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  1. Grundsätzlich ist eine Kündigung auch am letzten Arbeitstag der Probezeit rechtens. Wichtig ist der rechtzeitige Zugang zu dir, sie ist nicht genehmigungspflichtig, sondern entfaltet mit Zugang seine Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss gar in der Probezeit keine Angaben zu den Gründen machen. Er hat dies allerdings getan (betriebsbedingt) und macht sich so juristisch angreifbarer, das ändert aber grundsätzlich erstmal nichts, dass diese vorerst wirksam ist. Falls der Arbeitgeber eine laufende Stellenausschreibung in deinem Arbeitsbereich hat, steht die Chance gut, dass eine Kündigungsschutzklage erfolg haben könnte. Dies ist allerdings keine Rechtsberatung und eine Beratung/Bewertung obliegt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Um eine Kündigungsschutzklage vor Gericht einzulegen hast du maximal 14 Tage Zeit. Überstunden und nicht genommener Urlaub sind entsprechend auszubezahlen, wobei du nur Anspruch auf 1/12 pro vollständigen Anstellungsmonat hast, halbe Tage müssen auf volle Tage aufgerundet werden. Ein bereits genehmigter, höherer Urlaub muss nicht erstattet werden, auch eine Verrechnung ist unzulässig (z.B. du hast schon 20Tage Urlaub genommen, obwohl du nur 15Tage hattest). Die 5 Tage musst du nicht erstatten, diese muss allerdings ggf. beim Folgearbeitgeber berücksichtigt werden (Urlaubsbescheinigung).
  2. Im Vergleich zu den guten letzten Jahren hat sich der Markt, insbesondere für Junioren verschlechtert. Insgesamt ist die Aussicht noch deutlich besser als zu meiner Zeit (2011-2013). Es ist weiterhin recht leicht eine Anstellung zu finden, wenn man zu Kompromissen bereit ist. Und hier ist eher das Problem, dass die meisten Azubis deutlich höhere Anforderungen als früher an einen Arbeitgeber stellen. Die Kompromissbereitschaft ist bei den jüngeren signifikant niedriger. Auch Loyalität ist gesunken. Aber daran sind die Arbeitgeber mMn. auch selbst schuld. Ein Jobwechsel bringt meistens mehr als Loyalität zu zeigen. Nach meiner Ausbildung wurde ich nicht übernommen und war nur relativ kurz arbeitsuchend, aber auch zu starken Kompromissen bereit (geringes Gehalt, Schichtdienst, schlechte Branche). Wermutstropfen: Die Stelle war direkt unbefristet und hat mich vor der Befristungsfalle bewahrt. Der Markt war für Umschüler unabhängig vom Können schon immer schwerer, insbesondere weil sie meistens auch älter, weniger formbarer sind und allein dadurch auch höhere Gehaltsvorstellungen mitbringen. Das hat sich tendenziell aber gedreht, viele Umschüler sind stark kompromissbereit, haben aber auch ernste Defizite. Die meisten Umschüler kommen aber trotz möglicher AG-Zuschüsse nicht zur näheren Auswahl. Der Rat kann nur lauten konstant am Ball zu bleiben und seine Defizite (v.a. zu wenig Praxis) zu verringern. Von kostenlosen Praktika rate ich ab, aber manchmal ist ein 450€ Job ein gutes Sprungbrett. Oder halt wirklich Zeitarbeit und dann an ein IT-Systemhaus verleihen lassen bzw On-site. Da werden die Lücken tendenziell geringer und man sammelt wertvolle Berufspraxis. Der Ruf von Umschulungen war schon immer eher desaströs, das hat sich bis heute nicht geändert, eher nur weiter gefestigt. Es mag auch gute Umschulungen geben, aber die sind leider sehr selten. Und die Seltenen finden dann wiederum auch vergleichsweise schnell eine Anstellung. Bei den ersten Jobs sollte das Gehalt mMn. nur eine nachgelagerte Rolle spielen. Das rate ich auch all meinen Azubis und auch Studenten. Lieber den Job annehmen, mit Tätigkeiten die einen interessieren oder motivieren und für die Zukunft geeignet sind. Auch der Markt für Senioren hat sich mMn. tendenziell verschlechtert, die Gehälter stagnieren oder sind leicht rückläufig. Das ist aber der allgemeinen wirtschaftlichen Flaute zuzuschreiben. IT Senioren werden allgemein stabil gesucht, die Fähigkeiten/Kenntnisse die gesucht werden, sind allerdings dynamischer und punktueller geworden. Als Senior hat man dennoch eine große Auswahl, sie ist aber nicht mehr ganz so üppig wie zuvor (Jammern auf sehr hohem Niveau). Aktuell ist für Senioren die goldene Käfig Gefahr deutlich größer geworden. Das gibt sich wieder, wenn die Wirtschaft wieder mehr in Schwung kommt, derzeit profitieren eher Branchen die mehrheitlich außerhalb Deutschland angesiedelt sind.
