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Dem Prüfer bringt sie den "Vorteil", dass er genau sieht, wie lange man für die Präsentation gebraucht hat. Ob das aber vom Prüfling wünschenswert ist, ist die andere Frage. Ich persönlich würde es weglassen. Davon abgesehen glaube ich nicht, dass sich die Prüfer auf die angezeigte Uhr verlassen, da sie genausogut auch gefaked sein könnte... Ich hatte während meiner Prüfung meine Armbanduhr auf dem Tisch liegen, auf die ich hätte schauen können - hab ich aber erst ganz zum Schluss, als die Präsi fertig war.
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sagen wirs mal so. Egal welches Medium man wählt, man sollte es beherrschen. Falls man ein Medium wählt, das ausfallen kann, so sollte man einen Ersatz in petto haben. Nutzt man also z.B. einen Beamer, so sollte man trotzdem noch etwas in der Hand haben, was man nutzen kann, falls der Beamer kaputt sein sollte. (Falls die Birne zufälligerweise genau in dem Moment platzen sollte, in dem ihr euren Vortrag haltet, dann hat normalerweise keiner sofortigen Ersatz zur Hand.)Ich hatte mir z.B. damals die Präsentation nochmal als Folie ausgedruckt, um sie auch auf einem Overhead-Projektor halten zu können. Und je nach Projekt bietet es sich an neben dem Beamer auch noch z.B. einen Flipchart zu benutzen. Ist aber ganz vom Projekt abhängig.
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Ich weiss, dass es so gehandhabt wird. Ob dabei Gesetze ausser Kraft gesetzt werden, die ISPs der Polizei einfach nur entgegenkommen, oder ob die Vorgehensweise geltendem Recht entspricht, weiss ich hingegen nicht. Klar - dazu verpflichtet sind die ISPs höchstwahrscheinlich nicht. Es wird aber dennoch so gemacht. Ich kenne jedenfalls persönlich einen Fall, bei dem dies so war. Jemand psychich labiles hat in einem Forum geschrieben, dass er sich jetzt umbringt. Daraufhin wurde dem Forenbetreiber das mitgeteilt und er hat sich in Zusammenarbeit mit der Polizei an den entsprechenden ISP gewand. Dieser hat dann sofort die Daten desjenigen rausgerückt, woraufhin sein Selbstmord verhindert werden konnte (er lag mit aufgeschnittenen Armen in der Badewanne, als Polizei und Notarzt eintrafen). Das ganze hat keine Stunde gedauert, bis die Polizei die Daten hatte. Und ich weiss auch, dass das bereits in anderen Fällen so gehandhabt wurde, wenn es um Menschenleben ging.
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Ich würde mal eher behaupten, da ist die IP-Adresse mit einbezogen, da vorher noch explizit von ihr gesprochen wird Ist aber auch egal, da es ja nicht um die Seite ging... Und ja, man findet diese Einverständniserklärungen / AGBs bei den meisten Gewinnspielen. Nicht ohne Grund... Was meinst du denn, wieso überhaupt Gewinnspiele gemacht werden? Längst nicht nur zur Werbung, sondern genauso auch, um legal an neue Kundendaten zu kommen. [edit] Nein ich gehe nicht davon aus, dass er sich als Hilfssherrif betätigt, sondern wichtige Sachen meldet. Und du glaubst gar nicht wie schnell bei den von mir angesprochenen Sachen die IP-Adresse einem Anschluss und somit meist auch direkt einer Person bzw einem Haushalt zugeordnet werden kann. Bei Gefahr im Verzug braucht die Polizei nichtmals eine richterliche Verfügung, damit der ISP die Daten rausrückt. Zumindest weiss ich, dass das die grossen ISPs in solch einem Fall sehr kooperativ sind und die Daten herausrücken. Zu den kleinen kann ich nichts sagen. [/edit]
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Der notepad.exe sollte man eigentlich den Dateinamen einfach direkt mit übergeben können, wenn man sicher sein will, dass die Datei auch wirklich damit aufgerufen wird. Ansonsten wird sie mit dem Standardprogramm was für .txt-Dateien festgelegt ist geöffnet. Also Shell.Run "notepad.exe dateiname.txt",,true
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Wenn du kein Geld dafür ausgeben willst, musst du dich mit einiges weniger Komfort zufrieden geben. Robocopy könnte dann für dich in Betracht kommen. Das kann sowohl inkrementelle als auch komplette Backups machen. Backups zu machen, während an dem System gearbeitet wird ist keine gute Idee, da da immer an Dateien gearbeitet werden kann während sie gesichert werden sollen.
