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rapstreet

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  1. Also ich will ja niemandem Angst machen, aber ich habe 07:00h zur Frage 4.5 geantwortet. Weil: So wie ich das verstanden habe, ist er heute um 10:00h angefangen und kommt jetzt im Mittag zum Ausbilder. Laut JaSchg darf er nur 8 Stunden + 1 Stunde Pause arbeiten. Das bedeutet. Er darf nicht bis 20:00h arbeiten, sondern nur bis 19:00h. Ergo. Mit §13 zusammen (12 Stunden Freizeit) muss er um 07:00 wieder anfangen. Was meint ihr?

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