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Maniska

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  1. Ist die Rückzahlungsklausel überhaupt gültig? Soweit mir bekannt ist, muss sie dafür eine Formulierung geben im Sinne von "für jeden Monat den du absitzt beschäftigt bist, reduziert sich die Rückzahlungssumme" Plus die konkrete Summe der zurückzuzahlenden Studiengebühren muss genannt sein. Über welchen Betrag reden wir denn in etwa? Hast du andere Optionen? Also andere, konkrete Jobangebote die mindestens genau so gut sind? Je nach Region sind die 42k "ganz nett" bis "schwer in Ordnung". Sie sind aber definitiv nicht schlecht. Also wenn du keine anderen, deutlich besseren Angebote hast, würde ich annehmen. Falls du nicht so ganz glücklich bist mit der Lösung, rechne dir die Summe aus, die du zurückzahlen müsstest, überlege ob und unter welchen Bedingungen du wechseln würdest und such dir einen anderen AG. Entweder kauft dich dieser dann "frei", oder du musst eben selbst in den sauren Apfel beißen. Zumindest vergehen bis dahin auch einige Monate, so dass sie dich Summe bis dahin noch reduziert.
  2. Weil es egal ist, weil beide Wege gehen. "Siri, ruf Rosi an" und "Siri, ruf 32 16 8 an" macht keinen Unterschied, solange man in München ist. "Fachinformatiker.de" oder "148.251.77.239", "dns.google" oder 8.8.8.8" (gut, hier gibt es mehrere IPs zum selben Namen) total egal. Außer dass Mensch schon den Namen leichter merken kann als die IP. Also wahrscheinlich einfach um zu zeigen dass beides geht. Was genau die Intention des Dozenten ist/war müsste man konkret erfragen. Weil du wahrscheinlich noch keins hast. Du bist auf der Verwaltung des einzelnen Hosts. Willst du aber mehr als einen, benötigt man den vCenterServer. Ist dieser installiert, hat man zwar einen vCenterServer (OS) mit einem vCenter (GUI), aber noch keine verbundenen Hosts. Dafür muss man im vCenter ein neues Datacenter anlegen, darunter dann ein Cluster und dort holt man dann die Hosts in die Verwaltungsübersicht. Jeder Host funktioniert wunderbar alleine, selbst wenn das vCenter "weg" sein sollte (nie da gewesen, kaputt, offline...). Nur, ohne den Überblick den das vCenter hat gibt es auch kein HA etc. Mal ne doofe Frage, was ist das für eine Schulung? Ein alter Kurs der noch irgendwo im Betrieb rumliegt, oder etwas für das du/dein Betrieb Geld ausgegeben haben? Wenn Letzteres würde ich mir extrem verarscht vorkommen. Die Eingesetzten Versionen sind nicht nur alt, sondern Steinalt. ESXi 5.0 ist gute 10 Jahre alt, die 6.7 mit der der Softwareclient begraben wurde kam 2018 raus und die 7.0 hat auch schon 2 Jahre auf dem Buckel. Windows 7 hat (je nach Zählart) 1-4 Nachfolgeversionen. Selbst wenn man nur Win10 zählen lässt, ist es seit 2 Jahre EOL.
