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Crash2001

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  1. Moinmoin. Ich freue mich auch auf die 4 freien Tage und hoffe, dass unser Rasen im Kleingarten schön weiter sprießt, so dass wir den Rasen dann auch bald betreten können. Für die Tage ist erst einmal noch weiter Erde sieben angesagt und dann das Projekt "Tomatenhaus". Dazu noch Gemüsebeete einzäunen (gegen Kaninchen) und ich hoffe, das war es dann erst einmal, dass ich drinnen weiter machen kann...
  2. Und jetzt mal ehrlich - in wie viel % der FI-Ausbildungen wird das wirklich gemacht? Da kann man doch oftmals schon froh sein, wenn man überhaupt was ausgebildet wird und nicht nur als billige Arbeitskraft ausgenutzt wird. Natürlich ist das nicht richtig so, aber solange sich das zu viele Azubis gefallen lassen, wird sich daran auch nichts daran ändern, dass die Ausbildungsbetriebe ihren PFlichten oftmals einfach nicht nachkommen. ...wenn man denn entsprechend im Betrieb auch ausgebildet wird und die Sachen entsprechend vermittelt wurde. Du verwechselst hier etwas. Die Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle, die auch die AdA-Prüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur die, die auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und deren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK sowie alle anderen Kammern) eingetragen ist. Nur wer eine Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/Ausbilderin anerkannt.
  3. "Damals" heißt zwischen 2002 und 2005. Und da war es definitiv NICHT so, dass die Zwischenprüfung sich an den Lerninhalten des ersten Lehrjahres orientierte, sondern noch die komplette Ausbildung abdeckte. Da kamen Sachen drin vor, die erst im dritten Lehrjahr gelehrt wurden. Ob es auch damals schon eine IHK- oder sonst etwas Vorgabe gab, dass sich an den Lehrinhalten des ersten Lehrjahres zu orientieren hatte, weiß ich nicht - falls ja, wurde sich jedoch nicht daran gehalten, oder eine Orientierung daran heißt im Umkehrschluss nicht automatisch, dass nicht auch Lehrinhalte aus den anderen Lehrjahren drankommen können / dürfen... Was das Thema Zwischenprüfungsnote relevant für Abschlussprüfung angeht, da wird doch jedes Jahr aufs neue (seit nunmehr ca. 15 Jahren) wieder geunkt, dass sie bald Einfluss auf die Gesamtnote haben solle, was dann doch wieder nicht umgesetzt wird (keine Ahnung, ob das in BW eventuell anders ist). Ich habe auch nirgends behauptet, dass ein Betrieb den Ausbildungsrahmenplan nach Belieben anpassen darf, sondern gemeint war, dass die Reihenfolge der Inhalte mehr oder weniger nach Belieben angepasst werden darf - Hauptsache, es wird gelehrt. So war es zumindest damals. Es gab zwar Inhalte, die nach Möglichkeit im ersten Lehrjahr gelehrt werden sollten, aber nachvollziehen tut das ja eh niemand so wirklich. Und wenn man sich mal anschaut, wie viele Betriebe es gibt, in denen der Azubi mehr oder weniger gar nichts lernt, dann relativiert sich das auch wieder. Da sind die IHKen dann froh, wenn überhaupt geschult wird...
  4. Da frage ich mich auch immer, wieso so etwas als Benefit dargestellt wird. Firmenwagen bezahlt man fast immer drauf (wenn es keinen zusätzlichen Ausgleich dafür gibt), Firmenlaptop ist bei den meisten Firmen heutzutage Standard, dass man den auch mal für private Dinge nutzen darf. Da man aber meist eh keine Adminrechte hat darauf, ist das doch stark eingeschränkt. Firmenhandy ist Standard, wenn man für die Firma unterwegs ist. Da die meist Verträge mit Telefonflatrates haben, stört Privattelefonie darüber auch nicht, bzw. verursacht nicht mehr Kosten für die Firma. Zudem halt die Erreichbarkeit auch außerhalb der Arbeitszeiten, falls man es denn wirklich auch privat nutzen möchte.
