Zum Inhalt springen

bigvic

Moderators
  • Gesamte Inhalte

    6.155
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    141

Alle Inhalte von bigvic

  1. Das hat auch nie jemand behauptet. Aber wenn man es aufs brutto draufrechnet, dann muss man es irgendwo auch wieder abziehen. Lass uns das doch mal rumrechnen. 3000 Brutto + 400 geldwerter Vorteil = 3400 brutto => Errechnung Abgaben/Steuern (= 1379) Variante A: (kein Dienstwagen) 3000 brutto - 1167 Abgaben/Steuern = 1.833 netto Variante B: 3000 brutto + 400 geldwerter Vorteil = 3400 brutto - 1379 Abgaben/Steuern (siehe oben) = 2.021 netto und keine Abzüge mehr. =>Yippie. Ich hab ein Dienstwagen und mehr netto! Variante C: 3000 brutto + 400 geldwerter Vorteil = 3400 brutto - 1379 Abgaben/Steuern (siehe oben) = 2.021 netto - 400 geldwerter Vorteil = 1621 netto (=>der Dienstwagen zur Privatnutzung würde also 212 Euro im Monat kosten) Variante D: 3000 brutto - 1379 Abgaben/Steuern (von 3400 brutto siehe oben) = 1621 netto (gleiches Ergebnis wie C) Variante B wäre schon toll
  2. Die Rechnung ist doch echt simpel. Man schlägt die 1% des Listenpreises aufs brutto drauf um es zu versteuern und zieht sie danach wieder ab. Schau dir das Beispiel von pantsoff an: Edit: Ich finde jetzt auch kein Beispiel für D im Netz mit dem Nettoabzug. Aber wenn man das ja nicht abzieht, dann hat man neben dem geldwerten Vorteil noch eine Gehaltserhöhung bekommen, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann. Korrekt wäre wohl: 3000 Brutto + 250 Geldwerter Vorteil = 3250 => Errechnung Abgaben/Steuer = Summe X 3000 Brutto - Summe X = Nettolohn Wobei ich den Unterschied nicht erkenne. Bitte um Aufklärung. Bei mir wird es wie in pantsoff Beispiel gemacht.
  3. Doch. Jeder mit Dienstwagen und 1%-Regelung kennt das. Hier kannst du dich informieren, falls gewünscht und der wikipedialink dir nicht hilft.
  4. Bis jetzt ist es eine Behauptung von anon ohne jeglichen Beweis. Mozilla dementiert auch. Siehe Anonymous Releases IP Addresses of 190 Alleged Child Porn Viewers | Anonymous & Hackers | National Security & Cybercrime | SecurityNewsDaily
  5. Siehe: Was sollte da eine Gehaltserhöhung bringen? Gehalt ist immer nur ein Faktor von vielen beim Entscheidungsprozess sich einen neuen Job zu suchen.
  6. Das gehört da nicht rein.
  7. Schonmal ein paar Links zu bisherigen Diskussionen ... http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/147542-welches-unternehmen-kriesensicher-klein-gross.html http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/149548-grosse-firma-vs-kleine-firma-2.html
  8. Es gilt die Balance zu halten zwischen Freiheit und Sicherheit. Zur Zeit schlägt das Pendel enorm Richtung Sicherheit und die Freiheit wird immer mehr eingeschränkt. Was kommen sollte ist ein Umdenken in der breiten Bevölkerung und zwar dass es ein gewisses Lebensrisiko gibt mit dem umgehen lernen sollte. Es ist einfach pervers was heute schon überwacht wird - siehe Überwachungsstaat Deutschland. Und leider kann man das Rad nicht mehr zurück drehen (auch wenn gerade etwas Bewegung in die politische Landschaft kommt), aber man kann sich dafür einsetzen, dass es nicht noch perverser wird. Und genau das kommt zumindest von mir.
  9. Payment-Blocker: Paypal schließt Kompromiss bei Kuba-Blockade - Golem.de
  10. Jedem seine Meinung. Manche haben auch die Meinung, dass jedem Säugling bei der Geburt eine DNA-Probe genommen werden sollte (was bei der Verbrechensaufklärung wohl der Durchbruch wäre, wenn die Mal von allem Menschen irgendwo gespeichert ist) und auch das als "kein allzu großer Eingriff in die Privatsphäre" gesehen wird. Teilen muss man solche Allmachtsphantasien aber nicht und jedes bisschen was man zulässt heute wird IMMER missbraucht (sind ja wohl genug Fälle publik - Dunkelziffer will ich garnicht wissen) und weckt selbstverständlich neue Begehrlichkeiten.
