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bigvic

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Alle Inhalte von bigvic

  1. Warum? Du willst doch genau das, also nenn das Kind beim Namen, so dass dein Chef genau weiss was du von ihm willst.
  2. Überschrift: Personalentwicklungsgespräch Text: Hi Chef, wann hättest du Zeit für unser nächstes Personalentwicklungsgespräch? Wie wäre es mit nächste Woche Donnerstag um 10.00 Uhr? Gruss vinslave
  3. Das "betreuen von IT-Systemen" ist sehr allgemein. Ein Mainframe Sysadmin wird in aller Regel anders verdienen, als ein Windows 2008 Admin - allein schon wegen der Tatsache, dass man (junge) mainframe admins nicht so leicht findet.
  4. Es fehlt eine Fehlerbeschreibung. Was willst du machen und was ist das Problem?
  5. Mit einem Aufhebungsvertrag bei dem beide Parteien einer frühzeitigen Kündigung zustimmen. Edit: So wie emmsinator es jetzt auch gemacht hat.
  6. Ab einem gewissen Einkommen ist die beste Währung die Freizeit. 35h/Woche ist ja fast ein halbtagsjob . Ich persönlich würde mich dafür entscheiden. Ein 500-600 (netto) mehr im Monat bringt dich nicht sooo viel weiter, aber 6 Wochen Urlaub im Jahr und dann noch täglich Zeit um sein Geld auszugeben ... was will man mehr?!
  7. Oh man ... jetzt poste ich eine Quelle die deine These stützt und vom BIBB ist und du raffst es nicht. Wie du wünscht.
  8. Vielleicht überlese ich es, aber wo steht da die Möglichkeit mit 21 Jahren zu verkürzen? Hier ist die Richtlinine des BIBB die für die Verkürzungsregelung massgebend ist (siehe u.a. 1.2.7 wg. 21 Jahren): http://www.bibb.de/dokumente/pdf/empfehlung_027-kriterien_zur_abk_rzung_und_verl_ngerung_der_ausbildungszeit_684.pdf Daher hat man mMn kein rechtlichen Anspruch drauf und jede Kammer kann das individuell entscheiden. => Immer IHK anrufen und klären.
  9. Der erste Teil ist absolut korrekt, der zweite Teil leider nicht zwangsläufig, da es anscheinend eine Regelung gibt, dass man auch ab 21 die Ausbildung verkürzen kann. Ob das für alle IHKs zutrifft sehe ich noch nicht als erwiesen an, auch wenn es wahrscheinlich ist, da die Arbeitsagentur das auch schreibt. Ich finde keine bundesweite Ausbildungsordnung/Richtlinie dazu (ein Gesetz gibt es nicht) - also tue dir kein Zwang an, diese zu posten. Die User sind froh, wenn sie sich auf etwas mehr berufen können als ein Kommentar in einem Forum. Und ich wiederhole mich: Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber dein Umgangston und Provokationen im Forum ist mal wieder unter aller Kanone. Also reiss dich endlich mal zusammen!
  10. Welche Angabe? BBIG §7 un §8? Alle. Ich sagte 50% (Edit: 2010 noch 44%) haben mittleren Bildungsabschluss (oder weniger) und wie alt ist man da in aller Regel? Maloja, letze Warnung. Sachlich bleiben.
  11. Bitte liefere die Rechtsgrundlage dafür. Solange du das nicht machst halte ich es für IHK abhängige Regelungen (ohne Rechtsanspruch), die somit nicht allgemeingültig sind. Somit ist deine Aussage vllt. für eine IHK korrekt, aber für 79 andere falsch. Edit: Hier noch ein Link von der Arbeitsagentur, die ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung ab 21 Jahre beschreibt. (Was eine dämliche Regelung, wenn die bundesweit gelten sollte ...). 50% der FI-Azubis haben "nur" Realschule (= 16 Jahre bei Abschluss). Bei den Kaufmännern noch mehr. (Siehe Statistik berufenet). Wie kommst du auf die These mit den 90%? Das empfehle ich auch. Denn jede IHK ist eigenständig und nur weil z.B. die IHK München (bzw. in Bayern) eine Regelung hat, heisst es nicht, dass die IHK Bremen, es genauso handhabt. Das solltest du inzwischen begriffen haben. P.S.: Wie können Gesetzestexte falsche Angaben sein?! Denk mal drüber nach. Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber blöde Anmachen solltest du dir verkneifen.
