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gajUli

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  1. Na also bitte, steht doch alles da...
  2. Ein solches Berichtsheft berechtigt aber doch gar nicht dazu. Zuerst muesste festgestellt werden, dass der Azubi die zum Bestehen noetige Pruefungsleistung nicht erbracht hat. Der Ausbildungsbericht koennte das dann lediglich erklaeren. Es kann schon Konstellationen geben, wo Weitermachen vielleicht besser waere, etwa wenn man in der Lage ist, sich die noetigen Kenntnisse selbst beizubringen. Das ist zwar vielleicht nicht optimal, aber eventuell das geringere Uebel.
  3. Fein, zum Ausbilden haben sie angeblich keine Zeit und die BS soll es richten. Sozialschmarotzer sind das. Damit ist wohl klar, welche Optionen Du hast (es aushalten oder denen die Hoelle heiss machen oder Dich nach einem serioesen Betrieb umschauen).
  4. Noch dazu vertieft Programmieren das technische Verstaendnis so wie keine andere Sache. Nach meinen Erfahrungen jedenfalls...
  5. Drum heisst es ja auch "das ganze Leben ist ein Quizz". Herrlich praxisbezogen also. Ich verstehe nur nicht, wieso ueberhaupt jemand von einer schriftlichen Pruefung fordern kann, sie muesse praxisbezogen sein. Das ist naemlich total lebensfremd.
  6. Was sagen denn Du und Dein Rechtsanwalt zu § 14 Berufsbildungsgesetz? (Dort steht, dass das Ausbildungsverhaeltnis mit bestandener Pruefung beendet ist, und von einer Pflicht auf Weiterbeschaeftigung hab ich noch nie was gehoert.)
  7. Ich glaube, das geht gar nicht. Die Ausbildungsdauer kann durch Antrag nur um ein HALBES Jahr verkuerzt werden. Zweijaehrige Ausbildungen gibt es wohl, nur wird dann von Anfang an nur ein Vertrag ueber zwei Jahre abgeschlossen, und es ist kein Antrag erforderlich.
  8. Das ist moeglich. Duisburg hat zwar eine eigene Schule fuer IT-Berufe, aber der Schulort richtet sich nicht nach dem Wohnort, sondern dem Sitz des Ausbildungsbetriebes. Ooooch, nicht wirklich. (Und wenn, dann treiben wir denen das schleunigst aus.)
  9. Gleichwertige Abschluesse waeren der Magister bei den Geisteswissenschaften oder das erste Staatsexamen bei Lehrberufen, Juristen und Medizinern. Aber auch die gibt es nicht "andersartig" zu erwerben, sondern eben nur durch ein Studium.
  10. Noe, nicht deswegen, die US-Zustaende bekommen wir ja automatisch mit einiger Zeitverzoegerung, bzw. haben sie schon laengst bei den albernen englischen Dienstbezeichnungen. Das sieht viel mehr ganz verdaechtig danach aus, als ob sich da jemand als FHler gegen andere, vergleichbare Abschluesse abgrenzen moechte. Also wenn schon, dann richtig, also das Diplom wieder dahin, wo es immer war, naemlich in promotionsqualifizierenden Studiengaengen, und einen anderen Grad fuer alles, was man auch mit Fach-Abi machen darf.
  11. Die Degradierung des Diploms ist eigentlich das Ergebnis der letzten grossen Bildungsreform in Deutschland, in der man es den FHs zuerkannt hat. Vorher gab es die "graduierten Ingenieure" und ein Diplom nur mit Vollabi und Uni- oder TH-Studium. Seither versucht jede private Meisterschule, Bildungsgaenge mit Diplomaschluss genehmigt zu bekommen.
  12. Viele haben sicher schon weiterfuehrende Schulen besucht. Das ist aber nicht schlimm. Lass Dich halt nicht unterbuttern und arbeite alles nach, was Du nicht verstehst. Abgerechnet wird am Schluss, und wer sich am Anfang zu sicher ist, lernt nicht richtig. Den Berufsschullehrplan kann hier natuerlich keiner aufschreiben, eine ungefaehre Vorstellung gibt Dir vielleicht der Plan von unserer Schule. -> www.hnbk.de Es gibt jedenfalls keinen Grund, warum jemand mit Realschulreife Probleme mit der Berufsschule haben sollte. Darauf sind die Berufe ja strenggenommen ausgelegt.
