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Maniska

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  1. Für das "Gesellenstück" wird aber der "geradenochsoAzubi" an der Leistung einer Fachkraft gemessen, ohne Azubiwelpenschutz. Wenn ich meinem "baldnichtmehrAzubi" nicht zutraue dass er in der Lage ist die Entscheidung was unter den gegebenen Umständen die bestmögliche Lösung ist zu treffen, sollte ich meine Ausbildungsmethoden in Frage stellen. Denn wenn er es nicht kann, dann hat die Ausbildung versagt.
  2. Maniska

    Salary Review

    Vielleicht... Oder auch ganz abgefahrene Idee: Du könntest auch, statt einem Forum das euer betriebsinternes Wording nicht kennt, einfach deinen Abteilungsleiter fragen was genau der Hintergrund dieser Mail ist.
  3. Nein, denke ich nicht. Ich habe nur nichts dazu gefunden, wo die 6 Monate Pflichtpraktikum herkommen. "Irgendwas" dazu muss es schon geben, in Deutschland gibt es für alles eine schriftliche Vorgabe. Die Frage ist nur, was dort genau drin steht und ob diese Vorgabe in Stein gemeißelt ist oder Weichmacher enthält die eine Einzelfallprüfung zulassen. Bei Azubis gibt es bei gravierenden Fehlzeiten auch eine Einzelfallprüfung, bei der IHK Bremen sogar "grundsätzlich". Ermessensspielraum scheint es also zu geben, ein "wir machen das grundsätzlich nicht" von Seiten der IHK geht also schon mal nicht. Deswegen ja, erst einmal normal mit "der IHK" reden, Situation erläutern und ggf. mit einem Verweis auf ein Schriftstück (Prüfungsordnung, §§§, ...) schriftlich abgeschmettert werden. Dann kann man immer noch überlegen ob es sich lohnt da weiter Ressourcen einzuwerfen. Ich würde mich auf jeden Fall nicht mit einem "die machen das nicht" über 3 Ecken zufrieden gaben sondern nach bohren.
  4. Maniska

