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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Ich würde empfehlen, das Projekt schon noch etwas detaillierter zu beschreiben. So ist es bestimmt interessant, welche Komponenten zu installieren sind; welche Sicherheitsüberlegungen anzustellen sind; Internet-Zugang?; Single-LogIn; Hardware-Auswahl ... gruß, timmi
  2. Stimmt: ---------------- Zitat Anfang ---------------- IHK-GBA-News - Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung - IT-Berufe - Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...] [...] erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. [...] darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - bäh ---------------- Zitat Ende ---------------- gruß, timmi
  3. Na, IT-gerecht vermag ich das nicht zu nennen. Gerade weil ich IT-ler bin, kommt der IE5 auf keinen meiner Rechner. Punkt. gruß, timmi
  4. Gute Idee. Ich mache in ein paar Minuten Feierabend und bin dann ab 16:30 beim "Lommi" anzutreffen. Schönes Wochenende wünsche ich! gruß, timmi
  5. Die Frage nach der Aufbewahrungsfist ist wohl gar nicht so leicht juristisch eindeutig zu beantworten. Lustigerweise kam sie just heute anläßlich eines Prüferseminars innerhalb "unserer" IHK hier auch wieder auf. Bisher waren die zuständigen Sachbearbeiter angewiesen, alle schriftl. Arbeiten 2 Jahre aufzuheben. In dem o.g. Prüferseminar "Widerspruch" wurde jedoch gesagt, daß diese Dokumentation dem Omlett der Köche gleichzusetzen ist, welches schließlich auch nicht aufbewahrt werden kann. Die Doku ist quasi eine praktische Prüfung, die nur noch 6 bzw. 4 Wochen aufbewahrt werden muß. Der zuständige Ressortleiter der IHK vertritt hingegen die Meinung, daß jede Form von schriftl. Prüfungen mind. 1 Jahr (Widerspruchsfrist einer bestandenen Prüfung, da kein unterschriebener Rechtsmittelbehelf einem Zeugnis beigefügt ist) aufgehoben werden sollte. Somit sind wir wieder so schlau wie vorher. Heute war die Expertin zu diesem Thema leider nicht im Haus. Wir werden sie morgen früh direkt "überfallen" und interviewen. gruß, timmi
  6. Ich vermag nix Unfaires daran zu finden, daß ein Buch nur unmodifiziert zu einer Prüfung benutzt werden darf. Wenn Du auf die Problematik "BaWü und der Rest der Republik" abgehoben hättest, dann könnte ich das ja vielleicht noch nachvollziehen. Wie schon so oft hier im Forum habe ich offensichtlich mal wieder Verständnisprobleme aufgrund des Generationen-Konfliktes gepaart mit meiner ethnischen Zugehörigkeit zur ostfriesischen Volksgruppe. Dunkel, oh Morrow, bleibt mir Deiner Rede Sinn ... gruß, timmi (so'n Pohei um ein paar armselige Reiter!)
  7. Ich werde mal unseren "obersten Kammerdiener" bei der IHK fragen. Von dem habe ich diese Info. Und der ist Verwaltungs-Jurist. gruß, timmi
  8. Im Text der GBA heißt es dazu wörtlich: --- Zitat Anfang --- Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. --- Zitat Ende --- Aber letztlich entscheidend ist, wie "Eure" IHK das interpretiert. Also: Sicherheitshalber immer da nachfragen. gruß, timmi
  9. Von wegen "können die nichts machen"" Du brauchst lediglich plötzlich einen PA zu haben, der ein derart modifiziertes IT-Handbuch nicht mehr als das zugelassene IT-Handbuch definiert. Und schon bist Du es los. ... Oder wirst sogar wegen Betrugsversuches ausgeschlossen. So spannend ich Mogeln auf der Penne auch immer fand - ich würde das bei einer solch' wichtigen Prüfung einfach nicht riskieren. Das lohnt doch nicht! gruß, timmi
  10. Einen schönen Gruß an diese Quellen. Sie irren! Lt. §22 Abs 2 des BBiG besteht eine Freistellungspflicht ausschließlich "für Ausbildungsmaßnahmen [..] die notwendig sind, weil in der Ausbildungsstätte die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können". Eine weitergehende Freistellungsverpflichtung, etwa zur Vorbereitung auf Prüfungen, besteht nach dem Gesetz für Minderjährige definitiv nicht. Für Minderjährige regelt §10 Abs.1 Nr.2 JArbSchG die Freistellungsansprüche am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlußprüfung. Eine weitere Möglichkeit räumt möglicherweise der Anspruch auf Bildungsurlaub ein. ...Aber das wären advokatische Winkelzüge, die hier bestimmt nicht infrage kommen. gruß, timmi
  11. Die Dokumentation muß zumindest so lange aufbewahrt werden, wie ein Einspruch gegen die Prüfung vor dem Verwaltungsgericht zulässig ist. Soweit ich mich erinnere, sind das maximal 10 Jahre. Ich lasse daher von der IHK auch meine Notizen zur Prüfung mit der Doku archivieren, um sie gegebenenfalls wieder zur hand zu haben. gruß, timmi
  12. [...]Wieso das denn? Ich kenne viele, die z.B. lieber mit Star-Office arbeiten. Auch in einer MS-Welt. Aber eines vermisse ich immer noch: Ein wirkliches Argument für die PC-gestützte Prüfung. Einen echten Mehrwert konnte ich noch nicht erkennen. ...Wohl aber viele neue Gefahren. gruß, timmi
