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Maniska

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  1. Wo genau siehst du einen logischen Zusammenhang zwischen und ? Nur weil die Lehrerin als eine von drei Personen in dem PA sitzt und sich (verständlicherweise) zurückhalten will, bedeutet dass noch lange nicht, dass die beiden anderen Mitglieder des PA keine gezielten Fragen stellen können und werden. Sie hat dir im Vorfeld mitgeteilt, dass sie in deinem PA sitzen wird, damit du dich darauf einstellen kannst. Sie hat dir zusätzlich gesagt, dass sie aus Prinzip in solchen Situationen ihren Schülern keine Fragen stellt, damit du nicht in der Prüfung anfängst zu hirnen "warum fragt die nix???" Übersetzung: " Hey Pagefreak, nicht erschrecken, ich sitzt in deinem PA. Aber mach dir keine Sorgen wenn ich dir keine/kaum Fragen stelle, das hat nichts mit dir zu tun, sondern damit dass ich deine Lehrerin bin/war und ich dich nicht reinreiten will"
  2. This! Vor allem der Teil mit dem Pendeln! Alles was geht ins HO, das entlastet die AN, da keine Pendelzeit, das entlastet die AG, da weniger Bürofläche nötig, das entlastet die AN die vor Ort kommen müssen da weniger auf der Straße los, weniger Parkplatzprobleme und - dadurch dass die HO-ler wohnen können wo sie wollen - ggf. geringere Mieten in Arbeitsplatznähe (zB Stuttgart, wenn all die Bürohengste die aktuell zu Daimler, Bosch, Siemens, LBBW... pendeln das nicht mehr tun müssen und auch nicht mehr in Pedelreichweite wohnen müssten...).
  3. Na dann kannst du hoffentlich einiges dazu sagen, was bei einer WLAN Ausleuchtung im Bunker so an Besonderheiten mit dazu kommt. Und vor allem kannst du dem neugierigeren PA dann sicher auch erklären, wie du diese besonderen Herausforderungen gelöst hast. Keine Ahnung wie viele PAs/Prüfer es in Berlin gibt, wie viele davon hier im Forum aktiv sind und wie viel Anträge es zum Thema "WLAN im Bunker" dieses Jahr gab. Aber falls es an der Stelle auch nur ein Match gibt (Prüfer hat passenden Antrag vorliegen und ist hier unterwegs), dann hast du jetzt ein Problem.
  4. Kurze Auflösung: Die Rechte waren explizit und auf Datenbankebene gesetzt. Wer und warum? Keine Ahnung... Aber zumindest isses jetzt weg.
  5. Wie gesagt, schriftlich seh ich kein Thema, aber wenn es (auch) mit der Projektarbeit hapern sollte, wird es schwer diese ohne Betrieb zu absolvieren. Denn wie du selbst sagt "wenn er eine Stelle nachweisen kann". Wenn! Warum sollte ihm jemand diese Stelle geben? Aus reiner Nächstenliebe sicher nicht und soo schlecht ist der Markt aus AG Sicht nun auch nicht, dass man sich unbedingt einen einen schlecht ausgebildeten Prüfungsdruchfaller ans Bein bindet um ihm seine Abschlussarbeit zu ermöglichen. Nur weil DEINE IHK in DEINEM Fall so entschieden hat, bedeutet das nicht, dass die selbe IHK bei einem anderen Prüfling genau so entscheiden muss. Und schon gar nicht, dass eine andere IHK das auch tut. Nein, die Pläne sollte man JETZT machen, um im Fall der Fälle schnell genug reagieren zu können. Nicht dass man nur deshalb eine Frist verpasst weil man nicht wusste dass sie existiert. Frühzeitig kümmern, wen das nicht macht braucht sich hinterher nicht zu beschweren.
