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Hallo miteinander, Ich wünsche mir eine Einschätzung zum Zeugnis, da ich mir nicht so sicher bin mit der Note, die auch im Freundes- und Verwandtenkreis etwas auseinander geht. Insofern freue ich mich über eure Einschätzungen, vielen Dank!
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Dürfte ich, wenn ich wollte, an einer FH einen IT - Studiengang belegen?
tTt antwortete auf Kellerbräune's Thema in IT-Weiterbildung
Nur das Abitur erlaubt uneingeschränkt die Aufnahme eines Studiums an Fach- bzw. technischen Hochschulen und Universitäten in allen Fachrichtungen. Die Fachhochschulreife befähigt zur Aufnahme eines Studiums an Fach- bzw. technischen Hochschulen in allen Fachrichtungen, wobei es durchaus schon Priorisierungen bei der Einschreibung geben kann. Ausnahmen NRW + Hessen: Dort darf auch mit Fachhochschulreife an Universitäten studiert werden. Letztlich hängt das aber vom jeweiligen Bundesland ab. Die fachgebundene Hochschulreife (i.d.R. Berufsausbildung + einschlägige Berufserfahrungen [i.d.R. 2-3 Jahre]) befähigt zur Aufnahme eines Studiums an Fach- bzw. technischen Hochschulen sowie Universitäten ausschließlich mit Fachbezug. Auch das regelt jedes Bundesland leicht unterschiedlich, z.B. in Rheinland-Pfalz muss für die fachgebundene Hochschulreife die Berufsausbildung mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen werden, bei alle anderen Bundesländer gibt es keine Notenbeschränkung. In manchen Bundesländern erreicht man die fachgebundene Hochschulreife auch mit reiner Berufserfahrung (i.d.R. >6 Jahre) ohne Berufsausbildung. Als Fachinformatiker ist z.B. ein Studium der Fachrichtungen BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, ggf. auch Wirtschaftsingenieur und ähnliche Studienfachrichtungen möglich. Im Zweifel bei der Hochschule nachfragen, ob der eigene Abschluss (bei dir @VanilleWaffel Fachhochschulreife und ggf. fachgebundene Hochschulreife) zur Anmeldung des jeweiligen Studiengangs formell ausreicht oder nicht. -
Punkt1: In dem Wort Bewerbung steckt das Wort Werbung bereits drin. Insofern ist das zu werbende Produkt die eigene Person bzw. die eigenen Fähigkeiten. Punkt2: Wer zum Gespräch eingeladen wird, hat schon mal eine Hürde geschafft. Der Arbeitgeber traut einem die zukünftige Position zu. In der Regel geht es im Vorstellungsgespräch eher um deine persönlichen Wesenszüge, deinem Charakter und wie du letztlich versuchst, die alltäglichen „Probleme“ zu lösen. Natürlich wird im Gespräch auch Fachwissen abgeprüft (Basiswissen, was im Unternehmen halt vorausgesetzt wird). Wenn ich angesprochen wurde, dass ich in dem Fachbereich noch keine Vorkenntnisse habe, dann sage ich das auch so. Ich erzähle, was ich dazu Weiß bzw. mir darunter vorstelle und frage ggf. nach, in welche Richtung die zukünftige Aufgabe geht. Zudem zeige ich dann auch Lernbereitschaft, um mir das Wissen dann zügig zu erarbeiten. Von meiner Seite spreche ich das natürlich nicht gezielt an, sondern spreche über meine Stärken. Das kam bisher immer gut an. Und gerade das Querschnittswissen aus anderen Fachthemen kann insbesondere im Projektgeschäft ein ungeahnter, aber wertvoller Schatz für das Unternehmen bedeuten. Insofern kann ich jedem auch nur dazu raten, sich nicht ausschließlich auf Stellen zu bewerben, deren Wissen man bereits hat, sondern vor allem auch auf Stellen zu bewerben, die einen auch persönlich interessieren bzw. in deren Fachrichtung man sich fachlich spezialisieren will. Ich hatte nicht den Eindruck, dass das dann ein KO-Kriterium ist.