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Und direkt dahinter steht folgendes Wenn du schon was zitierst, dann lass doch nicht einfach ebenfalls relevante Teile weg, die dir vielleicht nicht in den Kram passen.
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Sag mal, liest du eigentlich wirklich, was ich geschrieben habe, bevor du los schreibst? Anscheinend nicht. Ich habe NIRGENDWO behauptet, dass der Forumbetreiber dafür haftbar ist, wenn ein User rechtwiedrige Beiträge im Forum schreibt, sondern dass die Verfügbarkeit der IP-Adresse dem Forumbetreiber die Möglichkeit gibt, das bei der Polizei zu melden. Sonst wäre ja z.B. nicht nachvollziehbar, wer einen Beitrag verfasst hat, bzw er könnte nicht so ohne weiteres zurückverfolgt werden. Klar muss er den Beitrag danach entfernen/editieren - aber erst nachdem er dokumentiert wurde von Polizei o.ä. . Ein freiwilliger Verzicht auf einen bestimmten Teil der Privatsphäre bzw die Erlaubnis, die IP-Adresse abzuspeichern, verstösst gegen KEIN EINZIGES deutsches Gesetz. Ganz im Gegensatz zu deinem "supertollen" Beispiel. Sterbehilfe ist in Deutschland gegen das Gesetz und somit würde ich dagegen verstossen, wenn ich sie ausführen würde. Du kannst aber jederzeit jemandem erlauben, bestimmte Daten zu nutzen. Wenn in den AGBs oder Nutzungsbedingungen (nicht verschleiert, sondern offensichtlich) drin steht, dass man etwas, was nicht gegen ein bestehendes Gesetz verstösst, mit seiner Einverständniserklärung (also dem auf "ja ich stimme den AGBs zu" klicken) zustimmt, dann ist das rechtskräftig. Dies ist auch in §13 genau diesem Telemediengesetzes festgelegt.
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Berichtsheft zwingend vom Ausbilder abzeichnen lassen?
Crash2001 antwortete auf Fahrradsattel's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Wenn die andere Person zur Unterschrift vom Ausbilder bevollmächtigt wurde, dann kann sie das durchaus machen. Sie sollte dann aber möglichst mit i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) vor seiner Unterschrift unterschreiben. Je nach IHK müssen die Ausbildungsnachweise sogar nichtmals unterschrieben vorgelegt werden. Wie das bei deienr IHK aussieht, weiss ich natürlich nicht. -
Achso - du meinst %date% - nicht %data% . Das ist eine Systemvariable - kein Befehl. Es gibt zwar den Befehl date, aber der lässt sich auch nicht auf eine Datei anwenden. Unter DOS ist mir da leider keine Möglichkeit für bekannt. War auch mein erster Gedanke, aber scheint wohl nicht zu gehen.
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Klar kann mand as auch mit Perl machen - und dort auch noch komfortabler. Perl gehört jedoch nicht zur Grundausstattung eines Windows-PCs, weshalb man das erst noch manuell nachinstallieren müsste und es somit auch nur auf den PCs laufen würde, auf denen Perl installiert ist. Was meinst du damit? :confused:
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Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist, dies aus einer textdatei dann herausschneiden. mit dir [dateiname] /TW gibst du das Datum des letzten Schreibzugriffs auf die Datei (also der letzten Änderung) aus. Das leitest du in eine Datei um.dir [dateiname] TW > [datei.txt] Wenn du das erst einmal in einer Datei drinstehen hast, kannst du dir die Ausgabe entsprechend zusammenschneiden und in einer Variablen speichern.
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Du vergleichst nicht das aktuelle Datum mit dem Datum der Datei, sondern die Datei mit einem Datum. Das kann so nicht gehen. Du willst ja das eine mit dem anderen Datum vergleichen.
