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Also für mich fehlden da die relevantesten Information: Was ist mein Aufgabengebiet? Was ist meine Verantwortung? Wie sind meine Entwicklungsmöglichkeiten? Wie ist mein Arbeitsumfeld? ... wenn das alles für mich klar ist, dann kommen Modalitäten wie Gehalt. Und gerade Urlaubstage oder genaue Wochenarbeitszeit (ob 37.5, 38h oder 40h) sind mir persönlich ziemlich egal, aber andere gehen darauf ab wie Schmidts Katze (siehe oben).
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Videoüberwachungssystem bis zu 100 Kameras
bigvic antwortete auf NICOon21's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Das kommt auf dein Anforderungskatalog und Budget an. Was du aufzählst ist ja eher was für den Heimbereich bzw. Kleinunternehmen. -
Die grosse Frage ist halt der Zeitraum in welchem man mehrere Kunden (bzw. <5/6 Umsatz eines Kunden) haben muss und das habe ich noch nicht klar gelesen. Je Finanzjahr? 2 Jahre? 4 Jahre? Denn jeder startet mal mit einem Kunden und erarbeitet sich dann einen Kundenstamm, von daher muss es da ja einen zeitlichen Spielraum für Neugründungen geben bis die Rentenversicherung anklopft (da habe ich was von 4 Jahren gelesen als Schnitt). Aber da das ein well-known Problem ist, bin ich mir sicher dass das bei jeder Gründungsberatung als Erstes erörtert wird.
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Ja, würde ich machen. Wenn du es nicht versuchst, dann ärgert es dich nur. Selbst wenn es nicht alles klappt wie du dir das vorstellst, dann sammelst du wichtige Erfahrungen und lernst daraus. Die einzige Frage, die ich mir stelle ist, wenn du nur einen Kunden über viele Jahre hast, wo ist dann die grosse Veränderung (ausser vielleicht die Kohle) gegenüber einer Anstellung? Bzw was ist dein Antrieb für eine Selbstständigkeit? P.S: Ich gehe davon aus du machst dich schlau über das Thema Scheinselbstständigkeit sowie andere Formalitäten und bist clever bei der Vertragsgestaltung. Denn Worte sind Schall und Rauch.
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Nach dem Operational Professional IHK kommt auch nicht der akademische Master, sondern der Stratgische Professional IHK. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Operativer_Professional#/media/Datei:IT-Weiterbildungssystem.png Das Weiterbildungsystem der Handelskammern sind per se nicht kompatibel mit dem akademischen System. Es gibt ja viele gute Gründe warum das Handelskammersystem (aka Aus- und Weiterbildungen) eingeführt wurde als Alternative zu den Hochschulen. Das System des Operational oder neu Bachelor Professional hat sich jedoch im Vergleich zum Meister, Fachwirt oder Techniker aus meiner Sicht jedoch nicht durchgesetzt auf dem Markt.
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Also ich kenne HBAs nur für externe Speichersystems. Und schau dir mal die Unterschiede zwischen USB (siehe Limitations) und Fibre Channel an (Durschsatzraten, Entfernungen, Switching, etc.) - dann erkennst du die Vorteile je Einsatzgebiet. P.S: Ein PC hat idR kein HBA. Das haben Server.
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Meine Erfahrung ist, dass es ordentlich hinterlassen wird. Die Nutzung ist minimal aka. keiner arbeitet da gerne und wird nur zur Not genutzt bzw. wenn verpflichtend. Wir haben da einen Monitor inkl Webcam oder zwei Monitore mit integrierter Dockingstation stehen, so dass man genau ein USB-C Kabel hat an dem man sein Laptop anschliesst und zusätzlich ein angeschlossenen USB-Hub und eine angeschlossene Mehrfachsteckdose auf dem Tisch. Tisch ist elektrisch höhenverstellbar. Es gibt ein Schrank für persönliche Maus und Tastatur und Headset.
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Wäre es für dich in Ordnung, dass dein Bruttojahresgehalt öffentlich einsehbar ist?
bigvic antwortete auf bigvic's Thema in Small Talk
Da könnte man ja dann analog bezüglich den "unnattaktiven Stellen" mit dem "unattraktiven Kunden" rausfiltern argumentieren. Spart ja Zeit für beide Seiten, also wo ist das Problem -
Wäre es für dich in Ordnung, dass dein Bruttojahresgehalt öffentlich einsehbar ist?
bigvic antwortete auf bigvic's Thema in Small Talk
In Schweden machen sie das ja schon immer so und denke nicht, dass es dort zu grösserer Kriminialität führt als hier. Wo das Geld wohnt, weiss man denke ich auch so -
Wäre es für dich in Ordnung, dass dein Bruttojahresgehalt öffentlich einsehbar ist?