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@FBDIMM Schon vor Corona wurde im Netzwerkbereich etwas stärker gesucht. Der Bereich Netzwerke, Firewalls etc. dürfte durch das vermehrte Homeoffice auch mehr Zulauf bekommen haben, sprich Nachfrage blieb gleich oder stieg sogar. Je nach Region und Berufserfahrungen halte ich 44k selbst für einen ungelernten für nicht besonders hoch (regionale Unterschiede beachten!). Mit zunehmender Berufserfahrung spielt das immer weniger eine Rolle, ob du eine Ausbildung hast oder nicht. Da zählen eher die relevanten Berufserfahrungen. Ich habe z.B. mehrere Anwerbegesuche sowohl von HR'lern als auch Headhuntern mit Gehältern >= 60k ausgeschlagen, weil ich kürzlich erst gewechselt habe und daher nicht wirklich auf der Suche bin und auch schon auf dem Level bin insofern will ich mich auch nicht mehr verschlechtern. Falls dich HH ansprechen: Fokussiere dich darauf, dass der HH dir ein konkretes Angebot vorschlagen will. Frage nach der Ausschreibung bzw. lass dir direkt die Stellenbeschreibung zusenden und wenn es dir zusagt gehe in den Bewerbungsablauf rein - schaden kann es ja nicht. Manchmal kommt ein extrem unpassendes Angebot. Das empfinde ich schon als kleine Beleidigung und mahne das ab mit Schweigen ab oder ich lehne ab - auch die Möglichkeit in Kontakt zu bleiben. Ich habe bewusst ein paar Recruiter ins Netzwerk aufgenommen, denn gerade bei LinkedIn erweitert das die Reichweite meines Profils und vielleicht kommt irgendwann dann doch noch die Anfrage für die Wunschstelle. Wenn du grundsätzlich wechselbereit bist, kann sich über Xing / LinkedIn durchaus ein lukratives Angebot für dich ergeben.
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Seit Mai: 17km einfach ÖPNV 55Min PKW 45Min
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@TopSecurity Die Aufgaben sind sehr vielfältig, abhängig vom Stand und den Zielen des Kunden bzw. der IT(wenn als Interner). Die Jobbeschreibung ist von einem Beratungsunternehmen, sodass hier der Fokus auf Beratung des Kunden liegt, sprich es ist eher Projektgeschäft (z.B. Einführung eines SIEM oder einer Endpoint Detection etc. und alles was dazu gehört). Die Bandbreite geht von Führungskräften die Notwendigkeit einer funktionierenden IT-Sicherheit und deren Folgen klar zu machen bis hin zum Pentesting. Zum Beispiel auch konzeptionell dem IT-Sicherheitsbeauftragten unter die Arme zu greifen ist ein häufiger Task. Dem würde ich nur teilweise zustimmen, nicht immer ist Präsenz im Unternehmen Pflicht, das zeigt ja auch Corona sehr deutlich. Es gibt viele Tasks, die garantiert im Homeoffice und nicht beim Kunden erfolgen müssen. Das ist bunt gemischt, es gibt youngsters und seniors! Ich denke gerade im Cloud-Umfeld sind eher etwas jüngere vertreten, in der Managementberatung eher seniors. Das ist gewissermaßen abhängig von den Aufgaben und Schwerpunkten. Security ist aber keine Einzelarbeit, sondern nur Gemeinsam zu wuppen. Aus deiner Sicht ist das wohl nur Alt oder Steinalt 😆 @TopSecurity Für die Arbeit in der Security sind auf jeden praktische Vorerfahrungen mMn. zwingend notwendig. Nur so ist es möglich, entsprechende Beratungen zu leisten. Insofern schließe erstmal dein Studium ab und bilde dich dann zielgerichtet fort bzw. spezialisiere dich in deine Wunschrichtung. Generell ist Security als eine Service und Beratungsstelle anzusehen. Security zeigt sich in unterschiedlichen Ausprägungen und dementsprechend sind stets unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, das kann man mMn. nur durch entsprechende Praxiskenntnisse erkennen, die Gap von Theorie und Praxis geht da ziemlich weit auseinander und es kommt dann auf die Umsetzbarkeit an. Das beste Konzept bringt nichts, wenn es sich später nicht umsetzen lässt. Das heißt aber nicht, dass die theoretischen Kenntnisse zu unterschätzen sind. Es ist viel Grundlagenwissen und Spezialwissen notwendig, um Security richtig und sauber umzusetzen, abhängig von der angestrebten Philosophie im Haus. Mit einem Informatikstudium hast du auf jeden Fall das nötige Rüstzeug um später auch in der Security zu landen. Als SW-Entwickler ist sauberer Code, Security by Design und Encapsulation sehr wichtig. Hinzu kommt ein immer stärker werdendes Rollen- und Rechtekonzept. Ein (Micro-)Service ist entsprechend besser und somit auch schneller, unabhängig und einfach zu deployen. Das erhöht letztlich auch irgendwie die Sicherheit (-> schnelleres Patchmanagement). Viele Grüße
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1a Ausbildungszeugnis einzelnoten und auch Gesamtbeurteilung 1. Von daher zu recht vom Ausbildungsbetrieb übernommen worden, Glückwunsch!