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Nr. 274 - Vom plötzlichen Sommer und Pfingstfeiertagen
Crash2001 antwortete auf LiLSista1988's Thema in Coffeehouse's Soap
Moinmoin zusammen. :e@sy *in Kuschelecke husch* Also dieser SChrotthändler der Altmetall einsammelt und dabei mit lauter Dauerklingel rumfährt ist, wenn man Kopf- oder Ohrenschmerzen hat echt so was von nervig... *grummel* [edit] @tauron: Kenne ich so was. Daher haben Rechner die ich zusammenbaue auch meist noch ein Diskettenlaufwerk drin, auch wenn man das so gut wie nie braucht. Aber alleine schon wenn man Windows XP auf eine Festplatte, die an einem nicht unterstützten Controller hängt, installieren will, braucht mans ja, wenn man sich nicht grad eine Windows-Version mit dem Treiber integriert bauen will. [/edit] -
Beim asynchronen Verschlüsselungsverfahren wird sowohl mit dem öffentlichen, als auch mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt. Übertragungen oder Dateien, die mit dem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wurden können nur mit dem privaten Schlüssel wieder entschlüsselt werden und mit dem privaten Schlüssel verschlüsselte nur mit dem öffentlichen Schlüssel wieder entschlüsselt werden. Du brauchst also den öffentlichen Schlüssel, um die Datei wieder entschlüsseln zu können. Im Gegensatz dazu ist bei der symmatrischen Verschlüsselung eine Übertragung oder Datei mit dem für die Verschlüsselung verwendeten Schlüssel wieder zu entschlüsseln.
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@Jesterday: Das habe ich nicht gesagt, dass er dann geschützt ist. Zum Eigenschutz war hier anders gemeint. Sollte jedoch jemand Beiträge mit rechtwiedrigem Inhalt (rechtsradikale Inhalte, Kinderpornografie, Aufrufe zu Straftaten) posten, so kann er dafür haftbar gemacht werden. Dies wird mit Kenntnis der IP-Adresse oft vereinfacht. Natürlich nur, wenn derjenige von zu Hause aus surft oder aber der auf den die IP-Adresse zu dem Zeitpunkt lief, eine Verbindung zwischen dem Usernamen und einer realen Person herstellen kann. Steht in den bei der Registrierung aufgeführten Nutzungsbedingungen drin, dass die IP-Adresse geloggt wird, so ist das sehr wohl legal und verstösst gegen keinerlei Rechte. Der User stimmt den Nutzungsbedingungen ja zu und akzeptiert diese somit. Wer sie nicht akzeptieren will, der darf halt diesen dann auch nicht zustimmen und die Seite nicht nutzen. Die Daten dürfen also erst nach der Registrierung erhoben werden. Worauf du dich beziehst ist, dass z.B. google (zumindest nach deutschem Recht) keine IP-Adressen mitloggen dürfte, da man dort keiner Nutzungsbedingung zustimmen muss, um die Suche zu nutzen. Anders sieht das wieder aus, wenn man die Google-Toolbar oder so benutzt, da bei der Installation ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dabei bestimmte Sachen geloggt und dem Account zugeordnet werden, wie z.B. wonach man sucht, die IP-Adresse, verwendeter Browser u.s.w.. Man muss immer zwischen freiwilliger Herausgabe (z.B. weil ein User Links zu Kinderpornografie irgendwo postet, einen Selbstmord ankündigt oder eine Straftat (ich meine damit jetzt nicht sowas wie "Ich habe vorhin bei Laden xyz einen Lippenstift geklaut" o.ä., sondern schwerere Delikte wie z.B. Raub, Mord, Vergewaltigung, Entführung u.s.w.) zugibt und man dies als Forumbetreiber der Polizei meldet, inklusive der IP zum Zeitpunkt eines Postings) und der gerichtlich angeordneten Herausgabe von IP-Adressen unterscheiden. Können, dürfen und müssen sind nunmal drei verschiedene Sachen und was erlaubt ist, hängt von diversen Faktoren ab. Für Seiten die keinerlei Registrierung erfordern und nur Inhalte anbieten und für Foren oder Communities gelten unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten. Beim Betrieb eines öffentlichen Forums macht es meiner Ansicht nach also durchaus Sinn, IPs zu loggen. Das heisst ja noch lange nicht, dass man diese automatisch auswertet oder einen persönlichen Nutzen daraus zieht wie z.B. Erstellung von Profilen und Weitergabe der Daten an dubiose Firmen.
