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  1. eure Ausführungen, dass Urlaub aus bestimmten betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann, sind völlig richtig, gelten allerdings (zumindest formal) nicht für Azubis, da diese ausgebildet werden und nicht arbeiten sollen - ein Azubi im Urlaub bedeutet somit (theoretisch) eine Entlastung der Beschäftigten!!! Außerdem hat jeder Arbeitnehmern das Recht seinen Urlaub vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen abzubauen (arbeitsvertraglicher Anspruch!), eine Auszahlung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen oder wenn ein Abbau z.b. bei fristloser Kündigung zeitlich nicht mehr möglich ist! Habt ihr denn keinen Betriebsrat an den du dich wenden könntest???

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