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tTt

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  1. nachtrag: wäre deine tochter arbeitslos, und auf der suche nach einer ausbildung, wäre sie kindergeldberechtigt. es klingt hart, aber da deine tochter einer sozialversicherungspflichtigen arbeit nachgeht, erhält sie zur zeit kein kindergeld. evtl reichts aber aus, wenn sie beim arbeitsamt ausbildungssuchend gemeldet ist. allerings müsstest ihr das mit der zuständigen kindergeldkasse/agentur für arbeit abklären. da bin ich dann doch überfragt da ich angehender fisi und kein sachbearbeiter bin.
  2. um dem an zu schliessen: bei jobs oder ausbildungen, bei denen man keine lohnsteuern zahlt, hat man keine weiteren abzüge, weshalb es quasi netto ist. sozialabgaben sind kv, rv, pv & av. und mehr abgaben habe ich zum beispiel als azubi nicht^^. der freibetrag ist it 7680 richtig, 920€ werbungskostenpauschale sind auch richtig. also 8600€ pro jahr. allerdings ist deine tochter 21, sie befindet sich also im 22.lebensjahr. zur zeit ist deine tochter nicht kindergeldberechtigt, da sie beim arbeitsamt nicht ausbildungssuchend gemeldet ist und sie sich nicht in einer ausbildung befindet. wenn sie bereits eine abgeschlossene ausbildung hat (dazu zählt auch abgeschlossenes studium) hat sie ebenfalls keinen anspruch, es sei denn sie ist auf der suche nach einer weiteren ausbildung und arbeitslos.
  3. also du kannst generell die fortbildungskosten als werbungskosten geltend machen. da müsstest du mal dein zuständiges finanzamt fragen wie das geht die agentur für arbeit würde die fahrtkosten übernehmen, wenn durch die entstehenden kosten das existenzminimum nicht gesichert werden kann und du ohne diese fortbildung von arbeitslosigkeit bedroht wärst. wenn es eine freiwillige fortbildung ist, wirst du von der agentur nichts erhalten. ausnahme: du warst vor der maßnahme arbeitslos und die fortbildung ist vom arbeitgeber eine einstellungsvoraussetzung gewesen. dann könntest du für die fahrtkosten bei der agentur für arbeit einen antrag stellen. die entsprechenden nachweise natürlich vorausgesetzt
  4. letzte aufgabe: mit der gruppe eine html-page(1 gruppen- und je 1 persönliche seite) selbsständig planen, konstruieren, präsentieren, bissl noch in css & javascript einlesen (habe 0 html-kenntnisse usw.^^, programmieren hatte ich bisher eher weniger, mit html eigentlich noch nie richtig...) und später regelmäßig warten und erweitern. also insgesamt projektmanagement. war ein gruppenprojekt mit zusätzlicher einzelarbeit. nächste woche dann seminar über "grundlagen des rz-betriebs" praktische arbeiten gibts bei mir erst im januar. lt. azubis aus den jahrgängen davor hab ich dann wohl uhd (user help desk) und noch so einiges anderes, was mir a nicht mehr einfällt und b lass ich mich dann überraschen :cool: das projekt war etwas zu klein dimensioniert, d. h. zuviele leute für zu wenig arbeit. also wir mussten uns noch arbeit schaffen. da wir aber nächste woche berichtsheftkontrolle haben, hatten einige etwas zu tun aber sowas wie buchen oder einkaufen eigentlich gar nicht. aber ein bissl leerlauf war ab und zu dabei, aber weitesgehend gabs imer etwas zu tun.
  5. auf arbeit sind von insgesamt 40 azubis 4 mädels dabei. also 10% frauenanteil. unsere ausbilder und gleichstellungsbeauftragte(n) (jaja die mädels ham gesonderte ansprechpartner... ^^) wünschen sich mehr mädels. es seien auch mal mehr gewesen, aber in den letzten jahren wieder stetig gesunken.... aber die ausbilder sagen jedes mal, dass die wenigen mädels eiegntlich immer zu den besten gehören. weil sie den beruf wirklich wollen. aber wir haben auch schon "zickenterror" erlebt^^ zwei mädels verstehn sich nich, sind aber in einer gruppe. das ist dann auch meine^^ aber anscheinden ham sie sich wohl eingekriegt. von 33! -.- in der bs (uns fehlt eine/r schüler/in in der berufsschule zur teilung der klasse...) sind 3 mädels von uns. die letzte ist ae-lerin und hat deshalb an anderen tagen berufsschule wie wir.
