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  1. Ganz vergessen zu erwähnen, dass bei Kommunen und Länder die Durchlässigkeit sogar vorgesehen ist, sprich das geschriebene gilt so nur für den Bund. In der Entgeltordnung des Bundes gibt es weiterhin keine Fallgruppen mit IT-Ausbildung oberhalb von EG9b, lediglich den Sonstigen Beschäftigten und Erlasse des BMI bzgl. Fachkräftemangel. In den Entgeltordnungen der Kommunen und Länder gibt es Fallgruppen, die EG10 mit IT-Ausbildung vorsehen (Teil A Abschnitt II, Spezielle Tätigkeitsmerkmale Punkt 2 [TVÖD-VkA] bzw. Teil II Abschnitt 11, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik: „Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeiten Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.“ Da die höheren Entgeltgruppen 11-13 immer auf Entgeltgruppe 10 referenzieren, ist es theoretisch sogar leichter dort höhere Eingruppierungen zu erreichen. Die gelebte Praxis weicht allerdings erheblich davon ab, mMn. vor allem wegen Unwissenheit und stümperhafte Anwendung der „neuen“ Regelungen des TVöD-VkA(2020)/TV-L(2022). Der Rest sind ein schlechter Stellenkegel, veraltete Verwaltungsanweisungen und purer Neid.
  2. Der Stellenkegel ist schon ziemlich gering. EG13 Stellen sind allgemein sehr selten, von daher wird es auch als FI sehr selten sein, diese zu bekommen. Von 1000 Stellen sind wenn überhaupt maximal 5-10 mit EG13 bewertet. Wer aber den Sprung von <= 9b auf EG10+ geschafft hat, kann ohne weiteres auch bis auf EG13 kommen. Sachgebietsleitungen/Teamleitungen/Arbeitsbereichsleitungen sind in Kommunen häufig maximal mit EG12 bewertet. In Bundesbehörden sind diese Stellen zumeist mit EG13 bewertet. Es gibt beim Bund somit einen besseren Stellenkegel. Wie bereits erwähnt ist die Differenz zwischen EG12 und EG13 sehr gering. Das ist leider der übliche Einstieg im öD, war bei mir kaum anders (EG11 Stelle bezahlt nach EG10). Bei Bundesbehörden dauert es dann abhängig von den internen Richtlinien der Behörde 3-9 Jahre, bis die Behörde den Sonstigen Beschäftigten gewähren darf, da dann belegbare Erfahrungen mit Ingenieurszuschnitt vorliegen. Dann entfällt auch der Abzug der Entgeltgruppe und der Weg zur EG12/13 steht offen. Im Worst-Case werden also 12 Jahre BE auf EG10/11 benötigt um auf eine EG12/13-Stelle zu kommen. Im Best-Case nur 3 Jahre auf EG10/11. Hier hatte ich Glück eine Behörde mit dem Best-Case gefunden zu haben. Viele Behörden reglementieren auch den Zugang zu EG13, sodass man schon EG12 sein muss um überhaupt auf eine EG13 bewerbungsberechtigt zu sein Kommunen und Länder legen das (zzt. noch) ziemlich strikt aus, der Bund scheint da etwas kulanter zu sein. Je Öfter in dem Anerkennungszeitraum gewechselt wird, desto besser für den Sonstigen Beschäftigten, da es für die Gewährung i.d.R. auf die Verwendungsbreite ankommt. Dies legt aber jede Behörde auch wieder individuell für sich fest, wann die Bedingung erfüllt ist. Da gibts gute und schlechte Behörden. Jede/r muss für sich schauen wo die „Guten“ sind. Danach ist ein Wechsel zu schlechten kein Problem mehr. Hat man dann einmal eine gewisse Entgeltgruppe erreicht, finden die Behörden dann auch Mittel und Wege, sodass man durch einen Stellenwechsel nicht schlechter da steht als vorher.