  5. Naja, was die Schule angeht, mag das ja sein. Den Ausbildungsrahmenplan oder wie der nochmal heißt (also das, was im Betrieb gelehrt wird) darf aber jede Firma so anpassen, wie sie es für sinnvoll hält und von daher kann da gar nicht das geprüft werden, was auch wirklich gelehrt wurde. War zumindest damals während meiner Ausbildung so, dass das nicht vorgegeben war. Sollte sich da etwas geändert haben, habe ich es einfach nicht mitbekommen. Genauso mit der Zwischenprüfung - damals war es noch so, dass da definitiv NICHT nur Stoff abgefragt wurde, der bereits durchgenommen wurde - oder aber die Berufsschule hat sich nicht an die Reihenfolge gehalten oder kam nicht nach oder oder oder ...
  6. Beide müssen eingehalten werden. Der eine von der Schule und der andere vom Betrieb. Wenn die Zwischenprüfung angepasst wird, dass sie nur das abfragt, was bereits gelehrt wurde, wäre das OK. Es gibt aber afaik weder im Rahmenlehrplan, noch im Ausbildungsrahmenplan eine Reihenfolge die zwingend eingehalten werden muss bisher... von daher schwierig... In 802.3j oder so ist 10Base5 angesprochen. Es gibt da aber noch diverse andere Buchstaben und der gesamte IEEE802.3 dreht sich um CSMA/CD. Im 802.3j ist nur definiert, wie das bei 10Base5 geregelt ist. Unter anderen Buchstaben dann, wie es bei den anderen Leitungstypen geregelt ist (klar muss auf einem Shared Medium das anders geregelt werden als bei einer Sternverkabelung oder im Ring (Stichworte z.B. Token bei Token Ring).
  7. So - t-15 Minuten bis WE und kommende Woche dann eine schön kurze Woche. Könnte das nicht immer so sein? Ich wünsche dann schon einmal ein schönes WE.
  8. Moinmoin zusammen. TGIF! Aaah - wieder was dazugelernt. Und Cues sind Abschnitts- oder Auftrittszeichen. Stehen die dann bei den Noten dabei, oder was? Nachher mal Bett für im Schrebergarten bauen. Ich hoffe, dass wir dann Freitag oder Samstag da schon schlafen können. Gestern Holz, Rollrost und Matratze dafür schon besorgt. Das einzige Problem ist halt noch, ob die Farbe dann schon trocken ist, oder ob noch nicht. Spätestens bis Donnerstag ist es aber DEFINITIV fertig dann...
  9. Trifft eventuell einer dieser Punkte zu? Als "berechtigtes Interesse" oder auch "triftiger Grund" gilt üblicherweise ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung, ein Wechsel des direkten Vorgesetzten, ein Wechsel des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung, eine deutliche Veränderung der Arbeitsaufgaben am momentanen Arbeitsplatz, eine Beförderung mit neuen Verantwortlichkeiten, eine bevorstehende Elternzeit, eine längere unbezahlte berufliche Auszeit (Sabbatical, mehrmonatiger Urlaub, Zweitstudium, Vollzeitweiterbildung), ein Auslandseinsatz für die Firma, eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung (auch ein Aufhebungsvertrag) und eine bevorstehende Entlassung wegen Umstrukturierung, Firmenübernahme oder Insolvenz der Firma. Sollte eins davon zutreffen, hast du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis. Ansonsten nur, wenn du dich anderweitig bewerben möchtest. Sollte also nichts davon zutreffen, würde ich da nicht weiter drauf eingehen. Könnte halt negativ aufgenommen werden und wenn die sich schon so stur stellen...