  13. Als einer, der zwei Jahre lang anderen Stromkreise erklaert hat, sag ich Dir dies: Versuche, Dir einen Stromkreis als ein Netz von Wasserleitungen vorzustellen. Die Elektronen sind Wassertropfen, der Druck ist die Spannung, Widerstaende sind enge Duesen, und der Strom die Anzahl der Tropfen, die pro Sekunde durch eine Duese gepresst werden. Damit bekommt man ein gutes Verstaendnis von dem, was hinter den Formeln steckt, so dass man sie auch anwenden kann.
  14. Sorry, aber Zumutbarkeit ist gar nicht Dein Problem. Die aufgefuehrten Taetigkeiten sind naemlich allesamt zumutbar. Das Problem ist, dass wenn Du wirklich 98 der Arbeitszeit damit verbringst, mit Sicherheit nicht in irgendeinem Berufsbild ausgebildet wirst, sprich Dein Betrieb seinen Pflichten nicht nachkommt. Also wuerde ich an Deiner Stelle die Verantwortlichen zur Rede stellen.
  15. Das ist hier auch so. Eine "schriftliche Uebung", gemeinhin "Test" genannt, faellt nicht unter diese Regelung, ist zeitlich eingeschraenkt und muss wie eine "sonstige Leistung" benotet werden. "Schriftliche Arbeiten" muessen mindestens 45 min dauern und wiegen in der Gewichtung staerker. (Nochmal: Alles NRW-Recht) Blockunterricht ist ein typisches Beispiel, wo sich die Zwei-pro-Woche-Regeln nicht immer einhalten laesst.
  16. Was keineswegs erstaunlich ist... Wenn Pruefungsaufgaben zeitkritisch gestellt sind (und das waren die IT-Pruefungen meist), dann ist man ohne Buch besser dran. Unpraktisch allerdings, dass die Aufsicht dann eigentlich jedes Buch kontrollieren muesste.
  17. Fuer den Fragesteller erstmal eine moralische Ohrlasche, weil er in Politik nicht aufgepasst hat, wo es zu lernen gibt, dass Schule und Kultus Laendersache sind. Also erlaesst jedes Bundesland eigene Regelungen. In NRW z. B. sind diese und andere Fragen in der allgemeinen Schulordnung ASchO festgelegt, die uebrigens im Sommer ueberarbeitet wurde. Diese legt fest, dass an einem Tag nur eine schriftliche Arbeit geschrieben werden DARF und in einer Woche nicht mehr als zwei geschrieben werden SOLLEN, d. h. es duerfen woechentlich auch mehr geschrieben werden, wenn es besondere Gruende gibt.
  18. Das liegt aber auch in der Natur der Sache bzw. den Wunschvorstellungen der Azubis. Die IHKs sagen meist klipp und klar, dass ein Tabellenbuch zugelassen ist. Auf diesem eigentlich ganz klaren Satz wird dann heruminterpretiert, ob dieses oder jenes Buch, ob mit eigenen Eintraegen, Einlegezetteln, Klebern oder was auch immer. Irgendwo beginnt der Ermessenspielraum des Aufsichtspersonals. Das gibts auch bei Polizisten oder Richtern. Alles ganz normal... Wenn ich das zu regeln haette, wuerde ich entweder nur ein voellig unpraepariertes Buch oder gar keins oder jede Art von handschriftlichen Aufzeichungen zulassen.
  19. Jetzt wird es glaube ich mal wieder Zeit, daran zu erinnern, dass es "die IHK" nicht gibt.
  20. "threat" scheint Dein momentanes Lieblingswort zu sein; guck doch mal bitte seine Bedeutung nach.
  21. Was meinst Du denn mit "erfolgreich"? Gerade Prueflinge aus diesen Berufen ziehen relativ haeufig vor die Verwaltungsgerichte (Auskunft von Kollegen einer kaufmaennischen Schule). Man muss wohl auch davon ausgehen, dass ITler wesentlich mehr Kreativitaet beim Manipulieren von Datenverarbeitungseinrichtungen entwickeln.
  22. Sehr vielsagend. Es geht also darum, die eigene Pruefungskompetenz zu unterstreichen. Na die IHK moechte isch sehen, die ueber Hunderte von PCs fuer Pruefungszwecke verfuegt.
  23. Klasse Zusammenstellung. Sollten wir mal an diesen Gruentischausschuss schicken.
  24. gajUli

    Anfrage

    Grundkenntnisse in SQL wuerde ich bei einem PA schon voraussetzen.

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