Frage:
Können IT-Beauftragte gleichzeitig auch Datenschutzbeauftragte sein?
Antwort:
Von Seiten des hessischen Datenschutzes spricht nichts dagegen, da IT-Beauftragte das erforderliche Know-how mitbringen, welches zur Wahrnehmung beider Aufgaben nötig ist (siehe auch "IT-Sicherheitleitlinie" der Landesregierung, veröffentlicht im StAnz 2004, 3827).
Anderseits bedeutet die Position des Datenschutzbeauftragten auch, die Verantwortung bei eventuellen Datenschutzverletzungen zu übernehmen, die gleichzeitige Ausübung beider Ämter widerspricht dieser Forderung.
Ein anderer, vielleicht viel wesentlicherer Punkt: Beide Aufgaben einer Position aufzubürden wäre aufgrund des entstehenden Arbeitsaufwandes zuviel.
quelle:fraLine - FAQ - IT-Beauftragte als Datenschutzbeauftragte
Jetzt stellt sich die Frage gilt das auch für alle anderen Bundesländer ?
Zudem selber suchen macht schlau. Das "IT-Beauftrager und Datenschutzbeauftragter" bei google eingeben und zack du hast dir selbst geholfen.
mfg Jeronimonino