  6. ich muss sagen, ich bin für eine ausbildung jetzt 2x umgezogen. und auch andere azubikollegen sind umgezogen. einer hat z.b. ne eigentumswohnung mit seiner freundin in herne (nrw). und die ausbildung findet in nürnberg statt. er führt jetzt eine fernbeziehung. beide besuchen sich abwechselnd alle 2 wochen. es führen recht viele ne fernbeziehung. das klappt wohl ganz gut bisher. also nur mut
  7. ich denke berufsschule kontaktieren und nachfragen. wenn im betrieb andere azubis sind, evtl auch mal die fragen. alternativ: azubis aus deiner zukünftigen klasse fragen(also wenn du in der klasse bist), welchen stoff sie hatten bzw. dir evtl unterlagen kopieren. aber insgesamt gibts im ersten lehrjahr basics. und insgeamt macht die berufsschule ja eher nen kleinen anteil der ausbildung aus. und wenn du abi oder fachabi hast, wird es wohl auch nicht all zu schwer sein das nachzuholen.
  8. ich würde im zweifel einfach deinen ausbilder (in dem betrieb, der dich eingestellt hat) fragen bzw. den seminarleiter der die seminare durchführt. ich denke, dass dein betrieb sicherlich rege mit dem anderen im kontakt steht. da wirst du dann erfahren, wer unterschreiben soll. das sollte das sicherste sein. ich muss zum beispiel sowohl seminarleiter als auch meinen ausbilder unterschreiben lassen. also 2 unterschriften.
  9. also im rest deines lebens nur 1300 netto zu verdienen ist jetzt ziemlich weit her gegriffen. ich werde nach der ausbildung garantiert für mindestens 2 jahre übernommen (tarifvertrag sei dank^^) und das einstiegsgehalt wird dann bei mindestens 1400 netto pro monat bei steuerklasse 1 liegen (eher mehr). und das als anfänger. vorausgesetzt ich übersteh den letzten monat probezeit selbst mit 20 bist du noch jung, ich hab die jetzt mit 20 angefangen. und ich bin dabei einer der jüngeren kanidaten. bisher habe ich nur wenige jüngere erlebt. und wie schon gesagt wurde, nach getaner ausbildung kannst du dann noch studieren gehen. und wenn dein arbeitgeber flexibel ist, arbeitest du teilzeit und nebenbei studium. alles möglich und auch wie die anderen gesagt haben, sind die ae-ler nicht zwangsläufig reine coder. ich werde zwar fisi, aber ich kann sagen, dass zu dem beruf fi-ae noch einiges mehr gehört als nur proggen und mit deinem fachabi kannst du die ausbildung mit fleiß und interesse in 2 jahren garantiert schaffen. kommt aber immer auf den betrieb an, ob er das zulässt.
  10. die berufsschule ist vermutlich an hauptschule angepasst. ich hab "nur" realschulabschluss, und das ist für mich sehr einfach. ich bin ab morgen die 2te woche in der berufsschule (blockunterricht). wir haben zum beispiel in its elektrotechnik und haben jetzt elektrische spannungen und den kram gehabt. das is 8te klasse physik. naja, berufsschule.... was tut man nicht alles für geld. hrhrhr^^ dann noch ein bissl zahlensysteme und boolesche algebra. nicht viel und vor allem, wenn du schon programmierkenntnisse und (fach-)abi hast, easy. hatte schonmal nen jahr berufsschule, als fisi, aber in hessen(und anderer betrieb). da wars auch nicht viel anders. also beruhige dich und lass es auf dich zukommen. im nachhinein hätte ich vielleicht doch ins 2te jahr hier einsteigen sollen.... aber nu is auch zu spät.... :floet:
  11. also hier in bayern werden die fahrtkosten erstattet, zumindest normaler weise. das hatte mir mein betrieb mitgeteilt. deshalb muss ich einen solchen antrag beim einwohnermeldeaamt stellen, obwohl bayern uns als "fremde" ansieht (erklärung dauert jetzt zu lange) und wir daher keine erstattet bekommen. aber die restlichen berufsschüler kriegen es erstattet. aber ich weiß nicht, wie es in hh aussieht. aber wie schon gesagt wurde, entweder zum arbeitsamt gehen und dort bab-antrag stellen oder zur "arge"( in städten meist "jobcenter") gehen und dort dann ergänzendes alg2 bzw fahrtkostenerstattung beantragen. vorrangig musst du ehh bab beantragen. hast du schon eine abgeschlossene berufsausbildung (darunter zählt auch eine vollschulische ausbildung wie der ita)? wenn ja dann kannst/musst du alg2/wohngeld beantragen. dann fällt bab flach. hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
  12. nach der ausbildung kann meines wissens nach ein fiae im bereich systemintegration arbeiten und ein fisi im bereich anwendungsntwicklung, da sich ehh beide berufe sehr ähneln. in beiden berufen lernst du die arbeit des anderen kennen, allerdings jeweils mit anderem schwerpunkt und haupttätigkeit. beides zu lernen macht mMn. wenig sinn. aber das müsstest du dann im betrieb klären, ob er das machen würde.
