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fach_i_81

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  1. Soweit ich weiß: während der Ausbildung nicht (wenn es denn wirklich parallel zur Ausbildung sein muß). Vom Prinzip her gibt es zumindest diese zwei Möglichkeiten in Bayern: 1.) FOS (Fachoberschule) - nach zwei Jahren Fachabitur, zur FOS geht man aber, wie bekannt, direkt nach der mittleren Reife / Realschule hin 2.) BOS (Berufsoberschule): Voraussetzungen: mittlere Reife + abgeschl. Berufsausbildung (3 Jahre) oder mittlere Reife + keine Ausbildung, aber mind. 5 Jahre Berufspraxis / Tätigkeit -> nach einem Jahr: Fachabitur (Fachhochschulreife), nach zwei Jahren mit zweiter Fremdsprache allgemeines Abitur. Wesentlich mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein. Evtl. gibt es auch noch sowas wie "Abendgymnasium" - da kann ich aber nichts dazu schreiben. Gruß fach_i_81
  2. Mit dem eigentlichen Thema hat das ja nicht mehr viel zu tun ...
  3. Hallo ! Nicht unbedingt. Ganz so pauschal kann man es nicht ausdrücken. Denn: du bist ja auf einer allgemeinbildenden Schule (= Gymnasium), und der Schulbesuch erhöht also deine Allgemeinbildung, dein allgemeines Wissen usw... . Es ist also keinesfalls umsonst, auch dann, wenn man danach vorhat, nicht zu studieren. Außerdem ergeben sich ja, auch, wenn man absolut sicher ist, dass man nach dem Abitur nicht studieren möchte, noch zusätzliche Möglichkeiten, z. B. spezielle Ausbildungen zu machen, die auf Abiturienten zugeschnitten sind (Beispiel: Fluglotse, es gibt noch diverse andere Beispiele.) Gruß fach_i_81 (Jetzt sind das schon wieder zwei Beiträge geworden. Sollte einer werden, es geht anscheinend einfach nicht anders ...)
  4. Sicherlich nicht nur "vielleicht", sondern, wie ich meine, sehr sicher. Bei der Anzahl von Lehrstellenbewerbern können es sich die Betriebe eben leisten, die Besten herauszusuchen. Absolute Zustimmung, so ist es. Genau das hatte ich auch schon mehrmals versucht, darzustellen, mit der Folge, teilweise "Prügel" für diese Aussage einstecken zu müssen ... :D
  5. @reeaal Chief Wiggum hat es schon völlig korrekt dargestellt. Diese Formulierung ist so in dieser Pauschalität nicht gültig, denn wenn z. B. ein Schüler nach der 9. Klasse seine Ausbildung antritt, hat er seine 12-jährige Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt, d. h. er muss die Berufsschule besuchen. Das kann man ihm in diesem Fall nicht mit einer solchen Klausel verbieten. Was dich angeht: nachdem Du ja schon Fachabitur hast, ist damit die 12jährige Vollzeitschulpflicht erfüllt (trifft allgemein auf Abitur/Fachabitur zu) und damit musst Du - in deinem Einzelfall - tatsächlich nicht mehr zur Berufsschule. Gruß, fach_i_81
  6. @flo_bt: Mach dir wegen dem Arbeitslosgengeld (I) keine Sorgen. Du bekommst das selbstverständlich. Nicht bekommen würdest Du es nur dann, wenn Du ... 1.) ... entweder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hättest (trifft hier aber nicht zu, die Ausbildung ist ja regulär zu Ende), oder ... 2.) die Ausbildung selbst kündigen würdest (aber das hast Du ja nicht, und kurz vor dem Ende zu kündigen, ergibt ja keinen Sinn, trifft also auch nicht zu). (Ein Aufhebungsvertrag wird vom AA so gewertet, als hätte mal selbst gekündigt bzw. seiner Kündigung zugestimmt.) D. h. Du bekommst in der Übergangszeit Arbeitslosengeld. Ich hatte in einer vergleichbaren Situation 4 Monate "Pause" (zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn des Studiums zum Wintersemester) und hab für den vollen Zeitraum ALG bekommen, überhaupt kein Problem, das ging selbstverständlich. Gruß fach_i_81 (Edit: das, was @Zaphod1985 geschrieben hat, trifft hier nicht zu, betrifft dich insofern nicht.)