  3. Als ich noch in der Netzwerkabteilung war, habe ich am Standort die Patchung im Verteiler- (Access-) bzw Serverraum (Core-/Distribution-) vorgenommen. Otto-Normalo Anwender kam wegen anderer Schließung auch nicht in diese Verteiler-Räume rein. Kleinere oder einzelne LWL-Verbindungen haben wir auch im RZ selbst verlegt, bei größerer Anzahl ging ein Auftrag an die Elektriker. Die Anbindung der Core-/ oder Distribution-Switche war ein fester Aufgabenbereich von uns. Der Anwender hat vielleicht mal ein Kabel in seinem Büro gepatcht. Aber das war offiziell untersagt, weil schlichtweg zu viel Mist gemacht wird/wurde. Die passive Hausverkabelung wurde überwiegend von Dienstleistern verlegt und wir bekamen nach Inventionen dann auch entsprechende Messprotokolle zwecks Abnahme. An den Außenstellen war der örtliche Supporter fürs Patchen zuständig, wir waren dort 2nd-/Last-Level Support bzw Eskalation falls irgendwas schief gelaufen war. Wir haben alle Switche administriert. Patchen-/Crimpen von RJ45-Kabel bzw Patchpanel zwar in der Ausbildung gelernt, aber fast nie selbst gemacht. Fürs Spleißen von LWL-Verbindungen hatten wir keine Werkzeuge. Messgeräte hingegen schon, um Leitungsfehler identifizieren und ggf. reklamieren zu können. Für die eigene Verlegung war ich doch sehr schnell überbezahlt 😂 Da gabs zumeist größere Herausforderungen, die bewältigt werden mussten. Aber wenns schnell gehen musste wurde auch das mal kurzfristig übernommen. War aber eher die Ausnahme. Beim Verlegen von Verbindungen kommt man sehr schnell an Brandschutztechnische Grenzen. Spätestens wenn wir in einen anderen Brandschutzabschnitt verlegen mussten waren wir wieder raus.
  4. Mea culpa! In dem Kontext gilt meine Aussage natürlich für den gehobenen Dienst. Eine Verbeamtung ist als Fachinformatiker beim Bund nur im mittleren Dienst möglich, im gehobenen Dienst mittlerweile ausgeschlossen. Der Wegfall des praxisbezogenen Aufstiegs ist ein deutlicher Rückschritt.
  5. Mein grundsätzlicher Rat: Einfach auf höher bewertete Stellen bewerben. Entscheidend ist, dass in der Ausschreibung „oder vergleichbar“ auftaucht (TVöD-Bund). Damit ist der Weg offen, ohne Studium höher eingruppiert zu werden, wobei Kommunen (TVöD-VkA) und Land (TV-L) garantierte Fallgruppen ohne Studium haben. Dort ist der Zusatz nicht notwendig, nur bei Bundesbehörden. Da du explizit auf Bundesbehörden eingegangen bist, hier meine persönliche Erfahrung aus verschiedenen Bundesbehörden. Ich war zuletzt beim Bund Sonstiger Beschäftigter und auf EG12/13-Stellen tätig und auch so eingruppiert. Beim Bund muss der Arbeitgeber nach Einstellungszusage prüfen, ob vergleichbare Tätigkeiten und Kenntnisse vorliegen (das können vergleichbare Tätigkeiten oder auch Gehaltsmäßig sein). Falls du genug Berufserfahrungen vorweisen kannst (Wertigkeit vergleichbar zu EG10-13) ist die Einstufung als Sonstiger Beschäftigter möglich. Falls alles verneint wird, erfolgt die Bezahlung temporär EG-1, liegen dann 3-6 Jahre Erfahrungen auf einer Stelle >=EG10 vor, erfolgt nach dem Zeitraum die Höhergruppierung. Ist die Stelle mit EG11 bewertet, erfolgt die Bezahlung 3-6 Jahre lang nach EG10. Danach kann dann die Prüfung als Sonstiger Beschäftigter erfolgen. Das ist alles so in der EntGO-Bund so geregelt. Eine Verbeamtung ist ohne Studium beim Bund ausgeschlossen. Der frühere Praxisaufstieg wurde im BBesG ersatzlos gestrichen. 