  3. Hey, er hat auch einen Client mit Windows 7, da es sich auf dem Screenshot aber um einen 5.0.0 ESXi handelt...
  4. Das vCenter ist die "Software", die Oberfläche wenn man es so will. Der vCenterServer ist die Logik darunter. Wie bei einer Webseite: Das vCenter ist die Webseite, der vCenterServer der darunter liegende Webserver. Trifft es natürlich nicht ganz, aber fürs Verständnis sollte es helfen. Nein, der vSphereClient ist ein Stück Software das auf deinem Windows7 Client läuft, ähnlich wie ein Internetbrowser o.Ä. Man kann sich mit jedem ESXi Host auf zwei Arten verbinden: Entweder per Browser über den Flash bzw HTML5 Client oder, bis zum ESX 6.5 per vSphereClient. Ab der 6.7 gibt es den Client nicht mehr, da muss man zwangsläufig über den Browser gehen. Ob man den Server nun über die IP Adresse oder über den (im DNS hinterlegten) Hostnamen anspricht ist egal. Solange alles sauber konfiguriert ist landet man bei "192.168.10.1" und "myESXi-1.contoso.local" auf der selben Maschine. Du hast also: Ein Stück Hardware auf dem das Betriebssystem für den ESXi Server installiert wird. Damit hast du einen einzelnen Standalone ESXi Host. Stellst du nun einen, zwei, hundert gleiche Maschinen dazu hast du, zwei, drei hundert Standalone ESXi Hosts. "The Magic" passiert erst, wenn das vCenter mit ins Spiel kommt. Dafür sucht man sich eine der ESXiHosts aus und deployed dort die Virtual Appliance für den vCenterServer. Dieser erlaubt es die ganzen ESXi Hosts die man in der Umgebung hat zentral zu verwalten. Man muss nicht mehr jeden Host einzeln administrieren sonder hat alle gemütlich und bequem aus einer zentralen Oberfläche zugänglich. Die Hosts können einander - je nach Konfiguration "sehen", sprich man kann mehrere Hosts zu einem Cluster zusammen schließen. Das hat den Vorteil dass man die VMs zwischen den Hosts hin und her schieben kann und so im laufenden Betrieb auch mal einen Host neu starten kann ohne dass dann direkt die Firma steht.
  5. Maniska

    USV + Restlaufzeit

    Bei der SMT1500RMI2UC sieht man auf dem Bild, dass diese eine dedizierten Netzwerkport hat (der Grüne, der mit Network beschriftet ist). Ich denke mal hier könnte das Modul dafür gedacht sein, die USV in 2 unterschiedliche Netze und/oder an 2 unterschiedliche Switche hängen zu können. Die SMT1500I hat so was nicht. Das was dort vorhanden ist und wie eine Netzwerkbuchse ausschaut kann auch ein ganz schnöder Consolenanschluss sein. Afaik ist der Port u.A. dafür gedacht einen Temperatursensor o.Ä. anschließen. Für eine Integration ins Netzwerk (und Abfragemöglichkeiten über SNMP etc.) braucht man hier das Netzwerkmodul.
  6. Da steht aber nicht drin, dass man die selbe Ausbildung nicht doch nochmal woanders anfangen kann/darf. Nur, dass der Azubi wenn er (insgeheim) wegen einem Betriebswechsel kündigt der bisherige Betrieb Schadenersatz verlangen kann/könnte. Kündigt der Azubi aber, weil er die Ausbildung aufgeben will und entscheidet er sich später anders... So wirklich sehe ich nicht dass da ein "einmal abgebrochen nie wieder möglich" steht.
  7. Gründung: Februar 2004, Cambridge, Massachusetts, Vereinigte Staaten ---> stimmt, könnte eng werden 😜 Berufserfahrung != Betriebszugehörigkeit
  8. Ich weiß zwar noch nicht genau was das zur Lösungsfindung beiträgt, aber: In Summe 3 Sammlungen mit 8 Hosts. Die Sammlung um die es geht besteht aus 4 Hosts, ist für genau eine Application, auf die MA mit in Summe 11 verschiedenen Sprach- und Tasttatureinstellungen zugreifen müssen. 11 unterschiedliche Server mit jeweils einer fest verdongelten Einstellung hinstellen ist keine Option. Wie schaffe ich es, auf einer Sammlung mit einer GPO 11 Spracheinstellungen zu verteilen?Stand jetzt benötige ich dafür 11 GPOs und ebenso viele AD Gruppen. Genau das will ich kleiner bekommen.