    Salary Review

    "Salary Review" klingt eigentlich nach etwas mit Gehaltserhöhung... Seid ihr tarifgebunden und es kommt aus der Richtung ne Erhöhung rein? Wurde eine pauschale Erhöhung für alle ausgesprochen? Oder er meint diese 300€ Energiepauschale, die mit dem Septembergehalt ausgezahlt wurde? Dagegen spricht aber die Angabe in %.
  5. So wie ich das verstehe hat die TE aktuell nur die Aussagen Dritter was die zuständige IHK wahrscheinlich ggf. möglicherweise tun würde wenn... Wichtig ist jetzt, dass die TE sich nicht auf Aussagen anderer verlässt sondern sich die Infos direkt abholt und auch die jeweiligen Begründungen für Ablehnungen (so was immer schriftlich ) "Relativ egal" dürfe man auch mit "auf die gesetzlichen Regelungen pochen" übersetzen können. Worauf sich die IHK in dem konkreten Fall beruft sollte man sich ganz genau sagen lassen (mit §§§) um ggf. Widerspruch einlegen zu können. Ich hab dazu jetzt auf die Schnelle nur eine Tabelle der IHK gefunden wo min. 6 Monate Praktikum drin stehen. Aber eine rechtliche Grundlage dafür ist nicht genannt (bzw ich hab sie nicht gefunden). Interessant finde ich dort aber auch, dass "6 Monate Nettopraktikum" also ohne Urlaub! gefordert sein sollen. Afaik sind Praktika mit in Summe, also inkl. Urlaub 6 Monate, gelebte Praxis? Wenn die 6 Monate nur "wir machen das immer so" ohne rechtliche Grundlage, bzw mit Spielraum sind kann man da ansetzen, davor aber eben unbedingt direkt mit der IHK kommunizieren und sich genau anschauen worauf sie sich in welchen Fällen berufen. Hat jemand dazu mehr Infos?
  6. Und dann ein Leben lang "ungelernt", damit ein Leben lang unterbezahlt und relativ sicher Altersarmut, oder was? Nein, der Weg den Schein zu machen ist schon der Richtige (gewesen), jetzt hat sich die Situation aber grundlegend geändert, daher müssen jetzt auch andere Wege betrachtet werden. Weil die wenigsten überhaupt wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt, weil es ohne aktives Arbeitsverhältnis schwierig sein dürfte ein betriebliches Abschlussprojekt auf die Beine zu stellen und/oder weil es sich viel nicht zutrauen die Prüfung komplett ohne "Ausbildungsveranstaltungen" zu schaffen... Gründe gibt es viele warum man diesen Weg nicht gegangen ist, da jetzt zu sagen "das was davor gemacht wurde war nix wert" ist extrem kurzsichtig.
  7. Oder - ganz großes Luftschloss - für die Externenprüfung reichen. Wisch ist erstmal Wisch, wo/wie man den bekommen hat ist ersteinmal zweitrangig, Hauptsache haben. Wichtig dürfte es hier wirklich werden, so schnell wie möglich das Gespräch mit der IHK zu suchen (Anrufen und wenn das nicht klappt hinfahren) und gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden. Im Idealfall direkt den Ansprechpartner bei der Arge mit ins Boot holen, damit man nicht nachher ein Blatt Papier in der Hand hat auf den auf beiden Seiten "Bitte wenden" steht, einmal mit dem Logo der IHK und einmal mit dem der Arge.
  8. Ich wurde im FG dann übrigens unter anderem nach 5 wichtigen Gesetzen in der Gesetzessammlung (Achtung Werbung :D) in seiner Hand gefragt. Ich hab dann breit grinsend nicht das BBiG in der Aufzählung mit drin gehabt, weil ich genau wusste worauf er hinaus will. Ach ja, Gesetzessammlung. Ich würde mir entweder die verlinkte oder eine ähnliche besorgen, und frühzeitig mit der IHK abklären ob "Fähnchen" und vielleicht sogar farbliche Markierungen zulässig sind. Notizen etc. sind es definitiv nicht!!! Und IHK fragen, nicht den Dozenten, auch wen der "von der IHK" sein mag, der weiß es im Zweifelsfall nicht oder falsch. Und üben, schauen was wo steht, wie man es findet, wie man das Juristenblablubb lesen muss...
  9. Doch, geht. Zumindest hat das einer in meiner theoretischen Prüfung geschafft. Er hat als erstes abgegeben und ich hab der Aufsicht bei der Kontrolle "zugeschaut", Striche gezählt und dem Kopfschütteln entnommen dass das keine "Pluspunktstriche" waren. Hat sich danach auch bestätigt.
  10. Huch, die Staubfluse spricht?
  11. Das selbe muss auch im einfachen Arbeitszeugnis stehen. Ok, der Teil ist zusätzlich, aber auch nur eine Auflistung der Tätigkeiten, wie im qualifizierten AZ Hier wären wir wieder beim qualifizierten AZ. Der einzige Unterschied ist, dass die Tätigkeiten auf jeden Fall mit rein müssen. Da aber viele AG schon von sich aus direkt das qualifizierte Zeugnis erstellen (ich kenne niemanden der es beim AG Wechsel explizit anfordern musste) ist das eher ein formaler als ein gelebter Unterschied.
  12. Wichtig ist, dass man in den einschlägigen Gesetzen fit ist. Also entweder die nötigen Paragrafen lernen oder - mMn besser - lernen wie man "Juristendeutsch" liest. Die theoretische Prüfung ist ähnlich wie beim Führerschein: Fragen genau lesen und eine oder mehrere Antworten ankreuzen, ob es 1 oder mehrere richtige Antworten geben kann, kann man sich relativ häufig aus der Fragestellung zusammenreimen. Was genau der PA beim praktischen Teil sehen will wird im Vorbereitungskurs auch recht gut erklärt.
  13. Servus, seit dem Wochenende (zumindest ist es mir vorher nicht aufgefallen) wird mir unter "ungelesene Inhalte" nicht nur der ungelesene Thread mit dem "beim letzten ungelesenen Beitrag anfangen"-Bobbel angezeigt, sondern ich habe jeden ungelesene Beitrag der Threads als einzelnen Eintrag dort stehen. Zumindest in der erweiterten Ansicht, "zusammengefasst" scheint es zu passen. Ich bilde mir ein, dass das vorher nicht so war, und ich auch in der erweiterten Ansicht jeden Thread nur 1x drin hatte. Erweitert: Zusammengefasst:
