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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Die Kölner wollten sich bestimmt nur das Ausstellen der Bescheinigung sparen. Die sind ja, wie man hier im Board so liest, schon "ein wenig anders". gruß, timmi
  2. Nachsatz: Ich weiß auch nicht, wie schnell er wirklich ist. Wo kannste denn heute noch schneller als 230 fahren? Meine Reisegeschwindigkeit auf Langstrecken liegt, je nach Tagesform, irgendwo zwischen 140 und 180 km/h. gruß, timmi
  3. Ich weiß nicht einmal, wieviel PS mein Wagen hat. Er liegt in der Größenordnung irgendwo so bei gut 200. Aber wozu ist das wichtig?!? Solange es nicht unter 100 PS sind, soll mir das egal sein. Denn das habe ich inzwischen bei meinen im Laufe der Jahre verschlissenen Autos mitgekriegt: Unter 100 PS ist eine echte Umstellung im Fahrverhalten, wenn man mal mehr gewöhnt ist. gruß, timmi
  4. Muß doch gar nicht! Die ausstellende Stelle kann doch außerhalb dieses Raumes gewesen sein und das fertige Zeugnis dem Vorsitzenden des PA zur Übergabe mitgegeben haben. Oder? Bei uns sind auch immer "offizielle" IHK-ler bei Prüfungen vor Ort. Sie nehmen halt nur nicht an den Prüfungen teil. Aber sie machen die Verwaltungsarbeit hinter den Kulissen und klären eventuelle Rechtsfragen. gruß, timmi
  5. Wozu denn? Ein Auto soll mich bequem von Punkt A nach Punkt B bringen. Und das ist auch schon alles. - Wenn ich es mir leisten könnte, dann hätte ich einen Fahrer. Die Projektion des tollen Wagens und der starken Machine auf den Fahrer läßt mit den Jahren nach. So ist das halt mit dem Imponiergehabe in der Natur. gruß, timmi
  6. Kann es nicht sein, daß "die IHK" anwesend war und vor Ort die Zeugnisse ausgestellt hat? gruß, timmi
  7. wie niedlich ... gruß, timmi
  8. Häßlischn Glühschtrumpf ...Herr Kollege! Und ein schönes Wochenende. Das haste Dir verdient! gruß, timmi (noch wenige Stunden bis zum WE)
  9. Optisch eher nicht. Optisch ... gruß, timmi
  10. ??? Laut Gesetz darf der PA das gar nicht. Meinst Du vielleicht die Bescheinigung über "bestanden" oder "nicht bestanden"? Die muß er am letzten Prüfungstag unverzüglich aushändigen. Die "zuständige Stelle" ist gem. BBiG die IHK. gruß, timmi
  11. Einen Chrysler Vision 3.5 gruß, timmi
  12. Wie schön, daß wenigstens wir EDV-ler rational und streng logisch an die Auswahl der für uns infrage kommenden Autos herangehen. Ist-/Soll-Konzept, technische und wirtschaftliche Alternativen, Pflichtenheft, Qualitätssicherung ... Btw., als ich mit meinem aktuellen PKW nach Hause kam durfte ich feststellen, daß meind Garage zu kurz und zu schmal ist ... :cool: gruß, timmi (ein echter EDV-ler)
  13. (gelöscht da doppelt. Sorry!)
  14. Dazu sagt der Gesetzgeber "Das Zeugnis ist von der zuständigen Stelle - nicht vom Prüfungsausschuß - auszustellen." Allerdings muß der PA dem Prüfungsteilnehmer am letzten Prüfungstag mitteilen, ob er die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" hat. Hierüber ist dem Prüfungsteilnehmer unverzüglich eine vom Vorsitzenden zu unterzeichnende Bescheinigung auszuhändigen (§21 MPO). Daß Du Anrecht auf ein Zeugnis hast, das steht außer Frage. Aber die Zeugniserteilung ist ein Verwaltungsakt. Das wann ist schon schwieriger zu eruieren. Die Fristen werden in der VWGO geregelt. Und das wie ist völlig unterschiedlich. Einige IHKn schicken die Zeugnisse zu, andere geben sie dem Ausbildungsbetrieb zur Verteilung. In Bonn veranstalten wir inzwischen eine kleine Feierstunde, in der wir die Zeugnisse "in gebührendem Rahmen" überreichen. ...Vielleicht fragst Du doch besser einfach mal bei "Deiner" IHK nach?!? gruß, timmi
  15. Zuviel Böll gelesen? gruß, timmi (nicht "Wunsiedel")
  16. [Daumendrücken ON] Wird schon klappen! gruß, timmi
  17. In der Matrix "Bewertung der Projektarbeit" der IHK Bonn heißt es dazu im Punkt unter "Durchführung und Auftragsbearbeitung" (4.1) "Prozessschritte, Beschreibung Soll- Ist- Zustand, Vorgehensweise, Qualitätssicherung". Wie "Deine" IHK das sieht, kann ich Dir nicht definitiv sagen. Frag' sie doch einfach mal! gruß, timmi