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Bewertung meiner Arbeitszeugnisse (2)
tTt antwortete auf JukeGirls4Days's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Zeugnis #1 ist gut. man hat sich für deine Dienste bedankt und wünscht dir weiterhin viel Erfolg. Wenn dort noch steht, dass es im Rahmen deiner Umschulung war ist es auch ein passender Türöffner. Zeugnis #2 ist unvollständig und laienhaft. Zudem steht hier nicht viel verwertbares drin. Leistungsbewertungen sind zudem kaum zu finden und die paar die drin sind geben dir keine gute Beurteilung. Die Anstellung kann also nur relativ kurz gewesen sein. Der Grund der Kündigung ist an sich relativ klar, lässt aber aufgrund der gesamten Inhalte wirklich den Schluss zu, dass es aufgrund eines Fehlers von dir beim Kunden kommt. Die Lüge mit Mitarbeitern ist dir nicht anzulasten, lässt aber fast schon den Eindruck durchblicken, dass die Firma sich beschönigen will. Insofern hinterlässt es fast schon den Eindruck, dass du froh sein kannst, dort nicht mehr arbeiten zu müssen. Es ist kein Türöffner und falls möglich würde ich es sogar weglassen. Die Alternative: Einfach selbst umschreiben und hoffen, dass der Chef den Wisch unterschreibt. Bei 4 Monaten Anstellungsdauer kann auch ein eher unterdurchschnittliches Zeugnis verzeiht werden. Wobei eine Umschulung sowieso etwas weniger Praxis hat und damit schon ein Manko bei der Bewerbung darstellt. Keine gute Grundlage für die nächste Jobsuche, aber dennoch viel Erfolg dabei. Einfach dran bleiben, der Markt ist totz Corona ganz gut. Viele Grüße Timo -
Die Einzelnoten sind durchgehend 2, allerdings im gesamten nur noch eine 2-3 weil die Dankesformel und Bedauern fehlen. ist eine 2
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Die Behörde hat ein bestimmtes Geldkontingent und kann das gesparte Geld für eine andere oder zusätzliche Stelle umwidmen. Sprich die Behörde hat zum Beispiel ein Budget für 10Stellen je EG11 bekommen, aufgeteilt in 5x Personal und IT. Nun schafft sie im Haushaltsplan aus dem gleichen Budget allerdings 11 Stellen zu EG10, 6 Stellen im Bereich Personal und wie gehabt 5 Stellen in der IT. Da im Bereich Personal die Besetzung von den 6 Stellen schon durch ist, muss sie nun im Bereich der IT zwingend sparen. Ob das die klügste Variante ist, so mit seinem Personal umzugehen sei mal dahingestellt. Da aber im öD eigentlich stets eine Mangelverwaltung herrscht, wird ständig und fortlaufend das Budget umgewidmet - auch um im nächsten Jahr keine Kürzung des Budgets wegen Mangelnder Ausnutzung zu erhalten. So entstehen im übrigen wunderbar befristete Stellen ohne Sachgrund im öD oder halt Elternzeitvertretungen usw. Das muss die Behörde aus dem zugeteilten Budget einteilen. Und wenn dann tatsächlich endlich die Stelle in der IT besetzt wurde wird dann entweder um zusätzliches Budget im Haushalt gebettelt (Nachtragshaushalt) oder weiter versucht, aus anderen Bereichen umzuschichten bis es in dem aktuellen Haushaltsjahr wieder passt. So dreht sich das Karussell also stetig weiter. Der Bewerber hat also je nach Haushaltssituation Glück oder Pech.