  12. Das ist nicht korrekt. Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung. Aber ob es überhaupt sinnvoll ist zu verkürzen steht auf einem anderen Blatt. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass man damit wichtige Grundlagen/Lehrjahre weglässt und damit mehr Nachteile hat als Vorteile (kommt immer ganz auf das Ausbildungskonzept der Firma an). Daher ganz genau den Rahmenlehrplan anschauen, ob tatsächlich so viel Überschneidungen sind. Und falls ja, dann stellt sich wiederum die Frage, warum man die zweite Ausbildung überhaupt machen sollte ...
  13. Berufsbildungsgesetz § 7 und Berufsbildungsgesetz § 8 (=> normal bis zu 12 Monate möglich)
  14. Halbtagsangestellte bekommen nicht mehr oder weniger als die Vollzeitbeschäftigten. Ich sehe das ähnlich wie Chief ... der AG wird das "ungern" machen, da es eigentlich keinen Grund gibt dir jetzt mehr zu geben. Aber geh doch mal mit 33-35k in die Verhandlung, dann wirst ja sehen.
  15. Wenn du die Fachhochschulreife hast, dann ist das nachholen des Abiturs meiner Ansicht nach ziemliche Zeitverschwendung. Der Mehrwert tendiert gegen 0, ausser du willst etwas studieren wofür fu definitiv Abitur benötigst (es also keine Fachhochschule/FHR-Zulassung für gibt). Gerade wenn du firmenintern die Gelegenheit nutzen willst, dann wird ja wohl deine Leistung der letzten Jahre und dein Renommee mehr zählen, als irgendeine Mathenote von vor 3 Jahren. Also frag doch erstmal nach, ob du wirklich Abitur benötigst. Ansonsten würde ich an deiner Stelle einfach eine Abendschule suchen, die deiner Nähe ist und einfach mal vorbei gehen bzw. fragen, ob du dich mal in eine Stunde reinsetzen kannst. Letztlich ist es wie in jeder Schule ... kommt auf den Lehrer an, ob es subjektiv "gut" für einen ist. Aber lernen musst sowieso immer selbst.
  16. Ich würde dir einen Englischkurs empfehlen (z.B. Cambridge First Certificate), so dass du mit englischer Literatur/Handbücher/Kurse künftig was anfangen kannst. IT ist und bleibt englisch. Sobald die Trainings nicht mehr Anfängerlevel sind, wirst du nichts mehr auf deutsch bzw. in Deutschland finden. Gerade im Mainframe-Bereich, der sowieso eher klein ist. Das wird dir und der Firma am meisten bringen. Für eine Weiterbildung im Mainframe-Bereich gibt es sowieso nur eine Adresse: IBM.
  17. Und wie nennt man das? RICHTIG, Aufhebungsvertrag ...
  18. @GoaSkin Der Hinweis ist korrekt nur völlig irrelevant in dem Fall, da er ja einen neuen Arbeitsvertrag hat. Selbst wenn er am ersten Tag der Probezeit gekündigt wird, ist dieses Arbeitsverhältnis massgebend und nicht der Aufhebungsvertrag des alten. Ausserdem gilt trotz Aufhebungsvertrag:
  19. Willst du später ... a) nicht studieren eventuell studieren c) wahrscheinlich studieren d) auf jeden Fall studieren Bei ... a) mach ne Lehre b-d) mach dein Abitur/FHR Zwischenlösung: Mach eine Lehre und nebenher die FHR. Viele Berufsschulen bieten das an, so dass man abends oder am WE noch Zusatzunterricht und am Ende der Lehre quasi sofort studieren kann. Erkundige dich. ABER grundsätzlich gilt: Eine Ausbildung ist Zeitverschwendung, wenn man danach studiert. In derselben Zeit hätte man schon seinen Master gemacht und noch 1 Jahr Berufserfahrung dazu.
  20. Dann such dir doch so einen Job, bei dem genau diese Skills benötigt werden. Es bringt ja auch nichts sich noch ewig rumzuquälen. Du musst den Job noch 25 Jahre machen und das dir auf einmal Grossprojekte liegen werden (nach 10 Jahren anderer Erfahrung) bezweifle ich stark. Loslassen ist schwer, aber manchmal notwendig - bevor man sich selbst kaputt macht.
  21. Klar, Strafanzeige kann man immer stellen KLICK.
  22. @ignos Danke für dein detailiertes Feedback. Das wird anderen Usern helfen - toll!
  23. Ich würde dennoch nur abbrechen, wenn du handfeste Gründe hast. Ein Bachelor zahlt sich oft zumindest damit aus, dass man einfacher an besser dotierte Jobs kommt. Also überlegs dir gut.
  24. Was du wo machen/erreichen willst. Beispiel: Chefentwickler bei Google wird schwer, aber <Programmiersprache>-Juniorentwickler bei einer KMU in Süddeutschland sollte drin sein.

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