🤦‍♂️ Für dich könnte es sinnvoll sein, sich beim Bund zunächst im mittleren Dienst zu bewerben, und später auf höher bewertete Stellen bewerben. Dann könnte deine Stufenlaufzeit aus deiner Verwaltungslaufbahn oder vorherigem Job angerechnet werden. Bei einem Direkteinstieg auf EG10-13 Stellen ist die Stufenzuordnung dann reine Verhandlungssache, weil bestenfalls förderlich, aber nicht gleichwertig. Da gibt es dann weitere Hürden, näheres hat das BVA erst kürzlich wieder veröffentlicht und erweitert, wie die bestehenden Regelungen auszulegen sind, aber jede Bundesbehörde macht mehr oder weniger sein eigenes Ding… Grob gesagt ist das nur verpflichtende Grundlage für Behörden im Geschäftsbereich des BMIs.
  6. Ich würde den Kollegen ansprechen auf der persönlichen Schiene. Wenn ihr euch schon länger kennt, einfach nachfragen ob alles in Ordnung ist oder ob du irgendwie helfen kannst oder ob es private Vorkommnisse gab. Du machst dir ein wenig Sorgen weil du ihn so nicht kennengelernt hast. Biete ihm Hilfe an. Die Frage mit Alkohol würde ich nur stellen, wenn du spürbar eine Fahne hast wahrnehmen können. Auch dann erstmal Hilfe anbieten, wobei du dann schon erwähnen kannst, dass du seine Fahne wahrgenommen hast und dir ernsthafte Sorgen machst. abhängig von der Reaktion weiteres einleiten über den vorgesetzten nur wenn es merklich negative Auswirkungen auf das Team (ausfallender, ruppiger Umgang, eskalierend) oder die Arbeitsergebnisse hat(Qualität unzureichend oder Terminaufgaben ständig gerissen).
  7. Die Länder und Kommunen haben im TVöD-VkA bzw TV-L mittlerweile Fallgruppen geschaffen (Fallgruppen 2 der Entgeltordnungen), in denen es als Fachinformatiker bis EG12 auch ohne Studium geht, da es aufeinander aufbaut („Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeiten sich herausheben“). Das ist den Personalern im öffentlichen Dienst aber oftmals noch immer völlig unbekannt. Je älter der Personaler, desto unflexibler, zumindest nach meinen Erfahrungen. Die jüngeren Personalleiter machen schon eher davon Gebrauch. Bei den älteren wird halt nur gesehen Ausbildung = vglb. mittlerer Dienst und das ist dann ist bei EG9a oder EG9b das Ende der angeblichen Fahnenstange. Lediglich bei Bundesbehörden ist das Studium weiterhin fest vorgeschrieben. Paradoxerweise wird hier die Durchlässigkeit aber besser gelebt und oftmals der Sonstige Beschäftigte ausgesprochen oder Tarifkonform eine Entgeltgruppe niedriger bezahlt. Nach 3-6 Jahren auf Stellen mit EG10-13 erfolgt auf Antrag des Beschäftigten dann eine Höhergruppierung auf die bewertete Entgeltgruppe. EG9c gibt es im IT-Bereich gar nicht, wer das angeboten bekommt, hat