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Die Geschichte mit den "unabhaengigen Pruefern" halte ich fuer ein Geruecht.
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Wer muß den Ausbildungsnachweis bei der IHK einrichen?
gajUli antwortete auf firefighter's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Krass. Die Frage ist, ob bei solchen Massnahmen ein geregelter Ausbildungsablauf noch aufrechterhalten bleiben kann. In jedem Fall trifft aber den Betrieb eine Mitwirkungspflicht. -
Aber bitte nicht zu kreativ. Projekte sollten eher einem betrieblichen Beduerfnis oder noch besser einem Kundenauftrag entsprechen als einem Wunschthema.
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Sorry, falsche Baustelle. Dieses Forum handelt von Pruefungen vor der Industrie- und Handelskammer.
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Zu Timmis Gebetemuehle, das ist ein interessanter Zusammenhang zur Wissenschaftstheorie. Dazu sagte Popper, dass jede Hypothese ("das Projekt ist fehlerfrei") nur in dem Masse gut ist, wie sie geeignete Werkzeuge ("Testkonzepte") zur Falsifikation (Widerlegung) anbietet. Selbstredend muessen diese Werkzeuge im Projekt auch fleissigst angewendet werden. Wenn man nur ausprobiert, ob etwas geht, beweist man halt nur, dass es einmal funktioniert hat...
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Eines ist mir aufgefallen. Kurz nachdem Griffin ein wenig ueber 1337 aus dem Naehkaestchen zu Plaudern anfaengt, schlaegt letzterer vor, den Thread zu schliessen. Nachdem das abgelehnt wird, tritt er Griffin mit Anlauf unter die Guertellinie. Ist doch komisch... Vielleicht hatten die vielen kritischen Poster doch recht, indem sie da einfach einen ganz, ganz krummen Hund hinter der Geschichte gewittert haben. Also, Du brauchst wirklich keinem zu erzaehlen, Du wuerdest Dich auf einer anderen Ebene bewegen. Der einzige Schluss waere, auf einer sehr niedrigen. Hint for the rest of your life: Erzaehl die ganze Geschichte, wenn Du Rat suchst.
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Da ist was dran, aber wer weiss, es koennte ebenso gut in einem halben Jahr besser fuer ihn gehen. ;-)
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Durchsage von seiten "der Moderation": - Fuer ein Schliessen des Threads liegt kein Grund vor. Ein Threadgruender hat IMHO kein Anrecht auf Schliessung, auch wenn ein Thread nicht den gewuenschten Verlauf nimmt. - Die Anfrage bei seiner IHK hatte ich ihm geraten. Das ist besser, als einfach nicht zu erscheinen, weil man dann nicht einen ganzen Ausschuss eine Stunde warten lassen muss. "So einer" wuerde beim zweiten Versuch wesentlich kritischer behandelt. - Nachteile entstehen ihm dadurch tatsaechlich nicht, weil er ja Verkuerzer ist und wiederholte Pruefungen nicht auf dem Zeugnis stehen. - Eine andere Frage ist, was der ausbildende Betrieb ins Arbeitszeugnis schreibt! - Ob Eigenverschulden oder eine arbeitsmoralisch kritikwuerdige Einstellung gegeben sind, dafuer gibt es Indizien, erwiesen ist es aber nicht. Jedenfalls kann es gute Gruende geben, eine Pruefung nicht anzutreten. Ob hier solche Gruende gegeben sind, muss der Betroffenen entscheiden; er hat auch die Folgen zu tragen. - Grundsaetzlich wuerde ich auch raten, die Pruefung jetzt durchzuziehen. Dafuer gibt es einen ganz einfachen Grund, den jeder mit etwas Bauernschlaeue eigentlich einsehen sollte: Verschenkte Zeit gehoert zu den ganz wenigen Guetern, die sich durch N I C H T S ersetzen lassen!
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Ich finde, diese ganze Sache ist viel zu sehr von Taktiererei und Schielen auf ein paar Mark mehr gepraegt. Man sollte lieber ueberlegen, was einen dauerhaft weiterbringt. Und das ist sicher nicht ein halbes Jahr Stillstand durch Troedeln.
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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Du meinst Gleichheit. Aber das haelt sich alles im Rahmen. Man koennte das nur abschaffen, wenn man Ankreuzaufgaben stellen wuerde, die von einer Maschine ausgewertet werden. Noe, wenns egal ist, kann er sich ja nicht falsch verhalten. :-)) -
Der Knackpunkt ist, dass Du mit Deinem Gewerbe auch noch in Konkurrenz zu Deinem Betrieb treten wuerdest. Kein AG genehmigt so etwas. Null Chance meiner Ansicht nach.
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Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung 02/03
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jetzt wart halt einen Monat, dann wird es genug Votes geben. Man kann ja von keinem verlangen, an einer Umfrage teilzunehmen. -
Ich gebs zu, in dem Fall war die "Herkunft" eine Kneipe. :StefanE
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Gut und schoen, nur leider bietet das Boardscript solche Optionen nicht an. Die Prozentzahlen sind zwar nicht mundgerecht, lassen man kann sie ja umrechnen.
