig lebensfremder Standpunkt. >Eine solche Kündigung hat rechtliche Konsequenzen. Vor allen Dingen ist eine solche Kuendigung selbst eine Konsequenz, eine die auftritt, wenn man den Schul- und Betriebsfrieden stoert und - anstatt seine Ausbildungsziele zu verfolgen - andere von ihrer Produktivarbeit abhaelt.
  24. Das machst hoechstens Du, indem Du so eine Frage stellst.

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