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bigvic

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  1. Korrekt. Mmn keine. Oder welche Argumentation würdest du denn akzeptieren, wenn du der Geschäftsführer einer Firma bist und der Admin dir die Passwörter zu deiner IT-Infrastruktur (die wahrscheinlich geschäftskritisch ist) nicht geben will? Mmn ist es sogar fahrlässig, wenn sie diese nicht einfordern. Lass dir den Empfang der Passwörter mit einer Unterschrift quittieren. Mehr kannst du nicht machen. Und Recht haben sie, oder? Also ich würde an deiner Stelle mal keinen Wind machen, da es dafür keinen Grund gibt, ausser vielleicht die Beschneidung deiner alleinigen Macht des Adminpasswortes. ciao, vic P.S: Das ganze erinnert mich ein wenig an ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/ueberbesorgter-Administrator-in-Haft-187697.html
  2. Schwierig. Letztendlich hast du es verbockt. Wüsstest du nicht, dass "die anderen" mehr verdienen, dann würdest dich jetzt auch nicht beschweren, oder? Von daher würde ich mich eher über die Arbeitslast "beschweren" und das Gehalt aussen vor lassen - erstmal. Das ist glaubwürdiger. Vielleicht kannst du bei dem Gespräch am Rande, aber wirklich nur beiläufig erwähnen, dass du inzwischen erkannt hast, dass das Gehalt ebenso in keinem Verhältnis zum Aufgabengebiet/Verantwortung/etc. steht und es auch demotivierend ist, wenn du mitbekommst das ein kompletter Frischling 20% mehr bekommt - dies jedoch erstmal zweitrangig ist (auch wenn es nicht stimmt). Dann schaust mal was passiert - je nach Rekation wirst du wissen, woran du bist. Im Zweifel such dir eine neue Firma und geb der alten nochmal die Chance aufzustocken, falls du bleiben möchtest. Merke dir: Es gilt die Regel - wer tief einsteigt, bleibt tief. Ach herrje ... der permantente Stress von Studenten ... und die Azubis langweilen sich alle im Betrieb bzw. beim Kunden (im "echten Leben" quasi bei echten Projekten, echtem Zeitdruck, echtem Kostendruck) ... bei solchen Aussagen kann ich immer nur den Kopf schütteln.
  3. Da fällt mir doch glatt ein, was letztens in meinem Briefkasten war ... passt irgendwie zu diesem Thread ... KLICK. Naja, aber 50k p.a. und 30 Tagen Urlaub muss der ja auch bekommen - hat ja ein Diplom. :beagolisc JA, bist du. Das seh ich doch von weitem
  4. > Fürs Netzwerkkarten in PCs einbauen bist du überbezahlt und kannst dich freuen. > Als Bereichsleiter im Softwarebereich bist du unterbezahlt und ich würde mir was neues suchen. Merkst es selber?
  5. Das war keine Ironie. Wer nicht belastbar ist, sollte keine stressigen Jobs machen - das geht massiv auf die Gesundheit und das ist es nicht wert. Man muss sich nicht alles Gefallen lassen, aber am besten geht man aktiv gegen vermeintliche Vorurteile vor, indem man Leistung zeigt. Und wenn der Chef meint, dass man die Ausbildung nicht schafft, dann werden die Eltern ihn bestimmt nicht vom Gegenteil überzeugen - das kann man nur selber. Ein Chef ist eben kein Lehrer und ein Ausbildungsbetrieb keine Schule.
  6. Warum nicht? Wenn sie schon fragen ... Ich würde das so angeben und bei Nachfrage auf berufenet verweisen. Und wenn es weniger wird, dann wird es halt weniger. Lehrlingsgehalt ist eh nicht so wichtig. Finde es sowieso komisch, wieso die das von dir wissen wollen.
