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Ausbildungsgehalt (schon wieder...)
tTt antwortete auf -~BreakoutZ~-'s Thema in Ausbildung im IT-Bereich
es kommt sehr stark darauf an, was du in etwa im ersten verdient hast und wie hoch der sprung vom 1.lj.. zum 2.lj war. aber im bereich 700-750€ brutto dürfte drin sein, wenn du zZt. 630€brutto bekommst. und sehr wichtig ist auch dein wohnort. ich werde wohl im 3.lj. 950 bekommen, fange im 1.lj aber schon mit 735/755€ brutto an. aber halt in bayern-> nürnberg -
zumal sich - so wie ich das gelesen hab - die buwehr an den ausbildungskosten (nicht vergütung!!!) mit 250€/monat beteiligt. das klingt arg nach sehr billiger arbeitskraft für den betrieb. allerdings sind die ne "weiterbildungsfirma" und zeitarbeitsfirma. ich werde im 1lj. auch fast das 3-fache von dem gehalt bekommen. aber du wohnst wahrscheinlich in sachsen oder sachsen-anhalt bzw. in der region, oder? aus diesen regionen ist die ausbildungsvergütung leider fast immer so niedrig, was ich eigentlich nicht verstehen kann. im grunde genommen hat er danach ja eine garantierte üernahme, was auch nicht jeder hat. das kann ja evtl. helfen, die 3 jahre zu überbrücken. man wird zwar bei der buwehr nicht steinreich, aber schlecht zahlen die da auch nicht unbedingt. wenn dir die vergütung nicht passt, kannste trotzdem erstmal zusagen, und wie schon geschrieben weitersuchen. dann stehst du im nachhinein nicht leer da. viel wichtiger ist aber eher ob die ausbildung auch wirklich was bringt. vergütung hin oder her.
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was versprichst du dir denn von dem Arbeitszeugnis? Die müssen dir ein Ausbildungszeugnis ausstellen. AUsbildungszeugnis = qualifiziertes Arbeitszeugnis für Azubis, da kein arbeitsvertrag geschlossen wurde. du warst in einem Ausbildungsverhältnis, nicht in einem Arbeitsverhältnis wenn du für 400€ 39h/woche arbeiten willst, mach es, ansonsten lass es. als posivtives hättest du 2 monate arbeitserfahrung. aber für 400€ oO
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in dem schaumburger modell erlangt er zivil die ausbildung (wahrscheinlich it-se, oder? ) und hat danach die möglichkeit als soldat auf zeit den beruf aus zu üben. je nach dem wie lange er sich verpflichtet hat er die übernahmegarantie. aber was ich jetzt wirklich komisch daran finde, dass deine vergütung da wirklich so niedrig ist. ich hoffe, dass du da vernünftig ausgebildet wirst.
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und ich soll vor beginn der ausbildung als fisi bei dem ba-it-systemhaus noch nen rot-grün test machen :confused: gut als ich den test vor geschlagenen 4 jahren gemacht hab, hatte ich kein problem, also von daher :cool: begründung am telefon: man würde auch mal im rechenzentrum kabel(alles was fürn neueinrichtung seines server dazu gehört, hat auch explizit strom genannt) etc. verlegen. ist das ein gutes oder schlechtes zeichen? ich meine, da müsste ich dann ja auch noch so eine elektro-prüfung machen, bevor ich das überhaupt machen darf, oder? it-se werden aber auch im systemhaus nicht ausgebildet, muss ich dazu sagen...
