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Alle Inhalte von Maniska
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Ggf. möchte er deine 'Abschlusspräsentation o.Ä. sehen? Wobei ich das doch für recht kurzfristig halte am Freitag zu sagen "Montag stellst du alles vor"... Was hat er denn da noch zu genehmigen? Ich bin mir nicht sicher, ist schon länger her, aber soweit ich mich erinnere hat mein Ausbilder meine Doku nicht nochmal absegnen müssen (dass ich erst abgegeben hab als er mir grünes Licht gab ist was anderes). Gut, ich hab noch Papier abgegeben, aber... Was sagr denn sein Vorgesetzter zu solchen Machtspielchen? Immerhin "darf" dich der Ausbildungsbetreib noch 6 Monate länger haben wenn du durchfällst und ist ggf, wenn dem Ausbildungsbetrieb ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann, auch Schadenersatzflichtig. Ich als Vorgesetzter würde meinem Mitarbeiter der so mit dem Azubi umspringt gehörig den Kopf waschen.
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Naja, deine Abfrage sollte auch dann noch das korrekte Ergebnis zurückgeben, wenn sich einer der Abfrageparamter minimal ändert (Zeitraum, Status frei -> Status belegt). Zu beachten ist noch, wenn du ein Beispiel für die Ausgabetabelle hast, dann sollte die Abfrage auch genau das ausgeben. Bedeutet dass du du wahrscheinlich nicht mit select * from Betten zum Ziel kommen wirdst, sondern ein select Bettnummer, Bettzeugfarbe... from Betten erwartet wird.
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Finales lernen vor der IHK-Abschlussprüfung
Maniska antwortete auf Gatman28's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
THIS! Je bekannter euch eine Aufgabenstellung/Frage vorkommt, desto genauer lesen und vor allemauf so kleine Wörter wie "nicht", "kein"... achten. "2x messen, 1x sägen" passt auch beid er AP ganz gut: Lieber die Aufgabe einmal zu oft durchlesen als dann kurz vor Zeit um festzustellen, dass man die Aufgabe komplett falsch verstanden hat. -
Azubi untergetaucht - wie geht es weiter?
Maniska antwortete auf myFelicity's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Ein Azubi der nicht im Betrieb auftaucht würde ich im ersten Schritt auch nicht mehr bezahlen (keine Arbeit/"Aufgabenerfüllung" = kein Geld) und mal abwarten ob er sich überhaupt meldet. Als pflichtbewusster Ausbilder würde ich in natürlich zu den Prüfungen anmelden. Dass er diese durch sein Nichterscheinen natürlich dann nicht besteht... Tja 🤷♀️. In dem Fall ist der Dropps eh gelutscht, der Azubi kann weder ein unterschriebenes Berichtsheft, noch ein Abschlussprojekt vorlegen und damit seinen letzten Prüfungsversuch nicht antreten bzw bestehen. Sollte man sich um ihn als Person Sorgen machen könnte der Ausbilder/Mitazubi/Vertrauensperson auch einfach mal bei ihm zuhause vorbeischauen und gucken ob er aufmacht, oder man versucht soweit möglich die Eltern zu kontaktieren oder meldet ihn bei der Polizei als vermisst. Dasändert alles nichts daran, dass es zu 99% seine Prüfung nicht besteht, aber zumindest wüsste man dann (menschlicher Faktor) dass es ihm körperlich gut geht. Nicht dass der arme Kerl schon wochenlang im KKH liegt oder noch schlimmer in seiner Wohnung vor sich hin müffelt. -
Auch ne Idee, aber solange nicht jeder MA ein Zeitungsabo hat... Außerdem dauert es dann doch etwas länger die MAs auf diesem Wege zu informieren 🤔
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Solange es dann nicht komische Blüten treibt, zB warum man über den Ausfall des Mailservers nicht (per Mail ) informiert hat.
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Anpassen einer Mailsignatur per Formular?
Maniska antwortete auf eine Frage in Anwendungsentwickler und Programmierer
Kommt darauf an, man kann so was direkt vom Exchange regeln lassen, dort kann man auch angeben dass bei Virhandensein von bestimmten "Schlagwörtern" keine (zusätzliche) Signatur mehr anghängt wird. Hier könnte man z.B. die Nummer des Handelsregistereintrages verwenden, oder den/die GF... Wenn dann trotzdem 2 Stück angehängt werden, ist mit der "Normalen" vom User eh schon was falsch gewesen. -
Ich frage mich geade, an wie vielen Stellen in einer Projektdoku überhaupt gegendert werden kann, oder könnte. Die Doku selbst wird doch (so hat man es mir zumindest beigebracht) im Passiv geschrieben, also "XY wird gemacht, ABC hat zu erfolgen..." und nicht "der/die/das Prüflung macht ABC". Prüfling und Auftraggeber sind im Normalfall auch "echte" Personen, wenn nun von einer Maria gesprochen wird ist das "die Auszubildende, Ausbilderin, oder Auftraggeberin...". Max wird dann mit "der Prüfling, Auszubildende oder Ausbilder" angesprochen.
