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Maniska

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  1. Bei uns macht das mittlerweile ein externer DL, davor habe ich die Platten gesammelt und wenn ich schlechte Laune hatte bin ich damit in die Werkstatt, hab mir nen handlichen Fäustel geschnappt und mich abreagiert. Anschließend die Platten mit einem 10er Bohrer durchlöchert und die "Kleinteile" rausgeschüttelt und die Mülltüte zum magnetisierten Metallschrott gestellt.
  2. Passt schon Denk aber daran: Dein Projekt ist nicht, eine Software zu konfigurieren die jemand anderes ausgesucht hat, sonder deine Aufgabe im Rahmen des Projektes ist es, eine Problemstellung (was ist das Problem, wenn Assett-Management die Lösung ist?) zu analysieren und anhand nachvollziehbarer Kriterien die für diese Situation beste Lösung zu evaluieren. Schau dir auf jeden Fall die Zeitplanung in deinem Link an: es geht extrem viel Zeit in die Vorbereitung und Planung, die Umsetzung ist im Gegensatz dazu "relativ" schnell durch (26h Planung und Doku vs. 9h "Machen"). Such dir auch noch andere Anträge raus, egal zu welchem Thema und schau dir da mal an was so vorgeschlagen/bemängelt wurde. Dir rennt langsam die Zeit weg, der Antrag muss dieses Mal durchflutschen ;).
  3. Und wenn du jetzt denkst "geil, genau das will ich ja machen", den Antrag entsprechend umformulieren solltest können zwei Dinge passieren: - Antrag wird abgelehnt weil das Thema durch die vorherigen Anträge verbrannt ist - Antrag kommt durch weil der PA alles an Augen zudrückt und du fliegst dann durch weil die fachliche Tiefe nicht reicht In beiden Fällen wird sich der PA aber zu 99% verarscht vorkommen wenn du einfach nur den Arbeitsauftrag abarbeitest nachdem dir nicht nur ein- sondern zweimal gesagt wurde dass das nicht reicht. Spätestens bei Fragen zu "warum so und nicht anders, welche Alternativen gab es und warum wurden die nicht genommen" gehst du unter.
  4. Aber... Für Norwegen muss man doch eine neue Sprache lernen, die Schweizer reden doch untereinander "Deutsch mit komischem Dialekt*", können aber recht häufig auch "anständiges Deutsch". Die passen sich wenigstens an!!! *Dass Schwitzerdütsch eine eigene Sprache ist wird gerne übersehen.
  5. Kling als wäre schon klar was gemacht werden soll. Das ist schlecht,denn genau das zu evaluieren ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil des Projektes. "Einrichten von Software XY nach Anleitung" ist nun mal kein Projekt das die IHK im Rahmen des Abschlussprojektes akzeptiert. Also ist alles schon vordefiniert, dann ist das kein Projekt nach IHK. Da fehlt die fachliche Tiefe. Eine Antrag nach dem Motto "et hätt noch immer jot jejange" einzureichen/einreichen zu lassen ist jetzt nicht unbedingt die optimale Vorgehensweise. Vor allem nachdem der Antrag schon mal abgelehnt wurde. Wenn der Ausbilder nicht greifbar ist asap zu seiner Vertretung, gibt es keine dann die Hierarchie eins weiter rauf "ich brauche bis Freitag ein geeignetes Thema für mein Abschlussprojekt, ich könnte mir Thema XY vorstellen. Wenn es das nicht werden soll brauche ich eine Alternative". Ich finde gerade den Standardtext von @charmanta nicht, aber dort steht das ein oder andere brauchbare Thema mit drin. Die IHK ist aber nicht der Meinung dass das Abarbeiten eines reinen Arbeitsauftrages die Fachkenntnisse erfordert die im Rahmen des Abschlussprojekts gezeigt werden sollen Es ist aber Aufgabe deines Ausbildungsbetriebes dir ein geeignetes Projekt zu stellen. Nicht du musst dir etwas suchen, sonder dein Betrieb muss dir etwas geben. Natürlich sucht der Prüfling gerne etwas aus das ihm auch Spaß machen würde, wenn er das aber nicht macht/findet/whatever ist der Betrieb verpflichtet ihm "etwas" zu ermöglichen. Dieses "etwas" ist dann eben nicht das Wunschprojekt und vielleicht auch eher so "meh" vom Spaßfaktor her, aber... Nochmal ganz klar: Es ist eine gesetzliche Pflicht des Ausbildungsbetriebes dem Azubi die notwendigen Mittel (inkl. Ermöglichen eines Projektes) zum Bestehen der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Genau darauf würde ich mich im Zweifelsfall auch berufen. Das tut die IHK nicht, die hat nichts davon wenn du die Prüfung nicht schaffst. Aber die IHK hat gewisse Standards die eingehalten werden müssen, wenn der Abschluss nicht ein nutzloser Zettel werden soll. Das Problem ist nicht die IHK die sich nur an die Vorgaben hält, das Problem ist dein Ausbildungsbetrieb, der sich eben NICHT an die Vorgaben hält.
