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Sassy

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Alle Inhalte von Sassy

  1. Ich würde das ganze in einen Bericht packen. Also erstellst du beispielsweise einen Bericht für deine Tabelle. Dort kannst du dann ein Modul hinzufügen, wo du VBA-Code reinschreiben kannst. Wenn du einen Bericht erstellst, musst du eine Tabelle (oder Abfrage) auswählen, auf die sich der Bericht beziehen soll. Du kannst dann auf die Steuerelemente, die im Bericht zur Anzeige genutzt werden, per VBA zugreifen: (evtl. auch das Me. weglassen, bin mir grad nicht sicher. Musst du mal rumprobieren.)
  2. Für mich ist auch nur e) eindeutig richtig. Die anderen Antworten würde ich alle als falsch einordnen. Auch . Ich versteh das Gesetz so, dass der Azubi nur kündigen darf, wenn er die Ausbildung aufgibt oder wechselt. Das ist für mich nicht grundlos. Wenn er ohne Grund kündigen dürfte, gäbe es die Einschränkung "Ausbildung aufgeben/wechseln" nicht.
  3. Ich kann mir vorstellen, dass einige Ausbilder den Azubis abraten zur BS zu gehen, damit der Azubi die ganze Woche für den Betrieb zur Verfügung steht ud nicht durch die BS-Tage ausfällt. Ist aber nur eine Vermutung. Tante Edit: Stimme also BigVics Aussage voll und ganz zu
  4. Vielen Dank für eure Tipps Ich habe es jetzt mit einem Formular umgesetzt.
  5. Ich war 24 als ich meine Ausbildung angefangen habe und hatte auch ein Informatik-Studium abgebrochen. Ich find es gut, dass ich zur Berufsschule gehe, weil es kurze Tage ohne Stress sind. Ich genieße die Zeit. Ganz nebenbei bekomme ich den benötigten Input für die Prüfungen, ohne sehr viel dafür tun zu müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass es aufwendiger ist, wenn man sich alles selber beibringen muss.
  6. Hallo zusammen, ich habe einen sehr ausführen Access 2003 Bericht erstellt, der mir sämtliche Datensätze aus einer Datenbank anzeigt. Nun möchte ich gerne eine Benutzereingabe hinzufügen die den Benutzer auffordert, einen bestimmten Autor einzugeben. Danach soll nur der Datensatz mit diesem Autor ausgegeben werden. Hat jemand eine Idee, wie es am einfachsten geht?
  7. Hallo zusammen, ich ärger mich mal wieder mit Access rum. Ich habe bisher einen sehr ausführlichen Bericht erstellt. Nun habe ich ein Textfeld und ich möchte den Inhalt des Feldes über ein SQL Statement füllen: SELECT Laenge FROM Strasse WHERE Art = "Fahrbahn". Kann ich dieses Statement irgendwo als Steuerelementinhalt oder ähnlich eingeben? Ich weiss, dass ich dieses Feld füllen kann, wenn ich eine Abfrage mit diesem Statement erstelle. Aber mein Bericht basiert bereits auf einer anderen Abfrage und ich kann keine zweite Abfrage einbinden. Auch möchte ich für dieses sehr kurze Statement keinen Unterricht erstellen. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank schon mal im Voraus.
  8. Ich werde keine BU abschließen. Schließlich habe ich einen Bürojob und den kann man sogar noch machen, wenn man im Rollstuhl sitzt. Nur wenn mir meine beiden Hände abfallen, könnte ich nicht mehr programmieren. Bin auch der Meinung, dass es bei Leuten die beispielsweise auf Baustellen arbeiten mehr Sinn macht. @Bandscheibenvorfall: Ich glaube nicht dass die Zahl im IT Bereich wirklich so groß ist. Darüberhinaus lässt sich sowas durch regelmäßigen und entsprechenden Sport relativ gut vorbeugen. (Mal davon abgesehen, dass ich während meiner Ausbildung gar nicht das Geld habe um Zusatzversicherungen abzuschließen.)
  9. Batch unter XP - Windows Forum vllt hilft dir das weiter
  10. In den Gesetzestexten steht, dass Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit haben und ich denke das gilt vom ersten Tag an. Bei einem qualifiziertem Arbeitszeugnis sieht das natürlich schon wieder anders aus. Das kann man ja erst nach einer gewissen Zeit über jemanden erstellen.
  11. Oder einen User ohne Passwort anlegen. Der Standarduser postgres hat auch kein pw. Ansonsten habe ich in der pg_dump Doku nur folgende Zeile gefunden:
  12. Sassy