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Praktikumsinhalte werden nicht vermittelt, wie gehe ich am besten vor?
Maniska antwortete auf Montaine's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Immerhin ist das BaWü, da gehen die Uhren doch anders Vielleicht hat er ja doch nen Beleg für "Bundesdeutschland ohne Gallier" -
Praktikumsinhalte werden nicht vermittelt, wie gehe ich am besten vor?
Maniska antwortete auf Montaine's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Soooo... Spaßeshalber bei "meiner" IHK (Hochrhein-Bodensee) angerufen und nachgefragt ob es stimmt dass es pro Fachkraft nur einen Azubi geben darf, bzw ob es einen fixen Schlüssel Azubi zu Fachkraft gibt. Antwort: "Einen fixen Schlüssel gibt es nicht, es wird immer im Einzelfall abgewogen ob das so passt oder nicht" Wie gesagt, "meine" Kammer sieht das anders, die Prüfer hier im Forum sehen das anders... Du bist dran - Butter bei die Fische - bring Belege für deine Behauptungen. -
Damit ist der Drops gelutscht, du weißt, dass du nicht übernommen wirst. Auch wenn es keine schriftliche Bestätigung oder sonst was von dir gibt, einen Vermerkt in der Personalakte "Gespräch geführt" wird es sicher geben. Damit gibt es afaik auch keine Möglichkeit mehr auf eine "stillschweigende Übernahme", da es keinen Irrtum über den Status nach der Prüfung geben kann.
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Ist deine Testumgebung denn komplett (pysikalisch) von der Produktivumgebung getrennt? Falls nein, wovon ich ausgehe wenn du nicht in einem Großkonzern arbeitest, kannst du nicht eine eigene, weitere DMZ für deine Testserver hinstellen und dich an die produktive FW hängen? Wenn deine Testumgenung keine dedizierte Internetanbindung hat musst du das doch eh tun?
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Die ohne große Lizenzrauereien einfachste Methode zur Umsezung wäre, einen Remotesessionhost (vulgo: Terminalserver) für die beiden Remoteplätze einzurichten. Kostenpunkt: Sofern nicht vorhanden: zusätzliche Windows Server Lizenz deiner Wahl* Sofern nicht vorhanden: User CALs für das Server OS (sollten aber da sein wenn Windows Server im Einsatz sind sonst ist da schon was falsch)** Benötigte Anzahl RDS-CALs, in dem Fall 2. *Je nachdem wie Windows Server aktuell lizensiert ist (Datacenter nehme ich mal nicht an?) könnte es in der Standard auch noch Optionen geben, die eine zusätzliche Lizenz ermöglichen. Sollte man Win Server auf einer Hardwaremschine installieren, dann darf man, sofern auf dem "Hauptsystem" nichts (also wirklich gar nichts) außer Hyper-V installiert wird, 2 Windowsmaschienen darauf virtualisieren. **Wenn Windows Server im Einsatz ist, benötigt jeder User oder jedes Gerät eine CAL, Mischbetrieb ist möglich aber extrem Kacke zu pflegen. Sofern die Damen also nicht neu sind, sollten sie oder ihr Gerät eh schon damit ausgestattet sein. Beim Einsatz von Device-CALs kann es natürlich sein, das der PC im Büro lizeziert ist, der Laptop daheim aber nicht, das müsste man halt prüfen.
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Jup, das geht halt afaik erst, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Wobei: Anders sieht es aus, wenn Sie schriftliche Urlaubsanträge stellen. Dann sind Sie so lange an Ihrem Urlaubsantrag gebunden, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen können. Diese werden im Regelfall ca. 10 Tage sein. Äußert sich Ihr Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Urlaubsantrag abgelehnt ist. Quelle Also dann, Fachanwalt drauf ansetzen, inkl. gutes Zeugnis. Im Zweifelsfall wird "Nachfolger einarbeiten" konstruiert indem einer der bestehenden Kollegen dazu verdonnert wird.
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KB5000802 via GPO deinstallieren
Maniska antwortete auf SheldonCo's Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Dann würde ich das mal asap ändern. Dauert keine 2h und man kann Updates dann erst einmal zurückstellen und testen. -
I fixed it. Der TE hat erst mal kein Anrecht darauf diese DInge genehmigt zu bekommen (aber bearbeitet!). Wenn der Chef ablehnt - und erst dann, nicht solange das Teil noch on hold liegt - kann er dagegen vorgehen. "Nichts" tun ist Arbeitsverweigerung,"Dienst nach Vorschrift" ist das nicht. Je nachdem was Chef gerade als Prio1 ansieht die Themen bearbeiten und vor allem: alles per Mail/Chat-tool... nix mündlich.