  6. Was hoffentlich auch wahrheitsgemäß von dir in deinem Berichtsheft dokumentiert und vom Betrieb abgezeichnet wurde? Wer steht als Ausbilder in deinem Ausbildungsvertrag? Diese Person ist dafür verantwortlich dass du richtig ausgebildet wirst. Entweder indem sie dich selbst ausbildet, oder diese Aufgabe delegiert und die Ausbildung aus der 2. Reihe überwacht. Was genau meinst du mit "extern" absolvieren? Was du machen solltest: Nimm deinen betrieblichen Ausbildungsplan (der muss dir eigentlich mit dem Ausbildungsvertrag übergeben worden sein) und wenn du den nicht hast, den Ausbildungsrahmenplan für Fachinformatiker, schnapp dir deine Ausbilder, den Plan und dein Berichtsheft und verlange eine Erklärung wann genau er gedenkt dir welche Dinge beizubringen. Immer daran denken, wenn du nicht richtig ausgebildet wurdest (und das durch den Berichtsheft belegen kannst), kann es sein dass dein Ausbildungsbetrieb schadenersatzpflichtig sein kann, weil er seinen Teil des Ausbildungsvertrages nicht eingehalten hat. Näheres dazu kann dir aber die IHK und/oder ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen. Wichtig ist, dass du, falls du wirklich durchgefallen bist, deinem Betrieb zu verstehen gibst, dass du die Ausbildung weiterführen willst. Als Alternative kannst du anbieten die Ausbildung dort zu verlängern und zu 100% im HO selbständig zu lernen. MEP Mündlicher Ergänzungsprüfung. Dann geh jetzt zur IHK, so schnell wie möglich. Und wenn es dir nichts mehr bringt, dann vielleicht dem Azubi der nach dir kommen würde. Aber bei der IHK kann man dir zumindest deine Möglichkeiten aufzeigen. Ja und nein, wenn er "nur" schriftlich durchgefallen ist, mag das vielleicht noch gehen, was aber, wenn er das betriebliche Abschlussprojekt auch neu machen muss? Projekt ohne Betrieb? Finde ich jetzt hierzu nichts: https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874 Ich würde: abwarten, nebenher meine Optionen in Erfahrung bringen (IHK, ASAP), hoffen dass es geklappt hat, Plan A je nachdem welche Optionen sich unter Punkt 2 ergeben haben, Plan B: Ausbildung dort verlängern wenn ich muss,
  7. @NoUserNameException <curiosityMode> Magst du uns hier ein Update geben, so es eins gibt? </curiosityMode]>
  8. Was gibt es denn sonst für Systeme in die ggf. noch automatisch mit angefahren werden können? Welche HCM-Software wird eingesetzt, bzw. welche ist ggf. in Planung? Welche Art von Terminals wird eingesetzt, und sollen diese beibehalten werden können? Ich würde mich mal mit HR (und ggf. FiBu) in einem "Wünsch dir was" Meeting zusammensetzen und gucken was die denn gerne hätten.
  9. Wenn das (ggf. erste) Bewerbungsgespräch am Hauptsitz geführt wird und nicht in der Niederlassung in der ich schlussendlich eingesetzt werde (oder es eine 100% HO Stelle sein soll) ist es mir eigentlich egal wo ich hin muss, solange der AG die Reisekosten trägt. In jedem Fall möchte ich meinen zukünftigen Arbeitsplatz und meine direkten Kollegen sehen. Sollte das nicht möglich sein, weil das FG nicht an dem Standort stattfindet an dem ich letztendlich eingesetzt werde, dann brauchts da eben noch ein Zweitgespräch. Warum soll der Bewerber rumeiern mit "ich kann leider nicht, ich muss an dem Tag meinen Goldfisch bügeln" statt offen zu sagen "sorry, aber so gehts nicht Leute". Wenn der "Erstkontakt" schon Bauschmerzen verursacht, warum dann groß hinterher rennen (solange man nicht muss).
  10. Dir ist schon klar, dass der Azubi eine 6 in der AP1 hat, also dem, was früher die Zwischenprüfung war, jetzt mit in die Abschlussnote zählt und meines Wissens nach immer noch schriftlich abgelegt wird. Wie sollen da die Prüfer (welche Prüfer, da gibt es nur die Aufsicht) auf den Prüfling eingehen, der vor seinem Blatt sitzt, sich gerade nicht mal mehr an seinen eigenen Namen erinnern kann und jede Sekunde mehr Panik bekommt? Und ja, dass dann "nichts rüberkommt" charakterisiert einen totalen Blackout. Aber wie gesagt, beim Azubi des TE sehe ich eher komplette Verweigerung und/oder Desinteresse.