  9. Hallo zusammen, Ich bräuchte mal eine Schups in die richtige Richtung und Schwarmwissen. Ich habe eine RDS-Sammlung (früher: Terminalserverfarm), auf der sich User aus zig Ländern und mit zig verschiedenen Wünschen was die Spracheinstellungen angeht tummeln. Stand jetzt gibt es pro auf den RDSs installierter Sprache eine GPO für Anzeigesprache im OS, Tastaturlayout... Diese GPOs sind alle auf der OU mit den RDS Host verlinkt (Loopback) und auf AD Gruppen gemünzt Über Gruppenzugehörigkeit der User wird dann entsprechend gefiltert welche Sprache der User bekommt Ich finde das alles etwas unschön und denke mir "das muss doch einfacher gehen", vor allem ohne zig Usergruppen wo bei der Useranlage schon alles mögliche vergessen werden kann. Bis jetzt bin ich aber noch nicht wirklich schlauer. Meine Ansätze waren bisher lassen wie es ist, ist zwar chaotisch aber funktioniert und man gewöhnt sich dran Nachteil: es ist chaotisch und gefällt mir nicht 😛 Die GPO pro Sprache auf die User OUs legen und auf die RDS Hosts filtern (WMI, Computergruppe oder $MussIchMirNochAnschauen) Nachteil: User in Italien bekommen Italienisch, Engländer englisches Englisch, Amis amerikanisches Englisch... und Schweizer? Deutsch, Französisch, Italienisch? Onesize geht an der Stelle schwer. Und "nur" für die Sprachen dann wieder eigene Unter-OUs für die Schluchties basteln will ich auch nicht unbedingt. LOGON Script? Nur dafür eins erstellen finde ich overkill, und auch da muss ich ja auf irgendwas filtern (OU, Gruppe, Nasenlänge...) Gibt es irgendwas, das ich vergessen habe? Wie macht ihr das, falls ihr das Problem kennt?
  10. Nein! WENN du die Ausbildung dort gemacht hast (sprich am Stück > 6 Monate dort beschäftigst warst, egal ob Azubi oder später dann ausgelernt), DANN klagst du, ELSE macht es keine Sinn. Verständlicher? Nur: WENN du klagen willst DANN geht das nur innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung ELSE ist es zu spät! Dann wird eine eigentlich unwirksame Kündigung trotzdem wirksam. Das bedeutet dass es entweder schon zu spät ist, oder es jeden Tag soweit sein könnte. Sprich du suchst JETZT das Kündigungsschreiben raus, schaust auf wann das datiert ist, schaust in den Kalender und wenn MORGEN noch keine 3 Wochen rum sind googelst du wo das zuständige Arbeitsgericht (das für deinen Wohnort!) ist, und wann das morgen auf macht. Morgen früh stehst du zum Beginn der Öffnungszeit dort auf der Matte und legst Kündigungsschutzklage ein. Nix mit "das mach ich nach der Arbeit", nix mit "ab nächster Woche hab ich eh mehr Zeit" oder sonst was. ACHTUNG! Du klagst NICHT auf Abfindung, das geht nämlich nicht, du klagst auf Wiedereinstellung. Du klagst dagegen das die Kündigung unwirksam ist, folglich: keine Kündigung =erst mal weiterarbeiten. DAS kannst du auch machen nachdem dein AG dich wieder einstellen musste.
  11. Öhm.... hatte ich so gelesen. Stimmt, steht da nicht. Ok, wenn nach der Ausbildung zu einem anderen AG: vergiss was ich da oben gesagt habe. Wenn im Ausbildungsbetreib übernommen worden, ab zum Gericht
  12. Funfact (fürs nächste Mal dann): dein AG muss dich nach der Kündigung (egal ob durch dich oder durch ihn) für Vorstellungsgespräche, Gänge zur Arge.... alles was direkt* mit Jobsuche zu tun hat freistellen. *Klamotten kaufen, Bilder machen etc gehören da natürlich nicht dazu.