  7. Die Frage war vielleicht etwas missverständlich formuliert: während der Schulzeit kann @TE natürlich kein Arbeitslosengeld bekommen, aber, wie es @Fahrradsattel schon richtig dargestellt hat, im Zeitraum zwischen Ausbildungsende und Beginn der Schuljahrs bekommt er Arbeitslosengeld. Ist vielleicht nicht unbedingt viel, aber ich hatte es damals ähnlich gemacht, im Zeitraum zwischen dem Ende der BOS (Schule / Bayern) und dem Beginn des Studiums hab ich mich für 4 Monate rein pro forma "arbeitslos" gemeldet (natürlich hab ich da nicht wirklich einen "neuen Job" gesucht, das ist aber eine andere Frage), und das, was ich dann an ALG bekommen habe, hat ausgereicht, um einen Führerschein der Klasse 1 zu bezahlen. Also: es geht. Gruß fach_i_81
  8. Dafür hat der Azubi aber keinen akademischen Abschluss
  9. Hallo, um hier mal einiges klarzustellen: Das Schüler-Bafög ist tatsächlich nicht so leicht zu bekommen. Es ist richtig, dass - im Gegensatz zum Studenten-Bafög - das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht mitgerechnet wird. D. h. man würde z. B. auch dann Schülerbafög bekommen, wenn die Eltern 7.000 Euro pro Monat verdienen. Aber: dein eigenes Vermögen muss angegeben werden und wird mit angerechnet. Sobald das dann gewisse Freibeträge übersteigt, ist es aus. Dann bekommt man keinen Pfennig. In diesem Zusammenhang muss ich auch dringend davor warnen, Einkommen oder Vermögen zu verschleiern (nicht anzugeben) und/oder vorher auf andere Personen zu übertragen. Eine solche Übertragung kann nämlich rückwirkend nachvollzogen werden mit der Folge, dass das zu Unrecht erhaltene Bafög zurückgezahlt werden muss, zusätzlich dazu gibt's die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. (Dass Bafög-Strafverfahren bis zu einem bestimmten Grenzwert in manchen - nicht allen! - Fällen eingestellt werden oder gegen eine Geldauflage abgehandelt werden, steht auf einem anderen Blatt und hat damit zunächst mal nichts zu tun.) Wenn der zu Unrecht erhaltene Betrag eine gewisse Summe überschreitet, ist aber nichts mehr mit "Einstellung", und das wird von manchen Staatsanwälten durchaus etwas restriktiv gesehen. Falls dann im Führungszeugnis ein Eintrag auftauchen sollte - dann gute Nacht (für die zukünftige Karriere, zuminest in gewissen Bereichen.) Das schreibe ich nicht zum Spaß, sondern weil ich entsprechende Fälle kenne, bei denen es genau so gelaufen ist. Gruß fach_i_81
  10. In vielen Bundesländern gibt es Berufsoberschulen (sog. BOS), dort kann man das Fachabitur in einem Jahr machen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), danach studieren. Zu den anderen Dingen (IHK, Betriebswirt) kann ich nichts sagen, aber es gibt natürlich auch andere Weiterbildungsmöglichkeiten, ohne etwas zu studieren.
  11. Eigentlich ist diese müßige "Gehalts"-Diskussion (bzw. die Frage, ob nun "unterbezahlt" oder nicht) inzwischen so sinnlos geworden, dass man den Thread besser schließen sollte (oder zumindest "könnte" ...... ) Auf einen gemeinsamen Nenner einigen können und werden sich die Betreffenden hier sowieso nicht, also was soll's ... .
  12. @Akku Klar, das ist natürlich richtig, im Prinzip, auf solche "Details" (Eigenbedarf und/oder Konsum, ohne die Droge im rechtlichen Sinne zu "besitzen", Absehen von Strafverfolgung in diesem oder jenem Fall abhängig von der Menge usw...) wollte ich eigentlich gar nicht hinaus ... , na gut. (Vielleicht wollte es der TE gar nicht so genau wissen ...) (Das, was Du in Bezug auf den Konsum geschrieben hast, ist auch richtig, diesen Fall wollte ich allerdings nicht beleuchten ...) Gruß fach_i_81
  13. Nur eine Kleinigkeit zur Klarstellung. So verrückt es auch klingt: ja, das ist tatsächlich so. Der (Drogen-) Konsum selbst ist, an und für sich genommen, nicht strafbar. Allerdings, und das ist die Einschränkung, ist der Besitz (!) von Drogen selbstverständlich strafbar. Nun ist es nachvollziehbar, dass ein Konsum natürlich nicht möglich ist, ohne die entsprechenden Drogen zu besitzen (also die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber zu haben). Und daher ergibt sich die Problematik der "Illegalität". (@marlev: wenn man das schon so schreibt, sollte man es auch etwas genauer ausführen, damit hier keine Missverständnisse entstehen können.) Schönes Wochenende an alle!
  14. Ob diese persönlichen Auseinandersetzungen dem Ursprungsposter weiterhelfen, ist natürlich eine andere Frage! Wohl eher nicht ... Gruß fach_i_81
  15. @Schrotti.f Ist das jetzt schon sicher? Vielleicht solltest Du jetzt noch mal alle Kraft und Energie da reinstecken, alles andere beiseite lassen, dich nochmal richtig reinhängen, evtl. geht es dann ja doch noch gut (Du brauchst ja keinen NC von 2.0 oder besser, wenn es nur knapp bestanden wird, ist das immer noch besser als gar nichts.) Oder hast Du schon aufgegeben?
