»Prüfungen sind Glücksspiele!« Diese Meinung ist nicht nur bei Prüflingen
(mit einem schlechten oder nur durchschnittlichen Ergebnis) weit verbreitet. In
der juristischen Literatur gibt es Stimmen, die auch den Prüfungsprozess als
»Lotteriespiel» bezeichnen1, man sprach sogar von einem »rechtsschutzlosen
Freiraum des Prüfers«2. Die Erfolgsquote in Prüfungsprozessen ist weitaus geringer
als üblicherweise im verwaltungsgerichtlichen Verfahren3; einer steigenden
Erfolgstendenz wirkt die Rechtsprechung durch den Aufbau zahlreicher
formaler Hürden entgegen4.
Ausszug: "http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/pruefungsrecht-2_InhaltVz_u_Hauptteil.pdf"