  3. EG5 ist tariflich mit dem TVÖD/TV-L nicht drin in der IT, das ist Tarifbruch und eine Eingruppierungsfeststellungsklage hat dann gute Chancen auf Erfolg. Nur wer keine dreijährige IT-Ausbildung hat, könnte legal auf EG5 landen, wenn die Person kein/e Sonstige/r Beschäftigte/r ist. Mit IT-Ausbildung aber ausgeschlossen. Eine EG5-Stelle erfordert schlichtweg keine IT-Ausbildung. Gar nicht so selten, wer 3-9 Jahre auf EG10+ hockt, hat gute Chancen auch bis EG13 zu kommen, gehaltsmässig lohnt es sich bis EG12 spürbar. Wer dazu eine Fachkräftezulage raushandelt hat es gar besser als mit EG13. Die Differenz zwischen beiden Entgeltgruppen ist effektiv sehr gering (ca. 5k€ brutto p.a. [S1] bis ca. 250€ brutto p.a. [S6]). Meistens handelt es sich um Teamlead-Stellen, in kleineren Gemeinden aber auch schon um Referatsleitungen und somit Führungspositionen in der Verwaltung. Der Bund wendet die Entgeltordnung halbwegs korrekt an, Länder und Kommunen „lernen“ gerade noch dazu… Auch die Rechtsprechung wird noch einige Urteile formen, schätze ich. Das bisschen mehr an Gehalt wiegt die höhere Verantwortung aber kaum auf. Eine EG13 lohnt nur mit zusätzlichen Ambitionen für ein Studium, weil sich dann wiederum die Tür zu EG13+ öffnen könnte. Aber das erfordert viel Glück und Geduld… Dem Stimme ich völlig zu, die Komplexität ist einfach recht hoch in der Verwaltung. Ich hab wirklich spannende und Vielseitige Erfahrungen in der Bundesverwaltung sammeln können, welche ich nicht missen will. Man sollte allerdings auch politiknahes Arbeiten mögen, sobald es in die Ministerien geht.
  4. Mit ein Quäntchen Glück ist der Sprung zu höheren Entgeltgruppen auch drin, früher waren die Grundeingruppierungen durch den BAT höher, aber es gab kaum Durchlässigkeit zu höheren Entgeltgruppen oberhalb von EG10. Mit Änderung auf den TVÖD wurde dann immer weiter versucht zu sparen (Neuausschreibung mit EG6 oder EG7 statt EG8 oder EG9), obwohl nicht anwendbar nach BAT. Das änderte sich, als die Kommunen 2020 eine neue Entgeltordnung geschaffen haben, die mit zeitlichem Verzug (2022) dann auch von den Ländern übernommen wurden. Damit wurde aber auch der Einstieg auf EG6 offiziell verbrieft, was der Bund dann auch später übernahm (2020). Paradoxer Weise hat der Bund die beste Durchlässigkeit, obwohl es in der Entgeltordnung des Bundes (2018) nicht direkt vorgesehen ist („Sonstiger Beschäftigter“). Aber die Zahlreichen Erlasse des BMI lassen die Durchlässigkeit dennoch zu, sind jedoch stets befristet. Nichts desto trotz muss jeder für sich selbst überlegen, ob er/sie made for öD ist… Das mit Wissen für sich behalten ist mir vor allem in Bundesbehörden weniger und nur vereinzelt begegnet, aber echte Innovationen vorantreiben wollen ist mühsam und artet in extremer Mehrarbeit aus bis man an einem übergeordneten Vorgesetzten scheitert, die (Mehr-)Arbeit in keiner Weise gewürdigt wird, oftmals sogar noch gefragt wird, wie ich auf die Idee dazu kam und warum ich es jetzt umsetzen möchte und letztlich auf der Mehrarbeit sitzen bleibe oder diese