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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Danke fuers Mitgefuehl. Ich fuehlte mich ueberfordert, diese Entscheidung im Namen unseres ganzen PAs allein zu treffen (weil es halt verschiedene Meinungen gibt). Wir haben darum abgestimmt, und das Ergebnis war auch bei uns nicht einstimmig. Immerhin haben wir jetzt ein Ergebnis, das wir notfalls verteidigen. Welches, das kann ich hier leider nicht mitteilen. @Der Kleine Du deutest an, man koenne meine Meinung aus dem Geposteten hier ablesen. Dem ist nicht so! Meine Meinung war, dass zwar entsprechend der angekuendigten Regel zu verfahren sei, fand aber einen Abzug von 20 Punkten unangemessen. Ich haette darum einen Kompromiss gewaehlt. Uebrigens vertrete ich oft Meinungen, die nicht meine eigenen sind. Das ist ganz einfach eine Folge der Mod-Rolle. -
Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Aeh, Leuts, da ist nichts Schwammiges in der Formulierung, leider... Auf den Aufgabenboegen steht, dass wenn eine Streichung nicht oder nicht eindeutig erfolgt, der Schritt 6 als nicht bearbeitet gilt! Also: Den Ausschlag soll nach der Vorgabe die _Streichung_ geben. Eine Aufgabe nicht zu bearbeiten, das hat damit nichts zu tun. -
Zur allgemeinen Information: Es ist sogar noch schlimmer als es jetzt aussieht; eine Reihe von Artikeln am Ende des Threads sind geloescht und drei Logins gesperrt worden.
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Argumentativen Bankrott nennt man sowas.
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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
>Frage an Uli: Hängt seine Dusseligkeit vom Bestehen der Prüfung ab, oder verschlechtert es nur seine Gesamtnote? Lassen wir mal lieber aussen vor. Sagen wir, es kostet in dem Aufgabenbereich zwei Notenstufen. >Wenn er durch sein Mißgeschick die Prüfung versemmelt hat und im Sommer nochmals antreten müßte, würde ich hier Gnade vor Recht gelten lassen, denn er war ja in der Lage, fachlich zu glänzen. Wuerde ich so nicht sagen. Handlungsschritt 6 von GAII war mehr eine Abschreibeuebung aus dem Tabellenbuch. Noch ein Gedanke: Wenn einer nun deswegen durchfaellt, dann heisst das ja, dass seine anderen Noten auch nicht berauschend waren. Da wuerde man ihm doch eher einen Gefallen tun, wenn er seine Pruefung wiederholen und ein besseres Ergebnis erzielen koennte. -
Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
>Also, Uli, Du bist doch intelligent sowie menschlich, oder? Und wenn ich nun ein Blecheimer waere, wuerde das etwas aendern an Antwort auf die Frage, was richtig ist? >Aus pädagogischen Gründen darfst Du als Prüfer die 5. Aufgabe als gestrichen ansehen. Auf den Aufgabenboegen steht, wie Aufgaben zu streichen sind. Ferner der Satz: "Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht gewertet." Also keine Ermessensfrage. Der Pruefling hat keine Aufgabe gestrichen. Daran ist nicht zu ruetteln. Eindeutiger geht es nicht. >Ausserdem kann man eine Aufgabe, zu der nur ein Wort geschrieben wurde, die aber nicht mal annähernd mit einem Wort gelöst werden kann, als gestrichen ansehen. Wenn Du diese mehr als unkomplette Antwort als Zeichen dafür siehst, dass der Prüfling diese Aufgabe streichen wollte, dann ist alles paletti. Alles Spekulation. Er hat ja eben nichts gestrichen. >Es wäre ein fairer und vollkommen legitimer Zug von Dir, Uli, wenn Du diesem Prüfling die Punkte für die Aufgabe 6 gibst... Das ist logisch gleichbedeutend mit "Wenn ich die Punkte nicht gebe, verhalte ich mich illegitim." Das ist doch sicher nicht Dein Ernst, oder? -
Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
gajUli antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist ein aeusserst interessanter Gedanke, aber er ist leider alles andere als einfach, sondern eher eine gefaehrliche Vereinfachung. Es geht um 3 Fragen: 1. Was ist legitim? - Punktabzug 2. Was ist gerecht? - tja... 3. Was ist gnaedig? - kein Punktabzug Deine Antwort beantwortet die Alternative 1. oder 3. Mir persoenlich wichtiger ist aber die 2. Frage. Natuerlich moechte man nicht ungnaedig sein. Nur, werde ich nicht ungerecht, wenn ich zu jemandem gnaedig bin, zu anderen aber nicht? Und ist es nicht sogar besonders ungerecht und unangemessen, jemanden zu "belohnen", der unter Pruefungsstress die Uebersicht verliert, also eigentlich weniger qualifiziert ist als die anderen, die nicht so nachlaessig gewesen sind? -
Na, vielleicht Dich dazu anregen, Lebens-, Fach- und Arbeitswirklichkeiten jenseits der heiligst angebeteten Formelsammlung wahrzunehmen. Ich gebe zu, der Versuch ist gescheitert... Bisher ist selten mehr als ein Promille eines einzigen Tropfens des elektrotechnischen Meeres verlangt worden; aber auch daran verschluckt sich so mancher, sobald Wiso oder GA X oder *kaufmann auf dem Kopf des Pruefungsbogens steht. Ich empfehle fuer den Anfang eine intensive Meditation zum Thema "Elementarladung". Das und ein paar weitere Kurzkapitel darfst Du ruhig wissen, auch wenn Dich die Pruefung nicht dazu befaehigt, 380kV-Freileitungen unter Last zu flicken. Besser ist das. Fuer die Freileitung, die Allgemeinheit und Dich.
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Verstehe, Du meinst Effekthascherei. Da ist was dran...
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Ich glaub, das ist beinahe das Kernproblem unserer Zeit. Im Bundeskabinett sitzt kein einziger Oekonom, die Schulvorschriften werden von Juristen statt Paedagogen gemacht und bei den IHKs machen Funktionaere Plaene fuer computerunterstuetzte Pruefungen. Wo soll das alles nur hinfuehren...
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Definiere "Elektroarbeiten".