  13. nachtrag (editieren ist ja leider nur 15minuten lang möglich) : dir wird bei nicht notwendiger unterbringung ausserhalb der eltern der freibetrag (lag mal bei 52€, die bei deiner vergütung anrechnungsfrei wären, kann sich aber ehöht haben.) das wäre bei dir dann nicht der fall. bei dir wird die vergütung komplett angerechnet. zum anderen kannst du mal einfach ausrechnen, ob du bab kriegen könntest. hier kannst du das unverbindlich ausrechnen lassen. gruß timo
  14. solange du noch keine abgeschlossene erstausbildung hast, sind deine eltern dir unterhaltspflichtig, das kann finanziell sein oder halt mit zimmer, essen & trinken klar kannst du deinen ag "anbetteln", ob er dir evtl fahrtkosten erstattet. ob das immer sehr sinnvoll ist, musst du selber wissen, schließlich kennst nur du deinen arbeitgeber. sollte für die ausbildung eine auswärtige unterkunft notwendig sein, kannst du bab beantragen. als notwendig gillt es, wenn dein pendeln pro fahrt länger als 2h ist (pro tag mindestens 4h pendelfahrten). in deinem falle sieht es eher nicht danach aus. du kannst zwar trotzdem immer einen bab-antrag stellen, aber zum einen kannst du direkt an die wohnung deiner eltern verwiesen werden und zum anderen: wenn deine eltern zuviel verdienen, wird dir das angerechnet und unter umständen bekommst du trotzdem nix. wie gesagt vorrangig sind deine eltern unterhaltspflichtig. solltest du schon ne abgeschlossene berufsausbildung haben, gibts ehh kein bab mehr. da bliebe dann höchstens wohngeld übrig. das einzigste, was ich sehe und du machen könntest, wäre, das du fahrtenbuch führst und dann (gesetz dem falle du zahlst wegen hoher vergütung lohnsteuern) die gezahlten steuern geltend machen. bei der kindergeldkasse kannst du diese kosten ansetzen, um deinen freibetrag zu erhöhen. der aufwand lohnt sich aber auch nur dann, wenn du höhere kosten als 920€ pro jahr hast. denn das ist sowieso die "werbungskostenpauschale", die du immer geltend machen kannst. beim kindergeld gelten die selben regelungen wie beim finanzamt für die steuererklärung ich hoffe, ich konnte dir damit ein bissl helfen
  15. ich arbeite zwar beim arbeitsamt, aber nicht bei der kindergeldkasse^^ die obergrenze für kindergeld liegt normal bei vollendeten 25 jahren, sprich es endet wenn du 25 wirst. da du allerdings zivildienst abgeleistet hast, verlängert sich die frist um die länge deines zivildienstes. wenn du also 6 monat zivildienst hattest, kannst du kindergeld noch weitere 6 monate bekommen. das verschiebt sich dann einfach nach hinten, je nach dem wie lange dein zivildienst war. wegen der 4 monate übergang bin ich mir nicht sicher, da ja die zeit zwischen schule zur aubildung die rede ist. vor allem wäre dann zu schauen wieviel du in der zeit verdient hast und ob du bei der anrechnung über den freibetrag kommen würdest. dann wäre es schlauer, diese monate nicht an zu geben, denn wenn du doch im jahr über den freibetrag kommst (1ct reicht schon...), musst du alle gezahlten gelder wieder zurück zahlen.