  13. Ja und? Falls die Kündigung noch keine 3 Wochen her sein sollte JETZT SOFORT AUF DER STELLE zum zuständigen Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!! Probezeit nach Übernahme ist ja schön und gut, du hast aber trotzdem den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz, dh die Kündigung muss betriebsbedingt (nur Stühle rücken reicht nicht), verhaltensbedingt oder "in deiner Person" liegen ("nicht genug wissen" nach der Ausbildung zählt da auch eher nicht). Ist das nicht der Fall ist die Kündigung unrechtmäßig und du kannst dagegen vorgehen. Ganz allgemein gesprochen. Es ist immer sinnvoll und kostet nichts oder zumndest nicht viel. Dazu braucht man auch keine Anwalt oÄ, man geht zum Gericht, schnappt sich nen Rechtspfleger und erklärt den was los ist. Der macht den Rest. Wenn man selbst verschuldet* die Stelle verliert gibt es fast immer eine Sperre (eigene Kündigung, verhaltensbedingt geflogen und bei manchen Sachbearbeitern auch "hat sich nicht gewehrt"). Noch mal, du hast einen gefragten Abschluss, die Rumpelbuden nehmen dich mit Kusshand... Das wird dir keiner genehmigen wollen. Du sollst so schnell wie möglich aus der Statistik, mehr will die AfA nicht. Such dir selbst was Anständiges, da hast du längerfristig mehr davon.
  14. Nur Interesse halber: Fristgerecht und mit welcher Begründung? Ich hoffe du hast trotz allem Kündigungsschutzklage eingereicht (max 3 Wochen nach Zugang Kündigung möglich). Wenn du das nicht gemacht hast, könnte die AfA auf die Idee kommen dass die Kündigung selbst verschuldet ist und dich für bis zu 3 Monate vom ALG1 Bezug sperren. Du wirst - ja nach Standort - einige bis viele Vermittlungsvorschläge bekommen, auch einige/viele von "1st Level Verheizerbuden", die einen aus gelernten FiSi ohne mit der Wimper zu zucken einstellen würden. Warum sollte die AfA dir Schulungen bezahlen? Ich würde schauen dass ich die "Beste" der Stellen in trockene Tücher bekomme, gerne auch erst zum 1.9. wenn es die eigenen Rücklagen zulassen und in der Zwischenzeit privat weiterbilden. Nochmal, du bist (sehr gut) vermittelbar, warum sollte die AfA bzw die Allgemeinheit dir Schulungen bezahlen? Das ist dein Privatvergnügen, warum sollte die Allgemeinheit (und von der bekommt die AfA ihr Geld) dafür bezahlen?
  15. Rational erklären kann ich es glaub nicht. Eher eine Mischung aus "für viele das höchste Fest ihrer Religion", meiner persönlichen Einstellung zu Weihnachten und dem Punkt mit der Betriebsruhe. Zusätzlich noch "da haben alle Institutionen die man in so einer Situation brauchen könnte auch zu/Urlaub" Und bevor du fragst: Ja ich fände es bei jeder Religion irgendwie blöd denjenigen direkt vor seinem höchsten Fest zu kündigen. Egal ob Weihnachten, Chanukka, Zuckerfest oder... Zumindest wenn ich die Religion kennen würde. Ansonsten wäre - christlich geprägtes Land uns so - Weihnachten eben die no-go Zone. Naja, 4 Tage vorher hat Frau die Geschenke eher schon alle "im Sack" .
