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Maniska

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  1. Dafür müsste man jetzt wissen wie alt der TE ist, welchen Schulabschluss er hat und ggf welche Verpflichtungen. "20 (Realschulabschluss + 4 Jahre Ausbildung) und noch bei den Eltern wohnend" ist was anderes wie "kurz vor 30, Beziehung, Kind (da/unterwegs/geplant) und langsam mal richtig Geld verdienen müssen". Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage zu dem Thema. Hast du es verkackt weil du den Stoff nicht kannst, die Fragen nicht verstanden hast oder war es der "klassische" Blackout? Aber wenn Blackout, warum nur bei der GA1, und das auch noch 3 mal in Folge?
  2. Ach, die gab es geschenkt? Oder ist sie so alt, dass sie schon komplett abgeschrieben ist? "Eh-da"-Kosten sind nichtsdestotrotz Kosten, man könnte die Hardware ja auch für was anderes als dein Projekt einsetzen, verkaufen, in Blumenkübel verwandeln... "Kosten" bedeutet ja nicht zwangsläufig Geldabfluss, das wären dann Ausgaben.
  3. In deinem Fall würde ich auch versuchen alle Register zu ziehen, also Einsicht, ggf klagen wenn die Möglichkeit besteht irgendwie auf ein (gnau knapp aber wen juckt das schon) "Bestanden" zu kommen. Ansonsten den steinigen Weg über "Quereinstieg", also schlecht bezahlter Job, im schlimmsten Fall 1st Level Support und Zertifikate versuchen. Prinzipiell kann ich immer nur dazu raten bei einer nicht bestandenen Prüfung diese Einzusehen. Einmal zum Punkte nachzählen, und zum anderen um sehen zu können wo Punkte fehlen. Ggf hat man zu dem Zeitpunkt schon eine Musterlösung gesehen und kann abschätzen ob die erhaltene/abgezogene Punktzahl gerechtfertigt ist oder nicht.
  4. Hallöchen, Ich würde jedes Zimmer verkabeln, bzw zumindest Leerrohre dort hinlegen um bei Bedarf Kabel nachrüsten zu können. Bevor jemand fragt, ja auch ins Bad/Klo, wer weiß wann die Washlets auch einen Netzwerkanschluss haben und wann die Frau eins haben will Und die hinter dem Kühlschrank-schrank nicht vergessen Klingt erstmal schlüssig. Ich würde mir - gerade bei einen EFH - auch noch Gedanken machen ob man ggf eine Leitung im Garten verbuddeln möchte um ein vielleicht vorhandenes/geplantes Gartenhaus auch anbinden zu können. Oder ein Anschluss in der Garage wenn man Bastler ist und dank dicker Wände kein anständiges WLAN Signal dort ankommt. Zusätzlich würde ich in den Zimmern (Wohn, Kinder, Arbeit) auf jeden Fall auch gegenüber der "an diese Wand kommt der Schreibtisch"-Wand 2 Dosen setzen. Sonst fliegen nach der ersten Umstellaktion wieder Netzwerkkabel quer durchs Zimmer, weil Schreibtisch oder Multimediaecke an der anderen Wand dann doch besser kommen... Für Accesspoints im Flur würde ich mir auch jetzt schon Gedanken machen ob ich auf PoE oder externes Netzteil setzen will. PoE Switche kosten mehr, es baumelt dann nachher aber kein zusätzliches Stromkabel am AP rum. Gibt es Geräte die du über das Netzwerk erreichen können willst, aber ggf nicht direkt ans dem Internet? Smarthome Komponenten, Kameras (PCs von unartigen Kindern)...
  5. Den Punkt musst du angehen. Im Zweifelsfall bekommst du ohne Zeugnis keine neue Stelle und bist bei deinem jetzigen AG gefangen. Je länger du wartest, desto eher ist es ein Alarmzeichen das Zeugnis zu fordern. Fakt ist, jeder potentielle neue AG wird stutzen wenn das Teil fehlt. Im Zweifelsfall wird man dich lieber nicht einstellen. Fakt ist, dass es dir zusteht. Fakt ist aber auch, dass eine Frage nach dem Zeugnis immer merkwürdiger wird, je länger die Ausbildung vorbei ist. Ohne gesetzlichen Kündigungsschutz kann dir das auch so passieren, nach der Probezeit dann halt mit 4 Wochen Vorlauf anstelle von 2. Ob das wirklich so viel besser ist? Zumal du dann erst anfängst dem Zeugnis hinterher zu rennen, und das dann doppelt, einmal das für die Ausbildung und einmal das für das beendete Arbeitsverhältnis.
