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Maniska

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  1. Dann würde ich dir dringend empfehlen, dein XP abzulösen. Du hast kein XP? Dann ist es wohl nicht "genau das selbe"...
  2. Weißt du denn, was in deinem Netzwerk passiert? Stichwort entweder Monitoring oder NAC. Bei Monitoring kann man auch die eventuell bestehende Lösung einfach mal in Frage stellen, gibt es was Neues, irgednwas mit besserem Berichtswesen, schöner, übersichtlicher, einfacher einzurichten...? Im Rahmen eines Projektes wird es dann natürlich keine komplette Migration geben können, aber Auswahl, Tests und jeweils ein, zwei Geräte pro zu überwachender Hostklasse (Linux, Win-Server, Drucker, Switche) mit Beispielkonfigurationen. Natürlich kommen dann nach und nach alle drölzigtausend Hosts rein, aber das dann eben nicht im Rahmen des Projektes. Ein NAC System (Network Access Control) gibt auch ein super Projekt ab. Damit kann man auch nicht fertig werden in 35 Stunden, aber eine Grundlage für eine strukturierte Einführung schaffen (Auswahl, Grundkonfig und Beispielkonfiguration). Ggf. schon mit Fahrplan "was muss sich noch ändern" wenn eingesetzte Hardware Marke "tut halt noch und tut nicht weh" doch langsam mal ersetzt werden muss. Zudem macht es ggf. auch Sinn, komplett verwobene oder auch zweckentfremdete Systeme wieder aufzudröseln und durch vernetzte aber eigenständige Systeme zu ersetzen? Du musst keine komplette Migration in deinem Projekt durchführen, du musst darlegen warum du dich für System XYZ entscheiden hast, warum ein Wechsel auf lange Sicht Sinn macht. Zum Zeigen dass du nach Anleitung klicken kannst reicht eine Testumgebung.
  3. Beleidigungsschwerkampf sagt dir was?
  4. Oh, das ist ein solch übles Klichee
  5. Ja? Und? Bzw warum sollte das ein Grund sein dort hin zu wollen und nicht so weit weg wie möglich?
  6. Hmpf.. Erster Tag nach 2 Wochen Urdings und schon wieder das Gefühl urlaubsreif zu sein. Ich glaub ich muss mir langsam mal was anderes suchen.
  7. Dafuq? Vielelicht in den USA, in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung durch den AG bestimmte Kriterien erfüllen: "Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (z. B. Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe." Diese Gründe müssen nicht nur behauptet sondern im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht auch belegt werden können. Wenn du den Link von mir gelesen hättest, müsstest du diese Frage nicht stellen... Aber um mal klarzustellen, und unter der Prämisse dass der Betrieb min 10 MA hat: Probezeit ohne gesetzlichen Kündigungsschutz (<6 Monate im Betrieb): Beidseitig was vertraglich als Kündigungsfrist vereinbart wurde, i.d.R: etwas mit 14 Tagen Probezeit mit gesetzlichem Kündigungsschutz (>6 Monate im Betrieb): Beidseitig was vertraglich als Kündigungsfrist vereinbart wurde, i.d.R: etwas mit 14 Tagen; ODER (da bin ich mir nicht sicher) wenn einen der Vertrag schlechter stellt als die ges. Regelung könnte hier auch die gesetzliche Regelung schon greifen, das mösste man aber einen Arbeitsrechtler fragen wie das konkret ausschaut. keine Probezeit und gesetzlicher Kündigungsschutz (>6 Monate im Betrieb): Was vertraglich vereinbart wurde, WENN längere Fristen für beide Seiten greifen, sonst vertragliche Frist für AG, gesetzliche Frist für AN. Es geht also nicht zu sagen, der AG kann mit 1 Monat kündigen, der AN mit 2 Monaten. Ein Pasus mit "die verlängernden gesetzlichen Regelungen aus § 622 BGB gelten für beide Seiten" ist gültig, also hat in dem Fall ein AN mit 5 Jahren Zugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
  8. Also hattest du vor zu verkürzen und bist im Winter durch die Prüfung gefallen? Darf man fragen warum es da nicht geklappt hat, schriftlich oder Präsentation/FG oder beides? War dar damals und jetzt dein Thema für die Projektarbeit? Glatte 6 kann ich mir auch eigentlich nur mit Plagiatsvorwurf erklären, vielleicht noch mit dem sehr konkreten Verdacht auf ein Phantasieprojekt. Oder komplett an den Vorgaben zur Doku vorbei. Oder *trommelwirbel* zu spät eingereicht? Wenn Abgabein schriftform bis spätestens Tag X, dann muss es an Tag X auch zu normalen Zeit (Geschäftszeit) angekommen sein.