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@Spillermen Abwarten ob die Zusage kommt und erst danach dann um die Entgeltgruppe feilschen. Mit 20Jahren Berufserfahrungen sollte es problemlos möglich sein, wenn es der Arbeitgeber in Spe auch will. Entweder man nimmt dich mit EG11 oder halt nicht. Das musst du auch für dich entscheiden, ob du mit einer EG10 auskommen würdest und das auch willst, ggf. Job einfach ablehnen und die investierte Zeit als Lebenserfahrung verbuchen. Aber jede Behörde agiert anders. Pauschalisieren lässt sich da nix, „den öD“ gibt es nicht. Grundsätzlich ist es durch Corona aktuell wieder schwieriger, die Durchlässigkeitsregeln anzuwenden. Die Bewerberlage ist aus AG-Sicht wieder etwas besser und es gibt somit keinen Bewerbermangel mehr. Vorrang haben nunmal formell die Studiumsabsolventen. Meine aktuelle Behörde hat die Durchlässigkeit prompt in den aktuellen Ausschreibungen wieder entfernt. Ob das so klug ist, sei mal dahingestellt. Ab 2021 gibt es im TV-L die gleichen Fallgruppen wie im TVöD-VkA (Kommunen). Dort gibt es jetzt bereits Fallgruppen mit >=EG10, die kein abgeschlossenes Studium erfordern, die es dann auch bei den Ländern (außer Hessen) gibt.
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Rein Subjektiv ist für mich bei den SW-Entwicklern (FIAE) etwas mehr beim Gehalt drin. Insbesondere die Startgehälter sind gegenüber dem FISI ungefähr 2-10k€ p.a. höher. Der FISI holt diesen Vorsprung perspektivisch nur in absoluten Mangelbereichen wieder ein (z.B. Projektmanagement, Consultant, Security). Das heißt aber nicht, dass es bei den FISI grundsätzlich schlecht läuft. Ganz im Gegenteil. Noch sind die Gehälter für beide Ausbildungsberufe auf einem vergleichsweise hohen Niveau, insbesondere im Branchenvergleich. Mit fortlaufender Berufserfahrung scheint ein FISI etwas im Vorteil zu sein und nähert sich dem FIAE ggf. wieder an. Der FISI hat es mit mehreren Jahren Berufserfahrungen zumindest im Vorstellungsgespräch selbst etwas leichter als ein FIAE. Den SW-Entwicklern wird in den Vorstellungsgesprächen ziemlich viel zugemutet, wenn man dem Forentenor Glauben schenken mag. Es kommt natürlich stark auf den gesuchten Bereich an (Mangelbereich oder nicht). @Max112 Ein DevOp lässt sich nicht in einen der beiden Fachrichtungen stecken. Sowohl ein FIAE als auch ein FISI kann jeweils ein DevOp sein. Und je nach Technologiestack und Erfahrungszeiten geht da grad sehr viel oder eher nicht. Ein DevOp ist da halt ein Bindeglied, der in beiden Bereichen (SW-Entwicklung bzw. Skripting und klassische Systemadministration) Erfahrungen benötigt. Ich bin da subjektiv gesehen in einer Wahrnehmungsblase und das muss nicht überall so gelten. Es spiegelt lediglich meine persönlichen Erfahrungen wieder.