  11. Da alles was da drin steht auch in der Prüfung drankommen kann... Ja, es wäre hilfreich sich alles potentiellen Inhalte angeschaut zu haben, alles andere ist "Mut zur Lücke". Vor allem weil die Schnittmenge "Inhalte Prüfung nach alter Ordnung" und "Inhalte Prüfung nach neuer Ordnung" noch eine große Unbekannte ist. Kann man machen, nur gibt es wie gesagt noch nicht genug Prüfungen nach neuer Ordnung um da eine Wahrscheinlichkeit der Themen herleiten zu können.
  12. Das hat niemand gesagt. Die alten Prüfungen nach alter Ordnung rechen nicht aus um alle Inhalte der Prüfungen nach neuer Ordnung abzudecken. Sprich hier reicht es nicht alle Inhalte alter Prüfungen zu kennen um als gut vorbereitet zu gelten. Alte Prüfungen nach neuer Ordnung sind noch nicht in der Menge vorhanden um einen Überblick über die abfragbaren Themenfelder zu bekommen. Also reicht er hier auch inhaltlich nicht. Beide Sorten alter Prüfung bieten aber gute Möglichkeiten mit den Fragestellungen der IHK vertrauter zu werden und die Prüfungssituation zu üben. Du musst dir schon selbst zusammen suchen WAS du lernen musst (alte Prüfungen können hier ein Anhaltspunkt sein, müssen aber nicht). Ob du die Inhalte verstanden hast, kannst du dann wunderbar anhand der Aufgaben in alten Prüfungen testen.
  13. Das ist so pauschal weder richtig noch fair. Man kann auch durchaus sehr gut auf eine Prüfung vorbereitet sein und trotzdem ungenügende Leistung (=Note6) abliefern. Dafür muss man in der Prüfungssituation nur einen Blackout haben. So etwas kann jedem passieren und das ist auch keine Schande wenn es passiert. Ich bezweifle allerdings nach den Erzählungen des TE ernsthaft, dass so etwas in der Situation seines Azubis der Fall war.
  14. Joar, stimmt schon, ABER wenn der Azubi keine Kündigungsschutzklage einreicht, ist es völlig egal was im BBiG steht. Und genau darauf - nämlich dass er wie immer nichts tut und es einfach aus sitzen will - könnte man es in dem Fall ankommen lassen. Arbeitsverweigerung, oder wie hier das missachten von Anweisungen (unverzügliches Vorlegen des Zeugnisses etc.) allerdings schon, zumindest wenn sie gehäuft auftreten und auch Abmahnung erfolglos bleiben.
  15. Irgendwie ist mir nicht ganz klar, welche Schritte der Ausbilder/der Ausbildungsbetrieb seit September unternommen hat. Damals war der Azubi noch Minderjährig, gab es mal ein Tachelesgespräch mit den Eltern? Oder fühlbare Konsequenzen, also ggf. halt mal wirklich eine Abmahnung für Verhalten XY. Was vor der Volljährigkeit eben noch ein wenig wirksamer hätte sein können, da man dann eine Unterschrift der Eltern einfordern könnte, sprich sie es definitiv mitbekommen. Ansonsten eben beim nächsten abnahmefähigen Fehlverhalten diese Karte auch ziehen, auch wiederholt (nur nicht zu oft, das ist wie "ich zähle bis 3...") oder wenn ihm wirklich alles egal ist kann man es auch drauf ankommen lassen und ihm kündigen. Falls er nicht rechtzeitig dagegen vorgeht (bei "mir ist alles egal" nicht unwahrscheinlich) und gegenüber den Eltern genauso unkommunikativ ist werden die es auch nicht rechtzeitig für eine Kündigungsschutzklage mitbekommen. Fände ich persönlich zwar komplett schaden diese Schritte zu gehen, aber wahrscheinlich würde es dem Azubi mittel- bis langfristig sogar gut tun.
