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timbo2007

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  1. die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden: Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben... Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist....
  2. werkvertrag und dienstvertrag = werklieferungsvertrag und das sollte auch richtig sein... dann muss der schaden bei der monateg firma selbst gemeldet werden, die rechnung für die fremdfirma muss nicht getragen werden...

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