  6. Erkläre die Situation, dass du bis jetzt kein Ausbildungszeugnis hast, deinen AG zwar schon vorsichtig gestupft hast, aber... Die Tatsache dass du es verpeilt hast wird deine Chancen zwar nicht erhöhen, aber zumindest sollte die Ehrlichkeit die Situation nicht verschlimmern. Dann bleibt der übliche Weg: Nett nachfragen, (ggf. weniger nett nachfragen,) einklagen. Oder genug Teilzeitmitarbeitern, diese zählen antelig ja auch mit. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG werden Teilzeitbeschäftigte bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten entsprechend der Dauer ihrer Arbeitszeit anteilig berücksichtigt: Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5, von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 und von mehr als 30 Stunden mit 1,0. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aus gesetzlichen Gründen ruht, z. B. Wehr- und Zivildienstleistende, Beschäftigte in Elternzeit oder Pflegezeit sowie Frauen in den Mutterschutzfristen, sind bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl ebenfalls zu berücksichtigen. Wurde allerdings eine Ersatzkraft eingestellt, wird der Arbeitsplatz nur einmal gezählt. Auszubildende zählen nicht zu den Beschäftigten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes wie auch Umschüler, wenn sie wie Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf umgeschult werden. Im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer sind dann bei der Berechnung der Betriebsgröße zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "in der Regel" vorhandenen Personalbedarf beruht. Leitende Angestellte zählen zu den Beschäftigten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und sind grundsätzlich in den allgemeinen Kündigungsschutz einbezogen. Der Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes deckt sich nicht mit dem des Betriebsverfassungsgericht. Ich würde nochmal nachzählen Sollte der gesetzliche Kündigungsschutz nicht greifen, ist das mit der Probezeit auch egal, dann kann er dich halt im ersten halben Jahr mit einer Frist von 14 Tagen vom Hof jagen, und danach sind es dann eben 4 Wochen. So viel gewonnen hast du dann auch nicht. Dann kannst du auch gleich jetzt auf den Putz hauen. Mit Rechtsschutz würde ich ggf. auch einen Anwalt fragen, wie das denn ist, die eine Stelle hätte ich ja bekommen wenn der AG seine Pflicht zur Erstellung des Zeugnises erfüllt hätte. Zumindest androhen könnte man dann ein eine mögliche Schadenersatzklage, wenn der Cher weder Zeit noch Lust hat das Zeugnis ordentlich zu schrieben. Bei einem überommenen Azubi würde ich sogar eher ein gutes Zeugnis erwarten statt eines (nur) Wohlwollenden.
  7. "Hey Chef, mir ist aufgefallen dass mein Abschlusszeugnis der Ausbildung noch fehlt, kann ich das bitte haben?" Je nachdem wie er dann reagiert kannst überlegen was du machst. EIne erneute Probezeit nach der Ausbildung ist zwar zulässig, da die Ausbildungszeit aber auf die Betreibszugehörigkeit mit angerechnet wird, genißt du trotzdem den gesetzlichen Kündigungsschutz (sofern dieser bei deinem AG überhaupt greift). Einfach so rauswerfen ist also nicht. Solltest du übernommen werden, ist eine erneute Probezeit gesetzlich möglich und dein Arbeitgeber kann auch die gesetzlich höchstzulässige Probezeit von sechs Monaten nach § 622 Abs. 3 BGB in Anspruch nehmen. Allerdings genießt du dann als Arbeitnehmer sofortigen Kündigungsschutz in Kündigungsschutz begründet sich nicht nur aus der Betriebsgröße (i. d. R. mindestens 10 Beschäftigte), sondern ist auch an die Voraussetzung geknüpft, dass der Beschäftigte mindestens 6 Monate lang im (Ausbildungs-)Betrieb beschäftigt gewesen ist. Hier müssen Sie das vorangegangene Ausbildungsverhältnis mit berücksichtigen. Der Kündigungsschutz des „neuen“ Beschäftigten setzt im Falle einer Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis also unmittelbar ein. Quelle
  8. Und deswegen liebe Kinder nimmt man gottverdammt noch mal die Einheiten mit, WIE OFT DENN NOCH?!?!?
  9. Maniska