  9. AC/DC ist z.B. so eine Band, da könnte ich mir in den Hintern beißen die nie (in Originalbesetzung, Axel wollte ich nicht) live gesehen zu haben. "Preis egal" natürlich in Verbindung mit "will ich unbedingt mal gesehen haben". Wobei...bei Helene Fischer wäre der Preis auch egal, ich würde nie hingehen :D Für Elton John würde ich keinen dreistelligen Betrag bezahlen, dafür habe ich zu wenig Berührungspunkte mit seiner Musik gehabt auch wenn mich seine Show durchaus reizen würde, aber halt nicht zu dem Preis.
  10. Nicht nur theoretisch, das ist auch praktisch so. Genau wie mit der Frage nach einer vertraglich vereinbarten Probezeit, zumal es sehr untypisch ist dass der AN datrauf beseteht, das riecht nicht nur leicht nach "der will sich umgucken" das stinkt zum Himmel. Ich denke mal die Frage ob der TE dort eine Zukunft sieht oder nicht kann nur er/sie selbst beantworten und ist davon abhängig ob ein schriftlicher Vertrag nachgereicht wird und wenn ja welchen Inhalt der hat. In dem Fall wäre ich relativ schmerzbefreit, der AG ist selbst schuld dass er in der Situation ist, mein Job ist es nicht, ihm entgegen zu kommen, und das schon gar nicht "kostenlos". Kündigen wird nicht so einfach, da eben keine Probezeit und bei Übernahme aus der Ausbildung sofortiger Kündigungsschutz sofern min 10 MA im Betrieb (Quelle auch wenn das die IHK Karlsruhe ist, die Gesetze gelten in ganz Deutschland). Also "einfach mal rauswerfen weil aufmüpfig" ist nicht. Das meinte ich als ich gesagt habe mit der aktuellen Situation ist der TE in einer sehr bequemen Ausgangslage.
  11. Da ich mit der Musik (unfreiwillig) groß geworden bin, meine Mama in Stuttgart war und mir einen Mitschnitt von "In the Air tonight" geschickt hat musste ich nach ca der Hälfte anhören ganz dringend Karten bestellen. Beim Preis habe ich dann auch kurz aber heftig gezuckt (Yay, Zürich). Allerdings, wie oft wird der Herr noch auf Tour gehen (können) und günstiger wird es nicht mehr werden. Mittlerweile gibt es ein paar Künstler bei denen ich mir sage "Preis egal", weil ich weiß dass ich mich nur ärgern werde wenn ich die Gelegenheit verpasst habe sie zu sehen. Nächstes Konzert ist In Extremo auf dem Hohentwielfestival das - ironischerweise - nicht auf dem Hohentwiel sondern auf dem Marktplatz Singen stattfinden wird. Wurde aber erst geändert als die Karten schon da waren.
  12. Es gibt keinen (schriftlichen) Vertrag. Dieser ist auch nicht (mehr) notwendig da er duch konkluentes Handeln zustande kam -> AN kommt zum arbeiten, AG nimmt die Arbeitskraft an. Da keine Rahmenparameter vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen, die da besagen "4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende".
  13. Nicht die Routen, sondern die Regeln was aus VPN1 nach VPN2 gespröchen werden darf. Du wirst sicher eine Regel haben was aus VPN1 nach/von LAN (oder wie das bei dir heißt) darf und von VPN2 nach/von LAN. Wenn du jetzt keine Regel hast die den direkten Zugriff VPN1 nach/von VPN2 regelt...
  14. Entweder das, oder in der Forti ist nicht hinterlegt dass man aus VPN1 auch in das VPN2 reinlinsen darf und umgekehrt.