schlichtweg gekappt werden - ohne Vergütung versteht sich… Denn es wurde ja nicht angeordnet… Irgendwann realisiert man halt dass auch nichts tun entsprechend vergütet wird, manchmal sogar besser, weil man nicht auffiel… Meine Laufbahn war EG8 -> EG10 (Stellenbewertung EG11) -> EG12 -> EG13, ohne Studium, stets durch Wechselbereitschaft innerhalb der Bundesverwaltung. Letztlich bin ich aber wieder raus, weil der Neid im öffentlichen Dienst einfach viel zu gross ist und ich mir nur ungern auf der Nase herumtanzen lasse. Es wurde gelogen dass sich die Balken biegen oder vien heisse Luft gespuckt. Versprechungen die nicht schriftlich fixiert werden, sind absolut nichts wert und selbst wenn schriftlich fixiert, sollte man auch willens sein juristisch Druck auszuüben oder auch flexibel genug gehen zu wollen. Beides widerspricht meiner Philosophie, vernünftig und kooperativ zusammenzuarbeiten. Ich möchte nicht wissen, was nicht geht, sondern wissen wie es möglich wird. Oftmals herrscht die Devise Reisende nicht aufhalten zu wollen, wobei mir auch das mutmasslich unbeabsichtigt passiert ist. Fahnenflucht wird auch extrem bestraft, vor allem im kommunalen Umfeld. Zudem: HR kennt nicht den Unterschied zwischen TVÖD und Beamtentum und vermischt zu viel, oftmals zu Ungunsten des Mitarbeitenden. Wer mit solchen Einschränkungen leben kann, kann im öffentlichen Dienst glücklich werden. Ich war es nicht, obwohl ich wirklich sehr spannende Aufgaben miterleben dürfte. Ich durfte die Bundesverwaltung in einem Ausnahmezustand erleben, wie ich im Nachhinein erfahren musste. Im Krisenmodus funktionierte es. Aber das normale Regelsystem öffentliche Verwaltung ist auf Dauer zu anstrengend.
  5. Grundsätzlich ist eine Kündigung auch am letzten Arbeitstag der Probezeit rechtens. Wichtig ist der rechtzeitige Zugang zu dir, sie ist nicht genehmigungspflichtig, sondern entfaltet mit Zugang seine Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss gar in der Probezeit keine Angaben zu den Gründen machen. Er hat dies allerdings getan (betriebsbedingt) und macht sich so juristisch angreifbarer, das ändert aber grundsätzlich erstmal nichts, dass diese vorerst wirksam ist. Falls der Arbeitgeber eine laufende Stellenausschreibung in deinem Arbeitsbereich hat, steht die Chance gut, dass eine Kündigungsschutzklage erfolg haben könnte. Dies ist allerdings keine Rechtsberatung und eine Beratung/Bewertung obliegt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Um eine Kündigungsschutzklage vor Gericht einzulegen hast du maximal 14 Tage Zeit. Überstunden und nicht genommener Urlaub sind entsprechend auszubezahlen, wobei du nur Anspruch auf 1/12 pro vollständigen Anstellungsmonat hast, halbe Tage müssen auf volle Tage aufgerundet werden. Ein bereits genehmigter, höherer Urlaub muss nicht erstattet werden, auch eine Verrechnung ist unzulässig (z.B. du hast schon 20Tage Urlaub genommen, obwohl du nur 15Tage hattest). Die 5 Tage musst du nicht erstatten, diese muss allerdings ggf. beim Folgearbeitgeber berücksichtigt werden (Urlaubsbescheinigung).