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Oh ja, das kenn ich auch no... *auf Threadtitel schiel* Ach Mist...
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Wie seht ihr es? Rechtlich und persönlich.
Maniska antwortete auf Crash2001's Thema in IT-Arbeitswelt
Der nicht. Abgesehen davon kann ein AG eine Abmahnung (egal ob gerechtfertigt oder nicht) auch nicht unbegrenzt lange gegen den AN verwenden. Vor 5 Jahren mal abgemahnt wegen zuspätkommen...? Tja, so was passiert, und 1x in 5 Jahren ist sicher kein Grund für eine Kündigung. Der Vorteil gegen ungerechtfertigte Abmahnungen nicht vorzugehen liegt auf der Hand: Wenn der Chef mit irgendwelchen "Pseudoabmahnungen" vor Gericht versucht eine Kündigung zu rechtfertigen, dann wird er dort recht schnell abgewatscht. Man muss ihn nicht drauf hinweisen, dass sein Pulver nichts wert ist. -
Wie seht ihr es? Rechtlich und persönlich.
Maniska antwortete auf Crash2001's Thema in IT-Arbeitswelt
So etwas ist nicht lästern, das ist entweder eine Tatsache (weil er sein Zeug nachweislich recht häufig bis immer liegen lässt), eine Verallgemeinerung (wegen dem "immer") oder eine Lüge (weil er sein Zeug nachweislich eben nicht liegen lässt). Duden sagt, lästern ist, wenn man: sich über jemanden [der abwesend ist], über etwas abfällig, mit kritischen oder ein wenig boshaften Kommentaren äußert Sprich, schon die Äußerung "die neue Frisur von ABC schaut aus wie ein explodiertes Vogelnest" ist lästern, aber in meinen Augen definitiv nicht abmahnfähig. Wie das ganze bei einem "mal schauen ob XY es diesmal schafft sein Zeug rechtzeitig fertig zu bekommen oder ob er wieder kurz vor knapp mit einer Ausrede anommt..." oder, gefrusteter "Muss ich schon wieder das Zeug von XY fertig machen? Bekommt der nix gebacken? Und Cheffe schaut wie immer weg..." gewertet wird...? Ich denek es kommt sehr darauf an, was da inhaltlich gelästert wurde. Ist es ehrverletzend, persönlich oder doch "nur" fachlich? Hier ist meiner Meinung nach ganz klar zu trennen und erst recht ist die Abgrenzung zu strafrechtlich relevantem Material (verfassungsfeindliche Symbole o.Ä.) zu treffen. Als Chef würde ich dem Kollegen, der das Ganze "breitgetreten" hat auch noch mal auf den Zahn fühlen und erklären, dass wenn er so was noch mal findet und mehr als nur seinen direkten Chef informiert, dann gibts Haue. Als derjenige der in dem Chat (mit)gelästert hat und auch noch so doof war das auf einem öffentlichen Laufwerk abzulegen würde ich mich zerknirscht geben, beim Chef und dem MA über den hergezogen wurde um Entschuldigung bitten. Den DSB würde ich mal schön stecken lassen, der Datenschutzvertstoß, sofern es denn einer war, geht eher von dem aus der die Daten abgelegt hat, nicht von demjenigen der sie gefunden und verbreitet hat. Ob der andere auch was gemacht hat ist erst mal egal. -
Ich weiß, das DIng guckt eh keiner an, aber es gibt da auch noch den Lebenslauf Ja, ich da muss der Personlaer rechnen, aber im Schnitt sollten die bis 3 zählen können.
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Wie @Graustein schon sagt: Kernzeit ist die Zeit in der alle AN da zu sein haben, egal wann sie anfangen. Sprich "zwischen 9 und 15 Uhr hat jeder da zu sein und die Mittagspause ist bitte zwischen 12 und 14 Uhr zu machen" In dem Fall könnte man von 6Uhr bis 12 Uhr (nach 6h muss man spätetens seine Pause machen) und von 13 bis 15Uhr arbeiten. Um die Kernzeit einzuhalten muss man halt 60 Min Pause machen, oder ne halbe Stunde später anfangen, das geht auch. Irgend eine Art der "Kernzeit" wird es immer geben, solange man nicht komplett auf asynchone Kommunikation setzen will oder der absolute EInzelkämpfer ohne Kunden- oder Kollegenkontakte ist.