Da würde ich dann aber Widerspruch gegen einlegen
"§ 21 Abschlußprüfung
[...]
(2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren [...] "
Quelle: ITKTAusbV - Einzelnorm
"Die Ausbildungsordnungen sehen für den/die IT-System-Elektroniker/-in, den/die Informatikkauf mann/-frau, den/die IT-System-Kaufmann/-frau sowie den/die Fachinformatiker/-in in der Fach richtung Systemintegration jeweils eine Höchstdauervon 35 Stunden für das betriebliche Projekt und seine Dokumentation vor."
Quelle: https://pao.duesseldorf.ihk.de/musterantrag.htm
Allerdings ist es auch nie falsch gewisse zeitliche Puffer einzuplanen