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StefRockah

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  1. Unglücklich schwammig auch die Formulierung in der Einladung der IHK Düsseldorf: Seite 1: "Zudem dürfen Sie ein Tabellenhandbuch [...] ohne ergänzende Notizen (nur für GH1 und GH2) mitbringen..." Seite 2: "[...]Es ist daher zulässig, einen entsprechenden Vermerk mit den technischen Daten dieser neuen Schnittstelle an die vorhandene Tabelle im Tabellenbuch anzufügen." Was bitte ist der Unterschied zwischen einer ergänzenden Notiz und einem angefügten Vermerk? Naja, ich werde mich auf Seite 2 berufen.

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