  10. IEEE802.3 hat nicht nur mit 10Base5 zu tun, sondern generell mit dem Ethernet Standard und dem CSMA/CD (Carrier Sense Multiple Access/Collision Detection), Mehrfachzugriff mit Trägerprüfung und Kollisionserkennung -/Vermeidung. Wieso? Es gibt einen Rahmenlehrplan und wenn der Rest nicht vom Betrieb gelehrt oder autodidaktisch erworben wird, dann ist das weder das Problem der Schule, noch der IHK. Es gibt einige grottige Bildungsträger. Das Problem ist vermutlich, dass es der BA (Bundesagentur für Arbeit) einfach oftmals egal ist, solange sie nicht informiert werden vom Umschüler und somit dazu quasi verpflichtet sind, etwas zu unternehmen. Und wie oft da unter der Hand vielleicht auch noch Provisionen fließen, kann man nur erahnen. Da wird doch so oft nur das Symptom behandelt. Ein paar Arbeitslose temporär weniger, da sie sich gerade in einer Umschulung befinden - Hauptsache die Zahlen stimmen. Die haben ein Budget, was sie an Umschulungen ausgeben dürfen und schöpfen sie es nicht komplett aus, dann wird es eventuell weniger im nächsten Monat / Quartal / Jahr. leider gibt es da keinerlei Qualitätskontrollen der Umschulungen durch z.B. die BA.
  11. Das Unternehmen UND der Standort oder nur das Unternehmen? Auch wenn es das selbe Unternehmen ist, heißt das noch lange nicht, dass es an einem anderen Standort genauso ist. Kann sein, dass es an dem einem Standort wirklich gut ist, an einem anderen hingegen grottenschlecht (z.B. aufgrund Dozenten / Lehrern, die nicht dafür geeignet sind, Geschäftsführern, die ihr Handwerk nicht verstehen, unmotivierten Angestellten, veraltetem Mobiliar und Gerätschaften, ...).
  12. Moinmoin zusammen. @Carwyn: Wieso heißt das eigentlich Sitzprobe? Sitzen tut man beim Singen doch eher selten, oder das ist zumindest suboptimal ... Oder ob der Text richtig sitzt? *grübel*
  13. VLSM = Variable Length Subnet Mask Das ist was das Subnetting angeht das Gleiche wie CIDR = Classless Inter Domain Routing Dann such dir das größte Netz raus und überlege, welche Netzgröße du benötigst, damit die Anzahl an Hosts in das Subnetz passt. Als nächstes das nächstkleinere Netz und so weiter, bis du fertig bist. Fängst du mit dem kleinsten Netz an, dann musst du erstens immer schauen, wo denn das nächstgrößere Netz überhaupt anfangen kann und zweitens passt es dann oftmals einfach nicht. Einen großen Karton bekommt man nur schlecht in einen Kofferraum rein, der schon mit jeder Menge kleinen Kartons zugestellt ist. Packt man ihn als erstes herein, und dann immer kleinere Pakete, ist das hingegen kein Problem. 2^n und dann minus 2. Dabei ist n die Anzahl der Bits, die dir für den Hostanteil zur Verfügung stehen. Also beispielsweise bei einer /30er Maske dann 32-30 =2 => 2 Bit Hostanteil. /30 = 2^2-2 = 2 /29 = 2^3-2 = 6 /28 = 2^4-2 = 14 ... P.S.: Als kleiner Tipp: Die Anzahl möglicher Hosts im Subnetz kannst du bei Netzen kleiner oder gleich /24 ganz einfach sehen, indem du das letzte Oktett (in Dezimalschreibweise) von 256 abziehst. Bei einem /26er Netz wäre es z.B. die 192 und somit 64 mögliche IP-Adressen pro Subnetz. Davon musst du halt noch die 2 für Netzadresse und Broadcast abziehen.
  14. @1nshad0w: Das sind Standardaufgaben in jeder Berufsschule zum FISE/FIAE/ITSE, da das die Grundlagen sind. So wird direkt auch noch das Präsentieren geübt und die Schüler müssen sich jeweils mit einem Thema eigenständig auseinandersetzen und sich den Inhalt erarbeiten.
