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Thomas83

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  1. Also ein Unternehmen mit T... ist es nicht. Die beschäftigten zählen weltweit und ganz so bekannt wie das Unternehmen mit T... ist es dann in Deutschland dann auch wieder nicht.
  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir sehr weiterhelfen wird. Wegen Gewerkschaft: Ich wüßte jetzt nicht, daß es sowas für Unternehmensberater (Technologieberatung) gibt. Wenn doch, dann habe ich jetzt etwas neues dazugelernt. In der BV steht da halt sowas wie Arbeitszeitkonto, wie das geführt wird und vor allem alles mit Erstattung von Reisekosten, Unterbringungskosten, Spesen, ... Von daher, denke ich mal, daß man in diesem Punkt nicht über den Tisch gezogen wird, weil sonst hätten sich ja schon andere darüber aufgeregt, die schon länger in dem Unternehmen sind. Dann denke ich mal, daß in meinem Arbeitsvertrag keine versteckten Fallen eingebaut sind. Gruß Thomas
  3. Hallo, nachdem ich einen Arbeitsvertrag von einer größeren Firma (ca 90000 Mitarbeiter) zugeschickt bekommen habe, habe ich ein paar kleine Fragen dazu (ist nach meinem Informatikstudium mein erster Job und da kenn ich mich da noch nicht so aus). 1. §X Beendigung des Anstellungsverhältnisses X.4. Für den Fall der Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch das Unternehmen verzichtet der Vertragspartner schon jetzt auf die Geldendmachung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Was muß ich darunter verstehen? Bedeutet das, daß wenn mir gekündigt wird mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist die sagen können, daß ich ab sofort nicht mehr arbeiten soll, also direkt mit Bekanntgabe der Kündigung? Bekomme ich dann während dieser Zeit trotzdem mein Gehalt weitergezahlt? (wäre verständlich, da man nachdem man weiss, man ist gekündigt, man Firmengeheimnisse verraten kann und sonstigen Unfug anstellen könnte) 2. Geht in die gleiche Art: Ich weiss, daß es vorkommen kann, daß man nach einer Kündigung ein Ausübungsverbot des gleichen Berufs bekommen kann, wobei der bisherige Arbeitgeber dann aber einen Anteil des vorher erhaltenen Gehalts für diese Zeit weiter bezahlen muß. Muß dies explizit im Arbeitsvertrag stehen, oder ist das allgemeines Recht und es ist immer zulässig, dieses Verbot für 2 Jahre auszusprechen als Unternehmen? 3. Was sind "fakturierbare" Überstunden? Im Zusammenhang: "Für fakturierbare Überstunden gilt die Genehmigung durch die Führungskraft in jedem Falle als erteilt." 4. Eher was Allgemeines: Im Arbeitsvertrag unterschreibt man auch für die geltende "Betriebsvereinbarung Arbeitsordnung" des Unternehmens. Normalerweise kann man bei Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen davon ausgehen, daß darin alles in Ordnung ist, oder? Ich bedanke mich schonmal bei denjenigen, die sich die Mühe machen, und mir helfen meine Unkenntnis etwas zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen Thomas

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