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Ich bin auch grundsätzlich ein Typ, der sich davon nicht ganz so stressen lässt. In der Ruhe liegt die Kraft. Ich fange auch an das Problem/Die Störung systematisch einzugrenzen. Das geht auch nur durch viele Fragen an den Nutzer, ich lasse mir auch gerne den Fehler zeigen. zum einen sind die Anwender dann i.d.R. abgeholt und freuen sich, dass sich endlich jemand drum kümmert (das ist eine positive Grundstimmung), zum anderen lässt das Raum für Smalltalk um das Stresslevel des Betroffenen zu senken. Ich habe mehr Informationen und der Anwender fühlt sich (endlich) verstanden und gut bei mir aufgehoben (win-win). Komme ich nicht weiter (festgebissen), versuche ich mit einer Runde frischer Luft, einen Themenbruch etc. herbeizuführen, denn wenn ich zu verbissen auf der Suche nach der Ursache bin, finde ich den Fehler/die Ursache wohlmöglich erst zu spät. Grundsatz Nummer eins: Abwägung, ob es irgendwie einen Workaround gibt und wie viel Arbeitsaufwand die Umsetzung des Workarounds bedeutet. Ein Workaround nimmt grundsätzlich einmal Druck aus dem Kessel, wenn Anwender zumindest eingeschränkt wieder arbeiten können. Das macht die Ursachenforschung wesentlich einfacher, als wenn der Anwender ständig zuschaut. Hilft aber auch nur dann, wenn der Workaround schneller ist als die Ursachenbeseitigung. Ganz wichtig ist auch die Kommunikation mit den Anwendern, um sie zu beruhigen. Das gibt dann auch viel Raum/Zeit zur Lösung, man muss aber auch abliefern können, wenn man dann einen Zeitaufwand nennt. Ebenso einen täglichen Statusbericht, wenn sich die Bearbeitung länger hin zieht. Zuhause dann hilft Sport, Ablenkung oder eben nicht mehr an die Arbeit zu denken. Stress kommt und geht, wichtig ist, sich davon nicht fertig zu machen. Viele kritisieren nicht meine Person, sondern meine Funktion auf Arbeit. i.d.R. Kriegt der erste Ansprechpartner eben halt auch den persönlichen Frust abgeladen. Da heißt es, das nicht allzu persönlich zu nehmen und Verständnis zu zeigen.
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Der Arbeitsweg bei Zeitarbeitsanstellung? Auf welche Vertragsklausel muss man achten?
tTt antwortete auf Thema in IT-Arbeitswelt
Grundsätzlich: Darauf achten ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt. Bei wechselnden Einsatzorten beim Kunden (Außendienst) gibt es regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte, wobei auch die Kombination: Wohnung -> Büro (Zeiterfassung Kommen) -> Kunde -> Büro (Zeiterfassung Gehen) -> Wohnung möglich ist. Außendienstfahrten direkt zum Kunden mit Dienst-KFZ vom AG von privater Wohnung zum Kunden sind arbeitsrechtlich regelmäßig auch als Dienstreisen zu werten. Fahrzeiten im Auto sind ebenfalls Arbeitszeiten, denn während der Fahrzeit muss sich auf den Verkehr konzentriert werden. Bahn- Taxi- oder Flugzeiten sind differenziert zu betrachten, denn theoretisch könntest du in der Zeit entspannen (z.B. schlafen). Stehst du dem Arbeitgeber während der Fahrzeit aber mittels Telefon und/oder Laptop zur Verfügung, ist auch diese Zeit i.d.R. Arbeitszeit. Die EU-Rechtsprechung ist bei Außendiensten mittlerweile ziemlich eindeutig. -
Bei uns wird in Berlin demnächst noch einmal wieder ausgeschrieben, definitiv besser bezahlt (mindestens EG8 TVöD). In der letzten Ausschreibung konnten nicht alle offenen Stellen besetzt werden. Im übrigen ist die Gehaltsangabe nichts wert, wenn keine Tätigkeiten dazu vermerkt sind. Grundsätzlich aber kein wirklich gutes Angebot bei >6 Jahren BE - unabhängig von den Tätigkeiten, es sei denn es handelt sich ausschließlich um 1st-Level Support.