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Frierende Schokoholiker und die Zeitumstellung
Crash2001 antwortete auf Widharcal's Thema in Coffeehouse's Themen
Moinmoin zusammen. :e@sy *sich ein paar :e@sy von Felicie schnapp und sich damit in die Kuschelecke verdrügg* :beagolisc -
Das scheint ja genau andersrum als gewünscht zu sein. Wenn ich das richtig verstehe, hat er einen Hostname und will die IP dazu bekommen.
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Na gut, dann wollen wir mal was genauer darauf eingehen. Auf die DVD5 passen 4,7 Gigabyte, bzw. ca. 4,3 Gibibyte. Da die Sl-Prefixe 1996 offiziell neu vergeben wurden und der DVD-Standard afaik erst danach erschien, ist bei der DVD mit Gigabyte auch wirklich das standardkonforme Gigabyte mit dem Faktor 1000 und nicht Gibibyte mit dem Faktor 1024 gemeint. Bei den einseitigen "Grundformaten", von denen die zweiseitigen Formate abgeleitet sind, wurde erstmal grosszügig gerundet. Dann wurde wenn eine DVD aus zwei Seiten besteht, bei dieser die Werte der jeweils verwendeten Seiten addiert (5+5=DVD10, 5+9=DVD14, 9+9=DVD18). Daher spiegelt sich in der Zahl auch nur sehr grob die Grösse wieder und - wie bei DVD18 - liegt ein Gigabyte zwischen der durch die Bezeichnung subjektiv implizierten Größe und der realen Größe. Die Nomenklatur DVD1 bis DVD3 sind Sonderfälle, werden in der Praxis aber eh kaum mehr verwendet. DVD-Typ___Seiten___Schichten__Kapazität_____Anmerkungen DVD-1_____1_______1__________1,5 GByte_____8 cm DVD-2_____1_______2__________2,7 GByte_____8 cm DVD-3_____2_______1__________2,9 GByte_____8 cm <-- 2x DVD1 DVD-4_____2_______2__________5,3 GByte_____8 cm <-- 2x DVD2 (2x2=4) DVD-5_____1_______1__________4,7 GByte_____12 cm DVD-9_____1_______2__________8,5 GByte_____12 cm DVD-10____2_______1__________9,4 GByte_____12 cm <-- 2x DVD5 (2x5=10) DVD-14____2_______1/2________13,24 GByte___12 cm Hybrid-DVD <-- je eine Seite DVD5/DVD9 (5+9=14) DVD-18____2_______2__________17 GByte______12 cm <-- 2x DVD9 (2x9=18) (Die Kapazitäten sind gerundete Werte, weshalb der Wert der zweiseitigen Variante in der Liste nicht immer genau dem doppelten Wert der einseitigen Variante entspricht. Beide Seiten sind jedoch gleich groß.)
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Natürlich. Womit soll das denn sonst zu tun haben? :confused: ein Blick auf Wikipedia hilft oft.
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Hängt also alles - wie schon erwähnt - von den Nutzungsbedingungen der Community ab, solange es nicht um eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" wie Mord o.ä. geht. Dann ist man dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben, vorausgesetzt diese werden überhaupt mitgeloggt... Die IP sollte man bei einer Community aber schon alleine aus Eigenschutz des Betreibers mitloggen.
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Ist das evtl noch ein alter S-ATA-1-Controller? Falls ja, musst du evtl beim Laufwerk einen Jumper setzen, der den richtigen Modus einstellt. Welchen Controller und welches Laufwerk hast du denn versucht miteinander zu verwenden?
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Falls es das nicht war... war es gezeichnet, fotografiert oder comicmässig?
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Dann wäre es evtl hilfreich, wenn du mal sagen würdest, was auf dem Bild zu sehen ist, was du meinst... ...und jetzt sag nicht eine roflnde Kartoffel...
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Nr. 274 - Vom plötzlichen Sommer und Pfingstfeiertagen
Crash2001 antwortete auf LiLSista1988's Thema in Coffeehouse's Soap
@Ntl: *gurrgurrgurr* *Tauben nachmach* So besser? Ein bisschen Spass muss doch nunmal sein. :e@sy @Pinnie: Manche Frauen sind halt Masochisten. Wobei die Haut ja angeblich auch unempfidlicher gegen die Haarausreissschmerzen werden soll, wenn man das regelmässig macht. Ausprobieren würde ich das trotzdem nicht wollen... Aber wir können ja mal fragen, was die Mädels hier dazu so sagen. *zu Ntl gugg*