  16. ich arbeite beim arbeitsamt ;D meine bruttovergütung liegt zur zeit bei 735€ brutto(ab 1.1.09 755€), zusätzlich noch weihnachtsgeld und 13,29€ vermögenswirksame leistungen. ich komme brutto auf knapp 9400€ im ersten lehrjahr ich erhalte dieses lehrjahr kindergeld. von daher netto mfg timo
  17. du findest hier alle wichtigen infos, auf seite 22 findest du den kram mit der verjährung
  18. also ich klinke mich mal auch ein ich habe jetzt zwei situationen gehabt nr.1 wo ich 8h gearbeitet habe und jetzt nr.2 wo ich "ausgebildet" werde. zumeist ist es so, dass die betriebe immer mehr schon bei ausbildungsbeginn die sprichwörtliche "eierlegende wollmilchsau" suchen. die ausbildung ist dann zumeist nicht breit gefächert, sondern der azubi wird von beginn an in eine richtung geschoben: er soll möglichst viel geld einbringen bei wenig ausgaben. in meinen augen könnte die ihk ruhig einen regelmäßigen "kontrollrundgang" im betrieb machen. denn wie es von snipes83 erwähnt wurde, die meisten sind froh, überhaupt eine stelle gefunden zu haben und wenn man mal kritik äussert, wird man schlichtweg nicht für voll genommen, man ist ja "nur" der azubi! und wenn dann in er unterhaltung dann auch noch die mitteilung beim chef falsch angekommen ist, hat man dann in der restlichen "ausbildungszeit" kaum freude. ich lasse mir igentlich sehr viel gefallen, aber ich äussere auch kritik wenn ich der meinung bin, man könnte da noch was optimieren oder eine bestimmte thematik vertiefen (da sie vielleicht im betrieb sehr wichtig ist). allerdings dann als unwissender azubi "abgestempelt" zu werden und dann merkt, das es nix gebracht hat, ausser dass der chef dann einen "aufm kieker hat", ist auch nicht angenehm, erst recht als berufsanfänger. ich hab dann daraus meine konsequenz gezogen und mir nen anderen betrieb gesucht und nochmal neu angefangen. aber ein solcher weg ist auch sehr steinig und die ihk wollte da nichts machen. viel zu oft wird man einfach im regen stehen gelassen. und ohne den ausbilderschein fehlt zum beispiel die "kontrollinstanz" innerbetrieblich (pädagogischer aspekt). aber das gillt gewiss nicht für jeden betrieb ich habe jetzt das konträrprogramm, wo bei defiziten gezielt von unseren ausbildern gegen gesteuert wird. die reinen starren prüfungen von der ihk sind von den meisten azubis mit fleiß zu erledigen. viele lernen erst nach der arbeit im betrieb wichtige dinge des berufes(bzw für die prüfung), da sie es im betrieb nie lernen können/dürfen/sollen. aber das kann schlecht sinn und zweck einer ausbildung sein. klar, fleiß gehört dazu, und der ist von jedem azubi unterschiedlich groß. aber das grundgerüst sollte ein betrieb vermitteln. und das passiert zu häufig einfach nicht oder nur unzureichend. und berichtshefte werden, wie erwähnt, einfach zu selten von der ihk geprüft, und wenn der azubi dann auch die wahrheit schreibt, es dem ausbilder nicht passt und er keine unterschrift bekommt und dann den bericht "fälschen" muss, kann auch nicht richtig sein. die erwähnte einweisung über recht und pflichte fehlt einfach oder wird nur eben mal schnell erwähnt. da finde ich, sollte einfach "besser" gegengesteuert werden. und da ist und bleibt für mich die kontrollinstanz ihk übrig. denn sie vergibt ja dann auch den "gesellenbrief" mfg tTt
  19. defintiv netto. ich hab das gerichtsurteil zwar nicht parat, aber vom einkommen (brutto) muss die kindergeldkasse die sozialabgaben (abgaben für al-versicherung, krankenkasse etc.) vom brutto abziehen. das hatte sie früher nicht gemacht. und seit dem urteil ists halt netto. verjährungsfrist 4 jahre. also man kanns auch nachträglich noch fordern ich mache zur zeit die ausbildung bei der agentur für arbeit und mein jahresbrutto liegt bei mehr als 9000€ p.a., erhalte aber kindergeld. und bis 950€/monat brutto hat man nahezu keine steuerabgaben, lediglich die sozialabgaben
  20. also ich liege bei mir mit meinen 20 jahren im jüngeren mittelfeld. habe "nur" mittlere reife... und meine erste ausbildung zum fisi abgebrochen und nochmal in anderem betrieb angefangen. es war auch in gewisses risiko, es hat aber geklappt. und bereu die entscheidung nicht. war besser so für mich. der älteste ist 39, der jüngste 16. also mit 22 liegst du glaub ich noch sehr gut. es kommt eher darauf an, was du machst und wie du dich verkaufst. also mach dir da keine sorgen. ich habe jedoch eher gemerkt, dass die betriebe eher die etwas älteren bevorzugen. aber das kommt, wie gesagt auf den berieb an und welche anforderungen er hat
  21. wie schon gesagt wurde, deinen ausbildungsbetrieb musst du zumindest von der 2ten arbeitsstelle informieren. hat er keine einwände (das ausbildungziel darf dann nicht wegen der doppelbelastung in gefahr sein) kannst du es tun. trotz des 400€ jobs dürftest du wohl kaum über den freibetrag vom kindergeld kommen. ich arbeite in ner behörde und habe beispielsweise ein verbot. vor der zwischenprüfung ist bei mir nix drin und danach auch nur dann, wenn die noten das zulassen (2 oder besser) ansonsten gibts für einen nebenjob ne absage. aber bei dem verdienst brauch ich das zum glück ehh nicht *g* ich würde mir das wegen der doppelbelastung aber auch gut überlegen freibetrag ist zur zeit bei 7680+920€ werbungskostenpauschale. machen zusammen 8600€ netto, wenn du mehr als 920€ werbungskosten pro jahr hast, erhöht sich der freibetrag dann entsprechend musst es dann aber bei der kindergeldkasse nachweisen.