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Bewertung Arbeitszeugnis - bitte um Meinungen
tTt antwortete auf thaga's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Das Zeugnis ist keine 1-2, aber es gibt immer mal wieder gute Einzelnoten. Die Gesamtleistungsbeurteilung ist eine glatte 3. Die Satzstellungen sind manchmal etwas falsch (typische Fehler, wenn man kein Muttersprachler ist). Ich schließe mich dem Tenor an: Es wirkt so, als ob du Personal-, zumindest aber Fachverantwortung hattest. Die Bedauerung über dein Verlassen ist positiv und hebt das Zeugnis Noch auf eine 2-3. aber es ist keine 1-2... -
Betrieb speist mich mit Hausmeistergehalt ab
tTt antwortete auf Firefighter22's Thema in IT-Arbeitswelt
@ChrisG123 Wie gesagt, sprich mit deinem Chef, dass gemäß Entgeltordnung für ITler keine EG5 vorsehen kann! Druck den Teil der Entgeltordnung aus (ist mit Hilfe von Google sehr leicht zu finden) und sag ihm, dass du sofort um Korrektur und Erklärung bittest. Wobei es klug wäre eine Tätigkeitsdarstellung zu bekommen. Sollte das nicht fruchten bzw. es weiterhin bei der v.g. Aussage bleiben, wäre ein anderer Weg der Personalrat. Die können sich das ja auch mal für dich anschauen. Grundsätzlich würde ich dir aus der gesamten Situation empfehlen dich auch mal woanders zu bewerben, Stichwort Marktwert und Optionen prüfen. Ich wiederhole mich: Eine EG5 ist eigentlich nicht möglich, andernfalls ist es nur eine Verwaltungsstelle mit weniger als 50% IT-Aufgaben. Wenn du dich also ausschließlich mit der IT beschäftigst, kann die Tätigkeitsbewertung nicht passen -> Bewertungsirrtum. Bitte argumentiere niemals mit einer anderen Stelle. Das funktioniert nur dann, wenn beide Stellen die gleichen Tätigkeitsdarstellungen haben. Das ist aber meistens nie der Fall. Du wirst bezahlt nach den auszuübenden Tätigkeiten (sprich, das was in der Tätigkeitsdarstellung festgehalten wurde). Gibt es keine Tätigkeitsdarstellung, kannst du die Arbeit an IT-Systemen quasi einstellen. Mit der EG5 können es im Höchstfall nur 49,9% deiner Gesamtarbeitszeit sein. I.d.R. ist ausschließlich die Personalabteilung befugt, dir Aufgaben zuzuweisen oder zu entziehen, aber nicht deine Referatsleitung. Welche das in deinem Falle genau sind, steht inkl. Zeitaufteilung in der besagten Tätigkeitsdarstellung (Stellenbewertung). -
Betrieb speist mich mit Hausmeistergehalt ab
tTt antwortete auf Firefighter22's Thema in IT-Arbeitswelt
Wenn mich etwas stört, spreche ich darüber mit meinem Vorgesetzten und versuche eine für mich zufriedenstellende Lösung zu erhalten bzw. habe entsprechende Konsequenzen gezogen wenn es keine Lösung gab. Aber: Das musst du letztlich für dich selbst entscheiden, die kann ich nicht für dich treffen. Die Entgeltordnung ist schon einmal auf deiner Seite. Aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe... Wie gesagt du hast viele Möglichkeiten. Ob der eingeschlagene Weg der richtige war, merkst du sowieso immer erst im Nachhinein. Die Frage ist: Was willst du? Offensichtlich warst du unzufrieden, denn sonst hättest du hier nicht nachgefragt. Aber aus meiner Erfahrung heraus: Von allein hat sich eher selten etwas verändert. Jeder ist seines Glückes Schmied. -
Betrieb speist mich mit Hausmeistergehalt ab
tTt antwortete auf Firefighter22's Thema in IT-Arbeitswelt
@ChrisG123Der Arbeitgeber hat sich mit der EG5 schon mal ein Eigentor gelegt. Gemäß Entgeltordnung TV-Hessen im Abschnitt 11 sind die Eingruppierungsrichtlinien für ITler beschrieben: Die EG6 ist wie bereits erwähnt die kleinste Entgeltgruppe, die zulässig wäre. Man hat dich entweder nicht auf eine IT-Stelle gesetzt oder betreibt vorsätzlich einen Bewertungsirrtum. Das ist für dich eine ideale Grundlage um das ausbessern zu lassen. Ehemalige IT-Azubis in die EG5 zu stecken, nur weil es bei Verwaltungs-Azubis möglicherweise korrekt ist, macht die Situation nicht besser. -