bigvic antwortete auf bigvic's Thema in Small Talk
Ja, die Zeit in denen Leute für Datenschutz auf die Strasse sind ist lange her und der gläserne Bürger ist überall im Trend. Man kann da natürlich mit der prinzipielle "Ich-hab-nichts-zu-verbergen"-Debatte argumentieren, aber ist ein bisschen eine Sackgasse, weil da ja alle Argumente seit Jahren auf dem Tisch sind. Bezüglich über "Geld spricht man nicht". Meine These ist, dass die Leute kein Problem haben über Einkommen und Vermögen zu sprechen, wenn man in etwa im gleichen Bereich ist. D.h. wenn jemand 80k verdient und 100k auf dem Konto hat, dann teilt man das ohne Probleme einem mit der sagen wir 75k verdient und 120k auf dem Konto hat. Aber wenn jemand 25k verdient und 2k auf dem Konto hat, dann macht man das nicht, denn dann würden sich beide idR unwohl fühlen beim Gespräch darüber (ich rede jetzt nicht von Familie & Freunde - wobei auch da sehr unangenehm sein kann). Und daher macht man das nicht. Genausowenig wie man über andere Themen einfach nicht so mit "Fremden" spricht (Gesundheit, Sex, Religion ...). -
Wäre es für dich in Ordnung, dass dein Bruttojahresgehalt öffentlich einsehbar ist?
bigvic antwortete auf bigvic's Thema in Small Talk
Es geht mir massgeblich genau um den Punkt bzw. das Dilemma. Datenschutz vs. Lohntransparenz. Wenn man als AG seine Gehälter veröffentlicht z.B. wie geschrieben ""Firma, Bundesland, Stadt, Berufsbezeichnung, Jahresbrutto" (oder auch schon wenn man in einer Stellenanzeige das genaue Gehalt veröffentlicht), dann macht man ja de facto die Gehälter von Individuen öffentlich, denn die Verknüpfung von Personen zu Job bekommt ja immer sehr leicht raus, wenn man das möchte (selbst wenn man nicht auf Xing/LinkedIn/etc. ist). Ich tendiere auch dazu, dass mir die individuelle Informationshoheit wichtiger ist als Transparenz. -
Hi zusammen, "Wäre es für dich in Ordnung, dass dein Bruttojahresgehalt öffentlich einsehbar ist?" - inklusiver der persönlichen Informationen, d.h. es gibt eine staatliche Datenbank in der jeder nachschauen kann was Max Mustermann, Musterstrasse 11, 12345 Berlin pro Jahr Brutto verdient. Dies würde für alle in Deutschland arbeitenden Personen gelten (ähnlich dem schwedischen Modell). Oder vielleicht einfacher ausgedrückt - wie würdet ihr bei einer Volksabstimmung so etwas einzuführen abstimmen: Annehmen (Ja) oder Ablehnen (Nein)? Grüsse vic
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Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn man doch im ÖD ist und sagt man bekommt E8 in sagen wir im TV-L Bayern, dann kennt man doch das Gehalt. Was ist denn dann noch "geheim" auf der Abrechnung?
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Ist die korrekte Lösung. Ich persönlich höre auch Spotify über dem Firmenlaptop und nehme den sogar mit in die Ferien und schaue dann dort auch mal Netflix oder buche meine Hotel darüber usw usf. Ich habe nämlich nur meinen Geschäftslaptop und keinen privaten. Ich habe auch nur ein Mobiltelefon (von der Firma) und das nutze das entsprechend komplett privat. Ist bei uns auch erlaubt. Nachteil: Wird alles irgendwo und irgendwie getrackt. Ich weiss, dass sehr viele da penibelst drauf achten, sowas nicht zu machen (2 Handys, 2 Laptops, etc.) - aber wäre mir persönlich aus sehr viele Gründen zu blöd.
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Technische Kenntnisse bei Anwendungsentwicklung
bigvic antwortete auf Susani's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
1) Die Frage ist nicht beantwortbar, da 100% individuell. Ähnlich wie die Frage "Wie schwer ist es Englisch zu lernen ohne Vorkenntnisse?". 2) Meinst du wieviel Vorkenntnisse vor der Umschulung benötigt? Nahezu keine - PC bedienen als normaler User (aka Maus beherrschen, Navigation im Windows oder Mac, Office Programme) . Man lernt alles andere während der Umschulung. -
Das ist nicht gut. Also ich hatte damals als Azubi im 3 Lehrjahr root access auf alle Server des Unternehmens (Konzern) und habe alle Aufgaben eines Admins übernommen, natürlich mit Unterstützung wenn nötig. Man kann ja ohne Verantwortung auch nichts lernen und wenn es keinen handfesten Grund gibt, dass man dir nicht vertraut, dann ist das ein grosses Problem. Ich empfehle dir da auch jetzt keine Zeit mehr bei dem Unternehmen zu verlieren, denn wenn man das in 4 Jahren nicht hinbekommt, dann wird das auch nichts mehr. Ausserdem bleibt man im selben Unternehmen in dem man die Ausbildung gemacht hat eigentlich immer der Azubi. Also Bewerbungen schreiben für eine Juniorstelle als Admin und so rasch als möglich relevante Berufserfahrung sammeln in einem Unternehmen, dass dich auch an die Systeme lässt. Und keine Angst wegen mangelnder Erfahrung, da rechnet ein neuer AG mit wenn man frisch von der Ausbildung kommt.
