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baschti

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  1. ergo muss ich in den drei schriftlichen prüfungen morgen überall min. 50% haben um ohne mündliche nachprüfung zu bestehen?
  2. huhu, also ich hab folgendes auf der IHK page gefunden: Die Prüfungsleistungen gemäß der Gliederung der Prüfung nach § 13 sowie die Gesamtleistung sind - unbeschadet der Gewichtung von einzelnen Prüfungsleistungen auf Grund der Ausbildungsordnung oder, soweit diese darüber keine Bestimmungen enthalten, auf Grund der Entscheidung des Prüfungsausschusses - wie folgt zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung: 100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut * eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung: unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut * eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung: unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend * eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht: unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend * eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind: unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft * eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind: unter 30-0 Punkte = Note 6 = ungenügend Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung nicht anders bestimmt - mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

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