  15. Ich denke mal, das hängt aber auch schwer davon ab, wie Technik affin man ist, bzw. ob man ein logisches Denkvermögen hat und wie einfach es einem fällt, neue Sachen zu lernen. Wer (keine Ahnung, ob das bei dir der Fall war) sagen wir mal einfach ab 18 Jahren am Fließband oder auf dem Bau immer das Selbe gemacht hat, dem fällt dies vermutlich einiges schwerer, wie jemandem, der auch vorher ständig neue Sachen gelernt hat. Genau dem Denkfehler sitzen sehr viele Leute auf, die meinen, man würde da zum Hacker ausgebildet... dann kommt halt irgendwann das böse Erwachen, dass das ja doch was komplett anderes ist und es auch genügend trockenen Stoff gibt, den man einfach lernen muss (z.B. Subnetting). Mathe ist auf Hauptschul-Niveau, logisches Denken ist eigentlich eine der Grundvoraussetzungen, um für den Beruf geeignet zu sein. Rechnungswesen hat man als Fachinformatiker auch nicht mehr als in anderen IHK-Berufen. Beim FI gibt es halt auch den kaufmännischen Teil. Das ist aber bei jeder IHK-Ausbildung so. Inwiefern kommt da was unerwartet, bzw. was? Wenn man sich vorher mal mit dem Rahmenlehrplan auseinandersetzt, sollten da eigentlich weniger Überraschungen auf einen zukommen. Ohne Vorwissen muss man natürlich mehr lernen und es fällt jedem unterschiedlich leicht. Aber besser so, als ein Umschulungsunternehmen zu erwischen, bei dem man nichts lernt. Auf das Geblubber vom Geschäftsführer sollte man sich nicht unbedingt verlassen. Ob er das einschätzen kann, ob man für die entsprechende Umschulung geeignet ist, ist halt die Frage - manche Leute können Menschen recht schnell einschätzen, andere eher weniger gut. Hängt also immer von der Person da ab - genauso auch, wie lange das Gespräch geht, und wie es vonstatten geht. Oftmals wird dir das Blaue vom Himmel versprochen und eingehalten wird dann vielleicht 20% davon. Ich würde an deiner Stelle fragen, ob du dich mit den aktuellen Umschülern mal unterhalten kannst (oder dies einfach mal machen), um deren Sicht mitzubekommen, wie gut die Umschulung in ihren Augen ist. Dann hast du die Infos aus erster Hand und sie sind nicht verfälscht. P.S.: Nur weil ein Schulungsunternehmen nur bestimmte Berufe ausbildet, ist das nicht zwingend ein Qualitätsmerkmal. Also am besten auch schon vorher mal im Internet Infos zu dem Unternehmen einholen (Bewertungen von Ex-Umschülern dort am besten).
  16. @bigvic: Die ist aber an bestimmte Bedingungen geknöpft und kann dann auch beschränkt sein oder verweigert werden. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 6 ff. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 12 ff. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 24 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Anhang I Allgemeine Bestimmungen Art. 2 @Rienne: Das habe ich auf diversen Seiten gelesen. Die reguläre maximale Arbeitszeit ist auf 50 Stunden beschränkt. Es gibt neben der regulären Arbeitszeit und Überstunden aber auch noch sogenannte "Überzeit", die auch nochmal 10 Stunden bei 5 Arbeitstagen betragen kann. https://www.ch.ch/de/uberstunden-und-uberzeit/ Zudem - auch in Deutschland gibt es Arbeitszeitgesetze - dran gehalten wird sich auch nicht überall... und bei höheren Angestellten gelten diese Arbeitszeitgesetze auch in Deutschland nicht so wirklich.
