Normalerweise hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Verpflegungsgeld, wenn nicht im Arbeitsvertag, Tarifvertag, Betriebsvereinbartun ... festgeschrieben steht. Zumindest ist mir keine gesetzliche Regelung diesbezüglich bekannt. Dafür kannst du das afaik von der Steuer absetzen.
Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht.
Aber üblich ist denke ich, dass ein Schulungstag wie ein "normaler" Arbeitstag zählt. D.h. wenn du 8 Stunden normal täglich arbeitest dann ist der Schulungstag auch mit 8 Stunden zu rechnen, egal ob er 4 oder 12 Stunden dauert. Hin- und Rückreise zu Schulungen sind meist keine Arbeitszeit, sondern geht zu lasten der Arbeitnehmers. Ob ausserhalb der Dienstzeit Reisezeit = Arbeitszeit ist, ist afaik rechtlich umstritten und kommt auf den Einzelfall an -> Anwalt/Gericht fragen.