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gajUli

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  1. Das hoerte ich schon oefter. In Interdisziplinaerbereichen kostet es weniger Zeit, einem Experten das Programmieren beizubringen, als einem Programmierer den fachlichen Background, ganz abgesehen davon, dass viele Progger nicht einmal das noetige Interesse dafuer aufbringen wuerden.
  2. Die Sache ist ein bisschen spitzfindig in Deinem Fall. Natuerlich kannst Du hilfreiche Dokumentationen einfuegen, die vorher erstellt wurden. Dummerweise steht aber in der Verordnung, dass die Doku im Durchfuehrungszeitraum angefertigt werden muss. Das bedeutet, Du darfst genaugenommen nichts hinzunehmen, das spaeter erst angefertigt wird! Die Frage ist halt, ob sie es bemerken. Meist geht es gut, aber es kann sich negativ auswirken, wenn man zuviel Verdacht erregt.
  3. Zum Zeitpunkt der Pruefung nicht mehr. Mit 18 ist Schluss mit Jugendschutz. Und mit Dir ist auch bald Schluss. Das ist jetzt das zweite Mal, dass ich von Dir innerhalb von 5 Minuten sehe, wie Du Deine Wunschvorstellungen als Desinformation verbreitest. Hoer auf damit, sonst hoeren wir auf mit Dir!
  4. Das ist ein sehr aergerliches Statement. Wie kommst Du dazu, so etwas von Dir zu geben, obwohl Du gar nicht wissen kannst, wie im weiten Land verfahren wird? Stell Dir doch mal vor, jemand glaubt den Unsinn, und die machen es anders... Wenn das einer bei uns so machen wuerde, koennte er schon in Bedraengnis kommen. Frist ist Frist, in diesem Fall die von der IHK genannte. Der Durchfuehrungszeitraum hat damit nicht unbedingt etwas zu tun.
  5. "ist der Wert..." ist Praesens. "wird der Wert ... sein" haette ich geschrieben, wenn ich das gemeint haette, was Du mir unterstellen willst. Und das ist gewiss nicht Praesens. Sollte Dir vielleicht zu denken geben. Da Du Dich im Rechnen anscheinend sicherer fuehlst als Du im Lesen bist, rechne mal genau aus, was man nach 45 Jahren bekommt, wenn man 2% Inflation und statt 5% Rendite 8% veranschlagt; die lassen sich mit Aktien ueber lange Zeitraeume naemlich erzielen.
  6. Es bedeutet, jemand hat sich keine Gedanken gemacht, in welchem Forum seine Frage am besten passt, und das ist nicht positiv. Ich hab aber nichts verschoben.
  7. Welche sonst? Die staatliche funktioniert ja jetzt schon kaum noch. In 40 Jahren wird sie es erst recht nicht tun.
  8. Jetzt ich auch noch mal. >Warum gibt es nicht einen Standard in solchen Dingen??? Weil es nicht die IHK gibt, weil wir in einem Foederalstaat leben, weil die Alliierten das so festgelegt haben, weil wir den Krieg verloren haben, weil ihn Hitler angefangen hat, weil die Deutschen ihn gewaehlt haben, weil sie dumm sind. Alles klar? >Warum ist es für Leute bei unterschiedlichen PA´s unterschiedlich schwer oder leicht???? Nun reg Dich mal ab. In 16 Bundeslaendern kriegen alle die gleichen Aufgaben am gleichen Tag. Was willst Du denn noch mehr? Dieser Zettelquatsch ist doch wirklich nicht gravierend. Bei dem allgemeinen Zeitmangel sollte man sich sowieso so vorbereiten, dass man das Buch gar nicht braucht. Und wenn doch, ist man klug, wenn man sich darin so gut auskennt, dass man keine Zettel braucht.
  9. Jeweils Punkte und Schulnote.
  10. Gut. Dann wird das wohl Hand und Fuss haben.
  11. Stimmt. Ausnahme: Universitaet-GH. Dort kann man mit Fachabi anfangen und das Vollabi im Grundstudium durch Brueckenkurse in D, M, E nachholen. @DefJamz Mach um Himmels Willen nicht ein Vollabi, wenn Du nicht auf jeden Fall studieren willst. Du machst Dir vermutlich keine Vorstellung, wie teuer Dich das zu stehen kommt. Drei Jahre nicht arbeiten bedeutet drei Jahre kein Einkommen und keine Einzahlung in die Altersvorsorge. Wenn Du im Alter von 17-20 auf ein Netto-Einkommen von 10000 EUR verzichten musst, dann fehlen Dir im Alter von 65 Jahren 269550 EUR (5% Zins, 45 Jahre Laufzeit; die Auswirkungen langer Zeitraeume werden zu oft uebersehen). Der Klarheit wegen nochmal: Das ist mehr als eine halbe Million Mark! - Das ist etwa der Wert eines Hauses.