  17. Es reicht nicht immer, das Interface anzugeben. Wenn es eine 1:1 Verbindung ist, geht das noch. Hängt aber z.B. ein Switch dazwischen, an den 2 Router angeschlossen sind (z.B. ein DSL-Router und ein Router für intern), dann wird definitiv der Next Hop benötigt. Zu dem Punkt weniger Ressourcen: Es muss ja dennoch festgestellt werden, an welche IP-Adresse das Paket dann jeweils geschickt werden soll (anhand der ARP Tabelle). Ich finde es eigentlich sauberer, die IP-Adresse anzugeben, da es so eindeutig ist und das Paket eventuell auch verworfen werden könnte, wenn keine sinnvolle next hop IP Adresse angegeben ist. Je nach Konstellation muss man jedoch das Interface angeben statt der IP-Adresse (wenn sich die beiden Router z.B. nicht direkt per IP-Adresse erreichen können, gibt es die Möglichkeit, es dennoch auf einem bestimmten Interface rauszuschicken, so dass der Router auf der Gegenseite das Paket dann dennoch annehmen kann.) Ist was schwierig zu erklären ohne konkretes Beispiel und muss eventuell explizit erlaubt werden. @_n4p_: Wenn das Zielnetz an dem Interface direkt angeschlossen ist, ist im Normalfall kein manuelles Routing notwendig, sondern es wird als directly connected Netz direkt geroutet. Das geschieht aber intern über das Interface - soweit richtig.
  18. Bedenke bei einer Kündigung auf jeden Fall, dass du beim Arbeitslosengeld erst einmal für 3 Monate gesperrt wirst, wenn du selber kündigst und keinen Nachfolgejob hast. Von daher die Reihenfolge, die oben schon genannt wurde einhalten, auch wenn es eventuell hart ist.
  19. Moinmoin zusammen. Vollsperrung der Autobahn (Meldung kam gerade im Radio, als ich an der letztmöglichen Ausfahrt vorbei war) und mal eben 1 gute Stunde länger gebraucht zur Ardings. *grml* Dazu noch müde, da der neue Schäferhund vom Vermieter meint, dauernd nachts irgendwelche Katzen anbellen zu müssen und dann teils direkt unter unserem Schlafzimmerfenster rum bellt. Naja, die 2 Ardingstage die Woche werde ich auch noch überleben und in 2-3 Wochen sollte das Gartenhaus grundlegend erst einmal soweit fertig sein, dass wir auch da schlafen können. Zwar dann noch eingeschränkt (noch keine Solaranlage drauf und keine fertige Küche), aber reicht auch für ab und an da übernachten aus dann schon.
  20. In den Hochpreisregionen (Ballungszentren) verdienen sie halt (genauso wie in DEutschland z.B. in München) meist mehr - anders könnte man sich ja auch keine Wohnung leisten. Alternativ pendeln sie halt aus strukturschwächeren Regionen dorthin. Was man aber auch bedenken sollte - die Schweiz gehört NICHT zur EU und von daher gilt auch nicht die Freizügigkeit und es ist eine Arbeitsbewilligung notwendig. Dafür muss man sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für die Bewilligung sind ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis) und eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers notwendig. Dann gibt es noch die 4 Landessprachen deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch - da sollte man auch drauf achten, dass man in einer Region arbeitet, deren Sprache man beherrscht. Alleine schon aufgrund von Anträgen beim Amt usw. ... Was man auch bedenken sollte: es werden oftmals bis zu 60 Wochenarbeitsstunden statt 40 wie hier in Deutschland erwartet JAhresurlaub (wie oben schon genannt) auf 4 Wochen (20 Arbeitstage) beschränkt meist Wer länger krank ist, dem kann der Urlaub gekürzt werden Kündigungsfristen: Probezeit 7 Tage, danach 1-3 Monate Auch wenn man im "deutschsprachigen" Teil arbeitet, sollte man versuchen, Schwyzerdütsch zu sprechen, um nicht unangenehm aufzufallen Hier mal noch ein Link dazu: https://www.arbeit-schweiz.eu/home/informationen/infobroschuere-schweiz
  21. ... nicht zu vergessen, ob sie selber etwas dagegen tun und selber (verstärkt) ausbilden in den IT-Berufen.