  6. Im Vergleich zu den guten letzten Jahren hat sich der Markt, insbesondere für Junioren verschlechtert. Insgesamt ist die Aussicht noch deutlich besser als zu meiner Zeit (2011-2013). Es ist weiterhin recht leicht eine Anstellung zu finden, wenn man zu Kompromissen bereit ist. Und hier ist eher das Problem, dass die meisten Azubis deutlich höhere Anforderungen als früher an einen Arbeitgeber stellen. Die Kompromissbereitschaft ist bei den jüngeren signifikant niedriger. Auch Loyalität ist gesunken. Aber daran sind die Arbeitgeber mMn. auch selbst schuld. Ein Jobwechsel bringt meistens mehr als Loyalität zu zeigen. Nach meiner Ausbildung wurde ich nicht übernommen und war nur relativ kurz arbeitsuchend, aber auch zu starken Kompromissen bereit (geringes Gehalt, Schichtdienst, schlechte Branche). Wermutstropfen: Die Stelle war direkt unbefristet und hat mich vor der Befristungsfalle bewahrt. Der Markt war für Umschüler unabhängig vom Können schon immer schwerer, insbesondere weil sie meistens auch älter, weniger formbarer sind und allein dadurch auch höhere Gehaltsvorstellungen mitbringen. Das hat sich tendenziell aber gedreht, viele Umschüler sind stark kompromissbereit, haben aber auch ernste Defizite. Die meisten Umschüler kommen aber trotz möglicher AG-Zuschüsse nicht zur näheren Auswahl. Der Rat kann nur lauten konstant am Ball zu bleiben und seine Defizite (v.a. zu wenig Praxis) zu verringern. Von kostenlosen Praktika rate ich ab, aber manchmal ist ein 450€ Job ein gutes Sprungbrett. Oder halt wirklich Zeitarbeit und dann an ein IT-Systemhaus verleihen lassen bzw On-site. Da werden die Lücken tendenziell geringer und man sammelt wertvolle Berufspraxis. Der Ruf von Umschulungen war schon immer eher desaströs, das hat sich bis heute nicht geändert, eher nur weiter gefestigt. Es mag auch gute Umschulungen geben, aber die sind leider sehr selten. Und die Seltenen finden dann wiederum auch vergleichsweise schnell eine Anstellung. Bei den ersten Jobs sollte das Gehalt mMn. nur eine nachgelagerte Rolle spielen. Das rate ich auch all meinen Azubis und auch Studenten. Lieber den Job annehmen, mit Tätigkeiten die einen interessieren oder motivieren und für die Zukunft geeignet sind. Auch der Markt für Senioren hat sich mMn. tendenziell verschlechtert, die Gehälter stagnieren oder sind leicht rückläufig. Das ist aber der allgemeinen wirtschaftlichen Flaute zuzuschreiben. IT Senioren werden allgemein stabil gesucht, die Fähigkeiten/Kenntnisse die gesucht werden, sind allerdings dynamischer und punktueller geworden. Als Senior hat man dennoch eine große Auswahl, sie ist aber nicht mehr ganz so üppig wie zuvor (Jammern auf sehr hohem Niveau). Aktuell ist für Senioren die goldene Käfig Gefahr deutlich größer geworden. Das gibt sich wieder, wenn die Wirtschaft wieder mehr in Schwung kommt, derzeit profitieren eher Branchen die mehrheitlich außerhalb Deutschland angesiedelt sind.