Betrieb speist mich mit Hausmeistergehalt ab
tTt antwortete auf Firefighter22's Thema in IT-Arbeitswelt
Grundsätzlich ist mir eine Eingruppierung in EG6 für Angestellte mit einschlägiger IT-Ausbildung als niedrigste Bezahlung bekannt, alles darunter ist mMn. Tarifbruch = der AG irrt mit der Eingruppierung. Grundsätzlich ist das Thema Bezahlung quasi ein Dauerbrenner im öD. Auf die Gefahr hin die Antwort schon zu kennen: Bist du befristet oder unbefristet übernommen worden und noch in der Probezeit? Falls befristet und/oder noch in Probezeit: Möchtest du dort dauerhaft bleiben? Abhängig von deinen Antworten gibt es mehrere Möglichkeiten: Variante 1: Mit Deinem Vorgesetzten über die Diskrepanz sprechen und Nachfragen/verhandeln das Anzupassen. Im TV-H nachschauen ob in der Entgeltordnung für ITler eine EG5 überhaupt zulässig ist und ggf. argumentieren. Variante 2: Ohne Tätigkeitsdarstellung weißt du nicht, welche Aufgaben zu erledigen sind. Zurücklehnen und Zeit absitzen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist). Variante 3: wie von den Vorrednern schon geschrieben: Tätigkeitsdarstellungen von dir und dem Kollegen vergleichen und falls identisch Entgelt einklagen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist). Variante 4: Deine täglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang dokumentieren und dann auf Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und Zahlung einfordern. Variante 5: Du suchst dir schleunigst einen neuen Arbeitgeber. Variante 6: Du tust nichts und bist glücklich mit dem was du hast. Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg. Leider keine allzu leichte Entscheidung. -
Bei einem Nervenzusammenbruch professionelle Hilfe suchen, die Umstände, die dazu geführt haben, analysieren und abschalten (beides bereits erfolgt). Grundsätzlich entscheide ich nach dem Gesamteindruck, -Angebot persönliche Vorlieben und Bauchgefühl. Bei knappen Ergebnissen ohne klaren Sieger gehe ich auf die Themen ein, die mir wichtig sind (z.B. Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsweg Fahrzeiten, Tätigkeiten, Homeofficemöglichkeiten, Teamgröße, Flexibilität usw.). Ich vergebe dann für jeden Themenschwerpunkt Punkte (z.B. 3 = Wunsch voll erfüllt, 2 Wunsch teilweise erfüllt,1 = Wunsch unerfüllt) und dopple oder verdreifache die Punkte bei den für mich wichtigsten Themen. Heraus kommt eine Gesamtpunktzahl, die für mich bei mehreren guten Angeboten quasi die Priorität festlegt. Bei Punktgleichheit (kam bisher nie vor) entscheide ich dann nach dem Bauchgefühl. Vielleicht hilft das ja.
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Ich habe meine Ausbildung abgebrochen und im gleichen Beruf noch einmal neu begonnen. Für mich war das im Nachgang gesehen der richtige Schritt. Besonders rechtfertigen musste ich mich nicht, es wurde allerdings bei den ersten Anstellungen im Anschluss der Ausbildung nach den Wechselgründen gefragt. Ich habe sie ehrlich beantwortet und bekam daraufhin mehr positive als negative Reaktionen. Bei Behörden wird ein Wechsel von vielen Vorgesetzten gerne als Verrat ihrer Person gewertet, was ich allerdings nie verstehen werde. Sprich vorher unbedingt mit deinem Ausbilder über deinen Unmut, denn du solltest ihm die Chance einräumen etwas zu verändern / verbessern. Wenn sich aus deiner Sicht nichts verändert, heißt es für dich die störenden Punkte zu verändern. Es geht schließlich um deine eigene Zukunft. Wenn ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs für dich das geeignete Mittel ist, solltest du den Punkt weiter verfolgen. Ob deine Entscheidung so richtig war, wirst du immer erst danach herausfinden.
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Eingruppierung B.Sc. Wirtschatfsinformatik in AVR ?