  22. also erst "psychologischer test" entspricht aber eher einem iq-test. bei positivem ergebnis bekam ich dann halt eine einladung direkt in die zentrale mit gruppentest und einzelgespräch. aber das kann ja jetzt wegen der kurzfristigen vergabe anders sein. die kriterien zur auswahl sind streng geheim. deswegen kann ich da nicht viel zu sagen. kosten, die für die unterkunft auswärts im praktikum entstehen, werden bis zu einem bestimten betrag übernommen. die fahrtkosten dahin ebenfalls. also ich hatte mich damals explizit dezentral beworben, am bewerbertag aber dann auch unter anderem die zentrale angegeben, also eher wunschkonzert wo du die stelle dann aber bekommen könntest, weiß ich leider nicht. bei mir hatte halt berlin geklappt, hatte aber mehrere orte angegeben. dass hier ne bewerbung weg kommen sollte, halte ich für sehr unwahrscheinlich. denn das thema is bei der ba sehr penibel und wird gut unter verschluss gehalten und für dieses jahr hatte ich mich im februar beworben, andere aber schon früher
  23. zentral = komplette ausbildung in nürnberg (und evtl umgebung) dezentral = theorie in nürnberg, praxiseinsätze in verschiedenen regionen deutschlands ich bin zum beispiel denzentral und habe meine praktika in den rechenzentren von berlin andere standorte sind zum beispiel stuttgart, hamburg, frankfurt etc. also auf den seiten der ba habe ich ein solches inserat auch nicht gefunden, aber uns wurde zu beginn (1.9) gesagt, dass wir noch 1 zentralen und 1 dezentralen "nachzügler" bekommen werden. und wie ein ausbilder heute gesagt hatte, konnte man bisher keinen finden sollte es bis ende oktober keine geeigneten mehr finden, bleiben die plätze unbesetzt. ich kann dir jetzt nur den allgemeinen link geben: klick da steht auch noch etwas zur ausbildung (die vergütung die da steht stimmt schonmal nicht mehr, is schon höher^^) vielleicht hilfts ja. ansonsten bewerben kann man sich ja auch fürs nächste jahr. du wolltest ja deine jetzige ausbildung ja noch beenden. würde es dir definitv empfehlen. bin zwar erst 3 wochen hier, aber stimmung, vergütung sowie übernahme nach ausbildung stimmen. durch tarifvertrag ist eine anstellung nach ausbildung für mindestens 2 jahre sicher, bisher wurden alle azubis des it-systemhauses (wir sind bei der ganzen masse an azubis in der ba eine minderheit) sogar unbefristet übernommen.
  24. für dieses jahr sucht die bundesagentur noch 1 zentralen azubi in nürnberg^^ heute erst erfahren ;D ein dezentraler auch noch, aber in welcher region der dann in deutschland sein praktikum ablegt, ka fachinformatiker systemintegration. habs heute von nem ausbilder erfahren. und auch mit einem "verkorksten lebenslauf" kann man eine ausbildung bekommen, man muss sich nur verkaufen können
  25. bei uns gibts viele rechner, sind aber alle relativ lahm ausgestattet, aber zum arbeiten reichts allemal ausstattung z zt.: intel celeron 2,4ghz 512mb ram sound + graka onboard 32mb shared win xp 54gb account netzspeicher (von allen konten aufm server) keine lokale speicherung internetanbindung is ziemlich flott^^ allerdings für rein berufliche zwecke telefon ham wa auch, mit pin auch privatgespräche möglich 5€ pro monat frei. zum arbeiten reichts.

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