Prüfung von Jahr 05/06 ist ja schön und gut, aber die Prüfung von Sommer 2008 stellt das richtige Ergebnis dar.
die lösung vom jahr 05/06 ist sowas von falsch (typisch ihk):
wenn die leitung kurzgeschlossen wird, kann ja keine spannung mehr auf der leitung sein, denn inzwischen ist irgendeine sicherung flöten genangen oder das ding ist explodiert...
natürlich muss zuerst die spannung getestet und dann kurzgeschlossen werden.
vielleicht hat man das ja vor 4 jahren noch so gemacht, heutzutage wird das jedenfalls so gemacht wie im buch bzw. wie hier: Fünf Sicherheitsregeln ? Wikipedia
zudem ist die Aufgabe 21 vom WISO Teil nicht lösbar, es ist nur eine Antwort möglich.
21. Aufgabe (4 Punkte)
Die Tera & Bite GmbG hat mir Hans Müller einen Ausbildungsvertrag zum Informatikkaufmann geschlossen.
Welche der folgenden Aussagen zur Ausbildung entsprechen den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes?
Tragen Sie die Ziffer von zwei zutreffenden Aussagen in die Kästchen ein.
1. Die Tera & Bite GmbH darf den Ausbildungsvertrag in der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
2. Hans Müller darf den Ausbildungsvertrag auch nach der Probezeit ohne Grund kündigen.
3. Hans Müller, 21 Jahre, hat aufgrund seines Alters einen Anspruch auf eine verkürzte Ausbildung.
4. Die Ausbildung endet immer an dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum.
5. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller am Ende der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.
6. Die Tera & Bite GmbH muss Hans Müller im Falle einer vorzeitig bestandenen Abschlussprüfung die Ausbildungsvergütung bis zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Datum zahlen.
Begründung / Lösung
1. Falsch, denn laut BBiG §22
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
2. Falsch, denn laut BBiG §22
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
3. Falsch, denn nicht das Alter ist entscheidend, sondern die Eignung zur Verkürzung. BBiG §8
4. Falsch, denn die Ausbildungszeit kann auch verkürzt werden und dann endet die Ausbildung auch an diesem Datum (Mit Bestehen der Prüfung). BBiG §21
5. Richtig.
6. Falsch.