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bigvic

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  1. Wie kommst du drauf das dein AG für den Inflationsausgleich zuständig ist? Bekommt er einen? Nein. (Er muss idR die Preise erhöhen um das auszugleichen oder er macht weniger Gewinn). Die Gehältserhöhung ist natürlich eine Wertschätzung für gute Leistung und wenn diese die Inflation ausgleicht oder übertrifft ist das toll, aber du kannst für den Inflationsausgleich nicht deinen AG nicht verantwortlich machen. In deiner Rechung wären es ja im Schnitt dann 4-6% jedes Jahr und das ist unrealistisch.
  2. 10 Jahre nicht nach mehr Geld zu fragen ist fahrlässig und daher vorab ein "Selber schuld!" von mir. So, nun aber konstruktiv weiter... Du kannst nicht Inflationsausgleich UND Gehaltserhöhung rechnen. Die Gehaltserhöhung gibt es ja u.a. zum Inflationsausgleich. Rechne halt mal mit einer jährlichen Erhöhung von 2% ... Lohn 2791 2846.82 2903.75 2961.83 3021.06 3081.48 3143.11 3205.98 3270.10 3335.50 Geh damit zu deinem Chef und sag: "Hör zu, ich hab es in der Vergangenheit vergessen eine Gehaltserhöhung anzusprechen und hätte sie deshalb jetzt. Natürlich möchte ich das Geld von der Vergangenheit nicht nachfordern, da es ja auch meine schuld war, sondern einfach ab jetzt den Ausgleich. Also sagen wir ab jetzt 3400 Euro/Monat, das entspricht auch dem aktuell gängigen Marktwert und ab jetzt jährliche Gehaltsgespräche. Okay?" Naürlich mit angepasster Wortwahl, aber so würde ich vorgehen oder mich gleich weg bewerben (nach 10 Jahren kann man ja mal was neues probieren), was monetär gesehen sowieos am meisten bringt.
  3. Herrlich Das ist exemplarisch. Der AG soll gefälligst dulden, dass ich während der Arbeitszeit täglich mein Handy privat nutze, aber wenn es dann um das Recht auf 30min Mittagspause geht ist ein 2min Anruf für einen Arzttermin (der wie oft vorkommt? 1-2 mal im Jahr?) schon ein Einschnitt in das Recht auf Mittagspause. Ach, sind wir verwöhnt, speziell in der IT.
  4. In deiner Mittagspause, wann sonst?!? Aber das ist genau der Punkt, warum ich das ggf. auch verbieten würde als AG. Irgendwie kommt es mir manchmal so vor, dass viele Privilegien inzwischen als Selbstverständlichkeit angesehen werden - egal ob das die I-Net-Nutzung ist oder das private tel/simsen während der Arbeitszeit.
  5. Gerichtsurteil: Handys sind am Arbeitsplatz tabu - Panorama | STERN.DE - Das wird einigen Jugendlichen mit Handysucht (also ca. 95%) schon seeehr weh tun ,)
  6. Sermet, ich bezweilfe zwar stark nachdem was ich von dir bislang gelesen hab, dass ein (Fern-)Studium das richtige für dich ist, aber du kannst ja mal die Fernuni Hagen anschauen. Ich weiss nicht, ob du die Fachhochschulreife schon hast, falls nicht solltest du die vorher noch machen (Ja, nochmal 1-2 Jahre Schule). Falls du sie schon hast, dann rechne mit 4,5-6 Jahren in Teilzeit bis du den Bachelor in der Tasche hast. Ist das dir dieser "ganze nette Titel" wert? Oder wäre es vielleicht sinnvoller mal zu überlegen, WAS du überhaupt machen willst, bevor du dich in irgendeine Richtung weiterbildest?! Wenn du das noch nicht weisst, dann wären doch erstmal ein paar Jahre arbeiten garnicht so schlecht ...
  7. Hi, hab ich richtig verstanden, dass du ein "substitute" für awk suchst? Schau mal die Funktion "sub" an - awk/Reguläre Ausdrücke ? Mikiwiki . Ich benutze für sowas auch keine shell mehr, da es ab einem gewissen grad zu kompliziert wird oder an Grenzen stösst. Und Perl ist auch auf jedem Unix/Linux drauf - daher ist das my language of choice. ciao, vic
  8. Versteh ich nicht. Wozu gibt es dann überhaupt eine Lehre, wenn man danach nicht in den Beruf einsteigt? Es ist wohl eher der normale Weg, dass man mit Facharbeiterbrief erstmal einsteigt und Berufserfahrung sammelt.
