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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Ja, das ist wohl wahr. die wenigsten Bundesländer konnten sich dazu durchringen: Berlin: (Berliner Bildungsurlaubsgesetz - BiUrlG) Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG), Bremen: (Weiterbildungsgesetz - WbG), Hamburg: (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz), Hessen: (Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub), Niedersachsen: (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NdsBildUG), Nordrhein-Westfalen: (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWbG), Rheinland-Pfalz: (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG), Saarland: (Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz SWBG) Schleswig-Holstein: (Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz - BFQG). Wer in diesen Gesetzen nicht fündig wird, dem sei ein Blick in den einschlägigen Tarifvertrag empfohlen. gruß, timmi
  2. Da Du "Bildungsurlaub" in Anführungsstriche gesetzt hast, bermute ich mal, daß Du sehr wohl um den Unterschied Deines Vorschlages zum "echten" Bildungsurlaub weißt!?! Bildungsurlaub wird bei uns z.B. nur gewährt für Bildungsmaßnahmen, welche vorher vom Kultusministerium abgesegnet wurden und sich in der jeweils aktuellen Liste dieses Ministeriums befinden. Es gibt allerdings keine bundeseinheitliche Regelung. Im Zweifelsfall hilft hier ein Blick in den Tarifvertrag. gruß, timmi
  3. Ich kann diese Frage nur für den Bereich der IHK Bonn beantworten. Hier der Auszug aus den Handreichungen zur Projektarbeit: ------- Zitat Beginn -------- Formale Anforderungen an die Dokumentation zur Projektarbeit 1. [...] auf weißem DIN-A-4-Papier oder Umweltschutzpapier einzureichen. [...] 2. Der Text ist mit Schreibmaschine oder PC zu erstellen; die vorgeschriebene Schriftgröße ist 12 Punkt (...) und der Zeilenabstand 1 ½-zeilig. [...] Der Ausdruck hat einseitig zu erfolgen. 3. Die eigentliche Projektarbeit soll mindestens 10 und höchstens 15 Seiten Text umfassen. Die Seiten sind zu numerieren, Deckblatt, Gliederung, Tabellen, Graphiken und sonstige Anlagen zählen gesondert. ------- Zitat Ende -------- gruß, timmi
  4. Tjä, andyx, ich weiß ja nicht, was Du unter "von IHK-Seite" verstehst - aber in den "Vorläufigen Lösungen", die ich als Prüfer von "IHK-Seite" bekommen habe, da steht Glutbrandpulver gar nicht drin; weder als richtig noch als falsch. Der erste Beitrag dieses Threads enthielt die "offiziellen" richtigen Antworten. gruß, timmi
  5. Tests sind generell Bestandteil der QS. Aber die QS besteht nicht nur aus Tests. Hätte ich auch so gemacht. gruß, timmi
  6. Gut, dann führt man ihn halt im Projekt, falls es sich da wirklich nicht vermeiden läßt, als: Auftraggeber; Lenkungsausschuß; Schnittstelle zu Einkauf, Budgetierung, QS ... Aber, bitte, keinesfalls als Projektleiter! Das wäre falsch. gruß, timmi PS: Ich weiß, daß ProjectManagement auf den Schulen seltenst gelehrt wird.
  7. Ja, ich kenne diese These und auch etliche ihrer Verfechter. Ich selbst halte einen flüssigen (und damit lesbaren!) Schreibstil - egal in welcher Person oder Zeitstufe - für viel wichtiger. Daher weigere ich mich, Punkabzug für die Ich-Form oder für ein Imperfekt zu geben. Punktabzüge gibt es bei mir für die Form nur, wenn die Gliederungt völlig unsinnig ist oder wenn dauernde Fehler in Orthografie und/oder Grammatik zeigen, daß diese Doku ohne jegliche Sorgfalt (und damit Respekt!) hingeschmiert wurde. Ansonsten interessiert mich ausschließlich der Inhalt. Aber andersrum: Bei einer inhaltlich schlechten Arbeit versuche ich gerne, "ein bis zwei Pluspunkte" bei Form und Stil rauszukitzeln. Ich finde, auch die Mühe und Sorgfalt, die in einer solchen Arbeit stecken, sollten Anerkennung (Punkte) finden. gruß, timmi
  8. Das ist nach PMS (Projekt-Management-System) ja auch Unfug. Die Projektleitung ist eine Aufgabe im Projekt. Projektleiter bist Du. Das Wort "Projektverantwortlicher" gibt es im PMS gar nicht. Die Verwirrung kommt wohl daher, daß es von Leuten benutzt wird, die die "reine Lehre" des ProjektManagements nicht kennen. Am besten läßt Du das Wort "Projektverantwortlicher" ganz weg - oder erklärst die Bedeutung stets direkt mit dem Gebrauch, falls es sich denn wirklich absolut nicht vermeiden läßt. gruß, timmi