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Wie wichtig ist eigentlich das letzte Arbeitszeugnis?
bigvic antwortete auf IT-Systemimperator's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Ja. Keines ist schlimmer als ein schlechtes, denn das wirft ein Scheinwerferlicht drauf und führt zu Fragen wo du offensichtlich keine willst. -
1) Reden ist besser als schreiben bei Unklarheiten. Dieses x Emails hin und her geschreibe ist oft nicht zielführend 2) Siehe oben, wenn man aus welchen Gründen auch immer die Infos nicht teilen will dann sagt man das höflich ohne Verweise auf Urteile oder sonstigem Käse. Wenn keine befriedigende Antwort aufs warum kommt, dann ist das halt so. Ist ja nicht dem TE sein Problem, er kann ja entscheiden ob er es schickt oder nicht und einfach entspannt abwarten was passiert wenn er es nicht schickt. Aber mit solchen Emails mit CC an Gottweisswen macht man sich mMn eher lächerlich, anstatt dass das irgendwas bringt.
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Also man muss nicht immer konfrontativ sein finde ich. Es hätte auch gereicht um Verständnis zu bitten, dass man die Notwendigkeit nicht sieht und daher die Informationen nicht zur Verfügung stellt. Auch wenn der neue AG kein Anrecht hat, sagt eine unnötig scharfe Reaktionen wegen so einer Lappalie auch viel über dich aus. Und wegen so einer Kleinigkeit gleich den Job nicht mehr zu wollen .. auweia.
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Ausbildung FIAE nach Studiumabbruch
bigvic antwortete auf theBoss's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Bewirb dich sofort bei diversen Unternehmen und warte nicht auf irgendwas, sonst sind die besten Ausbildungsplätze weg denn die Suche für Sommer 2023 hat bei vielen Unternehmen längst begonnen. Auf gar keinen Fall nur bei diesem einen Unternehmen bewerben. Parallel kannst dich ja um irgendeinen Praktikumsplatz bemühen. Wenn dann merkst es ist nichts für dich, dann kannst den Vertrag immernoch auflösen. Einfach keine Bewerbungszeit vertrödeln. -
Canada sucht massiv (ausgebildete) ITler wie fast überall in der westlichen Welt und man kann aktuell in 2 Wochen ein Arbeitsvisa bekommen (hat ein Arbeitskollege von mir vor 2 Wochen erhalten inkl. komplette Familie) .. also, wenn dann jetzt. Aber "The gras is always greener on the side of the fence"
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Das (Pseudo-)Risiko des du nennst bzgl des Arbeitsgerichtsverfahrens bleibt dennoch, da es IMMER da ist, denn vielleicht findet der AG die neue Klärung in 2 Wochen doof. Von daher .. same same.
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Meine Güte, WARUM solltest du die Stelle nicht antreten können? Meinst es kommt die Vertragspolizei? Die ganze Diskussion hier ist NUR THEORETISCH. Du kannst auch einfach nichts machen und wie vereinbart 2 Wochen arbeiten und dann am 01 Februar anfangen. Fertig. Kein Problem. Es interessiert niemanden. Es gibt nur genau ein worst case Szenario .. dein jetztiger Chef kommt in 2 Wochen und sagt er besteht auf 4 Wochen Kündigungsfrist (Warum sollte er?) und was machst dann? Richtig, ihn ignorieren und dennoch am 1 Februar am neuen Ort anfangen. Denn dann muss ER vors Arbeitsgericht und dich verklagen (nochmal warum sollte er??) und muss er gewinnen ( ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nahezu unmöglich!). Aber gehen wir davon aus nach vielen vielen Monaten oder Jahren gewinnt er, was dann? Im allerschlimmsten Fall ( wenn du keine Berufung einlegst und dann dort auch verliertst was nahezu unmöglich ist .. unsere Arbeitsgerichte sind sowieso alle Arbeitnehmerfreundlich) dann musst eine kleine Strafe zahlen (maximal 1 Monatslohn würde ich schätzen, wenn überhaupt)... mehr kann dir nicht passieren. Das betrifft deine neue Stelle NIEMALS. Die Zeiten der Zwangsarbeit sind vorbei, d.h. niemand kann dich zwingen dort weiterzuarbeiten und deine neue Stelle nicht anzutreten. Daher locker bleiben, alles ist gut! Schreibst wie oben gesagt ne Email mit dem kleinen Wörtchen "Aushilfe" für 2 Wochen" und dann hast selbst das worst case Szenario eliminiert mMn.
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Ach da gibts so viel Spielraum (z.b vereinbarte Probezeit, dann sinds auch 2 Wochen oder BGB 622 (5) 1) zur Interpretation der mündlichen Vereinbarung ... da können sich Juristen wunderbar austoben :)
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Ja, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Die genannte Email soll an sein jetzigen AG / Chef gehen mit den Konditionen. Es war ja kein "stillschweigender Vertrag", denn er sagte ja "Geregelt hatten wir das so" - also gibt es eine Übereinkunft (über Höhe des Gehaltes / Dauer) und die würde ich jetzt nochmal verschriftlichen wie Maniska sagt.