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es kommt dann meist zu keiner gerichtsverhandlung, denn die GEZ verstößt dann gegen das Persönlichkeitsgesetz (Grundgesetz). solche Informationen dürfen in Deutschland nur Polizei & Staatsanwaldschaft verwerten(ohne deine Zustimmung), die GEZ nicht. die bräuchten wenn dazu eine richterliche Duchsuchung, dann dürften die die Informationen ohne deine Zustimmung zur Berechnung nehmen. Gibst du der GEZ keine Zustimmung, dürfen die das einfach nicht. ein Grundgesetz kann man nicht so einfach aushebeln, auch nicht für die Rundfunkgebühren. da Das nicht-melden lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist, darf die GEZ nur das Ordnungsamt rufen. Und auch diese dürfen gegen deinen Willen nicht in deine Wohnung. der GEZ-beauftragte niemals ohne deine Zustimmung. sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde die GEZ eher noch eine Strafe zahlen müssen, aber das macht die GEZ ja gar nicht. gut informiert ist halb gewonnen aber der GEZ muss man einfach einen "netten Brief" verfassen, und dann werden die nie wieder auf dich zu kommen und ein Blick auf http://www.gez-abschaffen.de/ wäre sicherlich hilfreich dabei. Sorry 4 OT
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Europäischer Computerführerschein (ECDL)
tTt antwortete auf Sunnyboy's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
fürn fisi/fiae/it-se halte ich das teil eher für ne geldverwschwendung, bei kaufmännischen angstellten(bürokaufmann, bankkaufman usw.) wäre es wohl hilfreicher -
solche zahlungsforderungen sind dann rechtswidrig, da sich die informationen von der gez "erschlichen" worden sind. nur es gibt immer wieder leute, die darauf "hineinfallen" und zahlen die gez-einnahmen werden mMn. falsch investiert. anstatt z.b. milliarden in fussball-lizenzen ums live zu übertragen, sollten kulturelle, informative sendungen etc. finanziert werden. werbefrei sind auch die öffentlichen nicht mehr. für "vergnügungssendungen" sind ehh die privaten da. und aus den vorher gennanten gründen boikottiere ich die gez-gebühr. hinzu kommt, dass ich öffentlichen ehh nie schaue. n24 hat zum beispiel sehr interessante reportagen
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ja dann nimm doch, das du es auf der homepage gesehen hast :cool: macht immer einen besseren eindruck als vom berufsberater etc.
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wenn dein chef nicht weiß, dass du mit deinen tätigkeiten "unglücklich" bist, was soll er dann daran ändern? und wenn es so kommt, das dein letzterwähnter fall eintrifft, vermittelt die ihk aber in härtefällen so oder so. aber du musst für dich wissen, ob du das dann machst, wer a sagt, muss auch b sagen können und wenn du mit deinem chef vorher drüber redest, hast du ja nix hinterm rücken gemacht. was natürlich auch geht, einfach bewerbungen an andere ausbildungsbetriebe schicken und deinen chef vor vollendete tatsachen stellen, aber das ist auch nicht die feine art es ist schon ein bisschen pokerspielchen, aber das musst du wissen, es ist deine zukunft. du musst oder solltest das tun, was du für richtig hälst, das kann dir kein anderer sagen.
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aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die ihk dir kein betrieb beschaffen wird. um den musst du dich selbst kümmern. ich hab mir nun einen neuen betrieb gesucht, allerdings fange ich da nochmal von vorne an, da bei mir der beginn noch nicht so lange her war. wichtig ist auf jeden fall ei nem wechsel der aufhebungsvertrag, sonst klappts nicht. aber am besten einfach dann wirklich mit der ihk in verbindung setzen.
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ja ich weiß, ohne gute bildung bring einem die beste vergütung nichts. daher ham leute, de das duchziehen meinen respekt, denn es ist wirklich arg wenig geld . wie ich aus dem posting von themenersteller entnommen habe, scheinen die tätigkeiten wohl nicht so das wahre zu sein.
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es kommt immer sehr auf die region an, in thüringen, brandenburg, sachsen etc. sind die gehälter leider fast immer so niedrig wie ich finde. für hamburg ist der lohn recht mager... in meinen augen sind solche gehälter wirklich ausbeutung. klar in der relation, es gibt immer gebiete, wo man sogar noch schlechter bezahlt wird. ich hab vor personen, die mit einem solch niedrigen einkommen auskommen argen respekt, dass sies durchziehen. aber zum dumping-lohn sollte auch kein azubi arbeiten. leider kommt es aber immer wieder vor.