  22. Das kommt natürlich noch hinzu. Um dort einen Stromanschluss legen zu dürfen, gibt es dann auch noch bestimmte Sicherheitsregeln, die beachtet werden müssen, es muss überhaupt eine Möglichkeit dazu geben und der Besitzer muss es dann auch noch genehmigen. Am komfortabelsten wäre es natürlich, wenn das Ganze dann per Induktion ablaufen könnte, aber das steckt ja irgendwie auch noch komplett in den Kinderschuhen, um entsprechend hohe Ladeströme realisieren zu können (aktuell nur ca. 65% der Ladeeffizienz wie per Kabel möglich z.B. bei BMW) über Induktion (Stichwort EIN Standard). Was fehlt, ist halt, dass die E-Autos während der Fahrt per Induktion aufgeladen werden können, damit man nicht Ewigkeiten warten muss, bis der Akku voll ist bei Langstrecken, sondern er quasi gar nicht erst leer wird.
  23. @Enno: Klar kann man das. Bei mir würde es nur keinen Sinn machen, das täglich aufzuladen an einer öffentlichen Ladestation, da die alle zu weit weg sind, dass man das Auto da mal eben ein paar Stunden hinstellen könnte (falls kein Schnell-Lader) oder ansonsten halt nur kurz, aber dennoch 10km Umweg dafür fahren müsste pro Tag mit hin und zurück. Ladekabel selber sind zwar vielleicht safe - wenn man aber erst noch ein 200m-Kabel dorthin legen müsste, dann wird man da wohl in den meisten Fällen kein durchgehendes Kabel haben mit entsprechendem Stecker auf beiden Seiten, sondern ein normales Verlängerungskabel (240V, 16A maximal - auf der Länge eher weniger wegen Dämpfung) und da dann einen Adapter dran. Starkstrom Verlängerung wäre da schon noch mal ein anderes Problem ... da gibt es ja auch diverse Probleme - selbst wenn man einen Tiefgaragenplatz angemietet hat, dass die Hausversorgung nicht ausreichend sein könnte usw. ...
  24. Moinmoin. Nicht jeden Tag - richtig. Bei ca. 400km in der Woche alleine Arbeitsweg aber dennoch mindestens 1x die Woche - eher 2x. Sprit tanken kann man an jeder Tankstelle - das E-Auto aufladen, dafür gibt es beileibe noch nicht so viele Ladestationen (die nächste mir bekannte in der Gegend wäre in ca. 4-5km Entfernung und auch nur ein einziger Platz). Zudem keine Ahnung, wie viel z.B. 1KWh an normalen Ladestationen kostet - die wollen ja auch irgendwie Gewinn damit machen. Zudem dauert das "Strom Tanken" ja definitiv länger als das Sprit Tanken. Klar gibt es auch kostenlose Stromtankestellen (und werden spürbar mehr), aber je höher die Verbreitung von E-Autos sein wird, um so niedriger wird die Wahrscheinlichkeit werden, dass man die noch sinnvoll nutzen kann, da sie dauernd blockiert sind und zudem meist durch Solarenergie gespeist werden (z.B. bei ALDI-Filialen), durch die der Strom auch erst einmal generiert werden muss. Ob da Schnellladung möglich ist, oder nicht, ist die Frage. Für uns wäre ein E-Auto definitiv nicht praktikabel (maximal als Zweitwagen) - alleine schon aus dem Grund, dass wenn wir mal mit dem Auto zu meinen Eltern fahren, und was mitnehmen wollen (600km), wir zwischendurch noch Strom tanken müssten. Man ist mit einem E-Auto aktuell noch viel zu sehr eingeschränkt und ob der ADAC einem mal eben das Auto aufladen kann mittlerweile, falls man stromlos liegen bleibt, ist auch noch eine andere Frage. Machbar schon, aber auch nur, wenn du in direkter (fußläufiger) Umgebung eine Ladesäule hast. Zum Parkplatz an der Straße haben wir auch keine Möglichkeit, ein Kabel hinzulegen, da zu weit und das Kabel nicht gegen Diebstahl gesichert wäre. Entfernung zur nächsten Ladesäule zu hoch, um mal eben hin-/zurückzulaufen. Da müsste es schon innerhalb 10 Minuten fertig geladen sein. Das unterstützen aber weder alle Fahrzeuge, noch alle E-Tankstellen. Bei mir wären es bei 80-90km/Tag schon locker 12-13kWh/Tag, wenn man 15kWh für 100km ansetzt.