  7. Was willst denn später mal machen? (Linkliste)
  8. Berufenet sagt: Insofern halte ich die 700 Euro im Monat fürs erste Lehrjahr in Ordung. Kannst ja gestaffelt angeben z.B. 1 LJ - 700, 2 LJ - 750, 3 LJ - 800
  9. Es ist pädagogisch (meist) nicht förderlich, aber "inhuman" ist eine ehrliche, nicht beleidigende Meinungsäusserung auch von einem Chef nicht. Aha und wohin? Zum Ausbildungsbetrieb gegenüber, der jederzeit gerne (evtl. schwierige) Lehrlinge aufnimmt und das während des laufenden Ausbildungsjahres? Glaub mir, so einfach ist das nicht mal eben den Lehrbetrieb zu wechseln. Ohjee, wenn das bei dir schon "unmenschlich" ist. Das sind 0815-Tests. Aber find ich ehrlichgesagt gut, wenn du herausgefunden hast, dass du nicht wirklich belastbar bist und dir einen entsprechenden Job gesucht hast. Sollte mMn mehr Leute machen, die nicht für "stressige" Jobs geschaffen sind. Ist ja nicht schlimmes.
  10. In der Theorie können verfassungswidrige Parteien verboten werden -> siehe gescheitertes NPD-Verbotsverfahren. Ist aber schwierig, da es an sich ein gewisses Paradoxon ist. Denn wer, wenn nicht die Parteien kann in Deutschland die Verfassung ändern? Daher ... Ansonsten hätte die "3-Strikes"-Idee aus der Filesharedebatte in Frankreich für mich was ... nach 3 Gesetzen für die ein Abgeordneten gestimmt hat und danach wieder vom BVerfG kassiert wurde, verliert man sein Mandat und alle daraus folgenden Pensionsansprüche. Ich glaube dann würden die Damen und Herren etwas verantwortungsvoller bei der Gesetzgebung sein.
  11. Du scheinst nicht viel Ahnung von der Rechtslage zu haben. Da ... .. bis auf wenige Ausnahmen (siehe meine vorherigen Posts) sind solche Klauseln unwirksam. Oder arbeitest du in einer Firma, die es nicht ganz so genau nimmt mit dem Gesetz? Kannst ja mal eure "Rechtsabteilung" fragen ... Wahrscheinlich mehr als Arbeitgeber ...
  12. Natürlich ist es ein nützliches Instrument. Ein noch nützlicheres Instrument wäre was Gary Pugh (Direktor der Forensik am Scotland Yard) fordert > DNA-Datenbank aller Menschen (ab Kindergartenalter). Recht hat er - was spricht denn dagegen, wenn "aufgrund der sensibilität der Daten entsprechend harte Zugangsregelungen geschaffen werden."?
  13. Jetzt gilt erstmal: ... und das ist erstmal Grund zur Freude. Wie die neue Regierung darauf reagiert, wird sich zeigen.
  14. Hier noch das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht
  15. Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt :bimei Es wird zwar nicht der Pflock durchs Herz gewesen ein, aber immerhin hängt jetzt mal Knoblauch um den Hals der Bürger.
  16. Dann würde ich ja sagen mit dem Hinweis, dass du erkannt hast, dass so eine Einstellung ziemlich mies ist und das ein Fehler war. Man entwickelt sich ja schliesslich weiter und du wirst so ein Fehler versuchen nicht nochmal zu machen um in Zukunft auch bei Themen, die dir vielleicht nicht so liegen mit mehr elan an die Sache ran gehen ... blablabla > Schuld eingestehen (nicht auf andere schieben) und glaubhaft zeigen das man aus Fehlern gelernt hat (Blick nach vorne, denn ändern kannst es eh nicht mehr).
  17. Anyway - Fakt bleibt, dass ein AG nicht über die Freizeitaktivität seines Arbeitnehmers bestimmen kann. Und im speziellen den Besuch einer Abendschule schon drei mal nicht. @akhead Wieso fragst du überhaupt? Hat dein AG dir das verbieten wollen oder rein interessehalber?
  18. Hören will man die Wahrheit, aber sagen sollte man sowas wie "Ich hatte den Lernaufwand der Fächer unterschätzt und war auch vielleicht etwas zu unmotiviert. Aber ich hab an mir gearbeitet und werde weiter an mir arbeiten, dass sowas nicht mehr vorkommt. ... etc." Jetzt nicht den Wortlaut nehmen, aber die Einstellung sollte klar sein.
  19. Ich hab nur die Ueberschrift gelesen und sehe links unter deinem Namen das Emblem von wahrscheinlich deiner Firma. Meinst du das ist intelligent?