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also dein gehalt ist mit 1. 360€ 2. 410€ 3. 460€ arg wenig, bei einer 42,5h woche :eek als azubi. also ich würds als ausbeute an sehen. handelt es sich bei den 8,5h pro tag um reine arbeitszeit oder inklusive der pause? mich wunderts, dass deine ihk da nichts gegen erwähnt hat. vielleicht solltest du dich mal mit deiner ihk in verbindung setzen. und evtl vorher mit deinem chef, vorausgesetzt ihr seid euch nicht spinne feind. der urlaub ist mit 20 tagen im jahr absolutes minimum. solltest du / dein betrieb 6 tagepro woche arbeiten, hast du anspruch auf 24tage pro jahr. an deiner stelle würde ich mir überlegen, dich schnellstmöglich nach einen anderen ausbildungsbetrieb um zu sehen. ein dienstwagen für betriebliche zwecke vom betrieb zur verfügung zu stellen ist mMn. selbstverständlich, schätzungsweise teilen sich alle 4 MA wohl den wagen, oder?
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
wenn dein tagespendelbereich pro fahrt länger als 1 1/2h bzw insgesamt 3h ist, bekommt du ergänzend bab, da du auswärtig wohnst. nur deine eltern dürfen nicht zuviel verdienen und es muss deine erstausbildung sein. normaler weise schliessen sich wohngeld und bab gegenseitig aus, glaube ich. als azubi musste glaub vorrangig bab bentragen in berlin sind lediglich die mieten recht hoch(nix im vergleich zu münchen ), der rest ist relativ günstig. hab 1 jahr in rheinland-pfalz / hessen gewohnt, die lebenshaltungskosten bis auf wohnung waren dort teurer las in berlin. hoffe ich konnt dir helfen wegen der vergütung: probiern beim betrieb kannste es ja, ob ses machen ist ne andere sache. -
Nach der Ausbildung Schule machen -> ALG ?
tTt antwortete auf Smilla's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
beim schülerbafög kommt es sehr wohl auf das einkommen der eltern an! und um bafög zu erhalten darf man dann auch nicht bei den eltern leben. zudem erhält man den zuschuss (zuschüsse müssen nie zurück gezahlt werden) nur, wenn man bei nem fachabi davor eine abgeschlossene beraufsausbildung oder als ungelernter xy jahre in einem beruf gearbeitet hat bzw. es die voraussetzung der schule / des bildungsweg ist. das man das schülerbafög ohne berechnung des einkommen der Eltern bekommt, wäre mir echt neu oO. -
Schülerpraktikum bei der Telekom-hat das jmd gemacht
tTt antwortete auf dau45's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
hab denen damals ne absage erteilt, denn ich hatte mich als fisi beworben, antwort als it-se :eek und da hatte ich dann abgelehnt, wie sich herausstellt, war der andere betrieb ein reinfall.... würde mich interessieren was da noch so über die ausbildung bei der telekom heraus kommt -
Schülerpraktikum bei der Telekom-hat das jmd gemacht
tTt antwortete auf dau45's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
bei meinem bruder ham zwei azubis von t-com zum ersten mal ne telefonleitung verlegt. im auftrag für alice*g* waren beide im 2ten lj zum it-se. -
Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@SnickersHH: wenn dein betrieb so erfolgreich ist, warum dann eine relativ schlechte vergütung? das widerspricht sich meiner meinung etwas. ne aber im ernst: viel mehr zählt für mich die ausbildungsqualität im betrieb. und solange die stimmt, ist doch alles im lot die beste vergütung nützt nichts, wenn man im betrieb nichts lernt (oder lernen kann). in meinem vorhergehenden betrieb hatte/hätte ich 1. LJ 620€ 2. LJ 650€ 3. LJ 700€ + überstunden 6,50€/h (alles brutto) ohne vwl, ohne fahrtkosten etc. bei 40h/woche bekommen und 24tage/jahr urlaub. allerdings stimmte die ausbildung dort nicht. für den beruf habe ich da leider nix lernen können und da hab ich dann einen schlussstrich gezogen. von ausbildung war in dem betrieb jedenfalls keine spur. mit dem ba it-systemhaus habe ich vergütungstechnisch schonmal einen guten griff gemacht, bei der ausbildung wirds wohl ähnlich sein -
Verhältnis zwischen Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen und Zusagen
tTt antwortete auf mjpomietlo's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