tTt antwortete auf whoisqr's Thema in IT-Arbeitswelt
@whoisqr Grundsätzlich muss es ja schon eine Stellenbewertung geben, denn die Ausschreibung erfolgt i.d.R. erst dann, wenn die Stelle bereits bewertet wurde und Haushaltsmittel dafür zumindest beantragt, meistens aber bewilligt sind. Natürlich kann der AG die Stellenbewertung noch abändern, aber das regelt jede Behörde/Organisation noch einmal getrennt. Und zusätzlich wird dann vor der Einstellung noch geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen vom Bewerber erfüllt werden. Eine IT-Stelle mit EG10 im TVöD-Bund erfordert z.B. beim Bund immer ein abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Erfahrungen. Ohne Studium gibts halt eine Entgeltgruppe Abzug = EG9c im Falle des Bundes. Im TVöD-VkA (Kommunen)gibt es Fallgruppen, die eine IT-Stelle mit EG10 auch ohne Studium erlaubt. Im TV-L wird bereits ab EG9b ein Studium vorausgesetzt(ab 2021 übernimmt der TV-L die Regelungen des TVöD-VkA, was sich positiv für viele ITler auswirken dürfte). Sofern du bereits die Zusage hast, ruf einfach kurz an und frag nach, in welcher Entgeltgruppe die Stelle bewertet ist. Oftmals winden sich personaler etwas, alá: „Die Stelle wird gerade noch durch alle Gremien bewertet“, da heißt es aber etwas hartnäckig zu bleiben. Meist gibt es dann die Information, dass die Bewertung vorläufig bei EGxyz liegt. Zu 90% ändert sich daran meist nichts mehr, ab und zu wird es eine EG höher, weil der Personalrat aufgepasst hat... Die meisten öffentlichen AG wollen sparen und versuchen es erst einmal mit der niedrigeren Entgeltgruppe. Gerade bei Institutionen, deren Stellen durch Bund-Mittel finanziert werden, zahlt der Bund für die Stelle nach EG10 und die Institution schreibt das nur als 9b aus um die Mittel anderswo einzusetzen... -
Grundsätzlich sind 3000€ p.M., sprich 36k€ p.a. bei Vollzeit kein schlechtes Einstiegsgehalt. Bezogen auf Teilzeit absolut gesehen natürlich schon etwas mager. Aber das ist tatsächlich „Privatvergnügen“, auch wenn Kinderbetreuung so ziemlich der häufigste Grund dafür ist. In der Region Hamburg ist aber durchaus ein höheres Einstiegsgehalt möglich. Ich meine mich erinnern zu können, dass im Forum berichtet wurde, in HH zum Start direkt nach der Ausbildung 42k€ zu erzielen. Das Gehalt hängt maßgeblich aber auch von den Tätigkeiten ab, die dann zu erledigen sind. Im RZ zu arbeiten und eher Kabel im Doppelboden verlegen oder Server einschrauben sind jetzt auch nicht unbedingt die komplexesten Aufgaben und rechtfertigen somit auch kein höheres Gehalt. Aus meiner Sicht eher ein notwendiges Übel, die auch an Personal ohne zwingender IT-Ausbildung delegiert werden kann. Für Kabel verlegen und Schrauben eindrehen (plakativ formuliert) benötigt es halt keine zwingende Fachausbildung als Voraussetzung. Die Server dann konfigurieren, entsprechende Parameter setzen und ggf. per selbst geschriebenen Skripten in Betrieb zu nehmen hingegen schon eher. Den Rollout in Gesamtheit planen genauso. Die Ausführung an sich kann halt wunderbar in Teilaufgaben herunter gebrochen werden. Heraus kommt einerseits der/die „Strippenzieher/in“ mit tendenziell eher einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrad und eben der Admin der das System oder Netzgerät dann konfiguriert bzw. endgültig in Betrieb nimmt mit mittleren bis komplexen Aufgaben, der dem/der Strippenzieher/in sogar Anweisungen erteilt und Anleitungen zur Verfügung stellt. Für die aktuell genannten Tätigkeiten halte ich 36-38k (Vollzeit, in Teilzeit entsprechend prozentual weniger) schon für das obere Maximum zum Einstieg. Einer Frau in der IT zu begegnen hat leider noch immer Seltenheitswert, es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Seltenheit geringfügig positiv auf das Gehalt auswirken könnte. Kann aber genauso gut gegenteilig sein, denn viel zu oft verkaufen sich Frauen in Gehaltsverhandlungen leider sehr deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert. Dies sind meine persönlichen Erfahrungen und müssen nicht zwingend der Allgemeinheit entsprechen. Teilzeit und Homeoffice sind gerade in der IT oftmals sogar relativ einfach möglich. Homeoffice im RZ von Natur aus natürlich eher weniger. Insofern kann ich einigen Vorrednern hier nicht ganz so folgen, dass Teilzeit unüblich sei.
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Gehaltsverhandlung nach mündlicher Zusage im Vorstellungsgespräch
tTt antwortete auf DerHarte's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Offen damit umgehen, dass dir mittlerweile ein finanziell besseres Angebot vorliegt, Fa. B dein persönlicher Favorit ist und ob beim Gehalt noch eine Anpassung vom Budget her möglich sei... entweder sie ziehen nach oder nicht, aber dann hast du für dich eine klare Entscheidungsgrundlage.