  13. Ja, genau so ist es doch auch. Aus den wichtigsten Gründen überhaupt: Aus Kostengründen! Und die setzen sich hier zusammen aus Lizenzen, Schulungskosten, Fehlersicherheit aufgrund von Erfahrung usw. gruß, timmi
  14. Nun, weil es dafür echte KO-Kriterien gibt. Wie ich gerade erfuhr, hat es in München z.B. diverse Testreihen dazu seitens der IHK gegeben. Und die IHK dort ist auch nicht (mehr) begeistert von dieser Idee. Wohlbemerkt: Ich rede von PC-gestützter IT-Prüfung. Daß diese Form der Prüfung bei Büro-Berufen durchaus Sinn macht, das bestreitet niemand. Die Büroberufe haben ein in der Verordnung festgelegtes, eigenes Prüfungsfach. Dort werden z.B. halbfertige Briefe oder Excel-Tabellen bearbeitet. Die Prüfungsdauer ist auch nur ein Bruchteil von den IT-Berufen! Soll der IT-ler demnächst eine Linie mit Hilfe von Word, PowerPoint o.ä. ziehen? Was ist mit der Sicherheit bei Speicherung auf Disk. Soll ein Netzwerk während der Prüfung simuliert werden? (Aufgabenhaltung am Server). Alles offene Fragen. Was ist bei einem Systemabsturz ("Oh?!? Not-Aus gedrückt"). Welcher Standard (MS?) soll in die Prüfung eingebracht werden. Wer zahlt den Schulen die aktuellen Linzenzen ? gruß, timmi
  15. Das ist doch gar kein Problem. Zusätzlich zum Borland-Compiler "untersuchst" Du noch 2-3 andere infrage kommende Tools. Und dann wirst Du Dich aufgrund der bereits existierenden Borland-Lizenz wohl aus kaumännisch nachzuvollziehenden Gründen für Borland C++ entscheiden müssen. - Sofern alle benötigten Funktionalitäten abgedeckt sind. Analog "evaluierst" Du Paradox. Access kannst Du sicher leicht über Bord werfen; zu Oracle sagst Du auch ein paar Worte ... Und dann sind da noch die Schulungszeit und die -Kosten für die Einarbeitung in eine andere Sprache für Dich und für das Wartungsteam anschließend, nach der Übergabe. Du siehst: Eine saubere Evaluierung unter objektiver Berücksichtigung alleer Kriterien kaufmännischer wie technischer Sicht. gruß, timmi (daumen-drückend)
  16. Ich gebe gerne Anregungen. Ich diskutiere auch gerne Vorschläge. Aber ich werde hier grundsätzlich niemals Ausarbeitungen als Vorschlag ins Forum einbringen. Denn das würde niemandem nützen. Macht ruhig Eure Fehler selbst! Dadurch lernt ihr am besten. (Das klingt vielleicht zynisch; ist aber völlig ernst gemeint.) gruß, timmi
  17. Sach mal... Habt ihr da keine Lehrer und keine Ausbilder? ...Und keinen Ansprechpartner bei der IHK ...Und keine Kollegen oder Mitschüler, die auch einen Antrag abgeben durften? - Oder sind die auch alle abgelehnt worden? gruß, timmi (erstaunt)
  18. Als "Ansatz" ist das Thema OK. Aber als Projektantrag würde ich das auch (noch) nicht bezeichnen wollen. gruß, timmi
  19. So hatte ich mir das schon gedacht. Denn das Thema selbst ist ja eigentlich ein Standard-Thema für einen FISI. ...Und damit siehst Du wohl ein, daß Deine ursprüngliche Behauptung ... ... vielleicht doch noch einmal selbstkritisch überdenken solltest. Hättest Du nicht nur eine Grob-Beschreibung, eine Überschrift geliefert sondern Dein geplantes Projekt sauber skizziert, dann wäre der Antrag bestimmt genehmigt worden. gruß, timmi
  20. Ich habe die Begründung "ist kein Projekt" immer noch nicht so recht verstanden. War das die ganze Begründung für die Ablehnung? Ich vermute wirklich eher, daß der Projektantrag nicht ausführlich und umfassend genug gestellt wurde. Wurde "abgelehnt" oder "abgelehnt mit Hinweisen"? gruß, timmi
  21. Kulturhoheit der Länder ... gruß, timmi (ohne Kommentar)
  22. Mitnichten. Aber die Sorgfalt beim Schreiben eines Projektantrages ist wichtig. Du kannst schreiben: Heterogenes Netzwerk aufbauen. Oder Du schreibst z.B.: Planen (Alternativen) und Einrichten eines Netzwerkes mit PDC, BDC und 20 Clients unter NT4.0. Schnittstellen zu Authorisierung, WAN, Firewall, Backup (Daten und System) usw. erarbeiten ... Das ist schon ein Unterschied, nech!?! Da kann sich der genehmigende Prüfungsausschuß (das sind übrigens von Dir unten erwähnten "klasssischen amts..." sondern ehrenamtlich tätige Angestellte, Ausbilder und Lehrer.) etwas drunter vorstellen. und daher kann er so'was auch viel leichter genehmigen. (siehe oben) gruß, timmi
  23. Weil das schlichtweg illegal wäre (Copyright-Rechte). Nö, das sind nur die Board-Regeln. ...Und die hast Du doch bestimmt gelesen, bevor Du hier Deine erste mail reingesetzt hast, gelle? gruß, timmi
  24. Ja, es gibt eine. Ich habe sie heute bei einem IHK-Arbeitskreis mal kurz gesehen. Falls sie nicht vorher hier auftaucht, dann werde ich sie hier posten, sobald ich das Protokoll (mit dieser Statistik) erhalten habe. gruß, timmi
  25. Alle sind gleich - außer in BaWü.. gruß, timmi

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