  6. Da jede IHK hier eigene Vorgaben erlassen kann erst mal die Frage: bei welcher IHK wirst du denn geprüft?
  7. Also entweder "rumschlagen mit renitenten Mietern" oder "rumschlagen mit renitenten Mietern und einer starrköpfigen WEG"? Hausmeister und Kehrwoche kann man auch ohne WEG fremd vergeben und auf die Mieter umlegen Dann zieht der verantwortungsvolle VM das Protokoll der letzten Wartung aus dem Hut und fragt den Installateur seines Vertrauens wie wo was. DAS Problem hat man aber sowohl bei WEG als auch bei "alles meins".
  8. Also schon mal eher kein Problem mit dem Exchange, sonst hätten es eher mehrere User. Seit wann? Zumindest ungefähr. Hat es schon mal funktioniert, und wenn ja, was wurde seitdem geändert? Ich weiß, das wird zu 99% nicht beantwortbar sein weil es ein "ich hab das schon ewig, aber bisher nichts gesagt" Problem sein wird. Was passiert wenn andere User von diesem Postfach das selbe machen? Was passiert, wenn dieser User von einem anderen Postfach das selbe macht? Gibt es eine Zugriff über OWA? Was wird dort angezeigt? Klingt als würde die Mail von "hübsch bunt" zu "nur Text" umformatiert werden. Gibt es in einem der beiden Postfächer eine Einstellung, die dafür sorgt dass Mails als "nur Text" weitergeleitet werden? Aber nur bei diesem einen User und diesem einen freigegebenen Postfach? Das Citrixprofil kann als Fehlerquelle ausgeschlossen werden?
  9. Wenn ich mich entschieden müsste: CheckMK wenn es kostenlos sein soll, ansonsten CheckMK oder PRTG mal miteinander vergleichen und schauen was einem besser gefällt.
  10. Diese Anforderungen erfüllt mittlerweile jede gängige Monitoringsoftware, also wäre ein bisschen mehr "Futter" ganz nett: Was darfs denn kosten? Worauf soll es laufen (Windows/Linux/egal)? Alle möglichen Checks Out of the Box oder viel selbst Gefummeltes? deutscher Hersteller bzw Open Source erforderlich? ... Auf Mails verzichten würde ich nicht, genauso wenig auf SMS Benachrichtigung bei kritischen Systemen, der TV sollte nur unterstützen, nicht ersetzen. Tut es, genau wie Nagios, Icinga(2), PRTG...
  11. Und das darf erst geschehen, NACHDEM die IHK deinen Projektantrag genehmigt hat, damit ist das als Projekt eh schon vom Tisch.
  12. Hab ich das gesagt? Aber wenn jemand einem kleinen Handwerksbetrieb Hardware und Lizenzen gut im 5-Stelligen Bereich hinstellen will würde ich schon gerne die Amorsitationsrechnung sehen. Wäre ein großer Arbeitsauftrag, aber kein Projekt im Sinne der PO. Für mich liest sich das eher so als wäre da extrem wenig Spielraum für Entscheidungen.
  13. Erst mal, das Komplettpaket ist zu viel für ein 35 oder 40h Projekt. Sizing der Hardware ist ITK, wenn Produktauswahl nicht möglich ist, dann fällt das eher weg. Zugriffskonzept wäre mir bei einem Azubi zu heikel (DSGVO etc.), könnte durchgehen, hat aber viel Autsch-Potential im Fachgespräch Installationen sind nicht tief genug... AD bei einem Handwerksbetrieb wird auch recht übersichtlich sein Bleiben noch Netzwerk (VLAN Konzept...) oder Backup (wenn man das anspruchsvoll genug aufbauen kann) Und bei dem kompletten Auftrag würde ich, wenn man auf der grünen Wiese anfängt, die ketzerische Frage stellen warum man bei den hohen Einstiegskosten von OnPrem diesen Weg geht und nicht in die Cloud.