  12. Aber Vorsicht mit den "Musterloesungen". Sie koennen Fehler enthalten oder andere richtige Loesungen verschweigen.
  13. Vorsicht. So mancher wurde schon beim oder nach dem Ausdrucken ungluecklich. Ich hoffe auch nicht, Du willst eine Arbeit abgeben, die bisher nur am Rechner gelesen wurde.
  14. Yasemin, Du denkst in ganz falschen Kategorien. Solche Ueberlegungen verschwenden nur Hirngruetze, Energie und Zeit. Dein Ziel ist es, ein gutes Projekt zu machen. Fragen nach richtig, falsch, muss, kann usw. machen darum keinen Sinn. Also beherzige die Meinungen, die Dir andere dazu mitteilen entsprechend ihrer Vertrauenswuerdigkeit und Kompetenz.
  15. Klar haben Berufsschulen andere Unterrichtszeiten. Ausser Nachmittagsunterricht gibt es ja noch die Abendschule, z. B. bei den Technikern. Vom Stundenansatz her unterrichten Lehrer an Berufsschulen aber nicht mehr als Lehrer an allgemeinbildenden Schulen. Der eine faengt halt um halb acht an und macht bis eins, der andere kommt vielleicht erst um eins und macht bis halb fuenf. Das ist dann jeweils eine Frage des Lehrerstundenplans.
  16. Klingt irgendwie nach Verkaeufer von Netzwerkklamotten.
  17. Fachabitur in Vollzeit ist mit Berufsschulabschluss in einem Jahr moeglich.
  18. Eine einheitliche Regelung konnte ich auch in den Schulvorschriften nicht finden. Einige Fristen aus den entsprechenden Runderlassen des Kultusministeriums NRW: - Pruefungsarbeiten: 10 Jahre - Schulakten: 5 Jahre - Highlight: Unterlagen ueber Lehramtspruefungen: 45 Jahre! Ich koennte mir vorstellen, dass die IHKs, weil sie der Rechtsaufsicht der Bezirksregierungen unterstehen, an aehnliche Erlasse gebunden sind.
  19. Keineswegs. Ein serioeses Projekt hat immer einen ernsthafen Auftrag. Ansonsten waere es doch Beschaeftigungstherapie.
  20. Frueher gab es mal eine Regelung, dass Leute mit Meisterausbildung in den Berufsschulen praktischen Unterricht halten durften. Das waren die sog. "Werkstattlehrer". Der Verdienst war natuerlich nicht so berauschend. Es ist auch gut moeglich, dass es irgendwann fuer Informatikausbildung aehnliche Regelungen geben wird. Dumm ist nur, dass man nie auf solche Ausnahme-Erlasse warten kann.
  21. Das haengt vom Standpunkt ab. Fuer die Personalabteilungen der Industrie mag das stimmen, aber nicht jeder kann Leute gut leiden, die bei allem nur auf ihre Berufssaussichten schielen.
  22. Die erlaubten Hilfsmittel stehen auf dem Deckblatt des jeweiligen Aufgabenteils!!!
  23. Also ich bin ganz klar dafuer, dass das Streichen von Antworten den Pruefern vorbehalten bleibt.
  24. Dein Account ist geloescht. Solltest Du Dich wieder anmelden, dann bitte ohne Link. Das ist kein Kinderfasching hier, sondern es drohen Abmahnungen mit Kostennote. Sehe ich von Dir noch einmal einen Link auf urheberrechtlich sensibles Material, habe ich keine Skrupel, den U-Form-Verlag ueber Dein Treiben zu informieren. Die haben eine schlagkraeftige Rechtsabteilung, fuer die es ein Leichtes ist, die Herausgabe Deiner Verbindungsdaten bei den zustaendigen Stellen zu erwirken.
  25. Bin mir nicht sicher, ob man das so lange kann. Es geht dabei mehr um eine moegliche Aberkennung des Berufsabschlusses, wenn sich herausstellt, dass jemand eine Taeuschungshandlung begangen hat. Die Fristen fuer sowas koennen extrem lang sein. Z. B. besagte die Pruefungsordnung an der Uni-Karlsruhe, dass Diplome deswegen noch 12 Jahre spaeter aberkannt werden koennen.

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