  16. Ich nenne die Zahl, die ich gezwölftelt jeden Monat mindestens auf meinem Konto sehen will. Sprich, nenne ich 60k brutto, dann bedeutetet das, dass ich monatliche 5k oben auf dem Lohnzettel stehen haben will. Wenn/Falls ein AG Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni... zusätzlich bezahlt, dann höre ich mich nicht nein sagen. Da diese Zahlungen aber im Regelfall immer "freiwillig" sind, daher kein Anspruch darauf besteht und diese ggf. auch mal wegfallen können...
  17. Falsch, nach der Neuordnung der Fachinformatiker 2020 gibt es nur noch eine, bundeseinheitliche (diesmal wirklich) Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Fachinformatiker.
  18. Solange das Zeug noch einen Buchwert hat, auf jeden Fall. Wenn es vollständig abgeschrieben ist, sollte man das auch erwähnen, und sich darauf einstellen, dass im FG Fragen Rund um die Themen "Abschreibung", "Produktlebenszyklus" und "Wartungsverträge" auftauchen könnten. Plus, falls es vollständig abgeschrieben sein sollte, ist es relativ sicher auch nahe an EOL. Dann stellt sich natürlich die Frage, warum ein neues Produkt auf veralteter Hardware eingeführt wird.
  19. Also stellt man den Chef vor die Wahl "entweder bin ich AU, oder ich darf HO arbeiten". Natürlich nimmt dann der Chef HO. AU = Arbeitsunfähig != Bettlägerig oder Koma. Und auch "nur" ein verstauchter Knöchel kann bei einem reinen Büroarbeitsplatz zur AU führen. Spätestens wenn man laut Arzt das Bein hochlegen und kühlen soll. Ich weiß, die Helden der Arbeit sehen das gerne mal anders, aber das ist nicht mein Problem.
  20. Leute... Redet ihr eigentlich gerade mit Absicht aneinander vorbei?
  21. Beim Thema "schulpflichtige Kinder" wird auch gerne übersehen, dass es Abstufungen gibt. Ja, gemeinsamer Urlaub geht nur wenn alle Frei haben, also in den Schulferien, ABER - je nach Alter und Entwicklungsstand ist es nicht unmöglich ein Kind ein paar Tage tagsüber nicht rund um die Uhr zu betreuen. Alles ab Klasse 5 muss geistig so weit sein, dass es kein Weltuntergang ist, wenn an einzelnen Tagen zwischen 8 und 16 Uhr niemand da ist. - Keine Ahnung was in den letzten 20 Jahren passiert ist, aber ich war ab der Realschule (also Klasse 5) in den Pfingst- und Sommerferien eigentlich durchgehend im Freibad, ebenso der Großteil meiner Altersgenossen. Sprich, dem Alter entsprechend irgendwann gegen Mittag aufgestanden, gegessen was der Kühlschrank hergab und ab ins Freibad (Jahreskarte sei dank). Betreuung? War weder notwendig noch erwünscht. Wie wird denn dann eigentlich das kinderlose Paar betrachtet bei dem eine Person Lehrer, Kindergärtner oder sonstige feriengebundene Betreuungsperson ist? Die können auch nur in den Feiern gemeinsam Urlaub machen. Und das Ganze nicht "nur" bis die Kinder alt genug sind, sondern für immer, bis zur Rente/Pension. Oder der MA ohne Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte aber mit Beutekind? Oder es wir jährlich mit dem BR ausgehandelt, gerade wenn es um die Zeit "zwischen den Jahren" oder um Brückentage um Feiertage geht, die nicht jedes Jahr an den Daten liegen (Donnerstage um Pfingsten) oder an einem fixen Datum und demnach nicht jedes Jahr "brückig" werden (Neujahr, 6.Januar, 1. Mai, 3. Oktober, 31.Oktober/1.November, Weihnachten).
  22. Du denkst dir? Also noch nicht sicher? Doofe Frage, aber wer hilft, wenn die Server während der Inventur streiken? Oder wenn während der Erstellung des Jahresabschlusses die Systeme für die FiBu ausfallen? Ein MA im Urlaub hat schon per Definition keine Bereitschaft,kann also nicht angerufen werden. Daher wird es gar nicht möglich sein, dass die komplette IT nicht verfügbar ist. Abgesehen davon sind solchen ruhigen Tage der ideale Zeitraum um Wartungen mit Downtime (Firmwareupdate auf Netzwerkkomponenten, Hardwaretausch...) durchzuführen oder auch diverse Szenarien aus dem Notfallhandbuch (Simulierter Stromausfall, Disaster Recovery Szenarien, ...) durch zuspielen und zu üben. Oder man nutzt die Zeit ganz platt, und bringt die Verkabelung der Unterverteiler wieder in einen vorzeigbaren Zustand.