es mit stümperhaften Personalern zu tun, die keine IT-Tätigkeiten bewertet haben! Eine Bezahlung nach EG9C gibt es nur, wenn die IT-Stelle bei einer Behörde mit EG10 bewertet wurde und der erfolgreiche Bewerber kein Studium besitzt und der sonstige Beschäftigte verweigert wird. Ist eigentlich nur bei Bundesbehörden möglich. Aber in Kommunen recht weit verbreitet… @Pinky2024 EG9a Stufe 3 ist wenig mit 18 Jahren Berufserfahrung, da es das Minimum bei Bewerbern mit Berufserfahrungen > 6 Jahren darstellt. Bis Stufe 3 muss der Arbeitgeber tariflich gewähren, alle weiteren Stufen sind Kann-Regelungen des Arbeitgebers und somit reine Verhandlungssache. Stufe 6 wäre mit 18 Jahren Berufserfahrung definitiv machbar gewesen, dafür sind rechnerisch nur 15 Jahre Erfahrungen nach der Ausbildung notwendig. Insofern hat sich dein Arbeitgeber als recht unflexibel erwiesen, aber den richtigen Riecher bewiesen, du hast den Konditionen ja letztlich doch zugestimmt. Ob du damit langfristig zufrieden bist, musst du für dich entscheiden - für Behörden bist du eine „Eh da Ressource“ bzw „wenn nicht der dann der nächste in nem Jahr“🤦‍♂️ Der öffentliche Dienst ist für Fachinformatiker nur bedingt geeignet, wobei es immer mal wieder auch positive Ausnahmen gibt. Ich war mit EG12/4 vergleichsweise gut eingruppiert, liege in der pW jedoch schon deutlich über EG14/6. Meine besten Angebote waren EG13 S4 + Zulage zu S5 (§16 Absatz 6 TVöD-Bund) + 600€ IT-Fachkräftezulage bzw. EG12 S4 + 1000€ IT-Fachkräftezulage oder EG13 TV-L. Der Arbeitgeber (TV-L) hatte meine Stufenfrage jedoch direkt abgeblockt mit der Antwort „Man kommt zu uns nicht wegen dem Geld.“ Ich habe dann dort abgesagt. Geld ist zwar nicht alles, aber dennoch ein Hygienefaktor. Der Personalmangel ist noch immer nicht groß genug um geeigneten Bewerber endlich vernünftige Zugeständnisse zu machen, obwohl es auf Ausschreibungen teilweise nur noch 1-3 Bewerber gibt, wenn überhaupt… Die meisten Fachverantwortlichen beißen noch immer erheblich auf Granit bei der Personalabteilung.
  8. Mit insgesamt fünf Jahren Berufserfahrung nur EG8 Stufe 2? Stufe 3 müsstest du eigentlich schon mindestens sein. Ausbildungszeiten sind aber keine Berufserfahrung. Wenn tatsächlich fünf Jahre Berufserfahrungen ohne Ausbildungszeiten vorliegen, lieber das EG10 Stufe 4-Angebot annehmen und Behörde wechseln. Die neue Behörde hat wohlwollend aufgerundet und nutzt Personalgewinnungsmöglichkeiten. Es dürfte bei der aktuellen Behörde sehr unwahrscheinlich sein, dort ein Ergebnis zu erzielen, was nur Ansatzweise an dein vorliegendes Angebot auch nur in die Nähe kommt… Denn mit fünf Jahren Berufserfahrung ist die Stufe 2 völlig daneben. Du müsstest eigentlich mindestens Stude drei erreicht haben und kurz vor Stufe vier stehen. Offensichtlich war dein Frustlevel ja auch groß genug, um ein Bewerbungsverfahren bei einer anderen Behörde vollständig zu durchlaufen. Insofern würde ich da nicht mehr viel in Verhandlung gehen. Bei der hessischen Behörde schlichtweg kündigen und wechseln.