  7. Als ich noch in der Netzwerkabteilung war, habe ich am Standort die Patchung im Verteiler- (Access-) bzw Serverraum (Core-/Distribution-) vorgenommen. Otto-Normalo Anwender kam wegen anderer Schließung auch nicht in diese Verteiler-Räume rein. Kleinere oder einzelne LWL-Verbindungen haben wir auch im RZ selbst verlegt, bei größerer Anzahl ging ein Auftrag an die Elektriker. Die Anbindung der Core-/ oder Distribution-Switche war ein fester Aufgabenbereich von uns. Der Anwender hat vielleicht mal ein Kabel in seinem Büro gepatcht. Aber das war offiziell untersagt, weil schlichtweg zu viel Mist gemacht wird/wurde. Die passive Hausverkabelung wurde überwiegend von Dienstleistern verlegt und wir bekamen nach Inventionen dann auch entsprechende Messprotokolle zwecks Abnahme. An den Außenstellen war der örtliche Supporter fürs Patchen zuständig, wir waren dort 2nd-/Last-Level Support bzw Eskalation falls irgendwas schief gelaufen war. Wir haben alle Switche administriert. Patchen-/Crimpen von RJ45-Kabel bzw Patchpanel zwar in der Ausbildung gelernt, aber fast nie selbst gemacht. Fürs Spleißen von LWL-Verbindungen hatten wir keine Werkzeuge. Messgeräte hingegen schon, um Leitungsfehler identifizieren und ggf. reklamieren zu können. Für die eigene Verlegung war ich doch sehr schnell überbezahlt 😂 Da gabs zumeist größere Herausforderungen, die bewältigt werden mussten. Aber wenns schnell gehen musste wurde auch das mal kurzfristig übernommen. War aber eher die Ausnahme. Beim Verlegen von Verbindungen kommt man sehr schnell an Brandschutztechnische Grenzen. Spätestens wenn wir in einen anderen Brandschutzabschnitt verlegen mussten waren wir wieder raus.
  8. Mea culpa! In dem Kontext gilt meine Aussage natürlich für den gehobenen Dienst. Eine Verbeamtung ist als Fachinformatiker beim Bund nur im mittleren Dienst möglich, im gehobenen Dienst mittlerweile ausgeschlossen. Der Wegfall des praxisbezogenen Aufstiegs ist ein deutlicher Rückschritt.
  9. Mein grundsätzlicher Rat: Einfach auf höher bewertete Stellen bewerben. Entscheidend ist, dass in der Ausschreibung „oder vergleichbar“ auftaucht (TVöD-Bund). Damit ist der Weg offen, ohne Studium höher eingruppiert zu werden, wobei Kommunen (TVöD-VkA) und Land (TV-L) garantierte Fallgruppen ohne Studium haben. Dort ist der Zusatz nicht notwendig, nur bei Bundesbehörden. Da du explizit auf Bundesbehörden eingegangen bist, hier meine persönliche Erfahrung aus verschiedenen Bundesbehörden. Ich war zuletzt beim Bund Sonstiger Beschäftigter und auf EG12/13-Stellen tätig und auch so eingruppiert. Beim Bund muss der Arbeitgeber nach Einstellungszusage prüfen, ob vergleichbare Tätigkeiten und Kenntnisse vorliegen (das können vergleichbare Tätigkeiten oder auch Gehaltsmäßig sein). Falls du genug Berufserfahrungen vorweisen kannst (Wertigkeit vergleichbar zu EG10-13) ist die Einstufung als Sonstiger Beschäftigter möglich. Falls alles verneint wird, erfolgt die Bezahlung temporär EG-1, liegen dann 3-6 Jahre Erfahrungen auf einer Stelle >=EG10 vor, erfolgt nach dem Zeitraum die Höhergruppierung. Ist die Stelle mit EG11 bewertet, erfolgt die Bezahlung 3-6 Jahre lang nach EG10. Danach kann dann die Prüfung als Sonstiger Beschäftigter erfolgen. Das ist alles so in der EntGO-Bund so geregelt. Eine Verbeamtung ist ohne Studium beim Bund ausgeschlossen. Der frühere Praxisaufstieg wurde im BBesG ersatzlos gestrichen. 🤦‍♂️ Für dich könnte es sinnvoll sein, sich beim Bund zunächst im mittleren Dienst zu bewerben, und später auf höher bewertete Stellen bewerben. Dann könnte deine Stufenlaufzeit aus deiner Verwaltungslaufbahn oder vorherigem Job angerechnet werden. Bei einem Direkteinstieg auf EG10-13 Stellen ist die Stufenzuordnung dann reine Verhandlungssache, weil bestenfalls förderlich, aber nicht gleichwertig. Da gibt es dann weitere Hürden, näheres hat das BVA erst kürzlich wieder veröffentlicht und erweitert, wie die bestehenden Regelungen auszulegen sind, aber jede Bundesbehörde macht mehr oder weniger sein eigenes Ding… Grob gesagt ist das nur verpflichtende Grundlage für Behörden im Geschäftsbereich des BMIs.