  20. Ein AG wird nie dulden, dass die "Arbeitsleistung davon in Mitleidenschaft gezogen wird". Ergo identisch zu 1). Das heisst ja im Umkehrschluss, dass du bei jeglicher Freizeitbeschäftigung erstmal vorher deinem Chef Bescheid gibst und auf dessen OK wartest, denn es könnte ja die Arbeit beeinflussen. Nun ja - jedem das seinem, aber wenn ich unter Woche bis um 3am feiere, TV schaue, zocke ... dann mach ich das ohne vorher zu fragen. Bin ja keine 12 mehr. Ein Fehlverhalten ist ein Fehlverhalten und ein solches kann ein AG immer sanktionieren (Abmahnung, Kündigung, ...). Die Ursache dafür ist jedoch völlig unerheblich. Ob ich zu spät komme ... - weil ich zu lange feiern war - weil ich zu lange TV geschaut hab - weil ich die ganze RFC auswendig gelernt hab - weil meine Freundin mich nicht schlafen lassen wollte, um Briefmarken zu sortieren - weil meine Katze einen Keuchhusten hatte - etc. ... ist egal. (Ausnahmen sind natürlich sowas wie Krankheit/Unfall/Tod)
  21. Ja klar kann er einen abmahnen, wenn die vertraglich festgelegte Leistung (wie auch immer die gemessen werden bei einem IT-Job?!) nicht stimmt. Aber WAS meine Freizeitgestaltung ist und WARUM ich die Leistung nicht erbringen geht meinen AG schlicht nichts an. Er kann einem so etwas nicht untersagen. Genauso wie er mir nicht sagen kann, dass ich um 20.00 Uhr im Bett zu liegen hab. Jedes Arbeitsgericht haut ihm so eine Abmahnung/Kündigung um die Ohren.
  22. Bitte mal Quellen für diese Aussage nennen. Ich behaupte das Gegenteil. Bis auf wenige Ausnahmen (Konkurrenz für AG, Arbeiten während Urlaub und Arbeiten während Krankheit) kann jeder in seiner Freizeit machen was er will. Selbst Klauseln die das verbieten sind meist juristisch unwirksam. Und hier noch ein Artikel. > Und somit ist diese Argumentation gleich doppelt falsch. Was käme als nächstes ... die Kontrolle ob jemand bis morgens um 03.00 Uhr WoW zockt?! Soweit kommts noch, dass mein AG mir vorschreibt was ich in meiner Freizeit mache. Selbst wenn ich am WE irgendwelche WOK-WMs fahre geht das meinen AG einen feuchten Kehricht an. Er muss sogar idR Lohnfortzahlung leisten, falls ich mich dabei verletze Insofern würde ich ein Verbot für eine Abendschule o.ä. schlicht ignorieren.
  23. Wo und als was willst du sie denn anerkennen lassen? Im Lebenslauf werden sie als 6 Semester Informatikstudium "anerkannt". Denn genau das ist es - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und jede Firma entscheidet für sich, wie sie dieses Wissen, dass daraus resultieren könnte, gewichet. Um deine Liste noch zu ergänzen: ... vllt. zu wenig/spät beworben ... vllt. miese Bewerbungsschreiben ... vllt. miese Vorstellungsgespräche etc. > man weiss es nicht. Alles Spekulation. Eine Ausbildung ist zum ausbilden da und daher sind die Vorkenntnisse idR nicht entscheidend, sondern eher das Interesse. Ich würde mich als Firma aber auch wundern, wenn ein ehemaliger Informatikstudent (mit 6 Semestern) fachlich von Schulabgängern in die Tasche gesteckt würde ... Glaub ich nicht. Er hat ja 0 Berufserfahrung und eigentlich sind 4.5 Jahre nötig bei einem externen Prüfling. Edit: § 45 Zulassung in besonderen Fällen Okay, wenn das abgebrochene Studium so anerkannt wird, dann hat er vllt. eine Chance. Aber ob das Sinn macht ... hm, ich weiss nicht. Da wäre eine "normale" Ausbilung wohl doch der Königsweg.
  24. Und daher sollte man sich sehr genau überlegen, ob man seinen Job (den man gerne macht) dafür hinwirft um danach ggf. festzustellen, dass einem so ein Studium nicht liegt.

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