  16. "Gute" gibt es nicht, das stimmt, aber es gibt "schlechte" (also immer), "ganz schlechte" (irgendwas Privates wie Hochzeitstag, Oma im Krankenhaus) und -in meinen Augen - A-Loch-Moves. Und am 20.12. - dem letzten Tag vor der Betriebsruhe - einer alleinerziehenden Mutter die fristgerechte Kündigung in die Hand zu drücken ist für mich persönlich einfach in der dritten Kategorie angesiedelt. Sie hat dann übrigens auch das "rundum Sorglos Paket" angeboten bekommen, wobei für den monetären Teil der Faktor 1:2 (Betriebszugehörigkeit : bezahlten Monaten) angewandt wurde. Kann man sich ja denken welchen Bestand die Kündigung vor Gericht gehabt hätte.
  17. Naja, das Angebot "X Monate voll bezahlten Urlaub + du hast alle Zeit der Welt einen neuen AG zu suchen + bekommst die restliche Kohle der Freistellung obendrauf wenn du früher was hast + keine Lücke im Lebenslauf + WünschDirWas im Zeugnis" abzulehnen ist schon... unterdurchschnittlich intelligent. Sobald man halbwegs gefragt ist (und das ist man fast immer wenn die Kündigung ungerechtfertigt wäre), Servus drunter und ab in die Sonne.
  18. In Deutschland? Ja! In den USA? Naja... Deswegen wird in D regelmäßig der Weg über "wir machen dir ein Angebot das du nicht ablehnen kannst" gegangen. Das ist dann eben das Paket "gutes bis sehr gutes Zeugnis + mehr Geld als die durchschnittliche Abfindung". Wenn das nicht fruchtet werden Gründe gesucht für eine verhaltensbedingte Kündigung, und im Zweifelsfall wird dann eben am Ende einfach mal gekündigt. Dazu winkt man vielleicht nochmal mit dem "willst du nicht lieber selber gehen" Paket. Je nach Position die man als AN hat(te) nützt einem die gewonnene Kündigungsschutzklage dann ach nicht viel. Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist/scheint wird auch vor Gericht eher abgewickelt als wiedereingestellt. Also auch wieder nur die Abfindung und das Zeugnis darf man im Zweifelsfall dann auch einklagen. Oder man wird wiedereingestellt und darf nur noch das Deppenzeugs machen, bekommt weder Gehaltserhöhung noch sonstwas und wird psychisch zermürbt. Dann lieber das Paket in Anspruch nehmen.
  19. Das ist doch aber der richtige Ansatz, erst einmal herausfinden wieso/weshalb/warum und versuchen abzustellen. Klar ist es einfacher die Leute rauszuwerfen, aber... Statt Peitsche (Abmahnung, Versetzung, Kündigung..) einfach mal Zuckerbrot anbieten (Was willst du denn machen, wie kann man deine Situation verbessern?). Klar, wenn das nichts bringt muss man irgendwann wieder die Peitsche auspacken. Hey, ich leg dir die verhaltensbedingte Kündigung hin, und biete im selben Atemzug einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung für die Kündigungsfrist, pro Monat Betriebszugehörigkeit noch einen (oder zwei) Monat(e) "du bist angestellt mit allen Vorteilen aber freigestellt", ein gutes - sehr gutes Zeugnis, Sprinterklausel und "ersetzt betriebsbedingte Kündigung"... wenn du nicht klagst. Warum sollte man so was nicht unterschrieben?
