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Demitter

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  1. Ja das wars wohl gewesen...Auf der Homepage vom Arbeitsamt findet man folgende Voraussetzung: "Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Ziele der Förderung * Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen * Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt * Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit * Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der überörtlichen Ausgleichsvermittlung Die BAB dient insbesonders * der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20 Grundgesetz) * der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz) * der freien Berufswahl (Artikel 12 Grundgesetz)" Außer du gehst mal zum arbeitsamt und erklärst denen, warum du diese Beihilfe trotzdem brauchst...Jedoch sehe ich in deinem Fall keine großen Chancen, weil du keine festen ausgaben hast um deinen "Lebensgrundbedarf" zu decken, da du zu Hause wohnst...

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