  16. Naja, ich habs ja schon mal früher geschrieben, es ist immer dasselbe. "Fordern" kann man zunächst einmal natürlich alles und beliebig viel, so, wie man eben möchte. Nur: wenn der Chef nicht bereit ist, das zu zahlen, dann nimmt der den Kandidaten eben nicht, Punkt, aus, Ende. Recht einfach nachvollziehbar. Ob er das geforderte dann auch tatsächlich bekommt, ist eine völlig andere Frage. Das nur als Ergänzung.
  17. Nun ja, das ist so nicht richtig. Es spielt hier keine Rolle, ob eine Schule "gezwungen" ist, jemand anzunehmen. Die Schulpflicht selbst spielt nur insofern eine Rolle, dass als Minimalanforderung insgesamt 12 Jahre (9 Jahre Hauptschule und 3 Jahre Berufsschule) abgeleistet werden müssen. Ob Du an eine weiterführende Schule gehen kannst, ist von reinen Formalitäten abhängig, z. B. entsprechende Zeugnisse usw... Beispielsweise muss bei FOS/BOS vorher Mittlere Reife (Realschule) vorhanden sein usw... Möglich wäre es also schon. Ich möchte damit nur andeuten, dass es durchaus Alternativen gibt, die man annehmen sollte, wenn ansonsten nur ein dermaßen schlechtes Angebot zur Verfügung steht. Schöne Pfingstfeiertage an alle! fach_i_81
  18. @Seperator Wenn man eine Ausbildung nur zu solchen (Rahmen-) Bedingungen bekommt, würde ich sie nicht machen. Ausbildung - ja, aber nicht um jeden Preis. In diesem Fall ist es sinnvoller, auf eine weiterführende Schule zu gehen, Abitur oder Fachabi zu machen (natürlich nur, wenn noch nicht vorhanden!) und danach zu studieren. Damit kann man nämlich auch sehr gut etliche (okay, einige) Jahre überbrücken und hat danach seinen Abschluss. Ein weiterer Vorteil ist, dass Du dann erst später in den Arbeitsmarkt einsteigen musst. (Selbiges gilt natürlich auch für @Einnell und seine ebenso absurden Rahmenbedingungen.)
  19. @m4r3k Nun ja, das ist eben ein allgemeines Problem mit solchen Foren. Man kann hier immer sehr viel schreiben, aber der Wahrheitsgehalt ist für den Leser natürlich nicht nachvollziehbar. Solange hier nicht zu dick aufgetragen wird, neigt man erst mal dazu, das zu glauben. Was DennisNRW nun tatsächlich ist, möchte ich nicht beurteilen. @V1RTU4L Hier muss ich dir recht geben. Wenn Bezeichnungen und Titel nicht geschützt sind und jeder diese quasi "nach Belieben" verwenden kann, dann ist das natürlich wenig hilfreich und noch weniger aussagekräftig. Gruß fach_i_81
  20. @Irmscher Richtig, das kann ich im Wesentlichen so bestätigen. Der Unterricht an den Berufsfachschulen ist normalerweise nicht besonders anspruchsvoll, nach meiner Einschätzung nicht anspruchsvoller als Unterricht an der Realschule, der zur mittleren Reife führt. Für Berufsfachschulen reicht ja teilweise auch ein Hauptschulabschluß als Zugangsvoraussetzung aus. In der damaligen Klasse hatten wir relativ hohe Fehlzeiten von etlichen Schülern, was die Schule aber zumindest in den ersten eineinhalb (von insgesamt 2) Jahren nicht sehr interessiert hat. Das war eine Privatschule, man hat seine ca. 400 (?) Euro monatlich gezahlt, und was man dann an Unterricht in Anspruch genommen hat, war jedem selbst überlassen. (Ob es da "Anwesenheitspflicht" gab, ist unklar, kontrolliert wurde es jedenfalls nicht, oder nur ansatzweise.) An der BOS (also berufliche Oberstufe, vergleichbar mit FOS/Gymnasium) ging es da schon härter zu. Wer die FH-Reife dort wollte, musste sich reinhängen. In den ersten 3 Monaten bis Mitte Dezember (Probezeit) ist in unserer Klasse 1/3 der Leute gegangen (bzw. wurde dann zum 15. Dezember entlassen, da Probezeit nicht bestanden), in anderen Klassen waren es z. T. aber auch mehr als 1/3, bis hin zur Hälfte. Gruß fach_i_81
