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Crash2001

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  1. Steht hier das HK für Handwerkskammer, oder für Industrie- und Handelskammer? Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer sind ja noch einmal zwei paar Schuhe. Leider schreibst du nicht dazu, welchen Ausbildungsberuf du machst. Informationselektroniker ist ja z.B. auch ein "IT-Beruf", fällt jedoch unter die Zuständigkeit der Handwerkskammer und nicht der IHK. Grundsätzlich gilt das Berufsbildungsgesetz (siehe dazu z.B. §7, §8, §45), das in ganz Deutschland einheitlich gültig ist. Darin werden jedoch afaik keine Zeiten angegeben. Diese stehen dann in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Beispiel München Die Prüfungsordnung steht im Normalfall auf der Seite der zuständigen IHK zum Download zur Verfügung. Es gibt meist jedoch nur kleine Abweichungen in den Regelungen, so weicht z.B. der Notenschnitt, der für eine Verkürzung notwendig ist, von IHK zu IHK etwas ab. Man muss aber noch einmal zwischen Verkürzung (kann bereits vor Antritt der Ausbildung beantragt werden, jedoch auch noch später) und vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung (unter anderem abhängig von den Berufsschulnoten und der Bewertung durch den Ausbildungsbetrieb - kann erst während der Ausbildung beantragt werden) unterscheiden. Insgesamt darf die Ausbildungszeit meine ich aber auch auf minimal die Hälfte der regulären Ausbildungszeit verkürzt werden. Ob das aber im Berufsbildungsgesetz steht, oder wo anders, weiß ich nicht.
  2. @Sisy: Ja finde ich auch, dass es Zeit für TGIF wurde!
  3. Derartige Formulierungen sind in vielen Firmen Standard. Es gibt da auch Gerichtsbeschlüsse zu. Es wird dann so argumentiert, dass du bestimmte Fähigkeiten ja in der Firma gelernt hast und du erst dadurch in der Lage warst, das entsprechende Programm zu schreiben. Inwiefern das auf deine Projekte zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ob du die Formulierung aus dem Vertrag gestrichen bekommst, oder eine Ausnahmeregelung bekommen kannst, hängt stark von der Firma ab, für die du arbeitest. Wenn wirst du vermutlich nur eine Zusatzklausel bekommen, bzw. du musst dann angeben, was von der Regelung ausgenommen werden soll. Das muss dann aber schriftlich fixiert werden, damit du rechtlich abgesichert bist, falls die Firma versuchen sollte, die Vertragsinhalte durchzudrücken. Inwiefern sie auch ohne zusätzlichen Passus Erfolg haben könnten, hängt halt viel davon ab, was du programmierst und was davon du halt in der Firma gelernt haben könntest (explizit könntest - nicht hast!).
  4. Die Frage ist immer, welche Leistung man für welches Gehalt fordert und was ihr unter "jemand mit Ahnung" versteht. Gerade in München ist es aber schon seit geraumer Zeit so, dass das Angebot höher ist als die Nachfrage bei IT-Stellen und sich die Bewerber die Stellen herauspicken können, die ihnen gefallen und/oder besser bezahlt werden. EG10 ist meine ich bei ca. 2900€/Monat angesiedelt. Dafür wird man einen Einsteiger bekommen, jedoch niemanden, der schon ein paar Jahre im Business tätig ist. Da müsste man dann schon einen Tausender noch drauf legen... Ist aber ein typisches Problem der Ämter. Meist zahlen sie nicht so toll, wollen jedoch jemanden mit Ahnung und möglichst auch noch mit Studium haben. Den gibt es für den Preis aber eher nicht.
  5. Moinmoin zusammen. @ulfmann: www.fachinformatiker.de *duck*
  6. Das waren bei euch dann aber teilweise anscheinend eher Aufsichten, als Lehrer, die euch etwas beigebracht haben. Wir hatten wenn dann auch Lehrer, die zumindest einigermaßen Ahnung von der Materie hatten, die sie unterrichteten. Sport gab es die ganzen 3 Jahre nicht. Religion gab es - wir hatten aber mit dem Lehrer ausgemacht, dass das Fach eher zur Diskussion zu aktuellen Themen genutzt wird - auch im Hinblick auf die Kirche. Also z.B. Wie die Kirche zu Abtreibung und Kondomen steht, Asylpolitik Deutschlands, politische Entscheidungen, usw. War eigentlich immer ganz interessant und locker der Unterricht.
