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Tino-Thü

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  1. Hi, danke für die Antwort. Ich habe jetzt eine Lösung gefunden. Da in meinem Führungszeugnis nichts vermerkt ist, gelte ich nach §53 Absatz 1 des Bundeszentralregisters als unbestraft. Diese Aussage ist vollkommen ausreichend meinte ein Bekannter von mir. Dennoch möchte ich mich für eure Hilfe bedanken! Gruß
  2. Hi, nein, es ist nicht das it-systemhaus der ba. Es ist eine andere Einrichtung. Aber dieses Merkblatt würde mich dennoch sehr interessieren. ich habe letztes Jahr im november eine befristete Stelle angenommen und da brauchte ich auch ein Führungszeugnis. in diesem war kein Eintrag vermerkt. Da ich ja auch jetzt ein Führungszeugnis einreichen soll, werde ich mir ein aktuelles zulegen. Da wird mit Sicherheit auch nichts drinstehen, da der Mist, den ich gebaut habe als Jugendstrafe "verbucht" wurde. Gruß
  3. Hi @ all, Ich habe folgendes Problem. Mir wurde eine Ausbildung als Fachinformatiker in einer staatlichen Einrichtung angeboten, mit einigen Angaben, die mir Kopfzerbrechen bereiteten. Es werden mehrere Dinge von mir verlangt, wo ich bis auf zwei Punkte kein Problem habe. Das ist Einerseits das Führungszeugnis und Andererseits das mitgeschickte Formular der Offenbarungspflicht. - Es ist so: ich habe vor zwei Jahren mal Mist gebaut und bin vom Gericht zu 100 Arbeitsstunden wegen schwerem Diebstahl verurteilt worden. Dies kommt nicht in meinem Führungszeugnis vor, da es eine Erststrafe war. Doch der Arbeitgeber will mit dem Formular "Offenbarungspflicht" alle je bekannten Strafrechtlichen Sachen aufgelistet haben! Nun bange ich um meinen hart erkämpften Ausbildungsplatz. Ich vermute, wenn ich die Sache angebe, darf ich aus diesem Grund die Ausbildung nicht beginnen. Habt ihr einen Rat für mich, wie ich vorgehen kann? Vielen Dank im Voraus. MFG Tino

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