  25. Moinmoin zusammen. Also für mich haben Elektroautos ehrlich gesagt erst einmal absolut nichts mit ökologisch zu tun und ich frage mich auch, wie denn das Stromnetz im aktuellen Ausbau dem auch nur annähernd standhalten soll, wenn immer mehr Elektroautos hinzukommen, die alle geladen werden wollen, wenn es jetzt schon zu diesen Verschiebungen bei der Uhrzeit um 6 Minuten kam, da ein Energielieferant für das europäische Verbundnetz ausgefallen ist und daher die Taktrate in komplett Europa minimal geändert wurde. Solarautos sind imho nur ökologisch, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: das Auto hält mindestens 20 Jahre und mindestens 300.000km aus die Akkus müssen nicht alle paar Jahre getauscht werden, sondern haben eine Lebensdauer von mindestens 10, besser noch mehr Jahren das Auto wird nur mit Strom aus erneuerbaren Quellen betankt und nicht mit Strom aus Braunkohlekraftwerken oder sonstigem nicht ökologischen Strom es wird bei der Herstellung drauf geachtet, dass möglichst ökologische Werkstoffe verwendet werden, die möglichst wiederverwertet werden können und bei deren Herstellung keine großartigen chemischen Abfälle anfallen. Der Akku kann anders als als Sondermüll entsorgt werden. Punkt 1, 2,4 und 5 trifft meiner Meinung nach bisher auf kaum eines der Fahrzeuge auch nur potentiell zu. Wenn man sich nur mal anschaut, was alleine bei der Akkuherstellung alles an Chemieabfällen entsteht (ganz abgesehen vom Akku selber), dann ist das eher das Gegenteil von ökologisch, auch wenn es heutzutage hip zu sein scheint, solch ein Fahrzeug zu besitzen. Der Nutzen für die Umwelt ist dann doch arg fragwürdig, da der Ausstoss an Abgasen / nicht wiederverwertbarem Atommüll oftmals eigentlich nur auf den Energieerzeuger verschoben wird. Es ist eher um das eigene Gewissen zu beruhigen, dass man etwas tun würde und dass man die Schuld auf die Energieerzeuger abwälzen kann, dass es nun an ihnen ist. Dazu kommt noch, dass ein E-Auto für mich nicht wirklich praktikabel ist, da ich an der Straße keinerlei Möglichkeit habe, es aufzuladen. Kommt also somit eh nur für Leute in Frage, die in der Nähe einer öffentlichen (nicht überlasteten) Ladestation wohnen, oder aber die ein eigenes Grundstück haben, auf dem sie die Möglichkeit haben, das Fahrzeug (per Starkstrom möglichst, da es sonst Ewigkeiten dauern kann) aufzuladen. Davon abgesehen sind die mit einer Batterieladung zurücklegbaren Entfernungen für mich einfach nicht ausreichend. Klar ist die Straßenbahn auch nur ökologisch, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird, jedoch transportiert so eine Bahn viel mehr Leute, fährt vermutlich in ihrem Leben mehrere hunderttausende Kilometer und besitzt keinen (so großen) Akku und ist somit in der Herstellung nicht so unökologisch.

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