am lustigsten finde ich, dass ich meine per email versandten bewerbungen teilweise per Post zurück erhalte. eigentlich würde mir eine simple email reichen mit der absage. aber sehr oft kriege ich per Post dann die Absage + ausgedruckte Unterlagen. warum das so gemacht wird, bleibt mir ein rätsel :confused: noten sind nicht alles, wobei ich auch schonmal gehört hab, dass bewerber mit zu guten noten auch manchmal aussortiert werden. -
Offenbarungspflicht als Fachinformatiker
tTt antwortete auf Tino-Thü's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also ich muss für die ba das führungszeugnis belegart 0 beantragen. das ist wohl umfangreicher als das, was man für sich selbst beantragen kann. das kriegst du halt auch nicht in deine finger schreibst du mir ne pn mit deiner email, dann schicke ich dir die infoblätter zu -
Offenbarungspflicht als Fachinformatiker
tTt antwortete auf Tino-Thü's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
ich hab sowas auch bekommen. ist es zufällig für it-systemhaus der ba? ich hab on denen ein infoblatt bekommen, was ich angeben soll was nicht. da ich keine vorstrafen etc hab, ist das bei mir nebensächlich. das infoblatt solltest du dir, falls du es nicht schon einmal gemacht hast, nochmal genauer anschauen. falls du keins bekommen hast, kann ich dir meins in kopie schicken, wenn du willst, vielleicht hilfts dir ja. und zum zweiten würde ich mit der behörde, bei dem du den ausbildungsplatz bekommen hast, wenn möglich telefonisch oder so abklären, ob es ein hindernisgrund ist. Also wenn ich mist gebaut hab, dann steh ich auch dazu und das solltest du auch tun, heraus kommts so oder so, nur so wissen die Leute dann vorher bescheid und dann ist es womöglich kein hindernisgrund. Ich habe immer mit offenen Karten gespielt und habe nur positives daraus ziehen können. was du machst, ist aber dein ding. ich hab grad nochmal in dem mir ausgehändigten blatt gelesen aber so recht schlau werd ich mal wieder nicht draus. amtsdeutsch -.- ausserdem musst du, denke ich, genauso wie ich ein Führungszeugnis beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt in deim Wohnort stellen, oder? laut meinem zettel entnehme ich, dass strafen nach dem jugendrecht wohl nicht in dem zeugnis stehen. falls da was negatives drin steht, kannst du vorher informiert werden und es einsehen und ggfs löschen lassen. kriegst du keine nachricht, steht wohl nichts negatives drin, kenne mich aber auch nicht zu 100% aus. aber ich halte das nicht erwähnen für den falschen weg. mfg timo -
Wie ist die Ausbldung in Deutschland?
tTt antwortete auf Aezugles's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@ davoro das heisst, du wirst berufsschule in blockform haben es kann auch sein, dass du 3 tage in der woche im betrieb und 2 Tage in der Berufsschule bist. je nach Schule und Betrieb unterschiedet es sich. -
Bewerbung auf mehrere Stellen im selben Unternehmen
tTt antwortete auf hIT's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
am besten gar nicht erst mit freemailern von gmx da gibts sonst noch werbung dran und das is genauso schlecht^^. ich hab mir daher eine adresse bei googlemail eingerichtet, emails ohne werbeanhang und imap für lau und um aufs thema zu kommen: hätte ich früher wissen sollen, dass eine "doppelbewerbung" absolutes nogo ist^^ das erklärt auch so einiges :upps -
Fachinformatiker oder Wirtschaftsinformatiker
tTt antwortete auf Hilbipainkiller's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
wie ich bei wikipedia gelesen hab, scheint die "ausbildung" zum staatlich anerkanntem wirtschaftsinformatiker eine schulische ausbildung zu sein, die eigentlich zum fachinformatiker gleichwertig sein soll. so hab ich das herausgelesen. Quelle: Wirtschaftsinformatik Wikipedia aber da ist schätzungsweise der theorieanteil höher als bei der ausbildung zum fi, würde ich sagen. ich persönlich würde eher die ausbildung zum fachinformatiker vorziehen. weil wie das halt so ist werden praktische ausbildungen ja eher bevorzugt. sind eher nur schätzungen, ich kann auch falsch liegen