  9. Ich habe bereits während meines Studiums erfahren dürfen, daß die Lehrbücher, die ins Deutsche übersetzt wurden, entweder hoffnungslos veraltet oder sogar fehlerhaft übersetzt waren. Ich bin recht bald dazu übergegangen, die englischen Originale zu lesen. Das selbe Fänomen habe ich während meiner gesamten, zig-jährigen Tätigkeit in den verschiedensten Sparten der IT beobachtet: Die deutschsprachigen Bücher sind veraltet oder unbrauchbar. Und das auf allen Gebieten; ob Mainframe oder PC, ob Manual oder Sekundärliteratur - der IT-ler, der auf deutsche Bücher wartet, wird nie up-to-date sein. Nebenbei bemerkt: Da Hard- und auch Software heute für den internationalen Markt hergestellt wird, sind die Manuals halt auch in der "IT-Standard-Sprache" abgefaßt, in Englisch. Würde man diese Beilagen in die jeweiligen Sprachen übersetzen, so würden viele Produkte preislich nicht mehr konkurrieren können. Denn Übersetzungen sind sehr teuer - oder mangelhaft, wenn ich da so an einige Gebrauchsanleitungen denke ("Schieben Sie die Gerte des Singweisengriffers ..."). Ein IT-ler ohne Englisch ist heute nicht mehr denkbar. Obwohl ich fließend Englisch spreche, belege ich regelmäßig Sprachkurse zur Auffrischung und zum Vertiefen. Denkt nur mal an eine (IT-)Karriere in einem internationalen Konzern wie Telekom, Banken oder Versicherungen. gruß, timmi gruß, timmi
  10. Im Project-Management gibt es keinen Projektverantwortlichen. Und Projektleiter, Teilprojektleiter, Arbeitspaketveranwortlicher usw. sind sog. Rollen im PMS. Bleibt also die Frage, wer bei Dir für das Projekt "verantwortlich" ist. ...Der muß innerhalb des Projetes gar nicht auftauchen oder er kann z.B. Lenkungs-Ausschuß oder auch Auftraggeber sein. In Deinem Projekt bist Du als PL laut PM der Verantwortliche. gruß, timmi
  11. Sorry, aber genau das war doch Euer Glück: Daß es an dieser Schule schon immer so praktiziert wurde. ...Das macht dieses Prozedere übrigens noch lange nicht legal! gruß, timmi
  12. "Die" IHK? Welche denn? gruß, timmi
  13. Sie werden wohl müssen, da einige Azubis nach dem Gesetzt noch immer schulpflichtig sind. gruß, timmi
  14. Das mag schon sein. Für mich gehört das halt sowohl zum Allgemeinwissen - als auch zum unbedingt notwendigen Fachwissen eines FIxx. Vielleicht ist PISA ja verantwortlich für diese Schieflage unserer Betrachtungswinkel? ...Oder eine Auswirkung davon? gruß, timmi
  15. Nanana... Immerhin fließen ja auch bein FISI Ströme durch Leitungen, oder?!? Und es dürfte gängige Praxis sein, daß diese Kabel durch die selben Kabelschächte geführt werden, wie die "Starkstrom"-Leitungen auch. ...Und außerdem benutzen die meisten "FISI"-Geräte wohl auch 230 V - sprich: die Steckdose. Da sollte das Grundwissen darüber schon da sein. gruß, timmi
  16. sorry, falsche Taste erwischt.
  17. Hmmm... §42 des BBiG sagt zum Thema "Zwischenprüfungen": -------- Zitat Anfang --------- Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen, bei der Stufenausbildung für jede Stufe. --------- Zitat Ende ---------- Jetzt müßte ich mal suchen, was die Ausbildungsordnung für Umschüler aussagt. Am sichersten wird sein, Deine zuständige IHK dazu zu befragen. gruß, timmi
  18. Huch?!? Wie definierst Du denn Starkstrom? "Starkstrom" (wieso eigentlich "Strom?") beginnt ab 65 Volt. Aber gerade zur Abgrenzung vom Elektriker sollte das eigentlich im Rahmen der Ausbildung irgendwo vorgekommen sein. ...Für mich gehört das eigentlich sogar zum "bißchen Allgemeinwissen". gruß, timmi
  19. Ja, ich bin ganz sicher. Hier der entsprechende Auszug aus dem BBiG: §39 Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, [...] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und [...] ------------------- Zitat Ende ----------------------- gruß, timmi
  20. Na siehste! Und ich sach noch ... gruß, timmi
  21. Na, das machen wir ab jetzt in der Praxis aber nicht mehr, gelle!?! Herzlichen Glühschtrumpf an alle diejenigen "mit einem guten Gefühl"! gruß, timmi
  22. Warum machst Du denn kein Projekt über ein Thema, von dem Du einen "Schimmer" hast?!? gruß, timmi
  23. Wieso DAS denn? Gerade ein Rechner ist doch die ureigenste Bestimmung für einen PC (auch genannt: Rechner, Rechenknecht ...). Und mit evtl. integrierbaren Schnittstellen zu anderen Programmen im Hause kann das durchaus eine anspruchsvolle Aufgabe werden. Integriere doch z.B. mal einen Rechenkern in eine IMS- oder DB2-Anwendung. Sicher: Ich hätte mir den Begriff "Taschenrechner" auch verkniffen. gruß, timmi
  24. Meinst Du wirklich "Erstellung des Testkonzeptes"? Denn das ergibt sicvh eigentlich ja direkt aus dem Fachkonzept (,falls das gut geschrieben wurde). Oder meinst Du "Test-Durchführung"? Was mir fehlt, das ist die Übergabe / Abnahme. Erst damit endet ein Projekt. gruß, timmi
  25. Wie bereits mehrfach hier von mir zitiert: ----------- Zitat Anfang ----------- IHK-GBA-News - Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung - IT-Berufe - Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...] Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - bäh ----------- Zitat Ende ----------- gruß, timmi

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