jarazul
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Sorry für den Doppelpost aber auf der Seite: Tätigkeitsfelder ist die Antwort. Es sind Developer-Entwickler sozusagen. Was fürn *******. Entwicker, Manager, Manager und Berater. Keine klassischen Admins. Super, dann werd ich wohl oder übel doch Berater. Zum ****en
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Genau richtig wegen den Zulassungskriterien. Da ich am Ende Geprüfter Informatiker sein möchte muss ich den Weg über die OP gehen. Meine Frage ist ja nur, welcher OP passt am besten zum Fisi? In meinen Augen ist es der IT-Entwickler WENN dieser SI-bezogene Lösungen entwickelt. Wenn es ein "normaler" Entwickler sprich Developer ist, natürlich nicht. Wenn das jemand genauer beleuchten könnte, werde ja sicher nicht der einzige FISI sein der sich mal Gedanken über die OPs macht, wäre ich dankbar
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Moin liebes Forum, ich bin zur Zeit 24 Jahre alt und für ein mittelständisches Beratungs/Outsourcing-Unternehmen tätig. Als bisherige Ausbildungen konnte ich den TAI als Einstieg und den FISI erfolgreich absolvieren. Bin jetzt in meinem zweiten Jahr nach der Ausbildung und alles läuft gut Fange dieses Jahr mit dem MCITP SA / EA an und habe bisher einige MCTS mein eigen nennen dürfen. Nun zur eigentliche Frage: Ich möchte auf jedenfall (hab kein Abi/Fachabi) die IHK-Geschichte zum Operativen Professional machen. Habe mich da kurz mal eingelesen und es wie folgt verstanden. Nach meiner FISI Ausbildung + zwei Jahre Berufserfahrung habe ich die Möglichkeit EINE aus VIER vers. Fachrichtungen / Spezialisierungen zu machen: Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin (Certified IT Marketing Manager) Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin (Certified IT Business Consultant) Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager) Da ich Systemadministrator bin, und am liebsten auch bleiben würde, sagen mit die ganzen Berater / Projektleiter Posten eigentlich nicht zu. Meine Frage ist, ist mit dem IT-Entwickler nun ein Anwendungsentwickler gemeint oder entwickelt dieser auch Systemintegrationslösungen? Falls dies wirklich nur ein Anwendungsentwicklungs-bezogener Posten ist würde ich mich mit dem IT-Berater abfinden denn der operative Professional ist nur der Zwischenschritt zum Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin (Certified IT Technical Engineer) oder Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin (Certified IT Business Engineer) (Je nach dem ob IT-Berater oder IT-Entwickler) Hat sich schon mal jemand genauer mit der ganzen Thematik auseinander gesetzt? Was sind eure Erfahrungen? Mir ist schon klar dass ich mit diesem "Titel" kein Studium ersetze. Mir ist auch egal ob nicht der letzte Personalchef jeder 5-Mann-Klitsche weiß was ein operative Professional ist, mir geht es wirklich nur um den Werdegang von FISI > ? > Geprüfter Informatiker / Wirtschaftsinformatiker. Grüße
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an dieser besagten doku bin ich auch interessiert. stoße grad auf die selben probleme, wäre super filou
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auf die gefahr hin einen doppelpost zu machen: habs in nem blog gelesen: The Basics of Single Instance Storage (SIS) in Windows Server 2003 R2 and WUDSS (NAS) 2003 - Gilham Consulting Microsoft Notepad Jetzt mal aus reinem techn. Interesse: Wie läuft das mit der de-duplication über die Installation Files? Haben wir da jemanden mit Hintergrundinfos?
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auf die gefahr hinaus dass ich eine dumme frage stelle: ich plane wds als kleines projekt. nun bin ich das eine oder andere mal über sis gestolpert. hört sich prima an, hab das nur mal bei dem wds vorgänger , ris, gesehen. wie läuft die config / install von wds unter 2k3 r2? gibts das überhaupt noch in der form? ich find nur was von wudss, unified data storage server oder so.. wäre prima wenn einer mit praxiserfahrung bisschen licht ins dunkel bringen kann. DANKEEEEE
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zertifizierung, schritliche vereinbarung...
jarazul antwortete auf jarazul's Thema in IT-Arbeitswelt
ja, der ag möchte gern dass einer der ma eine zertifizierung macht. ist natürlich was tolles, man lernt was neues, und der betrieb kann sich besser verkaufen. nun soll daran aber eine klausel (nicht im arbeitsvertrag sondern extravertrag) geknüpft werden, die klarstellt dass der ma eine gewisse zeit im betrieb bleibt. jetzt ist die frage, ist so ein vertrag ohne zahlung von geld rechtens, ist er es sogar vllt mit zahlung von geld unwirksam? -
zertifizierung, schritliche vereinbarung...
jarazul antwortete auf jarazul's Thema in IT-Arbeitswelt
und diese vereinbarung "muss" man eingehen ohne eine art von leistung zubekommen ausser die zertifizierung? ich könnte mir gut vorstellen, dass diese art von verträgen ohne zahlung von x euro einfach sittenwidrig sind. aber ich kann mich da auch gut täuschen, habt ihr da praxiserfahrung oder, "nur mal gehört" ? -
Moin liebes forum, in unserer firma besteht zur zeit die diskussion einen MA zu einer Zertifizierung zu schicken (passiert hier so gut wie nie). an diese zertifizierung soll aber eine schriftliche erklärung gekoppelt sein die regelt, dass der MA eine gewisse Anzahl an Monaten / Jahren im Betrieb bleibt. Ist das üblich? Ist das rechtens? Habt ihr da Erfahrungen?