  14. Ach so, und ich würde auch nur das übergeben, wofür bezahlt wurde. Sprich alles was du jetzt in der Hoffnung auf den Auftrag schon geleistet hast, was aber nicht bezahlt wurde, wird nicht mit übergeben. Logisch, es wurde ja auch weder beauftragt, noch bezahlt, es gehört dir . Ggf musst du zwar alles löschen weil Interna vom DannDochNichtAuftraggeber enthalten sind, aber kostenlos übergeben, wie hier gefordert? Ähm, nein?
  15. Wurdest du denn bis jetzt offiziell (nachweisbar) für die DL beauftragt, oder war das eine "ganz sichere Zusage dass der Auftrag ganz bestimmt auch erteilt werden wird, du dir keine Sorgen machen musst...". Wenn irgend möglich die bisher geleistete Arbeit VOR einer Übergabe bezahlen lassen und die Übergabe zum "normalen" Stundensatz anbieten und durchführen. Wenn man sich bei der Bezahlung der bisher geleisteten Stunden quer stellt den Stundensatz für die Übergabe entsprechend anpassen und alles schriftlich fixieren. Oder besser noch, einen für dich günstigen Festpreis für die Übergabe und entsprechende Bestätigung dass am XX.XX.XXXX die Übergabe erfolgreich abgeschlossen wurde. Sonst kommen immer wieder noch Anfragen "wie war XY nochmal?"... Oder du bearbeitest solche Anfragen dann noch nach Stundensatz XX€ weiter.
  16. Nach 10 Jahren dürfte der TE kein Interesse mehr an Braindumps haben...
  17. Wenn ich nach bezahlbaren* Häusern (nur den Kaufpreis betrachtend) im Umkreis von 50km um meinem jetzigen Wohnort** schaue, dann finde ich nur absolute Bruchbuden, Baujahr weit vor 1980, die auch auf dem damaligen Stand der Technik sind. Bedeutet es steht eine komplette Kernsanierung an, Kostenpunkt noch mal locker 200k (20k Elektrisch, 8k Wasser, 20k Bäder, 20k Küche, 50k Heizung, 15-20k Fenster, ???k Dämmung). Zusätzlich bedeutet Kernsanierung dass für die Dauer der Bauarbeiten die Hütte unbewohnbar ist, man also eine Doppelbelastung von Miete und Kredit an der Backe hat, und das muss man erst mal stemmen können. Zumal man beim Heizungstausch und bei der Dachdämmung nicht sagen kann "mach ich wenn es passt", sonder "muss ich innerhalb von 2 Jahren nach Kauf erledigt haben weil Gesetz sagt das". Ebenso wenig bei der kompletten Fassadendämmung wenn man die verzogenen, zugigen Holzfenster ersetzen will. Das war noch in den 89er und 90er Jahren so. Du darfst nicht vergessen dass die Kreditraten damals irgendwo zwischen 8 und 12% lagen, dementsprechend war der Zinsanteil an der Rate extrem hoch. Zusätzlich war DINK, bzw zwei Vollverdiener auch da noch eher Ausnahme als Regel, sprich die Rate musste mit einem Gehalt gestemmt werden. *Bezahlbar bedeutet in dem Fall bis ca. 600k€ Kaufpreis + Kaufnebenkosten. **Klar kann ich auch weiter weg suchen aber aus Gründen möchte ich nicht weiter von meinem sozialen Umfeld (Freunde, Familie, Verein, Arbeitsstelle) weg ziehen. Und so wird es vielen gehen.
  18. Wenn dich diese nicht in der Ausübung deines Jobs behindert dann bekommt das der AG gar nicht mit. Diabetes ist beim Bürojob relativ egal, beim Kran- oder Staplerfahrer hingegen... Wobei, auch beim reinen Bürojob würde ich den relevanten Kollegen sagen was ich habe (Diabetes, Allergie,...) wo mein Notfallkit ist und was man machen muss, wenn ich aus heiterem Himmel umkipp. Oder auf welche chronische Krankheit spielst du an der Stelle an, die für das Arbeitsverhältnis relevant wären? also.. Klar kann die kardiologische Vorerkrankung irgendwann mal auffallen, aber mit persönlich(!) wäre es lieber das bei einem Check zu erfahren und nicht nach dem (hoffentlich dann überstandenen) Herzinfarkt. Auch wenn das bedeutet, dass ich ggf. eine Job nicht bekomme. Aber der BA darf nur weitergeben wenn etwas konkret dafür spricht dass man ungeeignet ist, z.B. eine relevante rot/grün Schwäche. Dass man ohne Brille blind ist wie ein Maulwurf ist nicht relevant. Dass man Anrecht auf eine Bildschirmbrille hätte kann man dem AG mitteilen, muss es aber nicht... Und das die potentielle neue Angestellte in knapp 6 Monaten für 6+12 Wochen+manweißesnichtgenau ausfallen wird, darf er auch nicht sagen. Also, ihr schon, dem AG aber nicht.