  10. Ich würde den Kollegen ansprechen auf der persönlichen Schiene. Wenn ihr euch schon länger kennt, einfach nachfragen ob alles in Ordnung ist oder ob du irgendwie helfen kannst oder ob es private Vorkommnisse gab. Du machst dir ein wenig Sorgen weil du ihn so nicht kennengelernt hast. Biete ihm Hilfe an. Die Frage mit Alkohol würde ich nur stellen, wenn du spürbar eine Fahne hast wahrnehmen können. Auch dann erstmal Hilfe anbieten, wobei du dann schon erwähnen kannst, dass du seine Fahne wahrgenommen hast und dir ernsthafte Sorgen machst. abhängig von der Reaktion weiteres einleiten über den vorgesetzten nur wenn es merklich negative Auswirkungen auf das Team (ausfallender, ruppiger Umgang, eskalierend) oder die Arbeitsergebnisse hat(Qualität unzureichend oder Terminaufgaben ständig gerissen).
  11. Die Länder und Kommunen haben im TVöD-VkA bzw TV-L mittlerweile Fallgruppen geschaffen (Fallgruppen 2 der Entgeltordnungen), in denen es als Fachinformatiker bis EG12 auch ohne Studium geht, da es aufeinander aufbaut („Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeiten sich herausheben“). Das ist den Personalern im öffentlichen Dienst aber oftmals noch immer völlig unbekannt. Je älter der Personaler, desto unflexibler, zumindest nach meinen Erfahrungen. Die jüngeren Personalleiter machen schon eher davon Gebrauch. Bei den älteren wird halt nur gesehen Ausbildung = vglb. mittlerer Dienst und das ist dann ist bei EG9a oder EG9b das Ende der angeblichen Fahnenstange. Lediglich bei Bundesbehörden ist das Studium weiterhin fest vorgeschrieben. Paradoxerweise wird hier die Durchlässigkeit aber besser gelebt und oftmals der Sonstige Beschäftigte ausgesprochen oder Tarifkonform eine Entgeltgruppe niedriger bezahlt. Nach 3-6 Jahren auf Stellen mit EG10-13 erfolgt auf Antrag des Beschäftigten dann eine Höhergruppierung auf die bewertete Entgeltgruppe. EG9c gibt es im IT-Bereich gar nicht, wer das angeboten bekommt, hat es mit stümperhaften Personalern zu tun, die keine IT-Tätigkeiten bewertet haben! Eine Bezahlung nach EG9C gibt es nur, wenn die IT-Stelle bei einer Behörde mit EG10 bewertet wurde und der erfolgreiche Bewerber kein Studium besitzt und der sonstige Beschäftigte verweigert wird. Ist eigentlich nur bei Bundesbehörden möglich. Aber in Kommunen recht weit verbreitet… @Pinky2024 EG9a Stufe 3 ist wenig mit 18 Jahren Berufserfahrung, da es das Minimum bei Bewerbern mit Berufserfahrungen > 6 Jahren darstellt. Bis Stufe 3 muss der Arbeitgeber tariflich gewähren, alle weiteren Stufen sind Kann-Regelungen des Arbeitgebers und somit reine Verhandlungssache. Stufe 6 wäre mit 18 Jahren Berufserfahrung definitiv machbar gewesen, dafür sind rechnerisch nur 15 Jahre Erfahrungen nach der Ausbildung notwendig. Insofern hat sich dein Arbeitgeber als recht unflexibel erwiesen, aber den richtigen Riecher bewiesen, du hast den Konditionen ja letztlich doch zugestimmt. Ob du damit langfristig zufrieden bist, musst du für dich entscheiden - für Behörden bist du eine „Eh da Ressource“ bzw „wenn nicht der dann der nächste in nem Jahr“🤦‍♂️ Der öffentliche Dienst ist für Fachinformatiker nur bedingt geeignet, wobei es immer mal wieder auch positive Ausnahmen gibt. Ich war mit EG12/4 vergleichsweise gut eingruppiert, liege in der pW jedoch schon deutlich über EG14/6. Meine besten Angebote waren EG13 S4 + Zulage zu S5 (§16 Absatz 6 TVöD-Bund) + 600€ IT-Fachkräftezulage bzw. EG12 S4 + 1000€ IT-Fachkräftezulage oder EG13 TV-L. Der Arbeitgeber (TV-L) hatte meine Stufenfrage jedoch direkt abgeblockt mit der Antwort „Man kommt zu uns nicht wegen dem Geld.