  20. Schwierig, wie misst man - gerade bei Lehrern - die Performance? Noten der Schüler, Beliebtheit, Engagement, ...? Vor allem, wie macht man es vergleichbar? Strenge Lehrer mit "doofen" Fächern sind eher weniger beliebt. Sport- oder Techniklehrer eher mehr, je mehr "macht was ihr wollt" Unterricht dabei ist desto besser. Das ist bei jeder Aufgabe so, wenn ich Mitarbeiter will, die nur stumpf Aufgaben abarbeiten ohne über den Tellerrand zu schauen, kreiere ich damit nur mehr Arbeit bei weniger Output. Beispiel: Kollege soll System XY updaten, das läuft aber aktuell noch auf einem Server 2012. Spielt er stumpf das Update ein ist er schnell fertig, denkt er mit und migriert das System direkt auf ein aktuelles OS braucht er länger, muss aber nicht innerhalb des nächsten Jahres zwangsläufig noch mal an die Maschine. An erster Stelle sollte man da sowieso am Arbeitsumfeld anfangen: Passt das Umfeld/Aufgabengebiet (immer noch) zum MA, kann oder muss hier nachjustiert werden? Passt die Arbeitsatmosphäre noch zum MA und seinen Aufgaben? Dann kommen irgendwann mal die Punkte: Hat sich im Leben des MA etwas verändert, was ihn weniger Leistungsfähig macht? Ist das von Dauer? (Nicht durchschlafende Kinder legt sich irgendwann) Wie schlimm sind die Auswirkungen der geringeren Leistungsfähigkeit wirklich? Kann ich es moralisch vertreten den MA auf die Straße zu setzten? Kann ich es rechtlich vertreten den MA auf die Straße zu setzten? Edit: und wenn ich es vertreten kann, muss das JETZT sein? (Kurz vor Weihnachten z.B. ist in meinen Augen einfach ein A-loch-Move, egal wie schlecht die Leistung auch sein mag. Wenn es im November nicht gereicht hat, dann kann man das auch noch in Januar ziehen)
  21. Kennst du aus der Schule noch "Bulemielernen"? Also den ganzen Stoff irgendwie ins Hirn knallen um dann alles irgendwie auf Papier zu rotzen und in 2 Tagen nicht mal mehr wissen ob es nun Bio oder Geschichte war. Oder die Clowns, die meinen sie lernen für die theoretische Führerscheinprüfung die Lösungsmuster auswendig statt die paar Regeln verstehen zu wollen. Je nach Anbieter sind Braindumps die Sammlung - angeblich - echter Prüfungsfragen oder extremes Stoffkonzentrat oder oder oder. Im Regelfall bringt das auch nur was bei den Einstiegszertifikaten, da viele Hersteller mittlerweile auch praktische Aufgabenteile in die Prüfungen mit einbauen. So was lässt sich nicht so einfach auswendig lernen, da ist "verstehen" oft einfacher.
  22. Bist du auch wirklich für ihn verantwortlich, oder fühlst du dich nur für ihn verantwortlich? Bist du weisungsbefugt? Darfst du ihm sagen "ist gerade nichts los, geh heim", bzw darfst du ihn zu Überstunden verdonnern?
  23. Sitzen bleiben geht in der BS nicht, von daher... Die Noten dort sind ein grober Anhaltspunkt wie gut man den Stoff beherrscht (oder dem Lehrer nach dem Mund redet, je nach Fach). Wer war krank, Lehrer oder Schüler? Wenn Schüler, woher haben die anderen Lehrer genug Futter für die Benotung? Im Regelfall wird das irgendwie vermerkt. Ich habe z.B. im Zeugnis der 12. Klasse bei Sport ein (A) für "Befreiung mit Attest" stehen. Gefragt hat mich danach noch nie jemand, auch wenn das (A) auf dem Abizeugnis steht.
  24. Ja, wenn... Wenn er aber seine Kohle statt für "durch die Bank so Mittel"-Werkzeug (ja, Bosch-Blau ist zum Teil auch nur so mittel) für sein Hauptgewerk wirklich gutes Zeug kauft und für den Rest "reicht gut"... *schulterzuck* Mit sind btw. Handwerker mit Stromkabelwerkzeug lieber, denen geht idR der Strom nicht mittendrin aus. Dann ist auch die Qualität des Werkzeugs egal.
  25. Es gibt nicht nur Profi und LowBudget, es gibt auch noch einiges dazwischen. Und ob der Maler(!) jetzt den Kleister mit einer Bosch-grün Bohrmaschine oder einer Hilti aufrührt (oder die Farbe), macht zeitlich keinen großen Unterschied.

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