  9. Auch von mir ein weiteres Update: Alter: 36 Wohnort: Demnächst Zürich Letzter Ausbildungsabschluss: FISI 2012 Berufserfahrungen: ca. 12 Jahre Vorbildung: Mittlere Reife Arbeitsort: Zürich Größe der Firma: weltweit ca. 450 Stellenbezeichnung: IT-Security Analyst Tarif: - Branche der Firma: IT-Dienstleistungen Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 42h Arbeitsstunden pro Woche real: 42h-45h Gesamtjahresbrutto: 130kCHF (ca. 135k€) variabler Anteil: 0 Anzahl der Monatsgehälter: 13 Anzahl der Urlaubstage: 28 Tage Sonder- / Sozialleistungen: 55% Zuschuss Betriebsrente, Mobiles Arbeiten, Zuschuss zum Arbeitsweg, Halbtax Abo (1.Klasse) SBB, Obst-/Tee-/Kaffeebar, Freizeitunfallversicherung, Zuschuss zum Handyvertrag Verantwortung: keine Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Beratung Projekte und IT-Betrieb, Anwenderschulungen und Awareness zu Security-Themen, Durchführung IT-Security Projekte, Security Incident Bearbeitung
  10. @Martin24 Du hast eine dreijährige Ausbildung mit verzahnter Theorie und Praxis. Innerhalb der EU/EWR wird es leicht sein, sich damit zu bewerben, denn es herrscht weitestgehend Personenfreizügigkeit und damit darfst du dich überall niederlassen ohne großartige Bedingungen. Formeller wird es eher wenn du im Ausland studieren willst oder außerhalb der/des EU/EWR arbeiten willst. Ob du Zugang zum örtlichen Arbeitsmarkt bekommst, hängt unter anderem davon ab, wie die Ausbildung gewertet wird. Das ist aber im Zweifel Individualsache und abhängig von deiner kompletten Erwerbshistorie. Formell hast du international eine schulische Ausbildung und keinen Bachelor, viele Länder vergleichen ihn zum lokalen Bachelor und wenn der Einstellungsbetrieb den Papierkram ausreichend begründet hat, reicht es trotzdem für eine Arbeitsgenehmigung als Spezialist o.ä. und wird somit als gleichwertig anerkannt. Aber es gibt auch genug Länder, in denen du mit der IHK-Ausbildung keine Chance hast. Dort wird mindestens ein Bachelorstudium gefordert, um als Fachkraft einzuwandern. In der IT herrscht global überwiegend ein Arbeitskräftemangel und von daher sind die Hürden tendenziell etwas geringer als üblich. Bewirb dich doch einfach und schau was du für Angebote bekommst und wie das Gehalt ist. Wenn’s für dich passt, schlag zu oder lehn ab. Eine Pauschale Empfehlung ist schwer. Bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung wird dich das Unternehmen im Zweifel unterstützen, wenn sie dich wirklich haben wollen.
  11. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das duale Ausbildungssystem international einen hohen Standard genießt und in der Praxis vielerorts als gleichwertig zum Bachelor angesehen wird. Leider überwiegt in Deutschland der Hang zur Akademisierung und Deutschland hat sich dazu entschieden, den Bildungslevel der IHK-Berufsausbildung nur auf das DQR4 ( = EQR4 = schulische Ausbildung) zu legen, formell gilt es daher nicht gleichwertig zu einem Bachelor (EQR 5+6). in Europa gilt ein Bachelor je nach EU-Land EQR zur Stufe 5/6, in DE DQR6. Ich sag nur, hier hat sich Deutschland international echt ein Ei gelegt, deshalb ist es in Deutschland auch so schwer, ausländische Hochschulabschlüsse anzuerkennen. Die duale Berufsausbildung (IHK) wird international echt hoch angerechnet, aber in Deutschland selbst leider nicht. Der Meister/Techniker sind ja beide dem DQR 6 zugeordnet. Der IT-Professional sogar DQR7. Schweden erkennt beispielsweise trotzdem die deutsche duale Ausbildung als Stufe 5 an und man kann dort an einer Hochschule weiter studieren. Ähnlich sieht es in UK aus. Eigentlich überall in der EU, da Praxiserfahrung bzw. Durchlässigkeit dort mehr gewichtet wird und eine EQR4 eher rein schulische Ausbildungen sind. Die duale Berufsausbildung zum Fachinformatiker dauert zudem ebenfalls drei Jahre(Regelzeit), was in vielen anderen Ländern die Gleichwertigkeit zum Bachelor eröffnet. Ich glaube das gilt auch für Spanien und Portugal. Formell „apprenticeship, mostly comparable like Bachelor (BSc)“ ist auch nicht ganz falsch, wenn man sich die Ausbildungen in vielen anderen Ländern anschaut. In den USA gibt es sowas wie die IHK-Ausbildung gar nicht erst, da gibt’s nur Zertifikate oder ein Bachelor am College. Viele werden es wohlwollend als Bachelor anerkennen, Ausnahme A/CH, die selbst auch das duale System haben, wobei Österreich es dem EQR5 zugeordnet hat, clever sag ich nur . Aber in Österreich haben viele technische Ausbildungen auch 3 1/2Jahre Regelzeit, wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche.