    Urlaubstage

    40h an 5 Tagen in der Woche; 28 Tage Urlaub Gleitzeit; Überstunden = Freizeitausgleich
  13. In § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: "Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken." Quelle: dejure.org Ich habe auch bei sonstigen Quellen nichts gefunden, was einen Minijob von §630 ausschließen würde.
  14. Naja ich denke, so pauschal kann man das mit den Notenpunkten nicht sagen.
  15. Natürlich kann der Lehrer das entscheiden. Aber sieh es doch positiv. Ohne Taschenrechner kann er auch nur Aufgaben stellen, die im Kopf lösbar sind. Mit Taschenrechner dagegen kann er Aufgaben mit sämtlichen Schweregraden stellen. OT: Was ist denn eine Breufschule ?
  16. Die Frage nach meinen Stärken und Schwächen kam nicht in jedem Gespräch dran, ich habe mir aber überlegt was ich antworten kann, wenn so eine Frage gestellt wird. Als Schwäche habe ich hier beispielsweise genannt, dass ich handwerklich total unbegabt bin oder musikalisch xD. Die Schwächen die man nennt müssen bzw. sollten nicht auf den Beruf bezogen sein. Über das Unternehmen sollte man natürlich eine Menge wissen. Die Infos bekommt man mittlerweile am besten von der Firmen-Homepage. Schließlich musst du oft begünden, warum du in diesem Unternehmen deine Ausbildung machen / arbeiten möchtest. Und dies kannst du nur, wenn du auch etwas über das Unternehmen weisst. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nicht über das Unternehmen ausgefragt wird, sondern die Frage wird eher so formuliert: "Was wissen Sie über unser Unternehmen?". Da kann man dann erzählen, was man weiss. Allerdings sollte man darauf achten, dass man "erzählt" und nicht nur irgendwelche Stichpunkte runterleiert.
  17. Sassy

    Urlaubstage

    Stimmt, sorry. Ich hab gerade noch mal gegoogelt und die 24 Tage gelten nur bei einer 6 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche gelten also mindestens 20. 20 fänd ich persönlich auch arg zu wenig. Aber bevor du dir sofort eine neue Stelle suchst, sprich doch mal mit dem AG darüber.
  18. Sassy

    Urlaubstage

    Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage.
  19. Ich seh den Zusammenhang nicht. Du fragst dich ob das Verkürzen sinnvoll war, was haben die Prozentzahlen von Anderen damit zu tun? Wie lauten denn deine Pros und Contras zum Verkürzen, bzw. wieso zweifelst du jetzt an deiner Entscheidung?
  20. Laut BBiG darf man einen Ausbildungsplatz zu jeder Zeit fristgerecht kündigen, wenn man einen anderen Beruf ausüben möchte. Wie die anderen schon sagten: Wende dich am besten mit deinem Ausbilder an die IHK.
  21. Windows 7 erstellt doch automatisch Wiederherstellungspunkte, oder? Vielleicht einen vorherigen Punkt wiedereinspielen, sofern vorhanden.
  22. Größere Textdateien schreibe ich immer mit Latex. Ist kostenlos, benötigt allerdings einige Einarbeitungszeit.
  23. In meiner Klasse tragen viele zur Arbeit einen Anzug - weil sie Kundenkontakt haben. In dem Betrieb in dem ich arbeite wird auch ein Anzug getragen, wenn Kundentermine anstehen.
  24. Also ich habe immer eine schwarze Stoffhose und eine weiße Bluse getragen. Auch wenn mein Gegenüber keinen Anzug oder Businessdress anhatte sondern eher normale Alltagskleidung, habe ich mich nicht unwohl oder overdressed gefühlt. Ich habe mir die Anziehsachen so ausgewählt, dass sie meiner Meinung nach dem Anlass entsprechen. Deshalb konnte ich mich auch wohlfühlen. Ich habe nicht darauf geachtet "Was hat der andere an und passen meine Sachen dazu". Ich denke die Kleidungsfrage hängt auch stark vom Unternehmen ab, wo man sich bewirbt. Auch wenn jeder auf Individualität und Wohlfühlen plädiert bin ich der Meinung, dass es gewisse "Dresscodes" gibt. Es gibt genügend Firmen in denen man nur im Anzug auf der Arbeit erscheint. Dort sollte man es tunlichst vermeiden, in Jeans und Pulli aufzulaufen. Andererseits gibt es viele Unternehmen gerade im IT-Bereich, die kein Problem damit haben wenn ein Bewerber Jeans und Pulli trägt. Es gehört für mich zur Vorbereitung aufs Vorstellungsgespräch, dass ich mich über die Firma erkundige und auch versuche herauszufinden, welcher "Dresscode" dort wohl angebracht sein wird. Es gibt also kein allgemeines "Richtig" oder "Falsch". Darüber könnte man tagelang diskutieren, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen.
  25. Ich habe geschrieben, dass ich mein Studium bereits abgebrochen habe. Damit es endgültig wirkt. Ich hab mir gedacht, dass es unschlüssig wirkt, wenn ich schreibe "ich werde mein Studium abbrechen". Oder dass ich mich nur schon mal bewerbe, falls ich eine Prüfung nicht schaffen sollte oder so. Darüberhinaus habe ich geschrieben, dass mir das Studium zu theoretisch war und meine Stärken im Praktischen liegen.

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