  7. @Albireo20: Doch, ist mittlerweile eigentlich schon normal - zumindest in den ersten Jahren. Es kommt dann halt immer auf die Firma an, ob die das gut finden oder nicht. Pro: Derjenige kennt schon diverse Firmen und konnte von jeder etwas Wissen mitnehmen. Contra: Derjenige bleibt vielleicht nicht lange bei der Firma und daher wird eventuell nicht wirklich viel in ihn investiert, was Schulungen o.ä. angeht.
  8. Ich denke mal, die Wochenstundenzahl verändert sich eh zwischen den Lehrjahren / Schuljahren. Jede Schule muss ihre Ressourcen (im dem Fall ihre Lehrer) irgendwie einplanen - ggf. auch in Kooperation mit anderen Schulen. Da nicht jede Schule z.B. ausreichend Informatik-Lehrer hat, kann es durchaus sein, dass man nicht so viele Stunden pro Woche in diesem Fach hat, wie laut Lehrplan dafür eigentlich einzuplanen wären. Somit kann es zwar eine standardmäßige Vorgabe geben - diese kann aber nicht immer eingehalten werden, wodurch sich die unterschiedliche Stundenzahl erklärt. Hinzu kommt, dass z.B. Sport eigentlich Teil der Ausbildung ist, die Ressourcen dafür (in dem Fall z.B. die Sporthalle und der Sportlehrer) nicht ausreicht und das Fach somit gestrichen wird. Genauso kann es sein, dass wenn mehr als x % der Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen, dieser gestrichen oder durch ein anderes Fach ersetzt wird.
  9. Das ist eher eine Anleitung, in welcher Reihenfolge etwas bearbeitet wird, aber keine Entscheidungsfindung für ein Problem. ist: Alte Telefone sind nicht up to Date. soll: Es soll eine neue Lösung gefunden werden mit den folgenden Voraussetzungen: computergestüzte Telefonie Anbindung an die AD (oder halt andere Datenbank) kompatibel mit STARFACE-Telefonanlage ... Und darum baust du dann das Projekt auf mit Evaluierung der Hard- und Software, die die Anforderungen erfüllt. Entscheidungen sollten möglichst erst im Projekt gefällt werden und ausreichend behandelt und begründet werden. Die Evaluierung, welche Lösung ihr nehmen wollt, fehlt in deinem Projektantrag bisher komplett.
  10. Alle 2-3 Jahre ein Wechsel ist heutzutage ganz normal. Muss man alleine schon deshalb oftmals machen, wenn man einen größeren Gehaltssprung machen will, denn bei einer Firma bekommt man meist maximal 10% Gehaltserhöhung. Bei einem Wechsel hingegen kann man das Gehalt komplett neu aushandeln ohne derartige Restriktionen. Wenn die IT-Abteilung geschlossen wurde, ist es ja auch sinnvoll begründbar, dass man sich etwas neues suchen musste.
  11. Da es im Umbruch ist und immer mehr Aufgaben euch weggenommen werden, und ja anscheinend keine Sicht auf Besserung der Lage besteht, würde ich schauen, dass ich schleunigst das Weite suche. Es hört sich danach an, dass du in der Firma keine Aufstiegschancen hast und dass eure Firma auch keine sonderlich rosige Zukunft mehr hat, da die ganze Administration an wen anders geht. Leider hast du dein aktuelles Gehalt nicht angegeben, ob es sich alleine schon gehaltsseitig lohnt zu wechseln. Alleine schon aufgrund der Zukunftsaussichten würde ich aber bereits zu einem Wechsel raten.
  12. Ich gehe mal davon aus, dass wenn es nicht anders angegeben ist, die Schritte nacheinander abgearbeitet werden. Ansonsten würde man von Punkt 1 ja schon niemals zu Punkt 2, von Punkt 3 nie zu Punkt 4 und von Punkt 4 nie zu Punkt 5 kommen.
  13. @Sisy: Weshalb die nicht da sind ist ja egal. Halt dämlich geplant dann vom Chef. @DarkEldar: Wie gefällt es dir denn im neuen Job eigentlich? Hast doch gewechselt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
  14. Crash2001