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arbeitest du in einem kleinen betrieb wo die atmosphäre familiär ist (ich arbeite in einem) dann glaub mir dass es nicht gut für deinen nächsten arbeitsvertrag ist wenn du dich vor den chef stellst und ihm iwas von seinen pflichten erzählst. in einem großen betrieb war ich noch nie, hier bei uns und in vielen betrieben die ich durch meine azubi-freunde kenne, wärst du der erste der auf der abschussliste stehen würde, garantiert.
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ja das bringt natürlich viel wenn du in nem kleinen betrieb arbeitest deinem chef auf diese " in gesetz a absatz b steht aber DU MUSST hier und da" sicher macht man sich damit beliebt... das bringt 0?! und warum bin ich ausgemustert? ja war vllt ne geile zeit, und macht spazz..bestreit ich nicht, nur in manche lebenssituationen passt das nicht..
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so sieht das aus, und selbst da nur bei einwilligung von dir, ich lass meine akte löschen, braucht ja keiner.
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man man ^^ klaro kann JEDER betrieb deine akte anfordern, gleich nach dem er dein kompletten lebenslauf beim schäublischen stasi ministerium eingesehen hat.. wo lebstn du? orwellsche welt? lies doch erstmal bevor du hier iwas erzählst.. z.b § 25 Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger (Wehrpflichtgesetz) (1) Über jeden Wehrpflichtigen ist eine Personalakte zu führen; sie ist vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die den Wehrpflichtigen betreffen, einschließlich der in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit sie mit der Wehrpflicht in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Nicht Bestandteil der Personalakte sind Unterlagen, die besonderen, von der Person und dem Wehrpflichtverhältnis sachlich zu trennenden Zwecken dienen, insbesondere Sicherheitsakten. Personalaktendaten dürfen ohne Einwilligung des Wehrpflichtigen nur für Zwecke des Wehrersatzwesens sowie der Personalführung und -bearbeitung verwendet werden; dies gilt auch für ihre Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung in automatisierten Dateien. (3) Zugang zur Personalakte dürfen nur Personen haben, die für die in Absatz 1 Satz 4 genannten Aufgaben zuständig sind, und nur soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Ohne Einwilligung des Wehrpflichtigen darf die Personalakte an andere Dienststellen und an Ärzte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung weitergegeben werden, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Wehrpflichtverhältnisses erforderlich ist. Für Auskünfte aus der Personalakte gilt Entsprechendes. Soweit eine Auskunft ausreicht, ist von der Weitergabe der Personalakte abzusehen. Auskünfte an Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung dürfen nur mit Einwilligung des Wehrpflichtigen erteilt werden, es sei denn, dass zwingende Gründe der Verteidigung, die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter höherrangiger Interessen Dritter dies erfordern; die Einwilligung ist auch entbehrlich, wenn die Auskünfte für die Feststellung der Tauglichkeit erforderlich sind. Soweit eine Auskunft für die Feststellung der Tauglichkeit nicht ausreicht, darf die Personalakte an Ärzte außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung, die für eine Wehrersatzbehörde ein medizinisches Gutachten erstellen, weitergegeben werden. Inhalt und Empfänger sind dem Wehrpflichtigen schriftlich mitzuteilen. Ein automatisierter Datenabruf durch andere Behörden ist unzulässig, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (5) Die Personalakten von Wehrpflichtigen sind so lange aufzubewahren, wie dies zur Erfüllung der Wehrpflicht (§ 3 Abs. 3 bis 5) erforderlich ist. Sie sind danach zu vernichten, sofern sie nicht vom Bundesarchiv übernommen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten. würd mich einer beim vorstellungsgespräch nach meiner musterungsakte fragen oder ob ich ein problem damit hätte dass er sie einsehen kann, NATÜRLICH! wo leben wir denn?! und lass mich raten du kommst jetz mit, wenn man nix zu verbergen hat, kann man ja ruhig kooperativ sein...
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bei mir sah es eigt genauso aus, du kannst wenn die musterung ca 2 jahre zurück liegt, eine nachmusterung beantragen. das is dann meist nur die ärztliche untersuchung. ja und oben hab ich schon gesagt was du machst um da nicht hinzugehen^^ klappen tut es 100%, was willst du mehr
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onkelpaddy: selten so was blödes gelesen, sry und wenn der dich arbeitgeber fragen sollte, ja ich wurd t2 gemustert aber habn problem in der leiste und kann daher nich zum bund. fertig. oder du sagst ihm ich hab mich ausmustern lassen weil mein arbeitgeber mir nen unbefristeten arbeittsvertrag angeboten hat und ich meine perspektive in dem betrieb sah, und nicht bei der bundeswehr.. sicher wird der arbeitgeber dich dann nach haus schicken....man man^^ zum ersteller: wenn du drum rum kommst, geh nicht hin, hilft dir nichts, kostet zeit + geld, und das is heutzutage wertvoll^^