    Bürostuhl

    Ich glaub fast, hier gibt es keinen Unterschied, die einen messen den Winkel "vom Boden aus" und jedes Grad zusätzlich hinten runter verkleiner den Winkel, die anderne messen "von Oben" und vergrößern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller seine Rückenlehne über 90°, also rechtwinklig zum Boden, verstellen lässt. Gucksu Preisschild, das ist mir das Ding dann doch nicht wert.
  10. Maniska

    Bürostuhl

    Jain, warum nimmst du DEN und keinen anderen? Ich denke mal nicht, dass du alle ausgedruckt und über Dartfpeil geknobelt hast welchen du nimmst. Ich unterstelle mal, du hast dir Gedanken gemacht. Ok, ich muss sagen ich seh auf den Bildern keinen großartigen Unterschied zwischen den Polstern bei den Maxnomics. Harte Sitzfläche ist ja nicht schlecht. Weich hab ich aufm Sofa: bequem aber ergonomisch für die Katz (und selbst die liegt lieber auf weniger Polster). Ein guter Fahrradsattel ist ja auch eher ein Brett.
  11. Maniska

    Bürostuhl

    Ich hasse dich -.-
  12. Gibts im lokalen Getränkehandel, hier, oder wenn man mich nicht ärgert sogar frisch aus der Brauerei geholt
  13. Maniska

    Bürostuhl

    Ich buddel das hier noch mal aus, da ich jetzt doch auch mal das semibequeme Folterwerkzeug namens Schreibtischstuhl ersetzen wollen würde. Aktuell schwanke ich zwischen den Modellen Pro-Chief von Maxnomic Dominator von Maxnomic Epic von Noblechairs Racer P von DxRacer Abgesehen davon, dass ich bei den beiden Maxnomics noch nicht rausgefunden habe worin die sich unterscheiden (abgesehen von den verfügbaren Designs). Der DxRacer ist hauptsächlich wegen dem Preis und da er laut Produktdatenblatt REACH konform ist (jaja, blödes Ökozeugs ) noch in der Auswahl. Meine Tendenz geht etwas zum Pro-Chief, was aber der Designauswahl geschuldet ist, wenn mir aber einer glaubhaft sagen kann, dass der Epic in weiß auch bei blauen Jeans nicht einfärbt... Spaß beiseite, welchen der Stühle würdet ihr (nicht) nehmen, und warum?
  14. Und vor allem, heute nicht mehr hektisch werden, was bis jetzt nicht im Schädel ist, kommt da auch heute nicht mehr rein. Ab jetzt konzentrieren auf das was man kann, das was man (noch) nicht kann/gelernt hat ist jetzt auch voll egal.
  15. THIS! Und wenn es eindeutlig ist, dass dein Chef die Ausbildung mit der Ausrede Corona hat schleifen lassen und dich im letzten Jahr nicht mehr ausgebildet hat (Berichtsheft ), dann ist er ggf. auch noch Schadenersatzpflichtig. AUF KEINEN FALL die Ausbildung hinschmeißen weil du im ersten Versuch durch die AP rasselst, du nimmst AUF JEDEN FALL den Zweitversuch und wenn es sein muss auch den Drittversuch mit. Sofern noch nicht geschehen: alte Prüfungen organisieren und diese bis zum Erbrechen durchackern, Lücken nachlernen und noch mal von Vorn. Progrmmieren kommt in den FiSi Prüfungen nur sehr oberflächlich dran, bevor du gar nichts hinschreibst, malst du wenigstens ein UML hin oder Pseudocode oder... Also irgendwie deine Lösungsidee hinmalen, kann ja immernoch Teilpunkte geben. Subnetting/Routing ist eher ein Problem. Allerdings ist beides nicht wirklich schwer. Es muss nur *klick* machen. Hier hilft nur üben, versuchen und mit konkreten Fragen (zB hier im Forum) nachfragen wenn du nicht weiter kommst. Kopf hoch, wird schon.
  16. Also als interner Admin würde ich tunlichst versuchen zu vermeiden für das Personalprogramm als Applicationadmin verantwortlich zu sein. Wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, wäre meine(!) erste sorge, dass das Ding Zugriffe auf Daten auditsicher mitloggt damit mir nicht irgendwann jemand ans Bein pinkeln kann von wegen ich hätte rumgeschnüffelt wo ich nix zu suchen hab o.Ä. Würde ich lassen, da freut sich jeder Datenschutzi nen Ast wenn er dich zerpflücken darf. So was wie eine digitale Personalakte? SO ein Projekt wird in der Regel von der GF oder HR angestoßen. Wenn HR das nicht selber will, oder "von oben" dazu verdonnert wird so was zu wollen, geht die Akzeptanz gegen null. Dafür erstellt man ein Standardanforderungsprofil an die unterschiedlichen Arbeitsplätze und geht jedes Mal nach Schema F vor, Sonderlocken muss der Vorgesetzte genehmigen. Im Idealfall ubernimmt diesen stupiden Teil der Arbeit irgendeine Form von SW-Verteilung.
  17. Maniska