  9. Das ist der allererste komplette Absatz deines Posts - wie soll ich das aus dem Zusammenhang reissen?!
  10. Nun ja, ich bin weiss Gott kein Freund von Dumpinglöhnen, aber einem Kaufmann die Marktwirtschaft vorwerfen halte ich auch für realitätsfremd. Selbst ich als Privatmann versuche immer Preise zu drücken und/oder mehr Leistung zu bekommen, egal ob beim Autokauf oder beim Handwerkerlohn. Das tolle ist ja, dass einen niemand zwingen kann ein Geschäft einzugehen. Jeder in Deutschland ist frei und kann sich frei entscheiden. Natürlich hat man als Unternehmen eine gewisse Macht (Gegenspieler sind die Gewerkschaften mit teilweise sogar mehr Macht) - aber das die Marktwirschaft eine soziale Marktwirtschaft wird ist Sache des Gesetzgebers (z.B. durch Grundsicherung, Kündigungsschutz, Mindestlöhne, Sittenwidrigkeitsgesetze, AGG, ...) und nicht der Unternehmen. Also ich glaub in Deutschland muss man sich im Grossen und Ganzen nicht beschweren. Ausserdem glaub ich, dass die Grosszahl der Unternehmen selbst wissen, was ihr wichtigstes Kapital ist.
  11. Jetzt erinnere ich mich wieder ... die Diskussionen hatten wir glaub schon. Damals hast du als Quelle auch auf deine Rechtsabteilung verwiesen. Na dann - over and out. Edit: Nein, war wegen was anderem und zwar das man in der Probezeit keinen Azubi kündigen darf. Ich nehme alles zurück.
  12. Hast du da mal Quellen für? Ich wüsste nicht gegen welche personenbezogene Merkmale vom AGG ein Lichtbild verstösst? * Rasse und ethnische Herkunft, * Geschlecht * Religion und Weltanschauung, * Behinderung * Alter (jedes Lebensalter) * sexuelle Identität Insofern glaube ich nicht, dass es verboten ist eins anzufordern. Und wenn man da mit dem AGG argumentiert, dann müsste man den Vornamen abkürzen (lässt auf Geschlecht schliessen) und das Geburtsdatum ist dann sowieso raus (Alter). Ein vernünftiger AG hat auch vor dem Gesetz niemand diskriminiert. P.S.: Für Flugbegleiter/innen wird in der Regel ein Ganzkörperfoto in der Bewerbung verlangt (Beispiel). Aber das nur am Rande
  13. Bei so einer Frage würde ich immer sagen: "Das hab ich Ihnen eben genannt: x €/Jahr." und abwarten. Die kommen schon mit dem Gegenangebot, aber ohne Not runtergehen ist eher eine schlechte Strategie. Viele Firmen fragen aber inzwischen vorab, was die Gehaltsvorstellung ist und laden nur ein wenn es einigermassen passt. Am Rande: Meine Kollegen von der Insel gegen die wir 4:1 gewonnen haben, haben nicht mal ihr Geburtsdatum im Lebenslauf.
  14. Doch - siehe Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy Überwachung ? Fragen und Antworten (im Zusammenhang mit Staat, gilt aber genauso für alle anderen). ICH entscheide was ich von mir preisgeben will (und dazu gehört im speziellen mein Gehalt), niemand sonst. Aber eine Diskussion darüber ist müssig. Jeder kann ja gerne seine Vermögenswerte, Nacktbilder, DNA oder sonstiges veröffentlichen, solange ich da nicht mitmachen muss.
  15. Ich würde mal sagen: Kultureller Unterschied. Ebenso wie Kündigungsschutz (was z.B. in USA ein Fremdwort ist) oder verlangtes Passbild im Lebenslauf (was in UK wohl als Diskriminierung gelten würde). Gehaltsangaben in Stellenzeigen gelten in Deutschland als unseriös, da es meist sowas wie "Verdienen Sie 5000 Euro im MONAT!!!" ist. Ausnahme: Öffentlicher Dienst, da steht dran, wie die Stelle bewertet ist. Es hätte bestimmt Vorteile für beide Seiten, wenn es mit drin stehen würde. Der einzige Nachteil der mir ad hoc einfällt ist, dass dann auch mein Nachbar (und der Rest der Welt) weiss, was ich für ein Gehalt bekomme.
  16. Nunja, lokal gesehen mag das vielleicht in der Theorie stimmen und könnte dann vielleicht in 15-20 Jahren zu spüren sein, global gesehen aber nicht. Entweder wird verlagert und/oder Personal "eingeflogen" - machen andere Länder/Branchen schon seit Jahrzenten so.
  17. Man muss erstmal "Fachkraft" defninieren. Nehmen wir mal ein Beispiel: Unixadministrator Ist ein Unixadmistrator schon eine Fachkraft? Oder ist erst eine Fachkraft, wenn er spezilisiert ist z.B. auf AIX (viele suchen ja einen AIX-Administrator und keinen Unixadmin)? Oder ist er erst Fachkraft, wenn er sich zusätzlich spezialiseirt hat auf dem AIX z.b. mit Clustering oder Hardening? Oder ist er erst Fachkraft, wenn er sich zusätzlich mit Coredumpanalysen auskennt und jeden hexvalue per Du anspricht? ... Man kann da ziemlich weit in die Tiefe gehen und genau das ist der Knackpunkt. Einen Fachkraftmangel an "normalen" Unixadministratoren - also jemand der sich darauf bewegen kann, User einrichten, Quota erstellen, patchen, etc. - sehe ich auch oft nicht. Kennste ein Unix, kennste alle. Aber sobald es um tiefergehende Spezialisierung geht, wird es immer dünner und immer schwieriger überhaupt Personal zu finden - speziell wenn man nicht bereit ist einen "normalen" Unixadmin zu nehmen und den dann mal 1-2 Jahre ausbildet um so ein Spezialist zu werden. Insofern ist Fachkräfemangel Definitionssache und man kann das immer schön so auslegen wie es einem passt.
