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Skohlmann

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  1. Da würde ich dann aber Widerspruch gegen einlegen "§ 21 Abschlußprüfung [...] (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren [...] " Quelle: ITKTAusbV - Einzelnorm "Die Ausbildungsordnungen sehen für den/die IT-System-Elektroniker/-in, den/die Informatikkauf mann/-frau, den/die IT-System-Kaufmann/-frau sowie den/die Fachinformatiker/-in in der Fach richtung Systemintegration jeweils eine Höchstdauervon 35 Stunden für das betriebliche Projekt und seine Dokumentation vor." Quelle: https://pao.duesseldorf.ihk.de/musterantrag.htm Allerdings ist es auch nie falsch gewisse zeitliche Puffer einzuplanen

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