    neuer Job

    Nicht nur das: Andere Arbeitsgesetze, andere/weniger(?) Feiertage, wie viele Urlaubstage sind dort die Regel? Ich seh es ja hier mit der Schweiz, viele gehen vom Geld geblendet rüber und schlucken dann bei 20 Tage Urlaub, weniger und anderen Feiertage, bis zu 48h Woche ohne Ausgleich etc.
  18. Was ergibt das für eineb Sinn, wenn man sich jeden Tag neu in die Thematik reindenken muss? Nach dem Tag BS, ggf noch Stoff vor- oder nacharbeiten und ggf lernen auf Klausuren (ja, solche Azubis soll es auch geben) ist man geistig eh nicht mehr in der Lage etwas sinnvolles zu leisten. Zumal nach diesen Dingen die 8h Arbeitszeit sowieso voll sein dürften. Tja, das ist das Los der Studenten, für diese gibt es kein Arbeitszeitgesetz, die "dürfen" rund um die Uhr was für die Uni tun müssen. Azubis nicht.
  19. Dumme Schüler rechnen ohne Einheiten, faule Schüler rechnen mit Einheiten Warum? Wer Einheiten mitnimmt erkennt schon an der Lösung, bzw an den Einheiten die am Ende übrig bleiben ob er auf dem richtigen Weg ist. Aufgabe 30km in 3h, wie schnell? 3/30=0,1 oder 30/3=10 Mit Einheit erkenne ich sofort dass die erste Rechnung nicht stimmen kann, ohne... nicht. Klar, das ist hier jetzt noch einfach zu erkennen, aber es gibt ja auch andere Formeln.
  20. Ich schließe mich der Meinung der Kollegen hier mal an: Sperren von "gängigen" Pornoseiten führt nur dazu, dass man sich nach Alternativen umschaut. Dort findet man dann ggf auch eher die... merkwürdigeren(?)... Filmchen. Die Zeiten in denen man nur mit den "Kuschelfilmen" im TV, der "RUF! MICH! AN!" Werbung und ggf. mal einem gefundenen Playboy oder Papas 3-Filme-Sammlung mit dem Thema in Berührung kam sind definitiv vorbei. Hier ist es - meiner Meinung nach - wichtig den Unterschied zwischen Film und Realität deutlich zu machen. Dass eben die Art von "Körperkontakt" in den Filmen zu 99% nicht das ist, was sich tagtäglich in Schlafzimmern abspielt.
  21. Wurdest du nicht, kündigung eines Arbeitsvertrages (auch Umschüler) benötigt zwingend die Schriftform, also Blatt Papier mit handschriftlicher Unterschrift. Soll heißen: Theoretisch hast du noch einen Vertrag mit deinem alten Umschulungsbetrieb, was bedeutet, dass dieser die Vernatwortung hat dir ein Projekt und dessen Durchführung zu ermöglichen. Ich würde an deiner Stelle auch prüfen (lassen) ob hier ggf. Schadenersatzansprüche entstehen.
  22. Chrome per GPO verwalten Ähnliches gibt es für alle gängigen Browser. Einzelner Rechner? Dann könnte man noch in der Hosts spielen. Allerdings ist das alles ein Katz und Maus Spiel. Sinnvoller wäre es, mit der Person zu reden statt Pr0n einfach nur zu sperren/verbieten. Spätestens wenn es nicht über den heimischen Router läuft sondern über mobile Daten ist man dann eh raus.
  23. Einmal das, und wenn dienstlich, reden wir von Windowssystem ein in einer Domäne? Dann würde ich per GPO untersagen dass User Erweiterungen installieren können. KANN man dann auch umgehen, wenn man unbedingt will, aber in Verbindung mit einer Dienstvereinbarung macht man das nicht allzu oft 😈 Dafür müsste man ihn installieren können und auch das Nutzen einer portablen Version kann man entdecken. Alleine das Nutzen von nicht freigegebener Software kann ein Abmahnungsgrund sein.
  24. Lass es mich mal so sagen: Ausgehend von einer 40h Woche kommen wir auf gemittelte 174 Arbeitsstunden pro Monat, daher 1500€ / 174h = 8,62€/h. Zum 01. Januar 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro angehoben. Quelle

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