  21. Hallo, also, zunächst einmal bist Du mit 21 natürlich nicht zu alt o.ä., um noch eine Weiterbildung (Fortbildung) zu machen, ist ja klar. Ich denke, Schwierigkeiten gibt es in Mathe, wenn einem dieses Fach nicht liegt, so wie es z. B. bei mir war, etwa ab der 11. Klasse aufwärts, also in der Oberstufe, noch nicht in der Realschule. In der Ausbildung, die Du dir ausgesucht hast, ist natürlich Rechnungswesen enthalten, also im Wesentlichen Buchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung. Zu "rechnen" im eigentlichen Sinne gibt es dort nur wenig, z. B. man kauft Rohstoffe für 12.000 Euro und addiert dann die 19 Prozent Mehrwertsteuer, genauer ausgedrückt: Vorsteuer (Kto. 2600). Vom Prinzip her gilt dasselbe wie bei FOS/BOS: man muß sich reinhängen und von Anfang an mitmachen, dann wird es auch gutgehen. In deinem Fall ist es vielleicht sinnvoll, rechtzeitig vorher, z. B. durch den Besuch von Kursen, die Kenntnisse in den entsprechenden Fächern "aufzufrischen", das würde wohl schon etwas weiterhelfen (allerdings sind die Angaben auf der Webseite z. T. recht ungenau gehalten.) Empfehlen würde ich dir zusätzlich noch ein Beratungsgespräch an der Schule selbst mit den Lehrern, dann kannst Du ja alles fragen, was dich interessiert. Gruß fach_i_81
  22. @skorpionboy88 Die "24 Tage" beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche, da der Samstag grundsätzlich (im rechtlichen Sinne) als Werktag zählt. D. h. 20 Tage sind dann also (24/6 * 5) rechtlich in Ordnung (5= Arbeitstage von Montag bis Freitag.) Das mit den "24 Tagen" ist ein weitverbreiteter Irrtum, allerdings sind die (effektiv) 20 Tage die unterste Grenze von dem, was nach dem Bundesurlaubsgesetz zulässig ist.
  23. Hallo bossih4x0r, ich hatte (ist schon längere Zeit her) damals eine schulische Ausbildung gemacht, die in eine sehr ähnliche Richtung ging. Das war, in Bezug auf die Anforderungen, überhaupt kein Problem, damals war bei mir nur Mittlere Reife (Realschule) vorhanden (als Vorbildung), das ging alles recht locker. Die wirtschaftlichen Inhalte waren zu schaffen, daneben einige allgemeinbildende Fächer, bei denen sich der Aufwand auch in Grenzen hielt (z. B. Sozialkunde usw.....) und eben verschiedene andere (EDV usw...) in den "trockenen mathefächern": was meinst Du genau? Du meinst - wahrscheinlich - u. a. Physik, Chemie, u.a. Informatik, und eben die klassische Mathematik, richtig? Wenn ich mich recht erinnere (ist schon lange her), wurde bei der mittleren Reife im Wesentlichen (zu ca. 50 %) Algebra abgeprüft, der Rest Geometrie. Ist das bei Euch auch so? Gruß fach_i_81
  24. Hab mir die Seite gerade mal angeschaut. Also: der Erwerb der Fachhochschulreife ist ja fakultativ, also nicht vorgeschrieben. "Höhere" Mathematik, also (im wesentlichen) Analysis und Stochastik sind nur dann relevant, wenn Du die FH-Reife machen würdest (was aber hier wohl nicht zu empfehlen wäre, wenn Du dich mit Mathe schwertust.) D. h., die Mathematik kann sich - eigentlich - nur (maximal) auf dem Niveau der Realschule (Mittleren Reife) abspielen, ansonsten wäre das wohl ausdrücklich erwähnt (wenn es nicht so wäre). Das man einzelne Fächer ausschließen kann, kann ich mir nicht vorstellen (beantworten kann ich dir das nicht, es scheint mir aber unwahrscheinlich.) Schönes Wochenende! fach_i_81
  25. Noch als Ergänzung @mjpomietlo : bitte nicht böse sein, aber das ist Unsinn. Ich hatte damals, bei der mittleren Reife, auch eine 5 in Mathe (spielt jetzt natürlich keine Rolle mehr, das ist jetzt 10 Jahre her). Ich hatte später dann eine Ausbildung als FI gemacht, und da hat weder die Mathenote irgendeine Rolle gespielt, noch waren in der Ausbildung mathematische Inhalte enthalten, noch nicht einmal ansatzweise, weder im Betrieb noch in der Berufsschule. Also, Mathe ist für die FI-Ausbildung wirklich nicht das Thema. (@Jay Cutler: ach ja, ein paar Jahre später, bei der Fachhochschulreife, hatte ich auch keine gute Note in Mathe *g* es hat aber noch gereicht, und ich hab meinen Studienplatz bekommen, also no problem, trotz Mathe.)

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