  19. Weil: Beim Rest: "weil der AG da so will". Weigert man sich VOR Vertragsunterzeichnung wird diese i.d.R. nicht stattfinden, weigert man sich danach... Nunja, der AG hat 6 Monate zeit sich das anzuschauen. Kann man sich überlegen, ob es das Risiko wert ist, der AG bekommt eh nur die Info "i.O." oder "n.i.O.", der AN bekommt einen für ihn kostenlosen Rundumcheck.
  20. Allerdings gab es früher soweit ich weiß keine Gewichtung nach Punkten, jede Frage war 1 Punkt wert. Allerdings, wenn zu LF1-3 jeweils 10 und zu LF 4 dann 70 Fragen gestellt werden ist das LF4 trotzdem 70 "Punkte" wert und damit deutlich höher gewichtet als die anderen 3. Bei meiner AEVO wurde für die Kontrolle der schriftlichen Prüfung nur der "Lösungsschlüssel" an das Lösungsblatt angelegt und die falschen Antworten gezählt. Ähnlich wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung, für diejenigen die noch Papierbögen kennen, nur eben ohne Punktegewichtung.
  21. Ähm, dass das mit den Punkten so ist/war habe ich nicht in Frage gestellt, nur ob das mit dem" 50% der Fragen", bzw das vom TE bemängelte Mischmasch noch so existiert. Jup, genau so was hab ich mit "AEVO für Dummies" Seiten gemeint Wie gesagt, ich habe bei 3 verschiedenen IHKs(?) IHKen(?)... egal... geschaut, und 3x dort das vom TE eingestellte PDF gefunden und 3x Prinzipiell würde ich mich da immer auf die Aussage/Angabe auf Seiten der IHK verlassen da die anderen Seiten nicht zwangsläufig aktuell sein müssen. Hier (in deinem zweiten Link) z.B: fehlt zB. die Neuregelung (Wegfall der Gewichtung) ab 1.1. 2022, also genau das worauf sich der TE in seinem Eingangsbeitrag bezieht.
  22. Ist das jetzt immer noch so, oder war das bis 2022 so? Auf 3 IHK Seiten habe ich zu den Vorraussetzungen die Prüfung zu bestehen Nur die von dir oben eingefügte .pdf gefunden und im Fließtext etwas ähnlich wie hier. Alle Googletreffer die sich auf "mindestens 50% der Fragen" sind irgendwelche "AEVO für Dummies" Seiten die selbst wohl noch nicht aktuell sind. Falls du von offizieller Seite (IHK) andere Infos hast bitte her damit.
  23. Wenn man demjenigen gegenüber weisungsbefugt ist, dann ja. Dass ist man einem Bewerber gegenüber allerdings ja gerade eben (noch) nicht. Abgesehen davon kann ein AG zwar verlangen dass der AN gewisse(!) arbeitsmedizinische Untersuchen mitmacht, aber bei welchem Arzt, das entscheidet schlussendlich der AN. Da sollte das Recht auf freie Arztwahl höher gestellt sein als die Bequemlichkeit des AG.
  24. Soweit würde ich nicht unbedingt gehen Früher™ konnte man sich beim Arzt auf Nachfrage eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man am XX von AA bis BB dort in der Praxis war. Das war aber afaik nur dann notwendig, wenn man für den Arztbesuch freigestellt war die Freistellung bezahlt haben wollte. Ich würde auch @allesweg da folgen: versuchen den Termin möglichst früh/spät am Tag legen zu lassen und so früh wie möglich ankündigen dass man an dem Tag einen Arzttermin hat. Ist die Einstellung von dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung abhängig, oder kann man diese ggf. auch einfach nach Vertragsabschluss und Arbeitsantritt direkt in den ersten beiden Wochen im neuen Beschäftigungsverhältnis terminieren?
  25. Sei lästig Sorg (lieb, nett und höflich) dafür, dass es weniger arbeitet bedeutet sich zu melden als dich zu ignorieren. Im Zweifelsfall stehst du dann eben bei der IHK am Empfang und richtest dich häuslich ein bis er Zeit findet.

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