  18. Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer - KONZ Steuertipp (Gesetz) Wobei man ja schön blöd wäre, wenn man sie nicht macht, da geht einem ja idR einiges an Geld verloren (Werbungskosten).
  19. Gesetz hab ich grad hier gefunden - kannte ich nicht. Also machen das alle ausser Kleinstbetriebe. Ich muss echt mal suchen, seit wann das so ist. Ich kann mich garnicht mehr dran erinnern damals was vom AG bekommen zu haben, immer nur vom FA :confused:
  20. Das ändert doch aber nichts an der Pflicht eine Einkommenssteuererklärung zu machen?! Den Vorteil den ich erkenne ist, dass man ggf. einen Teil der möglichen Steuerrückzahlung ein paar Monate früher hat (da schnellere Abwicklung über AG), wenn man sich mit der Steuererklärung ewig Zeit lässt. Oder übersehe ich da etwas?
  21. Weil das deutsche Steuersystem nunmal so funktioniert, dass du im Zweifel monatlich erstmal zuviel Steuern zahlst (Quellensteuer) und diese dann durch die Jahreseinkommenssteuererklärung wieder zurück bekommst. Du gibst ein zinsloses Darlehen an den deutschen Staat (durch deine Steuervorauszahlung). Ein plakatives Beispiel dafür wäre, wenn du im Januar 2009 einen Monatslohn von 8003 Euro bekommen hättest, wäre eine Lohnsteuer von 2.522 Euro fällig geworden (Stkl1). Wenn du nun aber das ganze restliche Jahr keinen Lohn mehr bekommen hättest, hättest du mit deiner Jahreseinkommenssteuererklärung für 2009 diese 2.522 Euro wieder raus bekommen (da unter Freibetrag) - aber erst mind. 1 Jahr später.
  22. D.h. du gehst mit all deinen privaten Versicherungen, Immobilien, Vermietungen, Aktienanlagen und sonstigem Schnickschnack was in eine Steuererklärung rein gehört zu deiner Personalabteilung und sagst: Bitte machen Sie mal meine Steuererklärung. Quasi diesselbe Dienstleistung wie ein Steuerberater, aber kostenfrei. Also wenn das tatsächlich dein Betrieb macht, was ich stark bezweifle, dann ist das doch seeehr unüblich, auch bei grossen Betrieben. Edit: Ich denke du verwechselst das mit der Lohnsteuerbescheinigung, die jeder AG auszustellen hat.
  23. Eher unüblich. IdR erlaubt das die Firma auch nicht, da sich daraus ja auch Mehrkosten ergeben - z.B. bei Versicherung,Steuern,Wartung,... - die ja die Firma zahlt, oder? Für dich bedeutet das natürlich mehr Steuern. Aber mal ne andere Frage ... wird der Wagen gekauft oder geleast? Die Regelungen die ich kenne von meinen ganzen Kollegen/Bekannten ist, dass die Firma einen Neuwagen least (mit allem drum und dran). Und das Limit für den Mitarbeiter dafür ist z.B. 700 Euro/Monat. Wenn der MA einen "grösseren" Wagen will, dann muss er eben die Differenz selber zahlen. Wenn der MA die Firma verlässt kann er afaik entscheiden, ob er den Leasingvertrag übernimmt. Somit sind die Probleme die du ansprichst quasi erledigt. Falls der Wagen gekauft wird von der Firma, dann gehört der Wagen der Firma und eben nicht dir. Falls du eine Zuzahlung leistest, dann musst du natürlich vorab vertraglich regeln, was passiert bei einer Kündigung. Z.B. das du den Wagen für eine Summe X übernehmen kannst. Ich glaub nicht, dass die Firma dir für deine Sonderwünsche danach noch Geld gibt. Die Frage ist berechtigt. Wie ist die Regelung, wenn du mit dem Privatwagen zum Kunden fährst? Wieviel Geld gibt es dafür? @Enno Würde Sinn machen, aber kann man das so einfach rausrechnen? Lässt das FA das zu? Da wäre ja viel Potenzial für Missbrauch.
  24. Du musst jetzt von deinem Monatsbrutto die Steuern/Soz-Beiträge zahlen (da kannst es ausrechnen). Am Ende ist aber dein Jahreseinkommen entscheidend, daher muss man ja am Ende jedes Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da kannst du dann die vorab zu viel bezahlten Steuern zurück fordern.

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