  11. Eieiei ... wie der Politikersprech doch tatsächlich wirkt und Leute sowas glauben. KLICK. Das Internet ist genauso ein rechtsfreier Raum wie das Fussballstadion, ein Bahnhof oder deine Wohnung. "Wir müssen Kameras und Mikrofone in jeder Wohnung installieren, denn genau dort passieren JEDEN TAG MILLIONEN von Straftaten wie Missbrauch von Kindern, Drogengeschäft und Planung von terroristische Aktivitäten. Wenn wir die Wohnngsstür erst mit einem Verdachtsmoment und nach einem richterlichen Beschluss eintreten dürfen, dann ist es ZU SPÄT! Die Wohnung darf KEIN RECHTSFREIER RAUM sein! Und wer nichts zu vergergen hat, der kann ja auch nichts dagegen haben!" Auf den ersten Blick klingt das doch genauso so logisch oder? Es ist leider wohl doch noch viel Aufklärungsarbeit notwendig
  12. Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Überwachung Auch wenn das Thema Vorratsdatenspeicherung ist kann ich dir nur empfehlen das mal durchzulesen. Erweitert den Horizont ungemein.
  13. Das ist ja das tolle am funktionierenden Rechtsstaat. Willkür und Polizeistaat will man nicht. Zumindest bislang die meisten in unserer Gesellschaft. Manche erinnern sich noch an die DDR, manche leider nicht mehr.
  14. Solche Klauseln sind meist eh unwirksam (ausgenomm Topkader) und würde ich immer vor Gericht ausfechten.
  15. Genug Tipps hattest aber ... http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/143460-gehaltsverhandlung-auto-5-zuerst-fordern.html
  16. Rausschmeissen wird dich kein "normaler" Chef, wenn du mehr Gehalt forderst. Das machen nur Vollidioten für die man eh nicht arbeiten will. Mehr als ein "Nein, gibts nicht" passiert erstmal nicht. Wenn du deinem Chef eh schon gesagt hast, dass du eine neue Stelle in Aussicht hast, dann kannst du ihm ja die neuen Konditionen nennen und ihm sagen, dass du lieber bleiben möchtest, aber das der Preis ist. Eigentlich ziemlich einfach.
  17. Das würde ich wenn nicht nötig garnicht erwähnen, vielleicht höchstens am Rande, wenn er drauf rumreitet und für sachliche Argumente garnicht zugänglich ist und offensichtlich "diskriminiert". Und dann mit einem freundlichen "Wie Sie ja wissen ist es gesetzlich verboten einen Teilzeitbeschäftigten schlechter zu stellen, als einen Vollzeitbeschäftigen nur aufgrund der Teilzeitbeschäftigung - von daher würde ich gerne auf die fachlichen Gründe eingehen, warum ich mein Gehalt für gerechtfertigt halte ....". Irgendwie sowas halt.
  18. Guter Plan. Für deinen Chef eine Paragraf: TZbfg - § 4 Verbot der Diskriminierung
  19. Zur Erinnerung: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/119077-viel-verdient-2.html#post1081555
  20. Oftmals bringt eine Schwerbehinderung bei der Arbeitssuche Vorteile, da es Quoten für die Arbeitgeber gibt, die sie erfüllen müssen oder eben Strafzahlungen leisten. Daher findet man auch häufig den Satz .."Schwerbehinderte (und Frauen) werden bei gleiche Qualifikation bevorzugt eingestellt". Insofern finde ich die Frage danach nicht zwangsläufig diskriminierend (auch wenn sie rechtlich seit neuestem nicht mehr erlaubt ist). Spätestens nach der Probezeit sollte man das offenbaren und geniesst dadurch ja auch nochmal einen speziellen Kündigungsschutz.
  21. Das ist es in dem Fall. Moralisch kann man hier viel disktutieren, aber die Rechtslage ist eindeutig. Als Ausbilder würde ich dir unmissverständlich deine Pflichten klar machen, aber wäre milde würde dich nicht abmahnen, sondern nur die Fehlstunden nacharbeiten lassen.
  22. Fahrgemeinschaft? Es ist deine Aufgabe dich darum zu kümmern. Da gibt es keine "speziellen Regelungen" oder Ausreden. Bei Fernbleiben kannst du sogar abgemahnt werden.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...