  14. Ähm, nein? Das Arbeitszeugnis nach der Ausbildung ist genau das, ein Arbeitszeugnis das den abgegrenzten Zeitraum der Ausbildung beleuchtet. Das man nach der Ausbildung einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, ist für Azubis die nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben "relativ" irrelevant, da sie durch ihr Ausscheiden aus dem Betrieb eh eins bekommen müssen. Anders ist es bei denen die (erst mal) bleiben. Aber auch für die endet der befristete Ausbildungsvertrag und ein neuer Vertrag mit anderem Aufgabengebiet und - im Regelfall - anderem Vorgesetzten. Für die ist es quasi ein "Zwischenzeugnis". Nur im Gegensatz zum "normalen" AN haben Azubis nach Übernahme (bzw allgemein nach der Ausbildung) darauf einen gesetzlichen Anspruch.
  15. Macht s denn wirklich einen Unterschied ob ich als "einfach nur Ausgelernt", "Ausbilder", "Prüfer" oder "Azubi" eine Frage habe? Es wird immer trotzdem immer jemanden geben der die selbe Frage aber einen anderen Status hat und es wird immer jemanden geben der der Meinung ist dass ich als "einfach nur Ausgelernt", "Ausbilder" oder "Prüfer" genau diese Frage zu wissen habe und ich total unfähig bin weil ich das als "nichtAzubi" nicht (mehr komplett) weiß und um Hilfe bitte. Andererseits, warum muss "Ausbilder" recht haben und nicht "Azubi"? Solange das Geschriebene Hand und Fuß hat ist es egal von wem es kommt. Genau das wird aber passieren, es wird nicht mehr geschaut WAS wird geschrieben, sondern von WEM. Wenn der Umschüler nicht in der Lage ist in seiner Eingangsfrage zu erwähnen dass er Umschüler ist, bei einer Frage bei der es relevant sein könnte dass er Umschüler ist, dann darf es sich nicht beschweren wenn er nicht das an Antwort bekommt das er gerne hätte. Dann müsste man aber bei allen Fragen bzgl. Schule, Noten und Studienvoraussetzungen das jeweilige Bundesland auch mit angeben. Wenn ein Fragesteller essentielle Informationen nicht mitliefert, dann wird er wohl auch kaum eine optionale Information im Profil ausfüllen und ggf später auch anpassen.
  16. *Link aufmach*, *reinguck*, "Aha", *ganz vorsichtig wieder zu mach* Ich glaub ich bleib beim FiSi Abschluss... Und ja, ich kann eine analoge Uhr lesen
  17. Wie oben schon mal: Kommt drauf an... Welches Bundesland? Welche Hochschulart? Ggf. sogar welche Hochschule? Generell kann man hier ganz klar und eindeutig sagen: "Jain" Beo der FU Hagen ist das möglich, bei der ein oder anderen FH sicher auch, kommt aber immer darauf an welcher der 16 (Hoch)Schulminister da was zu sagen hat.
  18. Mal anders gefragt: wie "schlecht" ist denn der Realschulabschluss und wie lange ist der her, bzw was hast du in der Zwischenzeit (ggf. vor der Zeit beim Bund) noch so alles gemacht? Einen 5+ Jahre alten Schulschluss zu rechtfertigen, zumal in der Zwischenzeit doch etwas mehr gemacht wurde als nur zu jobben... Ich könnte mir durchaus vorstellen dass es nicht an den alten Noten scheitern würde ob du einen Ausbildungsplatz findest oder nicht.
  19. Welches Bundesland darfs denn sein? Allgemein gesprochen gibt es an Hochschulzugangsberechtigungen: Fachhochschulreife: Berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, aber nicht an einer Universität Fachgebundene Hochschulreifen: Berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, und an einer Universität, allerdings dort nicht für alle Studienfächer (Jura und Medizin sind definitiv raus und noch ein paar andere) Allgemeine Hochschulreife: stinknormales Abi, berechtigt für ein Studium "überall" und "alles" In BaWü gibt/gab(?) es noch das Berufskolleg, wenn du erst mal eh nur deine Noten verbessern willst, reicht ggf, auch das einjährige Berufskolleg in BaWü. Ansösnten kommt es halt schon etwas auf das Bundesland an, sowohl Stoff als auch Schwierigkeit unterscheiden sich zum Teil enorm. Und, lieber ein guter Mathe-Grundkurs als schlecht im LK, aber das ist nur meine Meinung .
  20. Ich tippe auf die große Staubfusselflocke in der Ecke *hinschups*
  21. Das AD verwaltet keine Profile, nur Konten. Es gibt 2 Arten von Profilen: lokale Profile und Roamingprofile lokale Profile werden für jeden User lokal auf dem jeweiligen Computer oder Server unter C:\User\%username% angelegt und sind auch nur auf diesem Gerät verfügbar Roamingprofile werden über Gruppenrichtlinien oder direkt in einer RDS-Farm konfiguriert, temporär auch unter C:\User\%username% erstellt und beim Ab-/Anmelden zentral auf/von einem Servershare abgelegt/geladen und sind demnach auf allen Geräten verfügbar (wenn das Profillaufwerk erreichbar ist). Entweder gibt es eine Konfiguration die Roamingprofile ermöglicht, oder wie der Chief schon sagt, sucht mal lokal unter C:\User.
  22. @NoUserNameException hast du schon das Gespräch mit deinem Azubi gesucht? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen?
  23. @t0pi Ich erhöre noch um: "im HomeOffice sitzen die doch nur alle faul rum" "Bezahlte Überstunden? Tischkicker muss reichen!" "Wie erklären Sie "StelleImLebenslaufVonVor20Jahren"? Was war dann damals" ...
  24. Meinten Sie "User"? Was spuckt dir ein gpresult auf dem Client als Admin aus, und was als Standarduser? Was sagt der GPresult-Wizard in der Gruppenrichtlinenverwaltung, bzw. der Modeler? Also die beiden Dinger ganz unten?

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