  18. Tjä, so sollte es aber sein. Nach der "reinen Lehre" ist ansonsten ein Fehler im Projekt-Management; z.B. wurde das Pflichtenheft nicht sorgfältig und umfassend genug erstellt. Der IT-ler ist seiner Beratungspflicht nicht genügend nachgekommen. ...Soviel zur Theorie. Leider hast Du recht: Ich kenne auch kein Projekt, wo der Auftraggeber nicht zumindest kurz vor dem Abschluß noch versucht hätte, zusätzliche Ideen mit verwirklicht zu wissen. Kostenlos, versteht sich. Nur in den seltensten Fällen gelang es das sauber auf ein Folge- oder Wartungs-Projekt zu migrieren. gruß, timmi (auch Projekt-geschädigt)
  19. Hilft mir bitte mal jemand? Ich finde dieses Warndreieck nicht. Und in der Produktbeschreibung heißt es zu der Karte "Mid-range servers are ideally matched to the Adaptec SCSI Card 29160." Wo also ist eigentlich das Problem? gruß, timmi
  20. Ist das denn beim Anschalttest nicht bereits aufgefallen? Welche Auswirkungen hat das denn? gruß, timmi
  21. Implizit steckt das Pflichtenheft (oder auch Fachkonzept) in den Bewertungskriterien für die Projektarbeit (IHK Bonn) mit drin: "Projektziel und Teilaufgaben (ggf. Abweichungen zum Projektantrag), Kundenwünsche" und anschließend dann "Prozessschritte, Beschreibung Soll- Ist- Zustand, Vorgehensweise, (...)". Jein! Das Pflichtenheft erstellst Du interaktiv mit dem Auftraggeber. Wenn es "abgesegnet" ist, dann machst Du die Schotten dicht (ab sofort hat der Auftraggeber nix mehr reinzureden) und erstelltst daraus nach der reinen Lehre das sog. DV-Konzept (Übersetzen Fachkonzept --> EDV-Sprache), welches dann Dein "Kochbuch" für das Projekt ist. Btw., ein gutes Fachkonzept (Pflichtenheft) ist fast identisch mit dem Test-Konzept. ...Aber das wird hier leider auf den Schulen bisher kaum gelehrt. Ich bin dabei, das zu ändern. gruß, timmi
  22. Ja, tut es. Du macht damit gewissermaßen einen Vorgriff auf das (hier) in der Weiterbildung vermittelte Projektmanagement. ...Und das ist ja kein Selbstzweck. gruß, timmi
  23. Das ist je nach Witterungslage manchmal gar nicht so einfach. Na, da brauche ich mich ja wenigstens nicht allzusehr zu verändern ...gaggadaddabrrrr... gruß, timmi (albern)
  24. Ich kann Dir nur recht geben, Jaraz! Also, nachdem ich erst gestern nachmittag im Thread " Projekt???? Bitte Melden!!!!! " einen Link auf über 60 Themen für Projektarbeiten für FISIs gepostet hatte, frage ich mich auch, WIE bequem ich meine Antworten denn noch offerieren soll! :confused: Wenn es sogar zuviel verlangt erscheint, die letzten Threads mal nach verwandten Themen zu durchsuchen, dann verliere ich auch allmählich die Lust, mich für Euch hier so zu engagieren. gruß, timmi (piefig)
  25. Im BBiG heißt es dazu: ------ Zitat Anfang ----- §39 (2) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Und in einem Kommentar dazu finde ich gerade nachfogenden Auszug dazu: In dem Bericht des Bundestagsauschusses für Arbeit zum Entwurf des im Jahr 1969 verabschiedeten Berufsbildungsgesetzes heißt es in der Kommentierung dieses Paragraphen, daß nur "aus Gründen der praktischen Handhabung... die Zulassung zur Prüfung der zuständigen Stelle" nach Abs. 2 übertragen wird und "in Zweifelsfällen hat der Prüfungsausshuß als Kollegium zu entscheiden". Die Erfahrung hat gezeigt, daß der Prüfungsausschuß oft in Fällen der Nicht-Zulassung übergangen wurde. [...] Die Musterprüfungsordnung enthält in §9 Abs. 1 denselben Wortlaut [...] und hält sich in der Frage der Entscheidung über die Zulassung ebenfalls an den Gesetzestext in §39 BBIG [...] Ist der Regelung des BBiG in die Prüfungsordnung übernommen, gibt der frühere Bundesausschuß für Berufsbildung Verfahrenshinweise: [...] Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn - bezogen auf die für die Prüfung wesentlichen Fächer - im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "befriedigend" erreicht wird. [...] ------ Zitat Ende ----- HALT! Bevor Du Dir jetzt allzu große Hoffnungen machst: Der PA hat nachvollziehbar und für alle gleich zu entscheiden. Daher wird er sich wahrscheinlich, wenn er gut beraten ist, auf genau die von Dir kritisierten "Formalien" zurückziehen. Denn wie sollte er sonst später vor dem Verwaltungsgericht begründen können, warum er diesem Prüfling die Verkürzung zugestanden hat und jenem nicht - bei gleichem Notenstand und gleicher positiver Beurteilung durch den Ausbildungsbetrieb? Formalien haben auch Vorteile. Auch ... gruß, timmi

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