“ Ich habe dann dort abgesagt. Geld ist zwar nicht alles, aber dennoch ein Hygienefaktor. Der Personalmangel ist noch immer nicht groß genug um geeigneten Bewerber endlich vernünftige Zugeständnisse zu machen, obwohl es auf Ausschreibungen teilweise nur noch 1-3 Bewerber gibt, wenn überhaupt… Die meisten Fachverantwortlichen beißen noch immer erheblich auf Granit bei der Personalabteilung.
  12. Mit insgesamt fünf Jahren Berufserfahrung nur EG8 Stufe 2? Stufe 3 müsstest du eigentlich schon mindestens sein. Ausbildungszeiten sind aber keine Berufserfahrung. Wenn tatsächlich fünf Jahre Berufserfahrungen ohne Ausbildungszeiten vorliegen, lieber das EG10 Stufe 4-Angebot annehmen und Behörde wechseln. Die neue Behörde hat wohlwollend aufgerundet und nutzt Personalgewinnungsmöglichkeiten. Es dürfte bei der aktuellen Behörde sehr unwahrscheinlich sein, dort ein Ergebnis zu erzielen, was nur Ansatzweise an dein vorliegendes Angebot auch nur in die Nähe kommt… Denn mit fünf Jahren Berufserfahrung ist die Stufe 2 völlig daneben. Du müsstest eigentlich mindestens Stude drei erreicht haben und kurz vor Stufe vier stehen. Offensichtlich war dein Frustlevel ja auch groß genug, um ein Bewerbungsverfahren bei einer anderen Behörde vollständig zu durchlaufen. Insofern würde ich da nicht mehr viel in Verhandlung gehen. Bei der hessischen Behörde schlichtweg kündigen und wechseln.
  13. Auch von mir ein weiteres Update: Alter: 36 Wohnort: Demnächst Zürich Letzter Ausbildungsabschluss: FISI 2012 Berufserfahrungen: ca. 12 Jahre Vorbildung: Mittlere Reife Arbeitsort: Zürich Größe der Firma: weltweit ca. 450 Stellenbezeichnung: IT-Security Analyst Tarif: - Branche der Firma: IT-Dienstleistungen Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 42h Arbeitsstunden pro Woche real: 42h-45h Gesamtjahresbrutto: 130kCHF (ca. 135k€) variabler Anteil: 0 Anzahl der Monatsgehälter: 13 Anzahl der Urlaubstage: 28 Tage Sonder- / Sozialleistungen: 55% Zuschuss Betriebsrente, Mobiles Arbeiten, Zuschuss zum Arbeitsweg, Halbtax Abo (1.Klasse) SBB, Obst-/Tee-/Kaffeebar, Freizeitunfallversicherung, Zuschuss zum Handyvertrag Verantwortung: keine Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Beratung Projekte und IT-Betrieb, Anwenderschulungen und Awareness zu Security-Themen, Durchführung IT-Security Projekte, Security Incident Bearbeitung