  23. Ich würde mal behaupten, dass: 1. wir uns im Rahmen des Abschlussprojektes einer Ausbildung nicht auf dem sprachlichen Niveau einer wissenschaftlichen Arbeit befinden 2. es nur eine endliche Anzahl an Themen für ein Abschlussprojekt gibt 3. es nur eine endliche Anzahl an grammatikalisch nutzbaren Formulierungen gibt -> Irgendwann ist jeder Satz, jeder Text und schlussendlich auch mal jede Doku schon mal "so oder ganz ähnlich" geschrieben worden. Es liegt dann am PA den Verdacht auf ein Plagiat zu bestätigen. Solange der PA nicht extrem sicher sein kann, dass das Projekt nicht selbst durchgeführt wurde (und wie @charmanta schon sagte, da hat ein PA so seine Möglichkeiten). Ein Prüfling der sein Projekt selbst durchgeführt und seine Doku selbst geschrieben hat, hat im Regelfall nichts zu befürchten.
  24. Wie oft habt ihr Abstimmungsmeetings (bzw. Dailymeetings) und wann fangen eure Meetings frühestens an? -> Es gibt für den 1st Level ein Daily, zu dem die Admins dazu können/sollen um anzukündigen wenn Änderungen anstehen die zu anfragen an den 1st Level führen könnten, und 1x die Woche wird dieses Meeting als Weekly verpflichtend für die Admins erweitert. -> Im Regelfall zwischen 9:00 (Anfang) und 17:00 (Ende) Uhr, außer man muss mit China/USA reden, dann wird es auch mal früher/später. Kollegen in D die mich gerne nach 17 Uhr einladen wollen bekommen als Alternativtermin 7:00 vorgeschlagen. Da das dann auch wieder keiner will, kommt relativ schnell eine normale Zeit bei raus Wieviel Urlaubstage verplant der AG ? (Brückentage, Weinachtzeit, ... ) -> Keine. Da auch an Brückentagen bzw zwischen den Jahren ein Admin erreichbar sein muss, werden diese Tage (möglichst) gerecht im Team verteilt und bei Bedarf ausgewürfelt. Könnt ihr Überstunden aufbauen und ganze Tage frei nehmen? -> Ja und Ja, auch mehrere Tage am Stück. Wieivel Urlaub müsst ihr 24.12 und 31.12 nehmen (wenn ihr da frei haben wollt)? -> Je 1 Tag, alternativ zur Arbeit kommen und um 13 Uhr abhauen. Wie oft dürft ihr im Home Office arbeiten? -> Laut BV 2 Tage/Woche, nach Absprache auch mehr möglich.
  25. Da gibt es genug, vor allem für ein Problem, das eigentlich keins ist. Man plant als Gruppe am Ende des Alten, bzw. am Anfang des neuen Jahres den Urlaub für das kommende/aktuelle Jahr soweit, das alles bis auf 1 Woche pro MA (mehr oder weniger) fest verplant ist. An diesem Plan orientiert sich dann die Projektleitung, und legt Deadlines so, dass diese nicht mit den Urlaubswünschen in Konflikt geraten. Das ist mehr als "nur" die Urlaubsvertretung. Vertretung ist "grundsätzlich läuft alles und im Projektgeschäft ist nichts so wichtig, dass es nicht bis nach seinem Urlaub bleiben bleiben könnte". Als Vertretung schauen ich, dass das Zeug vom Kollegen nicht an die Wand fährt, bzw er das System in dem Zustand wiederfindet in dem er es mir hinterlassen hat (im Schlimmsten Fall mit Fingerbusdrücken vom DL, wenn es gar nicht anders ging). Sein Projektgeschäft mit erledigen gehört da aber nicht mit dazu.

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