  12. Der TV-Spaßkassen ist ziemlich ähnlich zum TVöD (VkA) aufgebaut, meistens gibt es jedoch ein echtes 13. Gehalt. Beim TVöD/TV-L ist die Jahressonderzahlung 90-33%, abhängig vom Arbeitgeber (Bund, Land, Kommunen) und der Entgeltgruppe. Oftmals weichen die Entgelttabellen der Spaßkassen minimal nach oben ab, ganz selten aber auch nach unten. Tendenziell ist der TV-Spaßkassen etwas besser als der TVöD. Die Spaßkassen können etwas freier Entscheiden als Behörden, was die formelle Durchlässigkeit von Anforderungen angeht. Aber grundsätzlich ist das auch dort stark geregelt.
  13. @freddykrueger Kopflos zum Kunden los obwohl das Ticket nichts aussagt, spricht weder für dich, noch dem Unternehmen bzw. First-Level, der die Störungsmeldung aufgenommen hat. An einer echten Lösung dafür scheinst du aber auch nicht interessiert zu sein, Geld kommt ja sowieso. Mit dieser Auffassung wird es überhaupt schwer, irgendwo eine Bindung aufzubauen, geschweige denn langfristig erfolgreich zu sein. Warum hast du die Umschulung angenommen? Nur damit du einfach einen anderen Job ausführen kannst oder weil er dich tatsächlich interessiert hat? Falls letzteres: Was hat dich interessiert und was hast du davon in deiner Umschulung gemacht? Eine Lösungsorientierung ist in nahezu jedem Beruf notwendig, in der IT hat man sogar selbst im Support/Field Service recht viele Freiheiten, insofern die Frage: Magst du sowas überhaupt? Oder ist es dir völlig egal, was du machst? Falls letzteres, solltest du an deiner Einstellung arbeiten, sonst wird es überall so laufen wie bisher. Im Zweifel Chef ansprechen, wie du in solchen Fällen reagieren sollst, falls du keine Lust hast selbst eine Lösung dafür zu suchen/finden. Wenn dir Berechtigungen/Dokus/Ansprechpartner fehlen, ebenfalls Chef fragen. Bei mangelnder Motivation für den Job hilft auch ein Arbeitgeberwechsel nur bedingt.
  14. Abhängig von der Region in Bayern sind 45-55k realistisch als Tier1-SOC-Analyst. Deine Berufserfahrung ist aber mit 1/2-1Jahr noch eher mau. Wichtiger sollte dir aber wirklich sein, Grundlagen, Arbeitsweisen im SOC etc. kennenzulernen/zu festigen. Frag auf jeden Fall nach Schulungsmöglichkeiten, die steigern deinen Wert deutlich. 45-50k ist bei dir höchstwahrscheinlich in Mittelfranken in einem größeren Konzern drin. Eine weitere Steigerung mit den Berufsjahren ist sehr wahrscheinlich, damit einher geht aber auch der Schritt als Tier2-Analyst und weiterer Spezialisierung. Der Bereich ist gerade ordentlich nachgefragt und je nach Verantwortung auch überdurchschnittlich gut bezahlt.
  15. Die reinen Leistungsbeurteilungen entsprechen im Ausbildungszeugnis weitestgehend die Schulnoten 2 - tlw. mit leichten Auf- oder Abrundungen. Deine Leistungen lagen im erwarteten Rahmen, du bist aber kaum positiv wie negativ hervorgestochen, warst aber immerhin lern- und wissbegierig. Die Umschreibung der Windows-Arbeitsplätzen wirkt veraltet, hier würde ich eine Verbesserung erwirken lassen und die Korrektur auf „Windowsarbeitsplätze, z.B. Vista,7,8,10,11“ an deiner Stelle anstreben, ansonsten wertet das die Ausbildungsqualität des Betriebes ab. Die Softwareruntime scheint ebenfalls sehr spezifisch zu sein und drückt eher deinen Marktpreis. Du hast nur die Ausbildung dort absolviert und verlässt nun das Unternehmen. Das fehlende Bedauern entwertet das Zeugnis sehr deutlich, weil das Unternehmen in dich investiert hat und schon dieses Investment nicht mal bedauert wird. Man ist, wie bereits erwähnt, also insgesamt nicht sehr traurig dich zu verlieren und ein weiterhin viel Erfolg fehlt ebenfalls. Ich würde es insgesamt mit einer 3 beurteilen. Es ist keine Lobeshymne, aber so gravierend wie dargestellt finde ich das nun auch nicht. Ich würde eine drei im IHK-Abschluss und bei dem Zeugnis der Berufsschule erwarten zu diesem Zeugnis.

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