  14. @Martin24 Du hast eine dreijährige Ausbildung mit verzahnter Theorie und Praxis. Innerhalb der EU/EWR wird es leicht sein, sich damit zu bewerben, denn es herrscht weitestgehend Personenfreizügigkeit und damit darfst du dich überall niederlassen ohne großartige Bedingungen. Formeller wird es eher wenn du im Ausland studieren willst oder außerhalb der/des EU/EWR arbeiten willst. Ob du Zugang zum örtlichen Arbeitsmarkt bekommst, hängt unter anderem davon ab, wie die Ausbildung gewertet wird. Das ist aber im Zweifel Individualsache und abhängig von deiner kompletten Erwerbshistorie. Formell hast du international eine schulische Ausbildung und keinen Bachelor, viele Länder vergleichen ihn zum lokalen Bachelor und wenn der Einstellungsbetrieb den Papierkram ausreichend begründet hat, reicht es trotzdem für eine Arbeitsgenehmigung als Spezialist o.ä. und wird somit als gleichwertig anerkannt. Aber es gibt auch genug Länder, in denen du mit der IHK-Ausbildung keine Chance hast. Dort wird mindestens ein Bachelorstudium gefordert, um als Fachkraft einzuwandern. In der IT herrscht global überwiegend ein Arbeitskräftemangel und von daher sind die Hürden tendenziell etwas geringer als üblich. Bewirb dich doch einfach und schau was du für Angebote bekommst und wie das Gehalt ist. Wenn’s für dich passt, schlag zu oder lehn ab. Eine Pauschale Empfehlung ist schwer. Bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung wird dich das Unternehmen im Zweifel unterstützen, wenn sie dich wirklich haben wollen.
  15. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das duale Ausbildungssystem international einen hohen Standard genießt und in der Praxis vielerorts als gleichwertig zum Bachelor angesehen wird. Leider überwiegt in Deutschland der Hang zur Akademisierung und Deutschland hat sich dazu entschieden, den Bildungslevel der IHK-Berufsausbildung nur auf das DQR4 ( = EQR4 = schulische Ausbildung) zu legen, formell gilt es daher nicht gleichwertig zu einem Bachelor (EQR 5+6). in Europa gilt ein Bachelor je nach EU-Land EQR zur Stufe 5/6, in DE DQR6. Ich sag nur, hier hat sich Deutschland international echt ein Ei gelegt, deshalb ist es in Deutschland auch so schwer, ausländische Hochschulabschlüsse anzuerkennen. Die duale Berufsausbildung (IHK) wird international echt hoch angerechnet, aber in Deutschland selbst leider nicht. Der Meister/Techniker sind ja beide dem DQR 6 zugeordnet. Der IT-Professional sogar DQR7. Schweden erkennt beispielsweise trotzdem die deutsche duale Ausbildung als Stufe 5 an und man kann dort an einer Hochschule weiter studieren. Ähnlich sieht es in UK aus. Eigentlich überall in der EU, da Praxiserfahrung bzw. Durchlässigkeit dort mehr gewichtet wird und eine EQR4 eher rein schulische Ausbildungen sind. Die duale Berufsausbildung zum Fachinformatiker dauert zudem ebenfalls drei Jahre(Regelzeit), was in vielen anderen Ländern die Gleichwertigkeit zum Bachelor eröffnet. Ich glaube das gilt auch für Spanien und Portugal. Formell „apprenticeship, mostly comparable like Bachelor (BSc)“ ist auch nicht ganz falsch, wenn man sich die Ausbildungen in vielen anderen Ländern anschaut. In den USA gibt es sowas wie die IHK-Ausbildung gar nicht erst, da gibt’s nur Zertifikate oder ein Bachelor am College. Viele werden es wohlwollend als Bachelor anerkennen, Ausnahme A/CH, die selbst auch das duale System haben, wobei Österreich es dem EQR5 zugeordnet hat, clever sag ich nur . Aber in Österreich haben viele technische Ausbildungen auch 3 1/2Jahre Regelzeit, wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche.

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