  15. Anfangen mit erst einmal die ganze Installations der Drucker hinterfragen: Hast du ein eigenes VLAN für die Druckerinfrastruktur? Wenn nein, warum nicht, bzw was spricht dagegen das jetzt einzuführen? DHCP mit Adresslease oder feste IP? Hat m.E. beides Vor- und Nachteile, muss man sich mal überlegen... Bei der Gelegenheit das Webinterface (sofern vorhanden) mit einheitlichen Passwörternj absichern, nicht benutzte Protokolle deaktivieren (HP-Arbeitsplatzdrucker sind da gerne mal offen wie ein Scheunentor, Zebra Drucker haben FTP und USB standardmäßig aktiviert...) Wenn du sowieso jeden Drucker anfassen musst, vielleicht auch in ein Monitoring aufnehmen, dann bekommst du mit wenn einer (länger) Offline ist. Bringt natürlich wenig wenn die Geräte bei nichtbenutzung ausgeschaltet werden. Werden noch alle Drucker benötigt/sind diese überhaupt alle noch vorhanden und dort wo sie laut Beschreibung auch sein sollten? Die Dinger bekommen auch gerne mal Füße und der Drucker der ursprünglich mal für den Versand gedacht war steht nun im Einkauf oder andersrum... Ansonsten was der Chief sagt: Möglichst einheitliche und aktuelle Treiber für die Druckermodelle installieren
  16. Moin moin, uff bin ich müde. Aber Phil Collins hat sich gestern echt gelohnt :)
  17. Von dem was du erzählst wäre es auch nicht schade drum... Aber nicht erwischen lassen
  18. Das ist zwar ein Jahresbrutto von 30.550€, aber ist es das wirklich? Selbst in Tarifverträgen gibt es Ausnahmen bei denen ein 13 Gehalt nicht gezahlt werden muss. Ansonsten ist alles was über 12 Gehälter hinausgeht sehr oft freiwillig, also nicht einplanbar. Daher kann ein Jahresgehalt von 30550€ auf 12 Gehälter etwas ganz anderes sein wie der selbe Betrag in 13 oder 14 Gehältern.
  19. Sooo, und jetzt athmen wir alle einmal tief durch, wenn es sein muss auch mehrmals, zählen bis 10 (oder weiter) und kommen wieder ein bisschen runter. Und es wäre auch nett, wenn die persönlichen Extreme in private Nachrichten ausgelagert werden und wir zum Thema zurückkommen.
  20. Ich finde, dass das ein bisschen ein Gschmäckle hat, ich denke auch dass du bei dir in der Region definitv bessere Angebote bekommen kannst. Ich kenne es maximal so, dass der Frischling für die Zeit der Probezeit etwas weniger bekommt und nach der Probezeit auf Wunschgehalt angehoben wird. Allerdings keine 50% weniger sondern vielleicht bis zu 10%, alles andere ist in meinen Augen unseriös. Jeder Neue kostet Einarbeitungszeit, selbst mit 30 Jahren BE muss man sich erst mal an eine neue Umgebung gewöhnen, neue Strukturen lernen...
  21. WIe du richtig erkannt hast bist du kein Arbeitnehmer. Für dich gilt weder das Arbeitszeitgesetz noch musst du deine Stunden erfassen (außer das was du dem Kunden in Rechnung stellen willst). Sobald du angestellt hast, müssen deren Stunden erfasst werden, wozu aber prinzipiell auch jetzt noch eine selbstgeführte Excelliste ausreicht.
  22. Wozu? Gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende sollte kurz genug sein und gilt für beide Seiten.
  23. Alles bis Mittwoch von ihm unterschreiben lassen, damit fehlt dir maximal ein Monat bis zur Prüfung (an Unterschriften). Entweder es findet sich jemand der in Vertretung unterschreibt (Personal, GF, Gärtner...) oder einer der Prüfer hier im Forum sagt ob das schlimm ist wenn die letzten Wochen fehlen weil der Ausbilder gerade nicht da war. Mit welcher Begründung wird denn diesmale eine bezahlte Freistellung für das Vorstellungsgespräch verweigert?

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