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    Dschungelcamp != Richtershows Und 10% Akademikerquote - ich gehe mal von einem recht hohen Anteil Lehrern darunter aus. Wer sonst hätte zu den Sendezeiten auch schon die Zeit, die Sendungen zu schauen? :confused:
  15. Crash2001

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    Habe ich auch nirgends behauptet.
  16. Crash2001

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    Du wirfst hier das eine mit dem anderen durcheinander. Einmal die Zuständigkeit und einmal die anscheinend nicht ausreichenden Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Fälle ablehnen, so dass sie nur im Zivilprozess verfolgt werden, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Sie kann jedoch auch Fälle ablehnen, bei denen die Beweise nicht ausreichend sind, und bei denen die Aussicht auf Erfolg, sowie der entstandene Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Der Richter kann dies ebenso. Liegen z.B. keine ausreichenden Beweismittel vor, die eine voraussichtliche Strafe für den Angeklagten vermuten lassen, so werden die Prozesse oft erst gar nicht geführt, oder aber versucht weitere Beweise / Zeugen aufzutun.
  17. @Sisy: Immerhin bist du nicht alleine. :e@sy: Kenne ich aber nur zu gut so etwas. Urlaube kommen ja immer so überraschend und man muss sich ja vorher auch als Teamleiter oder Chef nicht darum kümmern, dass trotz denjenigen, die durch Urlaub wegfallen, der Betrieb gesichert ist... :upps: Das Problem gab es hier ja auch. Derjenige, der eigentlich Vertretung machen sollte, war ganz plötzlich nicht erreichbar, wir waren nur zu zweit, es laufen noch größere Projekte parallel, von denen auch keine Ressourcen abgezogen werden können, so blieb nur noch ich übrig, um eine 11 Stunden Schicht abzudecken...
  18. Also irgendetwas großartiges kaufmännisches habe ich im Ausbildungsbetrieb auch nie so wirklich gehabt. Es gab nur das, was in der Schule behandelt wurde und fertig. Da keine Angebote erstellt wurden, in meiner Zeit keine Ausschreibungen stattfanden, oder sonstiges, wüsste ich aber ehrlich gesagt auch nicht, was mir der Ausbildungsbetrieb kaufmännisch noch groß hätte beibringen sollen / können. Diese Themen wurden in der Berufsschule eigentlich hinreichend behandelt.
  19. Crash2001

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    Ich muss dich leider enttäuschen - Richtershows habe ich mir noch nie angeschaut. Auf derartige Scripted Reality Dinger stehe ich absolut nicht und "Harz IV TV" schaue ich auch nicht. Derartige Schwachsinnshows lehne ich ab. Wenn du dem von mir geposteten Link folgst und dir den Text durchliest, dann wirst du feststellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht bei allen "Straftaten" dazu verpflichtet ist, diese zu verfolgen. Wenn keiner geschädigt wurde, bzw. kein finanzieller Schaden entstanden ist, dies nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, oder aber der Schädigungswert gering ist, und die Allgemeinheit nicht betroffen ist, werden die entsprechenden Anklagen meist fallengelassen. Genauso auch, wenn Aussagen oder Beweismittel rechtswidrig erwirkt (mir fällt grad kein passendes Wort statt erwirkt ein) wurden. Es wird dann auf das Privatklageverfahren (Zivilprozess) verwiesen. Der Weg steht einem dann natürlich noch offen. Bei der geschilderten Situation sehen die Erfolgsaussichten aber auch dabei nicht sonderlich vielversprechend aus, da die Beweise wohl nicht eindeutig sind und somit eher Indizien gleichen. Mag ja auf Melee Island anders sein, aber in Deutschland ist das so. Vielleicht solltest du dich erst einmal richtig informieren, bevor du hier herablassende Bemerkungen hinterlässt.
  20. Crash2001

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    Hätte derjenige die erspähten Daten verkauft oder damit sonst wie Profit gemacht, und somit eindeutig Daten abgegriffen, hätte die Staatsanwaltschaft was machen können. Da jedoch weder ein finanzieller Schaden durch dieses Verhalten entstanden ist, noch die Allgemeinheit oder staatliche Interessen (Spionage) betroffen sind, noch es überhaupt eindeutig nachgewiesen werden konnte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden. Die Daten wurden nicht verkauft, es wurde für keine andere Firma oder einen anderen Staat spioniert, also nichts "schlimmes", der die Staatsanwaltschaft nachgehen müsste. Sie könnten maximal bei einer Zivilklage dann wieder mit einsteigen, falls neue Beweise offen gelegt werden würden, die eine Einmischung rechtfertigen würden. Ich würde es dabei beruhen lassen, denn der ganze Ärger, den man ansonsten hat plus die ganze rum Rennerei und die potentielle Entschädigung ist den Aufwand meiner Meinung nach nicht wirklich wert. Es wurde erreicht, dass derjenige fristlos gekündigt wurde und fertig.
  21. Er kann es abstottern - ja. Hat dann aber trotzdem weniger monatlich zur Verfügung. Genauso, wie wenn man bei der Bank einen Kredit aufnimmt und ihn dann monatlich abzahlt. Dauert aber auch, bis er das bekommt... P.S.: HIV für Harz IV ist vielleicht keine sonderlich gut gewählte Abkürzung...
  22. Hmmm... das eine hat mit dem anderen zwar jetzt nicht unbedingt viel zu tun, aber OK. Hast du schon mal ausprobiert, was passiert, wenn du nicht den Mountpoint ausliest, sondern direkt die Partition? (Also nicht / sondern /dev/sda1 z.B.) ICh kenne das aus Nagios z.B. so, dass nicht der Mountpoint angegeben werden muss, sondern die echte Partition. Ansonsten kommt es immer wieder zu falschen Werten.
  23. Crash2001

    Anzeige?

    Da kein Schaden entstanden ist, und die Allgemeinheit nicht betroffen ist, ist es eigentlich logisch, dass die Anzeige durch die Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde. Wenn dann müsstest du nun eine Zivil-/Privatklage wegen Stalkings einreichen. Inwiefern die Aussicht auf Erfolg hätte, bzw. um welchen Wert es hier überhaupt ginge, ist aber fraglich. Siehe dazu z.B. hier

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